Botschaft herüberbringen können. Noch einmal herzlichen Dank an dieser Stelle an die Staatsregierung.
Aus diesen drei Säulen wurde und wird die aktuelle sächsische Sportförderung entwickelt. Der Zuwendungsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landessportbund Sachsen ermöglicht dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure der genannten Bereiche eine laufende Überprüfung auf Aktualität. Somit zeichnet sich diese Konzeption durch ihre Fähigkeit aus, sich unkompliziert an sich verändernde Bedingungen anzupassen.
Ich möchte an dieser Stelle den Zuwendungsvertrag gesondert erläutern. Wir hatten in den Doppelhaushalt 2011/12 16,9 Millionen Euro für den Zuwendungsvertrag eingestellt. In den Verhandlungen mit dem Landessportbund konnten wir feststellen, dass insoweit Handlungsbedarf besteht und weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die neue Zahl im Haushalt lautet: 18 Millionen Euro pro Jahr. Wir haben also 1,1 Millionen Euro draufgelegt. Damit senden wir ein beachtliches Zeichen aus.
Damit wird einer positiven Entwicklung im Freistaat Sachsen entsprochen. Wir haben nicht nur aktuell eine offensive und kreative Sportförderung, sondern schon in der Vergangenheit hatte die Sächsische Union den Sport immer im Mittelpunkt gesehen. Das zeigt sich an der Entwicklung der Mitgliederzahlen der sächsischen Sportvereine: Anfang der 1990er Jahre waren es 300 000 Mitglieder, aktuell sind es 600 000.
Den Kollegen der Opposition zur Erläuterung: Wenn sich eine Struktur entwickelt, dann ist diese Entwicklung immer von den Rahmenbedingungen abhängig. Da wir hier aufwachsende Mitgliederzahlen verzeichnen, heißt das, dass sich über die vielen Jahre hinweg eine gut geförderte, gut unterstützte Vereinsstruktur entwickelt hat. Das ist wirklich ein positives Ergebnis.
Der Entwurf eines Sportfördergesetzes, wie er uns heute zur Beschlussfassung vorgelegt wird – das haben wir schon in der sehr sachlich geführten Diskussion im Ausschuss deutlich gemacht –, geht an der Praxis vorbei. Das bisher erfolgreich praktizierte Verfahren der Sportförderung würde erschwert, wenn wir diesen Entwurf verabschiedeten.
Ein Kernpunkt des Entwurfs – Kollegin Kliese ist darauf eingegangen – ist die Verteilung der Sportfördermittel. Diese sollen nach dem Willen der Antragsteller nach der Einwohnerzahl auf die Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt werden. Im ursprünglichen Entwurf waren es zunächst einmal die Vereinsmitglieder. Das ist aus unserer Sicht problematisch. Der Grund ist einfach: Dann käme das Gießkannenprinzip zur Anwendung. Wir könnten die Spezifika der Sportanlagen und die konkreten Investitionsbedarfe vor Ort nicht mehr berücksichtigen. Beim Einsatz der Sportfördermittel ist es aber wichtig, dass wir die Struktur betrachten und dass nach der Notwendigkeit der Veränderung in der Struktur die Mittel ausgereicht werden.
Weiterhin ist kritisch anzumerken, dass im Gesetzentwurf der Leistungssport schlicht und einfach unterbelichtet und nicht reflektiert wird. Der Leistungssport ist aber eine wesentliche Säule des sportlichen Lebens, der sportlichen Aktivitäten im Freistaat. Die vielen Leistungssportanlagen, die wir erfreulicherweise bei uns haben, wollen wir auch in Zukunft unterstützen.
Einig sind wir uns darin, dass die Förderung des Leistungssports in erster Linie Aufgabe der Bundespolitik ist – keine Frage. Aber auch wir profitieren von den Erfolgen sächsischer Sportler. Sieben Medaillengewinner der Olympischen Spiele in London im vergangenen Jahr kamen aus Sachsen. Das war eine sehr erfolgreiche sportliche Veranstaltung.
Im Gesamtvergleich aller deutschen Bundesländer sind wir immerhin auf dem sechsten Platz. Diese positive Entwicklung wollen wir weiter unterstützen, weil sächsische Sportler auch Botschafter des Freistaates sind und von dieser Seite her unsere Unterstützung auch in Zukunft bekommen sollten.
Meine Damen und Herren! Das aktuelle Konzept der Sportförderung geht demgegenüber auf die Bedürfnisse der Kommunen und Landkreise besser ein. Es beachtet auch die Interessen des Leistungssports. Die Fördermittelvergabe erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landessportbund. Ein wesentliches Kriterium ist, dass beim Landessportbund viel fachliche Kompetenz konzentriert ist. Daher ist es sinnvoll, diesen als zuständigen Akteur einzubinden.
Ich kann also feststellen: Dieses Verfahren hat sich über die Jahre hinweg bewährt. Wir sollten es fortschreiben.
Jedes Konzept, das in der Praxis zur Anwendung kommt, braucht im Laufe der Zeit die eine oder andere Veränderung. Ein Punkt ist besonders wichtig: die rechtliche Stellung des Sports in der Gemeindeordnung. Wir sehen vor, im Rahmen der nächsten Novellierung der Gemeindeordnung dem Sport mehr Gewicht zu verleihen. In § 2 sind die Aufgaben der Gemeinden beschrieben: wirtschaftliche, soziale, kulturelle. Wir wollen das um den sportlichen Aspekt erweitern und damit dem Sport die ihm gebührende Rolle geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf zuzustimmen würde bedeuten, die aktuell praktizierte enge und fruchtbare Zusammenarbeit der Akteure aufzugeben. Der in der Verfassung verankerte Grundsatz der Subsidiarität würde zugunsten einer stark dirigistischen Tendenz infrage gestellt. Anstatt eine unflexible Regelung von oben herab und am Bedarf vorbei zu beschließen, empfehle ich, diesen Gesetzentwurf im Sinne eines weiterhin erfolgreichen Miteinanders abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, endlich einen weißen Fleck im System der sächsischen Gesetze zu beseitigen: Sport soll endlich den Stellenwert bekommen, der ihm zusteht, nämlich Gesetzesrang.
Im Gegensatz zur allgemeinen Bevölkerungsentwicklung erlebt der organisierte Sport einen enormen Mitgliederzuwachs. Ich habe aus den Ausführungen von Herrn Rost herausgehört, es gelte der Satz: „Dass heute so die Sonne lacht, das hat die CDU gemacht!“
Über 605 000 Menschen, die in 4 500 Vereinen organisiert sind, treiben Sport – Tendenz steigend. Ich sage es einmal so: Falls das tatsächlich an der CDU liegt, sollte ich die Mitgliedschaft in meinem Sportverein überdenken.
Die Sportinfrastruktur hat sich dank Konjunkturpaket II und der Eigeninitiative der Kommunen in einigen Regionen trotz der vom vormaligen Sportminister Wöller verordneten Atempause im Doppelhaushalt 2011/2012 – Frau Kliese hat vorhin auf die Zahlen verwiesen – verbessert, genauer: leicht verbessert. Der Investitionsstau im Sportstättenbereich ist aber nach wie vor sehr, sehr groß; der Landessportbund spricht immer noch von über 800 Millionen Euro.
Auch wenn nun endlich wieder Geld für Investitionen in den Haushalt eingestellt worden ist – es reicht nicht. Die Crux bei der ganzen Sache ist aber die Verlässlichkeit der Politik. Für den Sport fehlt sie, trotz Zuwendungsvertrag und Sportförderrichtlinie. Da reicht es eben nicht, dass in der gemeinsamen Erklärung des Präsidiums der CDU und des Vorstandes des Landessportbundes steht, man wolle sich auch in den Folgejahren für ein hohes finanzielles Engagement des Freistaates einsetzen und der Zuwendungsvertrag bedeute Planungssicherheit und Kontinuität. Dieser Vertrag ist immer an den aktuellen Doppelhaushalt gekoppelt und garantiert Kontinuität höchstens für zwei Jahre. Wenn die Gelder im Ministerium nicht ausreichen – wie seinerzeit im Kultusministerium –, wird auch dieser Zuwendungsvertrag infrage gestellt.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sport darf nicht als Verschiebemasse zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte der politischen Willkür ausgeliefert werden. Gerade wenn es um sinnvolle und nachhaltige Investitionen geht, muss Planungssicherheit für Kommunen und Vereine hergestellt werden. Es kann nicht sein, dass in dem einen Haushalt Mittel zur Verfügung stehen, im nächsten wieder nicht, und dann schüttet man plötzlich das Füllhorn aus.
Meine Damen und Herren von der CDU, erklären Sie mir bitte, wie die ohnehin klammen Gemeinden dann plötz
lich innerhalb so kurzer Zeit eine Sportstättenleitplanung sowie die baulichen Planungen realisieren sollen und woher das Eigenkapital kommen soll, um das alles zu bezahlen. Sie alle sind – Sie werden nicht müde, uns das immer und immer wieder zu sagen – in Ihren Wahlkreisen fest verankert. Einige von Ihnen sind – genau wie ich – Mitglieder in Gemeinde- oder Stadträten. Sie müssten die Situation also kennen. Wenn nicht, sprechen Sie doch einmal mit Ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Ein großer Teil des Eigenkapitals wurde in der Atempause unter enormem Kraftaufwand aufgezehrt, um trotzdem bauen zu können. Oder das Geld wurde für andere Projekte, die in den vergangenen beiden Haushaltsjahren noch förderfähig waren, benötigt. Wie viele Kommunen werden also tatsächlich in der Lage sein, den Eigenanteil für die Förderung aufzubringen? Wir werden es bei der Endabrechnung für diese beiden Haushaltsjahre sehen können.
Liebe Sportfreunde hier im Hohen Haus! Die Willkür darf so nicht weitergehen. Der Sport benötigt Verlässlichkeit. Deshalb unterstützen wir die Forderung, die Sportförderung sowohl im investiven Bereich als auch die Förderung über den Landessportbund gesetzlich mit Mindestsummen festzulegen, Geld, das den kommunalen und privaten Trägern von Sportstätten ein klein wenig Sicherheit gibt, dass langfristig geplante Vorhaben auch mit einer angemessenen Förderung durchgeführt werden können. Nur so sind wir wirklich in der Lage, möglichst effektiv mit der Sportinfrastruktur in Sachsen voranzukommen, damit uns der Investitionsstau nicht über den Kopf wächst.
Meine Damen und Herren! Herr Rost, Sie haben angekündigt, dem Sport einen höheren Stellenwert durch die Änderung der Gemeindeordnung im § 2 zu geben. Ich lese den § 2 in seiner Gesamtheit noch einmal vor, und zwar mit der Ergänzung der Formulierung, die da lautet: „Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit dies Gesetze nicht anders bestimmen.“ Da soll also die Ergänzung um das Wort „Sporthilfe“ eingefügt werden. Aus einer freiwilligen Aufgabe wird aber so noch lange keine Pflichtaufgabe.
Und noch immer steht der Sport – du sollst zuhören, Christian –, weil es keine Regelungen gibt, weiterhin auf Nummer 1 der Streichliste bei schwierigen Haushaltslagen.
Hinzu kommt, wenn wir die Gemeindeordnung ändern, brauchen wir eine finanzielle Ausstattung der Kommunen, die es ihnen ermöglicht, dem Sport dann auch in ihrer Kommune den Stellenwert zu geben und sich nicht auf schwierige Haushaltslagen zurückzuziehen und zu sagen, es steht zwar drin, wir müssen es aber trotzdem streichen. Eine gesetzliche Regelung würde hier Abhilfe schaffen.
Verehrte Kollegin Meiwald, liebe Verena, stimmst du mir zu, dass es schon ein Unterschied ist zwischen dem Zustand, den wir jetzt im Gesetz haben, wo es sich um eine freiwillige Leistung handelt, und dem, wenn wir nun den Sport als Teil der Daseinsfürsorge der Kommune definieren und es damit für die Kommunen nicht mehr so einfach ist, an dieser Stelle zuallererst zu sparen? Stimmst du mir in der Hinsicht zu?
Lieber Christian, ja natürlich stimme ich dir zu. Christian, die Frage ist doch aber, Ihr müsst es machen und nicht nur immer verspreche und es bedarf der finanziellen Ausstattung.
Viele andere Dinge können aber mit einem Sportgesetz nicht geregelt werden, nämlich die Anerkennung und Wertschätzung von rund 85 000 Ehrenamtlichen im Sport oder eine bessere Verzahnung der Förderrichtlinien von Sportstätten- und Schulhausbau oder die Frage, wie wir zu mehr Trainern und Übungsleitern kommen und wer sie finanziert; aktueller Fall Dresden Leistungszentrum Schwimmen, dort finanzieren die Kinder gerade ihre Trainer. Die Liste könnte ich fortsetzen. Aber darum geht es ja heute nicht.
Frau Kliese hat schon auf unseren gemeinsamen Änderungsantrag verwiesen, den wir aus der Anhörung heraus gemeinsam gestellt haben. Diesen Änderungsantrag müssen wir dann nicht noch einmal extra einbringen.
Wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Der Sport in Sachsen braucht Gesetzesrang. Wir bitten daher auch um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn zum einzigen Positiven des Gesetzentwurfes der SPD kommen, und zwar, dass wir heute mal die Gelegenheit haben, über das Thema Sport zu reden. Ich glaube, bei der Bedeutung des Sportes ist es angebracht, hier auch im Hohen Hause dazu zu debattieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig, dass der Sport eine wichtige gesellschaftli
che Funktion in der Jugendarbeit, als Ausgleich zum Berufsleben und als Aspekt der Gesunderhaltung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen hat.
Ganz wichtig: Gerade unsere Leistungssportler sind wichtige Botschafter bei internationalen Wettkämpfen für die Region, aus der sie kommen, und natürlich für unseren Freistaat und die gesamte Bundesrepublik. Ich glaube, hierin sind wir uns alle einig.
Deutlicher Ausdruck der guten Verankerung des Sports im Freistaat Sachsen ist die positive Mitgliederzahlentwicklung des Landessportbundes. Erstmalig ist die Anzahl der Mitglieder auf 600 000 gestiegen. Sie sind in etwa 4 400 Sportvereinen organisiert. Das ist die größte Bewegung hier im Freistaat Sachsen. Das ist auch ein wichtiges Argument dafür und das macht es uns als Sportpolitikern auf kommunaler und Landesebene leicht, im Haushalt für ausreichende Mittel zu werben und für eine gute Finanzausstattung zu sorgen. Entscheidend sind die Argumente, die der Sport hat. Sie sind besser als jedes Gesetz.