Natürlich kann man Mittel in der EU-Förderperiode einsetzen und soll das auch tun, weil das Instrument angenommen wurde. Das ist richtig. Es wurde nachgefragt. Es hat vielen Arbeitnehmern an dieser Stelle geholfen, entsprechende Weiterbildung umzusetzen.
Zum Punkt 3 frage ich mich schon: Was soll das Prüfen für Weiterbildung für befristet Beschäftigte im öffentlichen Dienst? Das schließt doch die EU-Förderung dezidiert aus. Im öffentlichen Dienst haben doch die Länder eigene Haushalte und müssen ihre Weiterbildungsaufgaben in ihrem Bereich auch wahrnehmen. Welches Signal soll denn damit ausgesendet werden, wenn ich EUgeförderte Weiterbildung über den Weiterbildungsscheck an befristet Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausreichen möchte? Möchte ich zum Ersten das Signal setzen, wir machen dich jetzt fit und du bekommst dafür eine finanzielle Unterstützung, du hast sowieso keine Übernahmechance?
Oder soll das Signal ausgesendet werden, mit dem Weiterbildungsscheck, fremdfinanziert über die EU, können wir das Niveau als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst noch einmal anheben und danach eventuell eine Übernahme realisieren? Das hat doch zur Folge, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur noch befristet eingestellt werden und noch einmal aufgepeppt werden, um sie dann eventuell weiter einzusetzen.
Welches Signal wollen Sie damit senden, wenn Sie den öffentlichen Dienst selber über EU-Fördermittel kofinanzieren wollen? Der Bereich ist nicht durchdacht und nicht konsistent. Deswegen wird dieser Punkt von uns abgelehnt.
An der Stelle möchte ich anbringen, dass das Verfahren auch seine Probleme hat. Es ist unbürokratisch einfach, das ist richtig, aber bei den Auszahlungsmodalitäten ist sicher Nachsteuerungsbedarf notwendig, wenn Inanspruchnehmer des Programms ihre Weiterbildung vorfinanzieren und im Nachgang erst die Mittel überwiesen bekommen. Das kenne ich aus eigener Erfahrung im Bekanntenkreis, wo das genauso funktioniert. Da ist eine selbstständige Ergotherapeutin, die in Vorbereitung ihrer Praxiseröffnung war und wenig Mittel zur Verfügung hatte. Dazu hat sie eine Weiterbildung über den Weiterbildungsscheck für sich organisiert. Erst nach der zweieinhalbjährigen Ausbildung wurde die Auszahlung realisiert, als sie es nicht mehr so dringend brauchte, denn da war die Praxis gestartet, der Umsatz funktioniert und die Praxis entwickelt sich. Dann kann man das selber erwirtschaften. Nein, sie hätte am Anfang in der Phase der Praxiseröffnung die Realunterstützung gebraucht, um
nicht über die Bank oder das familiäre Modell zwischenfinanzieren zu müssen, um die Ausbildung erst einmal zu bezahlen. Da liegt im Verfahren das Problem. Dort müsste nachgesteuert werden, damit das Instrument erfolgreicher wird, als es jetzt ist.
Ansonsten gilt mein Plädoyer vom Anfang. Der Weiterbildungsscheck gehört eingebettet in ein gesamtes Arbeitsmarktprogramm für Sachsen. Das ist bitter nötig. Wenn das erfolgen sollte, dann wären wir auf einem guten Weg, aber da sehe ich die Koalition noch nicht. Auch wäre es zwingend nötig, die immer wieder von der Koalition abgelehnten Initiativen zur Bildungsfreistellung, wie im letzten Jahr durch die SPD-Fraktion eingebracht, oder durch ein novelliertes und aktualisiertes Weiterbildungsgesetz, was für Sachsen nötig wäre, wieder aufzunehmen. Wir sehen im Moment noch nicht, dass das auf dem Weg ist. Deshalb kann der Rückenwind, wie ihn Herr Krauß eingefordert hat, von unserer Fraktion nur darin bestehen, dass wir uns dem Antrag enthalten werden. Mehr Rückenwind ist leider von unserer Seite nicht möglich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weiterbildung ist eine wichtige Angelegenheit und Kernbestandteil der Forderung nach lebenslangem Lernen. Das ist unbestritten so. Allerdings habe ich mich gefragt, ob der Antrag diesem Anspruch gerecht wird. Wenn man ihn sich genauer anschaut – mein Kollege hat das gerade ausgeführt –, beinhaltet er im Wesentlichen einen Berichtsteil – der kann immer die Zustimmung unserer Fraktion erhalten. Immer mehr zu erfahren, hat auch etwas mit Bildung zu tun oder vielleicht sogar mit Weiterbildung für den einen oder anderen Abgeordneten. Immer mehr Informationen, da machen wir gerne mit. Mich würde nur interessieren, wie das Qualifikationsniveau bei dieser Berichtserhebung aussieht. Das wäre ein entscheidender Teil für mich.
Dass Sie die Weiterbildung als einen Hauptbestandteil im Bereich des ESF ansehen, hat meine volle Unterstützung. Das sagen wir hier schon seit Jahren. Das haben wir, als wir hier mitregiert haben, immer wieder als wichtigen Impuls für aktive Arbeitsmarktpolitik gesehen. Dass Sie einen Prüfauftrag haben wollen, ob sich das für den öffentlichen Dienst erweitern lässt, darüber kann man reden. Der öffentliche Dienst hat selber die Funktion, Weiterbildungsangebote für die Beschäftigten zu schaffen. Man kann darüber nachdenken, in welcher Form man Freiheiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einräumt, damit sie zum Beispiel über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz diesen Prozess eigenverantwortlich mitsteuern können.
Das Problem ist wohl ein anderes. Sie haben mit diesem Weiterbildungsscheck nach meiner Auffassung fast das einzige Instrument auf die Tagesordnung erhoben, das bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine Rolle spielt. Sie feiern sich hier, dass Sie 7 000 Personen damit erreicht haben. Das ist bezogen auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit rund 1,3 Millionen, die wir in Sachsen haben, sind das 0,48 % – nur damit wir wissen, worüber wir reden. Wir reden über 0,48 %.
Es ist daher dringend notwendig, dass man gemeinsam – vor allem das Wirtschaftsministerium – darüber nachdenkt, wie man die Weiterbildung in Sachsen vereinfachen kann. Wir haben, als wir selbst mitregiert haben, 2007 das Grundmodell dieses Schecks mitentwickelt. Wir haben im November 2007 beim SMWA einen Workshop durchgeführt mit dem Landesbeirat der Erwachsenenbildung der IHK Leipzig. Wir haben das der Öffentlichkeit vorgestellt. Dann hat es ein bisschen länger gedauert. Das lag aber im Wesentlichen daran, dass der damalige Geschäftsführer der Vereinigung der sächsischen Wirtschaft, der heutige Staatssekretär Hartmut Fiedler, immer wieder kräftig auf die Bremse getreten hat. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Jetzt wird das als großer Erfolg verkauft. Sei’s drum – damit kann ich leben.
Wir müssen uns auch darüber verständigen, wie wir etwas verbessern können. Das Verfahren ist sehr bürokratisch. Ich verweise darauf, dass der Bund im Rahmen der Bildungsberatung zur Bildungsprämie wesentlich einfachere Wege findet. Und auch die Vermittlung dieser Weiterbildungsschecks im Rahmen von Beratungsstellen wäre vielleicht sinnvoller als die Variante, die wir jetzt haben. Die SAB berät zwar fördertechnisch, dann wird oft noch die Arbeitsverwaltung hinzugezogen und die Kammern sind mit im Boot, aber man sollte darüber nachdenken, ob man das nicht auch mit Beratungsstellen leisten kann. Wir sollten es vielleicht auch unbürokratischer machen, und da ist das Weiterbildungsprogramm für gering qualifizierte und bedürftige ältere Arbeitnehmer der BA eine ganz gutes Beispiel. Das wird von den Kammern als wesentlich bürokratiefreundlicher eingestuft.
Dass die Weiterbildung für die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Land notwendig ist, ist unbestritten. Wir müssen in Sachsen dringend etwas tun, denn die Wachstumsraten sehen nicht besonders gut aus. Sachsen steht auf dem vorletzten Platz mit einer Wirtschaftsschrumpfung von 0,3 %. Nur noch das Saarland ist schlechter. Man könnte sagen, wenigstens haben wir ein westdeutsches Bundesland hinter uns gelassen; aber das kann nicht ernsthaft unser Wille sein.
Ich möchte noch etwas zu unseren Forderungen sagen: Ich denke, es macht Sinn, dass man das Thema Weiterbildung und Qualifizierung zu einem Markenkern sächsischer Politik erhebt. Wir brauchen gerade in Sachsen eine Kultur der Weiterbildung und sollten alle Altersgruppen hinzuziehen. Da geht es genauso um Geringqualifizierte wie Hochqualifizierte. Dringend brauchen wir ein Recht
auf Weiterbildung und somit ein Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz, ein Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in Sachsen.
Wir müssen den kleinen und mittelständischen Unternehmen gerade bei der Personalentwicklung Hilfestellung geben. Damit sollte man sich genauer beschäftigen. Wir brauchen auch Angebote, um bestimmte Qualifizierungsdefizite, die in den Unternehmen vorherrschen, abzubauen. Sehr am Herzen liegt mir, dass wir die Durchlässigkeit von beruflichen Qualifizierungen hin zu einer entsprechenden Studienmöglichkeit schaffen. Darüber sollten wir uns Gedanken machen. Die Erhöhung dieser Anschlussfähigkeit der beruflichen Bildung durch Schaffung einer gleichwertigen Architektur von beruflicher und akademischer Bildung ist ein wichtiger Beitrag, den wir in Sachsen leisten müssen.
Sie sehen, wir haben uns mit dem Thema nicht erst seit heute beschäftigt. Wir sagen nach wie vor, der Weiterbildungsscheck ist ein guter Anfang. Die Quoten, die damit erreicht werden, überzeugen uns nicht. 7 000, Kollege Herbst, ist mit Blick auf die Gesamtzahl, die erreicht werden kann, keine Erfolgsstory. Wenn Sie Interesse an einer gemeinsamen Debatte haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ich bin auch gern bereit, das Wissen und was wir an Know-how haben einzubringen. Wir dürfen uns aber nicht darauf ausruhen bzw. stehen bleiben, sondern müssen eine Qualifizierungs- und eine aktive Arbeitsmarktpolitik in Sachsen durchführen.
Wir brauchen gute Arbeit. Wir brauchen ebenso eine faire Entlohnung. Wir brauchen natürlich auch ein lebenslanges Lernen in Sachsen. Das ist klar. Der Gesamtrahmen muss aber stimmen. Ich sehe hierbei noch einige Defizite. Dennoch werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Für die SPD-Fraktion hatte Herr Brangs das Wort. Ich erteile jetzt als nächstem Redner dem Kollegen Jennerjahn für die Fraktion GRÜNE das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe es vor mir, was Sie mit uns gemacht bzw. uns entgegengehalten hätten, wenn wir den hier vorliegenden Antrag eingebracht hätten. Sie hätten Folgendes gesagt: nicht zielführend, oberflächlich, Sie lassen sich von uns nicht vorführen. Nun kann ich Sie beruhigen: Wir sind nicht Sie. Ich kann Ihnen unsere Unterstützung für diesen Antrag gleich zu Beginn meiner Rede zusagen.
Allerdings frage ich mich, wie schon meine Vorredner, was der tiefere Sinn dieses Antrags ist. In Punkt 1 Ihres Antrags fordern Sie einen Bericht der Staatsregierung über die Wirksamkeit des Weiterbildungsschecks. Was Sie in den fünf Unterpunkten abfragen, hätten Sie auch über
eine Kleine Anfrage in Erfahrung bringen können. Antrag klingt natürlich besser als Kleine Anfrage. Hilfreich wäre es allerdings gewesen, nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Daten, soweit sie vorliegen, abzufragen.
Bei Punkt 2 des Antrags habe ich mich gefragt, an wen dieser adressiert ist. Natürlich freue ich mich, dass Sie bereits heute ein Bekenntnis für das Instrument des Weiterbildungsschecks und auch für das Thema Weiterbildung als Schwerpunkt der nächsten EU-Förderperiode ablegen. Üblicherweise ist es die demokratische Opposition im Landtag, die Planungssicherheit einfordert. Nun tun Sie das. Was ist der Hintergrund? Ich kann mich ein wenig nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie möglicherweise Angst vor Herrn Morlok und seiner Neigung haben, sinnvolle Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik zu beenden.
In Punkt 3 folgt schließlich ein Prüfauftrag an die Staatsregierung, inwieweit das Instrument des Weiterbildungsschecks künftig auf weitere Anspruchsberechtigte ausgedehnt werden kann. Nun ist es sicherlich sinnvoll, den Kreis der Anspruchsberechtigten für den Weiterbildungsscheck auszuweiten. Man sollte allerdings meinen, dass Sie über genug Ressourcen verfügen, um bereits im Vorfeld abzuklären, was möglich und nicht möglich ist, um konkrete Forderungen zu Papier zu bringen, welche die Staatsregierung dann umsetzen muss. Das wäre aus meiner Sicht eines Parlaments würdig gewesen. Mit der Zeit aber schraubt man als Mitglied einer Oppositionsfraktion seine Ansprüche und Erwartungen ein Stück zurück, wenn man mit den Anträgen der Regierungskoalition konfrontiert wird.
Insofern ist unsere Zustimmung heute eher dem Umstand geschuldet, dass in dem Antrag nichts enthalten ist, was man ablehnen müsste. Wenn es der Sache dient, dann stimmen wir auch ein paar Selbstverständlichkeiten zu.
Allerdings kann Ihr Antrag über eine Tatsache nicht hinwegtäuschen, das ist bei meinen Vorrednern auch schon angeklungen – wenig überraschend –, dass nach wie vor eine aktive Arbeit der Staatsregierung nicht wahrnehmbar ist. Insofern benutzen Sie den Weiterbildungsscheck, der durchaus sinnvoll ist, als Feigenblatt für die Inaktivität eines Ministers, der zwar formal für das Thema zuständig ist, aber offenkundig nicht zuständig sein möchte.
Ich finde es auch nach wie vor bemerkenswert, wie Sie sich für den Weiterbildungsscheck vor dem Hintergrund feiern, dass Sie Maßnahmen, welche die Effektivität erhöhen und dem Thema Weiterbildung insgesamt mehr Gewicht verleihen würden, ablehnen. Ich erinnere auf der einen Seite in diesem Zusammenhang noch einmal an die ausgiebige Diskussion zu den Entwürfen für Bildungsfreistellungsgesetze, die meine Fraktion und auch die Fraktion der SPD eingebracht hatten. Ebenso erinnere ich an den Hinweis eines Experten im Rahmen der Anhörung, dass mit dem Weiterbildungsscheck ein Instrument
bejubelt wird, das zum damaligen Zeitpunkt circa 0,2 % der Berufstätigen erreicht hat. Kollege Brangs hat die aktualisierten Berechnungen dankenswerterweise noch einmal vorgetragen. Auf der anderen Seite wird das Bildungsfreistellungsgesetz, das immerhin bis zu 2 % der Berufstätigen erreichen würde, als ineffizient bezeichnet und als nicht zielführend verworfen.
Sie haben mit Ihrem Antrag gleichzeitig einige Fragen an die Staatsregierung aufgeworfen, auch wenn diese eher an der Oberfläche kratzen. Vielleicht ist hier der Rahmen gegeben, dass Staatsminister Morlok in seinem Redebeitrag noch einmal darauf eingeht, wie sich die Weiterbildungsschecks in die sogenannte Fachkräftestrategie einfügen, in der extra ein eigenes Handlungsfeld Fort- und Weiterbildung aufgenommen wurde. Dort sind eine Reihe von Zielen benannt, die es aus Sicht der Staatsregierung zu erreichen gilt.
Wie es der Zufall möchte, feiert die Fachkräftestrategie heute ihr einjähriges Jubiläum. Am 17. April 2012 ist sie vom Kabinett verabschiedet worden. Insofern ist es aus meiner Sicht der geeignete Zeitpunkt, hier eine erste Bilanz zu ziehen, was bereits umgesetzt und erreicht wurde, welche Projekte angeschoben wurden, und – da sicherlich keiner von uns erwartet hätte, dass nach einem Jahr alle Ziele, die man sich gesetzt hat, auch umgesetzt sind – an welchen Stellen Ziele nicht erreicht wurden oder die Fachkräftestrategie absehbar modifiziert werden muss.
Es würde mich vor allen Dingen interessieren. Ebenso wäre es auch deshalb angezeigt, da in einer von uns beantragten Anhörung zu unserem Antrag „Fachkräftestrategien nach Bedarfsanalyse qualifizieren“ seitens der angehörten Experten kein gutes Zeugnis für diese Fachkräftestrategie ausgestellt wurde. Die schlichte Feststellung, dass wir in Sachsen bei dem Thema Fachkräftesicherung unter anderen Staatsministern schon einmal weiter gewesen sind, hat bei dem einen oder anderen CDU-Abgeordneten für Kopfnicken gesorgt. Insofern würde ich mir einen Bericht des Staatsministers erhoffen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben einen Berichtsantrag vorgelegt, der nach den erhofften Erfolgen des Weiterbildungsschecks in Sachsen fragt.
Der erste Teil des Antrags mit seinen fünf Fragen ist seinem Charakter und Umfang nach nichts anderes als eine Kleine Anfrage. Sie hätte als solche auch an das zuständige Ministerium gerichtet werden können. Dann hätte man in vier Wochen aufgrund der vorliegenden Antworten auch einen erheblich substanzielleren Antrag
im Plenum stellen können. Wie immer geht es den schwarz-gelben Koalitionären nur darum, mit einem Berichts- oder Schaufensterantrag die Tagesordnung voll zu bekommen. Somit hat sich nun auch die NPD-Fraktion mit diesem halbgaren Antrag zu befassen. Viel sinnvoller wäre es unserer Auffassung nach gewesen, das statistische Material der Sächsischen Aufbaubank über die bisherige Inanspruchnahme dieses Förderprogramms zu sichten und zu bewerten. Wer sich bei der Sächsischen Aufbaubank kundig macht, kann das dortige Beantragungsverfahren für die Fördermittel nun wirklich nicht für unkompliziert halten, auch wenn es im vorliegenden Antrag als unkompliziert dargestellt wird.
Wenn man die sächsische Variante mit Varianten anderer Bundesländer vergleicht, muss man feststellen, dass der Katalog der Voraussetzungen und Konditionen deutlich komplexer und hindernisreicher ist als andernorts. Wenn man sich die Hinweise des Zuwendungsbescheids und die dort verlangten Originalunterlagen vor Augen hält – ein regelrechter Wust an Belegen, Zertifikaten, Bankdaten, Originalrechnungen und Überweisungen –, wird die NPD den Eindruck nicht los, dass die Bürger durch dieses überbürokratisierte Verfahren regelrecht von der Inanspruchnahme der Weiterbildungsschecks abgeschreckt werden sollen.
Der Weiterbildungsscheck, den die Sachsen seit gut zweieinhalb Jahren in Anspruch nehmen können, soll ein Instrument der europäischen Beschäftigungsstrategie sein. Die Koalitionsfraktionen richten den Punkt 2 ihres Antrags fast folgerichtig auf die EU-Förderperiode für die Jahre 2014 bis 2020 aus, womit wieder einmal suggeriert werden soll, dass die Deutschen, konkret die Sachsen, von den Geldern der Europäischen Union profitieren würden. Die NPD weist aber immer wieder darauf hin, dass dies eine volksverdummende Milchmädchenrechnung ist, weil es sich bei allen, aber auch wirklich allen Zahlungen aus Brüssel bloß um zurückfließendes deutsches Steuergeld handelt. Laut dem emeritierten Volkswirtschaftsprofessor Franz-Ulrich Willeke hat Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2008 die gigantische Summe von 146 Milliarden Euro an Nettozahlungen an die Europäische Union geleistet.
Dafür haben wir sehr viel bekommen? Das können Sie nachher gerne einmal aufführen und aufzählen. Das ist eine wundersame Rechnung.
Herr Kollege, widmen Sie mir doch eine Minute Ihrer Aufmerksamkeit, dann können Sie vielleicht kundig etwas zu Herrn Prof. Willeke beisteuern.