hat dazu geführt, dass die Frage, wie man es denn hält mit den Zuverdiensten von Abgeordneten, wieder in der Öffentlichkeit hochgekommen ist. Aber man muss der Ehrlichkeit halber auch sagen, dass Peer Steinbrück dann in der Form in die Offensive gegangen ist, dass er diese Transparenzoffensive gestartet und die Bundestagsfraktion der SPD dies aufgegriffen hat.
Man soll ja angeblich nur bei einer Kommission beim Präsidenten eine Arbeitsgruppe einrichten, die dann unverbindliche Vorschläge machen soll. Zielgenauer und sachgerechter wäre, wenn wir heute eine konkrete Gesetzesnovelle vorliegen hätten, die wir im Ausschuss beraten und dann vielleicht auch im Plenum verabschieden könnten. Doch ich sage Ihnen auch – das klang ja schon beim Kollegen Homann an –, dass wir noch viel mehr Handlungsbedarf sehen, als der Antrag eigentlich hergibt, wenn man wirklich grundsätzlich darüber spricht.
Uns ist es nicht nur wichtig, dass wir über das Stufenmodell reden, denn so steht es ja in der Begründung. Das Stufenmodell wurde gestern im Bundestag ja mit Schwarz-Gelb sozusagen angeglichen. Es wurde von drei Stufen, so wie wir es jetzt stehen haben, auf zehn Stufen erhöht. Ich glaube aber nicht, dass dieser Fakt dazu führt, dass die Gleichen, nämlich Schwarz-Gelb, heute dem Antrag, dem Grundanliegen der SPD zustimmen. Das wurde ja schon deutlich. Das kann man, denke ich, auch nicht verlangen. Was gestern in Berlin galt, kann heute nicht von den Gleichen hier beschlossen werden, sondern wird abgelehnt.
(Christian Piwarz, CDU: Das steht gar nicht zur Abstimmung, Kollege Tischendorf! – Zuruf von der CDU: Schuldenbremse!)
Ich sage es auch: Der geforderte kleine Schritt ist tatsächlich nur ein kleiner Schritt zu wirklicher Transparenz. Statt der vorgelegten Schmalspurvariante wäre es wirklich an der Zeit, die Regelungen zur Offenlegung von Nebeneinkünften so auszuweiten, dass beitragsgenau offengelegt wird. Ja, DIE LINKE will eine gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent.
Ich sehe mich dabei, Kollege Piwarz, auch bestätigt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007.
Vielleicht kann ich einmal zitieren, was ich meine. Dort steht – Zitat –, dass „eine Veröffentlichung von Einkünften in ihrer jeweiligen Höhe dem Idealbild eines offenen, in jeder Hinsicht durchschaubaren Prozesses politischer Willensbildung mehr entspräche“. Auch deshalb fordern wir, die genaue Art der Nebeneinkünfte zu veröffentlichen.
Sie haben schon den Fall der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten oder von Zeugnisverweigerungsrechten angesprochen. Da sollte man sich genau überlegen, was man veröffentlicht. Was man aber auf jeden Fall veröffentlichen kann, sind die Branche des Vertragspartners und die durchschnittliche Einnahmenhöhe. Das hat dann wirklich nichts mit Geheimnisverrat zu tun.
Man sollte sich in nächster Zeit auch einmal darüber verständigen, welche Nebentätigkeiten unabhängig von der Stellung eines Abgeordneten verboten werden sollten. Darüber sollten wir auch einmal reden.
Kollege Tischendorf, ich habe eine Frage zu den Ausführungen, die Sie jetzt eben gemacht haben. Wenn die Nebeneinkünfte höher sind als die Diäten im Landtag oder im Bundestag – das spielt hier keine Rolle –, halten Sie es dann für angemessen, davon zu sprechen, dass das noch Nebeneinkünfte sind? Oder sind das dann in Ihrem Sinne Haupteinkünfte?
Das können Sie halten, wie Sie wollen, ob Sie das als Haupt- oder Nebeneinkünfte bezeichnen. Entscheidend sind die Summe und die Abhängigkeit.
Kollege Piwarz hat auch die Präsenz der Abgeordneten angesprochen. Das ist auch eine spannende Frage.
Was halten Sie denn davon, wenn wir uns dafür aussprechen würden, dass grundsätzlich verboten wird, dass Abgeordnete Spenden annehmen? Auch darüber können wir diskutieren.
Wenn wir dann die große Kugel schieben, können wir uns auch darüber unterhalten, ob nicht mit der Unsitte Schluss gemacht werden könnte, dass Großspenden von Unternehmen für die Parteiarbeit zur Verfügung stehen. Sie wissen genau, dass bei kostenintensiven Großveranstaltungen von Parteien die Wirtschaft kräftig sponsert. Ich könnte Ihnen dazu ein paar Beispiele aus der Vergangenheit auch für Sachsen nennen. Aber ich lasse die mal weg, um die Debatte nicht weiter anzuheizen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das könnten natürlich Parteien auch ohne Gesetzesänderungen selbst beschließen. Warum machen sie das nicht? Zumindest DIE LINKE hat es ausgeschlossen, Unternehmensgroßspenden anzunehmen.
Nun werden Sie sagen, dass wir keine bekommen. Aber das ist ja keine Entschuldigung. Wir sind froh, dass wir keine bekommen, denn da brauchen wir nicht so zu lachen wie Sie.
Das ausufernde Parteiensponsoring wäre eine Sache, über die wir gemeinsam diskutieren könnten, wenn wir von Unabhängigkeit der Parteien reden. Ich zumindest verstehe den Vorstoß der SPD auch so, dass die Debatte darüber nicht im Sande verlaufen soll. Für die Linksfraktion kann ich anbieten, dass wir ernsthaft und parteiübergreifend über eine Novelle des Sächsischen Abgeordnetengesetzes entscheiden. Ich sage das besonders in Richtung der SPD, von der heute die Initiative ausgeht: Es wäre nicht das Schlechteste, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieser Sächsische Landtag bis zum Ende der Legislaturperiode hier noch etwas auf den Weg bringen würde. Das wäre überzeugender als jede Rhetorik.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einer bizarren Debatte zu tun, die ausgerechnet von der SPD angezettelt worden ist.
Ein führender Politiker der SPD, Herr Steinbrück, lässt sich für 25 000 Euro einen Vortrag bei den Stadtwerken in Bochum finanzieren, und jetzt kommt die SPD her und
Herr Homann, wenn Sie hier über das Vertrauen in Politiker in der Öffentlichkeit sprechen und sagen, dass man da etwas tun muss, so sage ich: Räumen Sie erst einmal in Ihrer eigenen Partei auf, da haben Sie mehr als genug zu tun.
Herr Tischendorf, es ist nicht lediglich Wahlkampf, was wir hier diskutieren, sondern es ist Realpolitik. Sie sehen es in allen Medien.
Es wird dort eine Diskussion geführt, die dem Ansehen der Politik insgesamt schadet. Die Ursache liegt nun mal bei der SPD. Das hat nichts mit Wahlkampf zu tun. Das sind einfach die Fakten.
Wir haben es in Sachsen und im Sächsischen Landtag mit ganz anderen Sachverhalten zu tun. Wir unterhalten uns hier darüber, ob die Ausübung eines Mandats im Sächsischen Landtag vereinbar ist mit einer beruflichen Tätigkeit. Diese Vereinbarkeit ist für mich ganz persönlich ein Ausdruck von Unabhängigkeit.
Wenn ich einen Beruf ausübe, bin ich unabhängig davon, was ich hier in der Politik mache. Ich bin nicht abhängig davon, ob mich meine Partei noch einmal aufstellt, sondern kann mein Geld auch woanders verdienen. Diese Unabhängigkeit will ich mir bewahren.
Ich schöpfe keinen Vorteil aus meiner Mandatstätigkeit hier im Landtag für die berufliche Tätigkeit. Das ist nach unserem Gesetz auch ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anwalt darf noch nicht einmal in seinen Briefbogen hineinschreiben, dass er Mitglied des Sächsischen Landtages ist, weil er noch nicht einmal den Anschein erwecken darf, dass seine gesetzgebende Tätigkeit mit seiner rechtsberatenden Tätigkeit in einem Zusammenhang steht.