Frau Staatsministerin, ich hatte die Problematik des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches angesprochen. Ist es aber nicht so, dass auch aufgrund einschlägiger Gerichtsurteile derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, was die Veröffentlichung der entsprechenden Tatbestände betrifft? Hat Ihr Haus nicht auch entsprechende Anweisungen erteilt?
Ich hatte gerade gesagt, dass die Kreise von uns die Empfehlung erhalten haben, strenge Anforderungen bei der Veröffentlichung anzulegen. Wenn aber der Nachweis erbracht ist, dann werden Ross und Reiter genannt. Zwei entsprechende Meldungen sind auch schon veröffentlicht.
Moment! Die Frage ist für mich: Meinen Sie nicht auch, dass wir strengere Regeln, eine andere rechtliche Grundlage haben müssen, die wirklich dazu führt, dass die Prüfergebnisse der Lebensmittelkontrolleure veröffentlicht werden können? Das war doch mal der Grundkonsens, um diesen Paragrafen so zu stricken.
Ich sage es noch einmal: Wenn ein hinreichendes Verdachtsmoment besteht und dieses untersetzt ist, werden Ross und Reiter genannt werden. Zwei Einträge haben Sie ja auf unserer Homepage. Lesen Sie es bitte nach, Herr Kollege Jurk. Wenn es sein muss, werden weitere Einträge folgen.
Seit 1990 haben in Sachsen nahezu alle 4 737 tierhaltenden Betriebe in Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und des Umweltschutzes investiert. Im Ergebnis dessen werden heute in Sachsen die meisten Kühe in Laufställen gehalten. Von den schweinehaltenden Betrieben haben bereits die meisten auf die Gruppenhaltung tragender Sauen umgestellt. Da sind wir bundesweit spitze. Das haben wir kürzlich gemeinsam zur Kabinettspressekonferenz aufgezeigt. Bei uns in Sachsen wurden 3,9 Millionen Legehennenplätze auf alternative Haltungsformen umgerüstet.
Der Freistaat unterstützt Investitionen in die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Im Zeitraum von 2007 bis 2012 wurden circa 200 Millionen Euro Fördermittel für Investitionen im Bereich der Tierhaltung bewilligt. Investiert haben die Landwirte besonders in Maßnahmen zur Verbesserung des Tierkomforts wie tiergerechte Liegeboxen und trittsichere Laufgänge, in bedarfsgerechte Futtersilos oder auch in die umweltgerechte Güllelagerung.
Aber auch bei der Antibiotika-Strategie sind wir uns mit den Fachleuten einig. Der Antibiotika-Einsatz korreliert nicht mit der Bestandsgröße. Vielmehr sind die Qualität und die Intensität der Betreuung entscheidend. Wurde der Stall intensiv gesäubert und desinfiziert, um eine Anreicherung von Krankheitskeimen zu verhindern? Ist die Lüftung korrekt eingestellt, um keine Atemwegsinfektionen zu provozieren? Sind die Futterwege und auch die Wasserversorgung hygienisch gesichert?
Wir haben hierzu eine klare Position. Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung muss auf das notwendige Maß minimiert werden. Deshalb dient auch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes diesem Ziel. Nur so können wir der Bildung von antibiotikaresistenten Keimen vorbeugen und unsere Bevölkerung schützen.
Jetzt müssen alle Nutztierhalter ihren Antibiotika-Einsatz melden. Liegen sie damit über dem Durchschnitt, müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Meldepflicht dazu führen wird, dass der Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung weiter sinkt.
Was die Kontrollen anbelangt, so fahren wir in Sachsen nicht zurück – auch das soll noch einmal deutlich gesagt werden –, sondern halten sie auf hohem Niveau.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Entscheidend ist letztlich immer, dass die Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Wenn sich die Landwirte, die Lebensmittelverarbeiter und die Vermarkter an diese Regeln halten, kommen die hochwertigen Produkte beim Verbraucher an. Das ist für uns das wichtigste Argument.
Meine Damen und Herren! Damit ist auch die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir kommen nun zu
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute auf die Tagesordnung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen gesetzt. Das ist ein sehr kurzer Änderungsgesetzentwurf, der eigentlich nur zwei Artikel enthält. Wir möchten mit dieser Änderung erreichen, dass die Zustimmung zum Landesentwicklungsplan durch die Staatsregierung geändert wird auf die Zustimmung durch den Landtag. Natürlich regeln wir noch das Inkrafttreten selbst.
Warum wollen wir das? Wenn man in unser Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen hineinschaut, sieht man im § 3 zum Landesentwicklungsplan, was der Landesentwicklungsplan für uns bedeutet. In ihm sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die räumliche Ordnung und die Entwicklung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung festzulegen. Der Landesentwicklungsplan regelt bedeutsame Festlegungen zur Raumstruktur sowie für die räumliche Ordnung, Entwicklung und Sicherung. Das sind aus unserer Sicht so wichtige Faktoren, dass es nicht reicht, wenn man sagt, dass das die Staatsregierung in Zukunft beschließen soll.
Was steckt dahinter? Es ist unser dritter Landesentwicklungsplan, den wir beschließen. Der erste trat 1994 in Kraft, der zweite 2003. Jetzt, 2013, wollen wir den dritten beschließen.
Zunächst hat Herr Innenminister Ulbig angekündigt, dass wir im Jahr 2012 bereits alles beschließen können. Aber 1 200 Einwendungen haben gezeigt, dass der Landesentwicklungsplan für die kommunale Ebene, für die Kreis
Ich fand es sehr gut, dass wir Anfang März regional Veranstaltungen durchgeführt haben, die sehr zahlreich besucht wurden. Dabei wurde sehr viel diskutiert, und es entstanden ebendiese Einwendungen. Ich freue mich, dass nach Überarbeitung des ersten Entwurfs eine ganze Reihe von Einwendungen in dem zweiten Entwurf berücksichtigt worden sind. Das kann man an dieser Stelle auch einmal sagen.
Wir haben zu diesem Landesentwicklungsplan zwei öffentliche Anhörungen durchgeführt. Nachdem die erste Anhörung im vergangenen Jahr gezeigt hat, dass es sehr viel Änderungsbedarf gibt, hat sich die Staatsregierung – Herr Innenminister – entschlossen, den Zeitraum für die Genehmigung des Landesentwicklungsplanes zu verlängern. Das finde ich richtig; denn es zählt die Qualität und nicht die Eile.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Diese Initiative ist leider gescheitert. Da wir es aber für außerordentlich wichtig halten, auch im Ergebnis der zweiten Anhörung zum Landesentwicklungsplan, haben wir heute noch einmal diesen Gesetzentwurf eingebracht.
Ich bitte deshalb um die Überweisung an den Innenausschuss als federführenden Ausschuss. Im Grunde genommen ist der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen eines der wichtigsten Instrumente für die nächsten zehn Jahre, und wir halten diese Gesetzesänderung für notwendig.
das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist der Überweisung stattgegeben, und ich beende den Tagesordnungspunkt.