Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

Sicherheit und Ordnung und tragen zusammen mit den Tarifbeschäftigten wesentlich zur Gestaltung unseres Landes bei.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir sollten deshalb – Sie gestatten, diese Einschränkung muss ich als Finanzminister allerdings auch machen – im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten die Übernahme des Tarifergebnisses anstreben.

Es sind aber auch die Punkte zu würdigen, die aus meiner Sicht unter Umständen sogar einer inhaltsgleichen Übernahme entgegenstehen. Lassen Sie mich hierzu zwei Beispiele nennen:

Erstens. Die finanzielle Situation des Freistaates ist – auch im Lichte der aktuell erfreulichen Entwicklung der Einnahmen – angespannt, insbesondere bei langfristiger Betrachtung. Unsere Personalkosten sind nach wie vor zu hoch. Wenn man sich anschaut, wie sich diese in den nächsten Jahren entwickeln werden, wenn wir die entsprechenden Maßnahmen nicht einleiten, dann wird die Situation noch dramatischer werden.

Zweitens. Zu berücksichtigen ist meines Erachtens auch, dass der Freistaat Sachsen nach wie vor Nehmerland ist. Daher stellt sich für mich die Frage, ob wir uns eine unverzögerte und inhaltlich identische Übertragung leisten sollen, wenn zum Beispiel Baden-Württemberg als Geberland hiervon Abstand genommen hat.

(Beifall des Abg. Carsten Biesok, FDP)

Zusammenfassend kann ich sagen, dass im Hinblick auf diese Komplexität und die gleichzeitige Bedeutung der Entscheidung für die Beamten, die Richter und die Versorgungsempfänger die Beratung innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte Sie, dieses bei der Behandlung des eingereichten Antrages zu berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Das Schlusswort hat die SPD-Fraktion. Möchte jemand von der SPDFraktion sprechen? – Offensichtlich nicht. Also kein Schlusswort.

(Stefan Brangs, SPD: Nein, danke!)

Gut, vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Mir liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wird noch einmal die Einbringung gewünscht, Herr Brangs?

Ich habe ihn schon in meiner Rede eingebracht.

Gut. Ich gehe jetzt davon aus, dass das praktisch den Ursprungsantrag ablösen soll. Ist das richtig?

Meine Damen und Herren, möchte noch jemand zum Änderungsantrag sprechen? – Es möchte niemand sprechen. Dann lasse ich jetzt über diesen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 5/11752, abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Ursprungsantrag, vorliegend in Drucksache 5/11487, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten, mit Mehrheit abgelehnt bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür. Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Regionalisierte Personalbedarfsprognose Kindertagesbetreuung

Drucksache 5/10365, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion, Frau Abg. Giegengack, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde noch ein Antrag von uns zum Thema Kita. Ab dem 1. August 2013 gibt es nicht nur einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, sondern bundesweit auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz. Das stellt die Bundesländer vor erhebliche Herausforderungen. Zum einen müssen die Plätze geschaffen werden. Dazu hat der Bund Investitionsmittel zur

Verfügung gestellt. Zum anderen muss das nötige Fachpersonal vorgehalten werden. Das müssen die Länder selbst regeln.

Im Jahr 2010 hat der Vorstandsvorsitzende und Direktor des DJI, Prof. Rauschenbach, gemeinsam mit Thomas Schilling eine erste Modellrechnung zum sogenannten U3-Ausbau und seinen personellen Folgen für alle Bundesländer vorgelegt. Auf der Basis der prognostizierten Geburtenentwicklung, eines kontinuierlich steigenden Betreuungsbedarfes, des Alters des Fachpersonals und der Ausbildungskapazitäten wurden für alle Bundesländer Entwicklungsszenarien für den Personalbedarf veröffentlicht.

Dieser länderspezifische Personalbedarf wurde Ende 2012 noch einmal aktualisiert. Es wurden in den Jahren nicht nur mehr Personen eingestellt, sondern auch der Betreuungsgrad hat sich verändert. So besuchen mittlerweile in Sachsen im Durchschnitt 42 % der Einjährigen und 68,5 % der Zweijährigen eine Einrichtung. Diese veränderten Bedarfe mussten in den neuen Berechnungen berücksichtigt werden, denn der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht, egal von welchem Ausgangsniveau man kommt.

Auch die Staatsregierung, das SMK, hat auf der Basis der 4. und 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, der Betreuungsgrade und des Altersdurchschnitts des jetzigen Personals bei gleichbleibenden Personalstandards – also einem Personalschlüssel, wie wir ihn jetzt haben – eine Prognose für die erforderlichen Fachkräfte in den Kindertagesstätten Sachsens bis zum Jahr 2030 erstellt. Leider hält uns das SMK mit Informationen immer sehr kurz. So wurde als Antwort auf meine letzte Frage, die ich dazu gestellt habe, ein Personalbedarf in Vollzeitäquivalenten pro Jahr bis zum Jahr 2030 ausgewiesen.

Ich glaube, es wäre ein Leichtes für das Ministerium gewesen, uns in diesem Zusammenhang auch mitzuteilen, wie viele Personen pro Jahr in Rente gehen und wie viele junge Fachkräfte ihre Ausbildung beenden werden. Diese Daten liegen auf jeden Fall vor.

Die entscheidende Frage ist doch: Können wir den Bedarf tatsächlich decken? Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft schließt Engpässe in Zukunft nicht aus. Seit dem Jahr 2007 hat der Freistaat zwar seine Fachschulkapazitäten für staatlich anerkannte Erzieher von knapp 400 Plätzen auf 1 600 Plätze vervierfacht. Von den derzeit 26 500 Erzieherinnen und Erziehern in Sachsen gehen jedoch in den kommenden 15 Jahren 14 000 in Rente.

Die Altersstruktur der Erzieherinnen ist aufgrund der unterschiedlichen Personalpolitik der Kommunen in den Neunzigerjahren nicht in allen Regionen Sachsens gleich. Ebenfalls unterschiedlich sind der Betreuungsgrad und der Betreuungsbedarf. So liegt der Anteil der betreuten Kinder unter drei Jahren – gemessen an allen Kindern in diesem Alter – in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen bei 54 %. Die niedrigste Betreuungsquote gibt es im Erzgebirgskreis mit 41 %. Auch dies hat erheblichen Einfluss auf den Personalbedarf.

Es ist in allen Bundesländern so, dass es regionale Unterschiede gibt. Darauf haben auch die Autoren der bundesweiten Studie hingewiesen und – um den begrenzten Untersuchungsansatz auszugleichen – eine regionalisierte Betrachtung des Personalbedarfs und der Personaldeckungsmöglichkeiten empfohlen. Das Land Hessen ist dieser Empfehlung gefolgt. Dabei wurde deutlich – Sie haben es vielleicht in der Begründung gelesen –, dass drei Viertel des errechneten Fehlbedarfs an Erzieherinnen und Erziehern nur in vier der 33 Jugendamtsbezirke in Hessen zu erwarten sind. Konkret heißt das: Von den 3 500 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern in Hessen fehlen allein 1 400 in Frankfurt. Das bedeutet, dass es zum

Beispiel nicht sinnvoll ist, die Ausbildungskapazitäten im Landkreis Kassel zu erhöhen, sondern eher in Frankfurt und in Offenbach.

Wir halten auch für Sachsen eine solche regionalisierte Personalprognose für sinnvoll. Es macht keinen Sinn, wenn wir zum Beispiel in Plauen Erzieherinnen und Erzieher in Größenordnungen ausbilden, die vor allen Dingen in Leipzig und in Dresden gebraucht werden. Denn – dies mussten wir schon bei den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern zur Kenntnis nehmen – auch diese Berufsgruppe ist sehr heimatverbunden. Bei den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern haben wir reagiert und in Chemnitz eine Ausbildungsstätte eröffnet. In Zukunft kann man in Chemnitz sogar wieder Grundschullehramt studieren.

Lassen Sie uns auch bei den Erzieherinnen und Erziehern den Bedarf genau analysieren, um adäquat darauf reagieren zu können. Die Kosten einer solchen Studie – wir haben uns informiert – belaufen sich auf circa 15 000 Euro. Ich glaube, hier kann mit einer für den Freistaat vergleichsweise geringen Summe eine ganze Menge erreicht werden.

In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Für die CDUFraktion Frau Saborowski-Richter, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Doppelt hält besser! Das wusste man schon früher und so kann es auch heute nicht verkehrt sein. Gedanken in dieser Art müssen die Entstehungsphase dieses Antrags maßgeblich begleitet haben. Anders kann ich mir nicht erklären, weshalb hier eine regionalisierte Personalbedarfsprognose für Kitas gefordert wird.

Ich denke, es ist jedem bekannt – auch den GRÜNEN –, dass der Freistaat Sachsen zwar die Aufgabe hat, pädagogische Fachkräfte für die Kitas zur Verfügung zu stellen und dem Bedarf entsprechend auszubilden; allerdings obliegt die konkrete Umsetzung der Kindertagesbetreuung und auch die Einstellung des pädagogischen Personals den Kommunen. In regelmäßigen Abständen evaluieren alle Gemeinden und kreisfreien Städte ihre Angebote. Mithilfe von Befragungen und auf Grundlage ermittelter Daten werden Prognosen zur künftigen Geburtenentwicklung und damit absehbarer Bedarfe an Krippen-, Kita- und Tagespflegeplätzen erstellt. Beispielgebend sei hier die letzte Elternbefragung der Landeshauptstadt Dresden aus dem Herbst vergangenen Jahres genannt.

Über die Anpassung der Angebote in den einzelnen Einrichtungen und die damit zusammenhängende Personalentwicklung entscheidet jede Kommune selbst. Der Freistaat Sachsen stellt lediglich das Personal auf dieser Basis.

An dieser Stelle ist für mich nicht nachvollziehbar, wie mit den regionalen Unterschieden argumentiert wird, wie es der Antrag versucht – nicht, weil sie es nicht gibt, sondern weil sie in den Bedarfsprognosen aller zwölf Monate schriftlich festgehalten werden. Die Bedarfsunterschiede sind faktisch bekannt und werden genauso behandelt. Auch in Zukunft, also auch mit Beginn des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres, werden wir dies so handhaben.

Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Plätze ab dem 1. August zur Verfügung stehen, bewusst. Ebenso bewusst ist es der Staatsregierung, dass das hierfür erforderliche Personal ausgebildet werden und bereitstehen muss.

Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der auszubildenden Erzieher mit Blick auf die aktuelle Situation verdreifacht worden. Hier sprechen wir sowohl von dem beschlossenen Rechtsanspruch ab diesem Jahr als auch von den bevorstehenden Renteneintritten älterer Erzieher. Das sind jedoch alles keine Unbekannten, von denen wir erst jetzt Kenntnis haben.

Es stellt sich jedoch eher die Frage danach, warum fertig ausgebildete junge Erzieher lieber eine Kita in den Großstädten wählen, als eine freie Stelle im ländlichen Raum anzunehmen. Die Antwort darauf wird uns keine Bedarfsplanung geben, weil hier persönliche Faktoren, wie zum Beispiel die Freizeitgestaltung, eine Rolle spielen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist bereits ersichtlich, warum der Antrag eine Doppelung einer bestehenden Aufgabe darstellt. Trotzdem will ich zwei weitere Punkte nennen, welche die Forderungen des Antrags ebenfalls schon erfüllen.

Vor Jahren schon erkannte die Staatsregierung, dass man in Sachsen dem demografischen Wandel frühzeitig begegnen muss. Eine Expertenkommission erstellte hierzu 2010 ein Projekt Handlungsleitfaden mit dem Titel „Den demografischen Wandel gestalten – lebenslanges Lernen und Innovationsfähigkeit fördern“. Im Rahmen dieses Projektes wurde im November 2011 der Demografiemonitor vorgestellt, der für die unterschiedlichsten Nutzergruppen regionalisierte Bevölkerungsdaten bereitstellt. Die im Monitor eingestellten Daten werden regelmäßig erhoben und eingearbeitet, sodass sich Trends wie die Geburtenentwicklung in den einzelnen Regionen Sachsens ablesen lassen.

Faktoren wie die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen und die Entwicklung der Altersstruktur bei den Erziehern werden ebenso betrachtet. Wir finden hier also eine Möglichkeit, den künftigen Bedarf an pädagogischen Fachkräften mithilfe von vorhandenen Analysen und Prognosen ermitteln zu können. Die Betonung liegt hierbei auf vorhandenen Analysen und Prognosen.

An diesem Punkt wird erneut sichtbar, dass die regionalen Unterschiede bezüglich benötigter Kitaplätze ebenso wie das benötigte Fachpersonal schon erhoben werden,

demnach bekannt sind und die Staatsregierung mit Rücksicht darauf handelt.