Ein weiterer Vorteil in diesem Programm ist – das wurde auch in der Debatte bereits angesprochen: Wir haben beim Weiterbildungsscheck keine Betragsgrenzen. Das Problem ist, dass Sie eine Vielzahl von Kursen in der Größenordnung von einigen Hundert Euro bekommen. Wenn Sie aber richtig an Ihrer Weiterbildung arbeiten wollen, wenn Sie auch Maßnahmen besuchen wollen, die nicht nur mit ein paar Kursstunden verbunden sind, sondern über eine längere Periode – ein halbes oder ein ganzes Jahr – gehen, wird es deutlich teurer als meinetwegen die 500 Euro, die wir aus anderen Förderprogrammen kennen.
Der wichtige Unterschied ist, dass wir keine Betragsgrenzen angesetzt und deshalb eine Öffnung für Weiterbildungsangebote haben, die bisher in diesem Umfang staatlich nicht gefördert wurden. Angesichts der Tatsache, dass wir keine Betragsgrenzen festgelegt haben, ist das Angebot wirklich sehr unbürokratisch, indem man drei Vergleichsangebote beifügt und dann einen entsprechenden Förderbescheid erhält. Bei einer unbegrenzten Förderhöhe ist das ein sehr, sehr unbürokratisches Angebot, das wir hier eingeführt haben.
Lassen Sie mich noch einmal auf die einzelnen Punkte des Antrages der Koalitionsfraktionen eingehen. Es wurde schon angesprochen: knapp 7 000 Teilnehmer bis Ende letzten Jahres. Wenn man das einmal auf die 26 Monate umrechnet, in denen der Weiterbildungsscheck bereits am Markt ist, haben wir eine Größenordnung von zehn Bewilligungen bei der SAB pro Arbeitstag. Jetzt ist erfolgreich immer relativ, lieber Kollege Brangs. Aber wenn eine Fördereinrichtung in einem Programm zehn Förderbescheide pro Arbeitstag ausgibt, ist das für mich ein erfolgreiches Förderprogramm. Das lasse ich mir auch nicht schlechtreden!
Herr Minister, können Sie mir einmal erklären, wie Sie zu der Annahme kommen, dass ich das schlechtgeredet hätte, was wir selber als SPD als beteiligter Regierungspartner 2007 entwickelt haben?
Ich hatte den Eindruck, dass Sie die Anzahl der Förderungen – Sie haben auch ein Verhältnis zu den Arbeitnehmern im Freistaat Sachsen hergestellt –,
dass Sie das Förderprogramm als nicht erfolgreich bezeichnet haben. Sie haben das Verhältnis zu den Arbeitnehmern im Freistaat Sachsen hergestellt und kamen zu dem Schluss, dass es nicht so erfolgreich wäre.
Ich habe das Verhältnis zu den Förderbescheiden pro Arbeitstag in der SAB hergestellt und komme zu einem anderen Ergebnis. Können wir uns darauf verständigen?
Wenn man sich anschaut, wie sich die Förderung verteilt, kommt man zu dem Ergebnis, dass Berufe in der Gesundheitswirtschaft mit über 33 % ganz oben stehen. Auf dem zweiten Platz folgt der Bereich Soziales, aber auch Pädagogik. Auf dem dritten Platz haben wir die Verwaltungsberufe, die kaufmännischen Berufe, alles, was mit Recht zu tun hat. Auf dem vierten Platz liegen Technik, Handwerk, Bau und die Landwirtschaft. Diese Bereiche sind mit über 20 % eher übergeordnet. Für den einen oder anderen überraschend ist vielleicht das Thema Sprachausbildung, wo wir nur 2,6 % aller Förderungen haben.
Interessant ist, wenn man sich noch einmal die durchschnittliche Fördersumme anschaut: Sie liegt je nach Bereich irgendwo zwischen knapp 2 000 und knapp 3 000 Euro. Das verdeutlicht noch einmal das, was ich zu Beginn gesagt habe: dass wir ein Förderprogramm haben, das betragsmäßig nicht begrenzt ist. Andere Förderprogramme, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu dieser Unterstützung haben, gibt es effektiv nicht. Deshalb ist das ein einzigartiges Förderprogramm, für das wir inzwischen 17 Millionen Euro bereitgestellt haben.
Es ist nicht das einzige Förderprogramm – das ist in der Debatte auch schon angesprochen worden. Der Weiterbildungsscheck alleine kann es nicht sein. Wir haben dazu
noch das sogenannte einzelbetriebliche Förderverfahren, bei dem die Unternehmen Zuschüsse für ihre Weiterbildung im Unternehmen erhalten können. Hier sind im gleichen Zeitraum 34,4 Millionen Euro als Förderung bewilligt worden. Es ist mitnichten so, dass es nur den Weiterbildungsscheck gebe. Das Meister-BAföG als weitere Weiterbildungsmaßnahme wurde in der Debatte auch schon angesprochen.
Wir wollen den Weiterbildungsscheck auch in der kommenden EU-Strukturfondsperiode fortführen. Wenn man sich die entsprechenden Vorgaben der EU für die neue EU-Strukturfondsperiode anschaut, erscheint das nach jetziger Erkenntnis auch möglich. Die Frage, ob wir dies auch auf den öffentlichen Dienst ausweiten können, muss man etwas differenziert betrachten. Die entsprechenden Probleme in diesem Zusammenhang wurden in der Debatte von den Kollegen Kind und Brangs bereits angesprochen. Für die laufende Förderperiode hat die EU bemängelt, dass eine entsprechende Verankerung im Operationellen Programm fehlen würde, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst keine benachteiligte Zielgruppe seien und dass der ESF nur zusätzlich für Dinge eingesetzt werden kann, die nicht schon in anderen Programmen, in anderen Maßnahmen abgedeckt sind.
Insbesondere der letzte Punkt macht es schwierig, die Förderung in der neuen Strukturfondsperiode zu verankern. Wenn man aber die Differenzierung zwischen befristet Beschäftigten und unbefristet Beschäftigten macht, könnte es möglich sein, dass man für die befristet Beschäftigten, die auch nicht den vollen Zugang zu den Weiterbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst haben, tatsächlich eine entsprechende Verankerung auf der europäischen Ebene hinbekommt. Wir wollen das auf jeden Fall überprüfen und, wenn es möglich ist, entsprechend umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr herzlich für eine sachlich geführte Debatte hier in diesem Hohen Hause bedanken – bis auf einen Debattenbeitrag. Ich denke, dass Weiterbildung von staatlicher Seite unterstützt werden sollte, ist selbstverständlich. Wir müssen gemeinsam weiter an den entsprechenden Instrumentarien arbeiten. Mein Ziel ist es, im Rahmen dieser entsprechenden staatlichen Förderung den Interessen, den Wünschen, den Meinungen der Unternehmen, aber auch den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine hohe Priorität einzuräumen, das heißt, ein Angebot zu machen, das den Bedürfnissen der Menschen vor Ort gerecht wird.
In diesem Sinne – dessen bin ich mir sicher – können wir weitere Angebote auch in der neuen Strukturfondsperiode verankern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch von mir ein Dankeschön für die doch sachliche und konstruktive Debatte mit einem Ausreißer hier am rechten Rand. Ich will noch einmal nur ganz kurz auf einige Punkte eingehen.
Herr Kind hatte gesagt, er stellt freche Behauptungen auf. Das hat er auch gemacht, aber die freche Behauptung ist nicht immer die richtige. Sie haben vom öffentlichen Dienst gesprochen und diesen mit der Verwaltung gleichgesetzt. Zum öffentlichen Dienst gehört aber mehr. Es gehören Sparkassen dazu, Ortskrankenkassen, Rundfunkanstalten, Kammern beispielsweise, auch kommunale Abwasserbetriebe.
Auch den befristet Beschäftigten, die dort tätig sind, wollen wir die Chance geben, dass sie unter Umständen von den Weiterbildungsprogrammen profitieren können.
Sie hatten zum Zweiten gesagt, ein Problem würde darin bestehen, dass man die Ausbildung, wenn sie über einen längeren Zeitraum geht, erst komplett absolvieren und das Geld vorschießen muss. Auch das ist nicht korrekt. Ab 3 000 Euro sind Zwischenzahlungen möglich. Die nächste Stufe sind dann 5 000 Euro. Das steht alles in den Förderbedingungen drin. Ihre Aussage stimmt nicht, sondern Zwischenzahlungen sind möglich, meine Damen und Herren.
Aber das ist genau der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Sie setzen auf Zwang, auf neue Regulierungen für Unternehmen. Wir setzen auf Freiwilligkeit und Anreize. Deshalb halten wir den Weiterbildungsscheck für das bessere Modell, meine Damen und Herren.
Auch bei den Beschäftigungsprogrammen sind wir anderer Meinung. Wir glauben nicht, dass der Staat dauerhaft Beschäftigung schafft. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass wir unsere Arbeitnehmer qualifizieren, dass wir die Unternehmen fit machen und dies nachhaltiger für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt sorgt.
Meine Damen und Herren! Nach dem Schlusswort von Kollegen Herbst stelle ich nun die Drucksache 5/11637 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 5/11637 beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beseitigung von Straßenwinterschäden im Freistaat Sachsen und deren Finanzierung haben mittlerweile eine eigene Geschichte. Noch während des langen und harten Winters 2010/2011 und noch bevor die Schneeschmelze die witterungsbedingten Straßenschäden für visuelle Schadensaufnahmen freigab, hatte DIE LINKE wegen des gerechtfertigterweise ungenügenden Vertrauens in den sächsischen Verkehrsminister am 26. Januar 2011 einen eigenständigen Antrag in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht, um schnellstmöglich ein Sonderprogramm
zur Beseitigung der Winterschäden an kommunalen Straßen durch die Staatsregierung auflegen zu lassen. Schließlich verkündete Staatsminister Morlok am