Aber die Debatte ist bei uns angekommen und dementsprechend beschäftigt sie auch uns, die Mandatsträger im Sächsischen Landtag. Entsprechend Artikel 39 der Säch
sischen Verfassung bedeutet das freie Mandat, dass der gewählte Abgeordnete sein Mandat im Parlament frei ausübt und dafür niemandem gegenüber verantwortlich ist. Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder der Fraktion gebunden. – Ende der Erklärung.
Ich bin einer von denjenigen, die hier ein Mandat ausüben und trotzdem noch im Beruf stehen – in dem Beruf, den man von Grund auf erlernt hat, mit dem man etwas aufgebaut hat, der einen bis heute begeistert und an dem man festhalten möchte. An meinem Beruf, an meinem Unternehmen, an meinen langfristigen Entscheidungen mit Investitionen und deren Finanzierung hängt die Verantwortung für Mitarbeiter, für Geschäftspartner – es ist ein enges Netz an menschlichen Verbindungen.
Mein Beruf hat sicherlich auch zu dem Vertrauen geführt, in meinem Wahlkreis direkt gewählt zu werden. Die berufliche Erfahrung bringe ich hier mit ein. Mir gibt das heute Unabhängigkeit, aber sicherlich auch das inhaltliche Wissen, um die Aufgaben des Mandats angemessen auszufüllen. Gleiches gilt für die Mitarbeit in Aufsichtsräten.
Die Transparenzanforderungen unseres Landtages bilden für mich, der ich als persönlich haftender Eigentümer meine Betriebe bewirtschafte – nicht als GmbH –, allein meine Einnahmenseite ab. Die Einnahmenseite geht jedes Jahr an den Landtagspräsidenten. Ich muss jährlich an den Landtagspräsidenten melden, wer mir Geld gibt. Wenn ich meine Ernte verkaufe, sind das einige 100 000 Euro. Gleiches gilt für die kleinen Beträge aus Brennholzverkauf etc. Ja, ich nehme dieses Geld ein. Aber ich zahle dafür die Aufwendungen für Technik und Personal, Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz, allgemeine Kosten, danach von dem Überschuss auch noch Einkommen- und Gewerbesteuer. Und bis zur Ernte im nächsten Jahr leben wir davon.
Herr Kollege von Breitenbuch, hatten Sie vorhin bei den Ausführungen von Herrn Homann den Eindruck, dass er zwischen Verdienst, Honorar, Einnahmen, Umsatz, Gewinn etc. differenzieren kann und man weiß, ob er das hier auch so vorgetragen hat?
Ich fahre fort. – Durch einen Zusatz, der deutlich macht, dass es sich um den reinen Umsatz handelt, ist das auch in der Ausgabe unseres Handbuchs im Internet deutlich geworden – herzlichen Dank an den Landtagspräsidenten –, und ich möchte es hier noch einmal zitieren: „Für die Höhe der Einkünfte sind nach § 4a Abs. 6 Satz 4 Sächsisches Abgeordnetengesetz die geleisteten Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zugrunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten, Personalausgaben und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.“
Ich halte diese Ergänzung für gut, weil sie die Sache aufklärt, wie es mit Leuten wie mir und den hohen Beträgen und den hohen Stufigkeiten bestellt ist. Ich denke, das ist ein guter Beitrag für die Transparenz. Die Differenzierung von drei auf zehn Stufen halte ich für keinen Fortschritt. Das bringt uns alle nicht weiter.
Werte Kolleginnen und Kollegen, jeder Unternehmer erwirtschaftet Umsatz und hat hoffentlich auch einen Gewinn. Meist ist der Unterschied ein großer, gerade bei langfristigen und soliden Geschäften. Aber auch der Umsatz spiegelt eine unternehmerische Leistung wieder. Daher schmerzt es mich nicht, diesen transparent anzugeben. Mich ärgert aber die Begrifflichkeit. Daher möchte ich für weitere Veränderungen vorschlagen, den Begriff „Nebeneinkünfte“ in „berufliche Einkünfte“ und die „Abgeordnetenbezüge“ als „Mandatseinkünfte“ zu bezeichnen.
Dann wird es nach außen insgesamt deutlicher, und es verliert sich im Nichts, was unterschwellig mit dem Wort „Nebeneinkünfte“ mitschwingt: der Verdacht, das freie Mandat nicht voll auszufüllen.
Noch ein Wort zu dem Faktum, wer mir etwas gibt und wer mich beeinflusst: Es ist nicht nur Geld, das Abgeordnete beeinflussen kann. Meistens sind es menschliche Verbindungen und Verstrickungen in andere Abhängigkeiten, die auch Parteien, Vereine, Verbände, Gewerkschaften etc. bewirken können. Das freie Mandat gibt uns Abgeordneten einen großen Rahmen. Es gibt uns auch den notwendigen Schutz, dieses auszufüllen bei aller Vielfalt unserer Biografien, so, wie wir hier alle sind. Die Bürger können schon heute sehen, mit welchen Lebenserfahrungen wir hier angekommen sind. Genau das ist in
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich frage die noch nicht zu Wort gekommenen Fraktionen der zweiten Runde: Wünscht noch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe eine dritte Runde auf. Mir liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich frage trotzdem vorher noch einmal die SPD. – Sie verzichtet.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als dritter Redner meiner Fraktion und als Betroffener – Getroffener – und in den Medien als Krösus unter den Nebeneinkünften beziehender Genannter muss ich wegen meiner Transparenz klärende, vielleicht zur Bildung beitragende Ausführungen machen.
Der Antrag der SPD kann nur unter der Rubrik „lebensfremd und bar jeder Realität“ in die Rundablage wandern oder kurz vorher erklärend abgearbeitet werden.
Als ich 2009 in den Landtag einzog, habe ich mich bezüglich der bestehenden Regelungen zur Angabe von Nebentätigkeiten umgehend bei der Landtagsverwaltung gemeldet und um Hilfe ersucht. Offenbar ist das, wenn man als vorbildlicher Staatsbürger, der ihm vorgelegte Regelungen oder amtsbürokratische Vorgaben einhalten möchte, ein schwieriges Unterfangen.
Ich habe also – wie im Abgeordnetenhandbuch nachzulesen – meine mit den unterschiedlichen Partnern meines Unternehmens realisierten Umsätze angegeben. Darüber hinaus habe ich angegeben, dass ich für die Zeit meines Mandats die Geschäftsführung per procura abgegeben habe. Was macht aber die Presse daraus – Herr Gerstenberg, Sie sagten, es wäre keine Neiddebatte und keine Scheindebatte? – Zitat „LVZ“/„DNN“: Doch auch andere Abgeordnete wie Ronald Pohle verdienen ordentlich dazu. Pohle vertreibt Bauelemente. – Woher weiß der Schlaumeier von der Presse, was ich verdiene, und was ist „ordentlich“? Muss ich den geldwerten Vorteil der Unternehmenswerbung durch diese Veröffentlichungen einschätzen und meinem Einkommen dazurechnen?
Aber bei den Bezeichnungen „Einkünfte“, „Erträge“ und „Gewinn“ fehlen die Kosten und gegebenenfalls Verluste, um einem Abgeordneten Rechnung zu tragen, der persönlich haftender Unternehmer ist.
Vor diesem Hintergrund ist das Schreiben des Präsidenten des Sächsischen Landtags vom 20.02.2013 an die Frakti
onen, in dem die Erklärungen für die korrekten Angaben und Bewertungen im Sinne der Verordnung genau stehen, zu sehen. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags der SPD sind diese offensichtlich notwendigen Erklärungen zu erwähnen.
Sehr geehrte Damen und Herren der SPD: Ihr Antrag zeigt, dass Sie auch nach dem Erhalt dieses Schreibens die Problematik nicht verstanden haben. Oder Ihre Intention geht in eine ganz andere Richtung. Was bedeutet Ihre Forderung nach mehr Transparenz und weiterer Differenzierung des bestehenden Stufenmodells? Wie sinnvoll ist denn Ihre Forderung nach monatlicher Angabe von Einkünften? Wollen Sie das Recht der freien Mandatsausführung neu und aus Ihrer Sicht der Dinge bewerten und einschränken? Soll ich Ihnen 2013 angeben, was ich 2011 mit welchem Kunden bei welchem Auftrag in welchem Monat verdient habe? Denn anders kann ich es leider nicht leisten. Denn ich erziele mit Kundenauftraggebern oder Partnern Umsätze, die ich angegeben habe. Daraus wird – nach Zurechnung innerhalb meiner BWA von Abschreibungen und Kosten – ein Betriebsergebnis, welches ich wie jeder ordentliche Steuerzahler in meiner Einkommenserklärung angebe.
Ich will es ihm ja noch einmal erklären. Ich meine, wir wollen ja helfen. Ich habe gehört, ich habe einen Bildungsauftrag. –
Dies kann ein Gewinn oder auch ein Verlust sein. Wie soll ich das monatlich partnergenau und auftragsbezogen umsetzen, und welchen Erkenntnisgewinn soll die Öffentlichkeit davon haben? Manchmal ist es doch gut, wenn man sich mit den Urhebern der Initiative beschäftigt.
habe Ihre als Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD abgesonderte Presseerklärung gelesen. Sie fordern: „Die Menschen in Sachsen haben den gleichen Anspruch auf Transparenz wie in Schleswig-Holstein.“
Verstehen Sie sich als Abgeordneter des sächsischen Volkes? Ich als Sachse erwidere Ihnen: Die Menschen in Schleswig-Holstein haben den gleichen Anspruch wie in Sachsen. Denn in den Ausführungsbestimmungen in Schleswig-Holstein ist unter Punkt 6 nachzulesen:
„… sind die Art der Tätigkeiten sowie Name und Anschrift der Auftraggeber mitzuteilen“. – Oder Punkt 9: „Einkünfte sind anzuzeigen, wenn sie aus einer oder aus mehreren Tätigkeiten 2 556 Euro im Monat übersteigen.“ – Was sind denn „welche Tätigkeiten“? Ich meine, das
müsste man doch definieren, wenn man das umsetzen will. Also wenn Sie dieses Beispiel schon bringen, dann sage ich Ihnen: Das ist einfach nicht praktikabel.