Protokoll der Sitzung vom 13.03.2013

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/11255 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, der zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist die Drucksache ohne Gegenstimmen beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet, meine Damen und Herren.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7

Gemeinsame Justizvollzugsanstalt für Sachsen und Thüringen

Drucksache 5/11205, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Bartl. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Voranstellen will ich für unsere Fraktion den ernst gemeinten Dank an Herrn Staatsminister Dr. Martens dafür, dass Sie auf die in unserem Antrag vom 1. Februar 2013 aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den Debatten um die künftige gemeinsame Justizvollzugsanstalt für Sachsen und Thüringen in Ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2013 letzten Endes nicht nur bereitwillig, sondern auch substanziell Auskunft gegeben haben. Die dabei zu Beginn vorangestellten „Leibesübungen“ betreffs der Belehrung über den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung nehmen wir hin, obwohl wir sie für unnötig halten. Wir hatten nämlich überhaupt nicht nach dem Wortlaut der Vereinbarung gefragt, den Sie uns natürlich vorenthalten dürfen, wenn Sie noch in der Verhandlung sind, sondern wir haben danach gefragt, wie der Stand der erforderlichen Vereinbarungen ist und welche noch ausstehenden Vereinbarungen zu erwarten sind. Wir wollten wirklich nicht das Duplikat der Verhandlungsinhalte haben.

Dass wir aber angesichts der immensen Bewegung, die sich in den letzten Jahren in der Strafvollzugslandschaft des Freistaates Sachsen vollzogen hat – begonnen bei der Schließung der JVAs Plauen, Zittau, Kaßberg in Chemnitz, auch der Problematik der jetzt schon verstetigten Überbelegung der JVA Zwickau, die fortwährend andauert in Gefangenentransportprozessen und Ähnliches mehr –, als Parlament ins Bild gesetzt sein wollen – als Parlament wohlgemerkt –, wann, unter welchen entscheidenden Rahmenbedingungen, auf welcher verlässlichen Grundlage, mit welcher Abredesicherheit nun diese neue Justizvollzugsanstalt entsteht, die nicht nur für den Landesdirektionsbezirk Chemnitz/Westsachsen von

besonderer Bedeutung ist, ist sicherlich angemessen.

Wir wollen mit diesem Antrag den diversen Gerüchten entgegenwirken, Thüringen könnte sich von diesem Projekt noch verabschieden. Ebenso wollen wir damit zur Aufklärung quasi auf der Formebene der Parlamentsbefassung beitragen, um dem in den Medien relativ intensiv reflektierten Widerspruch zwischen den Vorbehalten der Rechnungshöfe von Thüringen und Sachsen hinsichtlich der Berechtigung der größen- und ausstattungsmäßigen Planungen für die JVA zu begegnen.

Nun zu einigen Ausführungen der Staatsregierung im Einzelnen.

Erstens. Sie berichten dem Landtag, sehr geehrter Herr Staatsminister, dass das, was bislang für die im Raum stehende Errichtung bzw. Planung des Baues der gemeinsamen JVA Sachsen und Thüringen Grundlage ist, noch auf der Basis sogenannter Arbeitspapiere beruht. Ich zitiere Ihre Stellungnahme auf Seite 3: „… zwar derzeit als Arbeitsgrundlage für die Erörterungen zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen sind diese Arbeitspapiere vorliegend, die jedoch keine abschließende bindende Regelung betreffen“. Ich gehe davon aus, dass Sie uns einige erläuternde Anmerkungen in der Debatte geben.

Bedeutet das, dass Thüringen noch jederzeit wieder aussteigen kann, dass der Bock noch umgestoßen werden kann, oder ist schon eine gewisse Verbindlichkeit hergestellt?

Die Frage ist auch unter dem Aspekt berechtigt, da in Ihrer Antwort zu Frage 4 davon die Rede ist, dass die Inbetriebnahme dieser gemeinsamen Justizvollzugsanstalt für 2017 angestrebt ist. Wir sind jetzt beim Jahr 2013. Das ist in reichlich vier Jahren. Es ist ein ehrgeiziger Plan und wir wollen 2013 schon gern wissen, wie belastbar das ist, was bis dato unter dem Aspekt des Begriffs Arbeitspapiere ausverhandelt worden ist.

Zweitens. Wir konstatieren, dass in der Stellungnahme zu Frage 2 klipp und klar erklärt wird, dass mit dem Kabinettsbeschluss vom 5. Januar 2013 die Staatsregierungen von Sachsen und Thüringen Einvernehmen über den Standort der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt erzielt haben. Das bedeutet aus unserer Sicht – das hätten wir auch gern nochmals aus Ihrem Munde bestätigt –, dass klar ist, dass diese gemeinsame Justizvollzugsanstalt, wenn sie denn zustande kommt, auf dem Grundstück Zwickau-Pöhlau errichtet werden wird. Voraussetzung ist sicherlich, dass die Verhandlungen mit den Eigentümern bzw. den Bevollmächtigten der betreffenden Immobilie erfolgreich verlaufen.

Abgesehen davon, dass betreffs der Standortentscheidung bzw. der Vertragsverhandlungen auch Gerüchte und Missdeutungen in die Öffentlichkeit geraten waren, schien uns der Weg, dass Kabinette beschließen und verkünden, für welchen Standort sie eine dreistellige Millionen-Euro-Investition tätigen wollen, bevor sie sich mit den Grundstückseigentümern handelseinig sind, schon etwas keck, aber es ist immerhin eine originäre Verfahrensweise. Wir vertrauen auf die Verhandlungskunst der Vertreter der Staatsregierung, dass überzogenen Begehrlichkeiten der Grundstückseigentümer begegnet werden kann. Dennoch hätten wir die herzliche Bitte, Herr Staatsminister, dass Sie in den Erläuterungen auch etwas zu den tatsächlich zu erwartenden Folgekosten für die Ablösung der Mietverträge sagen, zumal in der Stellungnahme erklärt wird, dass in der bisherigen Kostenschätzung die Kosten für den Grundstückserwerb und die Ablösung der Mietverträge enthalten seien. In Ihrer Stellungnahme steht wörtlich: „Die genaue Höhe der Erwerbskosten ist maßgeblich abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Weitere gegebenenfalls zusätzlich mit einem Erwerb anfallende Kosten lassen sich derzeit nicht beziffern.“ Also, wenn wir hier eine Millionenzahl genannt bekommen, würden wir auch gern wissen, was dabei an Erwerbskosten auf uns zukommt.

Was die Orientierungs- und Planungsphase angeht, bezieht sich die Staatsregierung – ich sage noch einmal: Respekt, das ist im Zeitansatz relativ ehrgeizig! – darauf, dass man von den Bauzeiten bzw. den Planungszeiten der JVA Dresden ausgegangen ist. Hier wünschen wir eine ergänzende Darstellung, inwieweit die Vergleichbarkeit

gerechtfertigt ist, woraus diese Überlegung resultiert, wie belastbar dieser Vergleichsansatz ist.

Um eine nähere Erläuterung dürfen wir auch betreffs unserer Frage 5 bitten, was den voraussichtlichen Bedarf an Haftplätzen angeht. Ursprünglich war vorgesehen, dass für Sachsen wie für Thüringen 470 Haftplätze vorgehalten werden. Nach der Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes soll diese Zahl um 100 Plätze reduziert werden.

Wir vertreten in dieser Frage – ich will das unumwunden sagen – die Meinung der Staatsregierung. Dass man bei der Frage, welchen Haftplatzbedarf wir haben werden, vordergründig nicht rein von der demografischen Entwicklung ausgehen kann, hat uns das Leben gelehrt. Wir meinen auch, dass durchaus die verschiedensten Entwicklungen inklusive des Umstandes, dass wir inzwischen wissen, dass Strafbarkeit im Seniorenalter auch nicht mehr unbedingt die Ausnahme bleiben muss, eine Rolle spielen. Ich halte an dieser Stelle mit fester Überzeugung die Antwort der Staatsregierung für völlig nachvollziehbar, dass uns, wenn man den Berechnungsansatz des Sächsischen Rechnungshofes zugrunde gelegt hätte, also auf die Prognose Bevölkerungsentwicklung auf 2010 zurückgerechnet, im Jahr 2012 240 Haftplätze gefehlt hätten. Dass man sagt, schon deshalb könne man dem Rechnungshof nicht ganz folgen, ist für uns plausibel.

Deshalb unsere Frage: Weshalb reduzieren wir jetzt von 470 auf 370? Das ist gewissermaßen vorauseilender Gehorsam gegenüber dem Rechnungshof, obwohl ich nicht erkennen kann, wo die entsprechenden belastbaren Parameter herkommen sollen, die dafür sprechen, dass man mit diesem Ansatz richtig liegt.

In der Beantwortung der Frage 8 heißt es wörtlich: „Sollten sich die Erwartungen des Sächsischen Rechnungshofes weiterhin nicht bewahrheiten, kann von einer Option über eine Aufstockung von 100 Haftplätzen Gebrauch gemacht werden.“ Es ist schwer vorstellbar, was damit gemeint ist. Soll da noch ein Anbau oder ein Erweiterungsbau kommen, wenn man nach Fertigstellung merkt, dass man doch mehr braucht? Ich sage noch einmal, dass für uns die Antwort diesbezüglich nicht ganz nachvollziehbar ist. Wir bitten hier um eine Ergänzung.

Ich will zugeben, dass wir ausgesprochen überrascht waren über die vorgelegte Statistik zu dem geringen Prozentsatz an vorgehaltenen offenen Haftplätzen bei den in den letzten Jahren entstandenen Strafvollzugsanstalten anderer Länder mit vergleichbarer Größenordnung. Wir hatten nachgefragt, warum nur 40 Plätze als offener Vollzug vorgehalten werden sollen. Sie haben damit gekontert, dass in anderen Ländern bei einer Haftplatzzahl von 500, 600 oder 700 teilweise null derartige Haftplätze vorgehalten worden seien. Das hat uns überrascht und ist für uns auch unter dem Aspekt der Debatten über das künftige Sächsische Strafvollzugsgesetz ein wenig nachvollziehbarer Ansatz. Ich verstehe, dass Sie sagen, dass wir mit 40 solchen Plätzen wesentlich besser sind als andere Länder, wenn es auch nur 40 sind. Wir meinen,

dass 10,8 % der Haftplätze mit offenem Vollzug und damit rund 90 % mit geschlossenem Vollzug unter dem Aspekt des Wertes des offenen Vollzugs für die Realisierung dennoch ein erörterungswerter Punkt sind.

Last but not least noch eine kurze Anmerkung zu Ihrer Antwort auf Frage 7. Ich räume ein, dass wir uns hier in einer Formulierung geirrt haben. Es war nicht der Sächsische Landesverband des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland, der die Auffassung vertrat, dass Justizvollzugsanstalten mit einer Größenordnung, wie sie jetzt in Zwickau geplant ist, nur schwer die Resozialisierungsaufgaben erfüllen und die notwendige Individualität und Effektivität erreichen können, sondern es war der Bundesvorstand, der diesen Standpunkt vertreten hat. Dennoch bleibt für uns die Frage im Raum, wie der Abwägung zwischen Effektivität und Synergieeffekten großer Vollzugsanstalten zum einen und der Grundaufgabe des Vollzugs, auch künftig den geltenden Auftrag der individuellen Resozialisierung der Gefangenen ganz voranzustellen, entsprochen werden kann.

Insgesamt will ich jedoch an dieser Stelle noch einmal sagen, dass für uns mit der Stellungnahme der Staatsregierung jedenfalls die Überschaubarkeit dieses wesentlichen Projekts für einen Bereich der Gesellschaft, der nicht jeden Tag im Fokus der Öffentlichkeit steht, der aber, wenn er zur Sprache kommt, oft mit vielen Emotionen debattiert wird, durchaus beachtlich ist. Wir sind an der weiteren heutigen Debatte und auch an den Ausführungen des Staatsministers sehr interessiert.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Bartl. – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Kirmes. Sie haben das Wort, Herr Kirmes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Auch ich darf gleich am Anfang einen Dank aussprechen: einen Dank an die Staatsregierung dafür, dass sie mit dem Kabinettsbeschluss vom 15. Januar dieses Jahres Einvernehmen zum Bau einer gemeinsamen länderübergreifenden Justizvollzugsanstalt mit Thüringen am Standort Zwickau gefunden hat.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Es waren durchaus schwierige Verhandlungen, aber beide Länder haben deutlich gemacht, dass es möglich sein kann, länderübergreifend sinnvolle, effektive Lösungen für gleiche Probleme anzugehen. Ich meine, dass dieser Ansatz wieder einmal Vorbildwirkung hat.

(Michael Weichert, GRÜNE: Mitteldeutschlandweit!)

Bitte sehr, meinetwegen auch in dieser Richtung. Das haben wir in der Justiz ja schon auf verschiedenen Gebieten.

Die Kabinettsbeschlüsse vom 15. Januar dieses Jahres haben aber zunächst ein Fundament gelegt – nicht mehr, aber auch nicht weniger als dieses Fundament. Entwürfe für einen Staatsvertrag, Verwaltungsvereinbarungen,

gemeinsame Kommissionen für Umzug und Bau, Finanzierungsvereinbarungen sind noch zu erarbeiten, wie die Staatsregierung ja auch ausgeführt hat, und müssen – das ist natürlich auch wichtig – bilateral ausgehandelt und ausgewogen abgestimmt werden.

Solche Verhandlungen können nicht in der Öffentlichkeit geführt werden – Sie haben auch darauf verwiesen –, und es gibt zurzeit tatsächlich Aufgaben, die für die Arbeitsebene stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es auch anzufügen: Welchen Erkenntnisgewinn würden uns derzeit solche Arbeitsstände bringen, die derzeit noch völlig „unreif“ sind und letztlich der bilateralen Abstimmung bedürfen?

Darauf, ob und inwieweit mit dem Antrag auch Gegenstände allein der exekutiven Verwaltung unterliegen, müssen wir nicht eingehen, Sie haben das selbst relativiert. Ich habe bei dem Antrag zunächst auch etwas anderes gedacht, also dass es hier tiefer geht, bezüglich des derzeitigen Prozesses, der der Exekutive obliegt, in den sie eingreifen könnte.

Zweitens: Es ist selbstverständlich, dass im Vorfeld der Standortwahl Betrachtungen über tatsächliche Ankaufsmöglichkeiten angestellt werden. Jedoch ist es ebenso vornehme Pflicht, hierüber Stillschweigen zu wahren. Das Eingehen auf irgendwelche, auch aufschiebend bedingte, Verbindlichkeiten hätte von unseren Thüringer Partnern gegebenenfalls als Affront aufgefasst werden können, eben als eine Vorfestlegung: Die Sachsen wollen den Standort – und nur den Standort.

Darüber hinaus wären solche Vorabsprachen auch nicht im Geheimen zu führen gewesen. Denn wenn sie Verbindlichkeitscharakter haben sollen – da dürften wir Juristen uns einig sein –, dann sind sie nur in öffentlich beglaubigter Form und damit natürlich auch öffentlich. Insofern meine ich, dass hier richtig vorgegangen wurde.

Ich gebe Ihnen aber recht, Herr Kollege Bartl: Natürlich stärkt es nicht unbedingt die eigene Verhandlungsposition, wenn der Verkäufer weiß, dass man unbedingt diesen Standort will. Jedoch meine ich, dass das diesbezügliche Risiko – auch mit Rücksicht auf das, was ich eben zum Verhältnis zu Thüringen gesagt habe – hier durchaus überschaubar ist, insbesondere, als eine anderweitige Vermarktung dieser Liegenschaft nach den Erörterungen, die hier von der Landesregierung angestellt worden sind, wohl ausscheidet und damit eine Preistreiberei durch den verkaufswilligen Eigentümer – ich will nicht sagen gänzlich ausscheidet – im deutlichen Rahmen ist. Das ist auch so von der Regierung dargestellt worden.

Das Gleiche trifft eigentlich auch für die – ich nenne es jetzt mal so – Entmietungskosten zu. Auch hier habe ich natürlich erst Einblick in Verträge – also Mietverträge, Nutzungsverträge etc. –, die mit Dritten geschlossen

worden sind, wenn ich mit dem Grundstückseigentümer Klarheit in den Verkaufsverhandlungen habe. Ob und inwieweit sich solche Belastungen, die auf dem Grundstück liegen, positiv oder negativ auf den Kaufpreis auswirken, werden wir, denke ich, in dem laufenden Prozess – in dem wir uns natürlich auch im Ausschuss und im Arbeitskreis mit dem Ministerium unterhalten – nachfragen.

Zur Inbetriebnahme: Es wurde gerade gesagt, dass das Jahr 2017 angestrebt wird. Das können wir nicht allein realisieren. Da ist auch Thüringen ein wenig mit dran. Das ist sportlich – das muss ich sagen –, wenn man Bausachen, Planungsphasen usw. kennt. Aber das, was wir Sachsen leisten können, haben wir an verschiedenen Stellen – in Planungen, Genehmigungsverfahren, gerade in Sachsen – bewiesen. Ich denke an BMW Leipzig und ähnliche Dinge. Also wir haben hier durchaus sportliche, aber erreichbare Ziele. Und wenn man sich keine solchen „Kampfziele“ stellt, dann wird man auch nicht schnell so etwas erreichen können. Also auch hier bin ich vorsichtig, jedoch optimistisch.

Die weiteren Forderungspunkte gehen im Wesentlichen auf die Prognosen und den Bedarf ein. Die Berechnung des Haftplatzbedarfs geht davon aus, dass sich Sachsen und Thüringen die geplanten 740 Plätze teilen, also je 40 im offenen Vollzug und 330 im geschlossenen Vollzug. Wenn wir regelmäßig zurzeit für diese Gefangenen in den bestehenden Haftanstalten – Hohenleuben, Zeithain und Zwickau sind es wohl – mit durchschnittlich rund 400, 470 Plätzen rechnen, dann, meine ich, stellt das zumindest eine Angemessenheit in der derzeitigen Bedarfsermittlung dar.

Auch – Sie haben es gerade selbst angesprochen – die Anzahl für den freien Vollzug liegt in einem normalen Maß, wie es jetzt bundesüblich bei Haftneubauten ist. Und wir können für diesen Standort – für die sächsische Seite zumindest – unterschreiben, dass hier auch ein Anteil Untersuchungshaft enthalten ist, also die Relation wohl auch noch etwas besser wird.

Der Sächsische Rechnungshof bestreitet in seinem Sonderbericht die Notwendigkeit der Errichtung der neuen Justizvollzugsanstalt. Sicherlich müssen wir uns mit diesem Sonderbericht und den Auffassungen des Rechnungshofs in dieser Frage weiter auseinandersetzen. Dies wird zunächst auch im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss geschehen. In der letzten Ausschusssitzung ist beschlossen worden, dass dazu im Mai eine Anhörung stattfinden soll. Die dortigen Ergebnisse sollen wir – und wollen wir auch – abwarten, um dann die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.