Im Jahr 2010 wurden 155 Lebenspartnerschaften begründet und drei Lebenspartnerschaften aufgelöst. Im Jahr 2011 wurden 167 Lebenspartnerschaften begründet und 10 Lebenspartnerschaften aufgelöst. Im Jahr 2012 wurden 192 Lebenspartnerschaften begründet und 38 Lebenspartnerschaften aufgelöst.
Danke schön, Frau Präsidentin! In dieser Frage geht es um neonazistische Netzwerke und Strukturen in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen.
Laut Medienberichten haben Rechtsextremisten versucht, aus hessischen Justizvollzugsanstalten heraus ein bundesweites konspiratives Netzwerk aufzubauen und hierfür eine nach außen hin zunächst harmlos wirkende Hilfsorganisation für Gefangene zu gründen. Sie sollen sich zudem bemüht haben, Kontakt mit dem Umfeld der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufzunehmen. Kommuniziert wurde offenbar weitgehend über Briefe und versteckte Botschaften im Kleinanzeigenteil scheinbar unverdächtiger Magazine. Innerhalb der Haftanstalten habe der Verein den Angaben zufolge streng hierarchische Organisationsstrukturen aufgebaut.
1. Hat es im Zusammenhang mit den Ermittlungen hessischer Behörden gegenüber dem neonazistischen geheimen Netzwerk auch in Sachsen Ermittlungshandlungen gegeben?
2. Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung bezüglich der Aktivitäten rechtsextremer Vereine, Gruppierungen und Netzwerke in sächsischen Justizvollzugsanstalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zu Frage 1 hat es im Zusammenhang mit den Ermittlungen hessischer Behörden gegenüber dem neonazistischen Geheimnetzwerk auch in Sachsen Ermittlungshandlungen gegeben. Ich kann dazu folgende Antwort geben:
Zunächst ist es zutreffend, dass in der vergangenen Woche durch die hessischen Justizbehörden Informationen zum Versuch des Aufbaus eines bundesweit agierenden neonazistischen Netzwerkes auch aus den hessischen Justizvollzugsanstalten heraus bekannt geworden sind.
Ich möchte betonen, dass die Ermittlungen der hessischen Kollegen keine Erkenntnisse auf die Einbindung von sächsischen Gefangenen in diese Strukturen ergeben haben. Der Freistaat Sachsen hat keine polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungshandlungen im
Zusammenhang mit den Ermittlungen der hessischen Behörden gegenüber dem neonazistischen Netzwerk durchgeführt.
Zu Frage 2 – Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung bezüglich der Aktivitäten rechtsextremer Vereine, Gruppierungen und Netzwerke in sächsischen Justizvollzugsanstalten? – kann ich folgende Antwort geben:
Es liegen keine Erkenntnisse der Staatsregierung bezüglich der Aktivitäten rechtsextremer Vereine, Gruppierungen und Netzwerke in sächsischen Justizvollzugsanstalten vor.
In den Justizvollzugsanstalten erfolgte jedoch unmittelbar nach Bekanntwerden der Hinweise unverzüglich erneut eine Prüfung, ob auch hier Gefangene versuchen, organisierte rechtsextremistische Strukturen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten aufzubauen. Die Anstaltsleiter der sächsischen Justizvollzugsanstalten wurden zum Sachverhalt informiert und gebeten, Ermittlungen zu möglichen Kontakten von sächsischen Gefangenen zur rechtsextremistischen Gefangenenhilfsorganisation „AD Jail Crew“ zu unternehmen, und es wurden die Abonnenten der Zeitschrift „Bikers News“, in der der Mitbegründer der „AD Jail Crew“ Mitglieder geworben hat, festgestellt und deren Zugehörigkeit zur rechten Szene überprüft.
Ebenso wurden die Hafträume von Gefangenen, die in den letzten Ausgaben der sogenannten Nachrichten der verbotenen Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) als kontaktsuchend aufgeführt sind und sich immer noch oder schon wieder im Justizvollzug befinden, auf Hinweise zur Angehörigkeit zur „AD Jail Crew“ durchsucht. Im Ergebnis wurden, wie bereits in den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE im Februar 2013 dargelegt, keine Hinweise auf derartige organisierte Strukturen im sächsischen Justizvollzug und weiterhin auch keine Indizien auf die Einbindung von einzelnen sächsischen Gefangenen in die im Aufbau befindliche „AD Jail Crew“ gefunden.
Auch das Innenministerium – insoweit kann ich für meinen Kollegen Staatsminister Ulbig sprechen – hält rechtsextremistische Aktivitäten im Bereich der Gefangenenhilfe für einen wichtigen Themenbereich, der in die Beobachtungstätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz kontinuierlich einbezogen wird.
Erkenntnisse über Aktivitäten rechtsextremer Vereine, Gruppierungen oder Netzwerke in sächsischen Justizvollzugsanstalten liegen aber auch dort nicht vor.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die erneuten Überprüfungen, von denen Sie gerade gesprochen haben, haben die in allen sächsischen Gefängnissen stattgefunden oder nur in einzelnen? Und wenn nein, dann in welchen?
Nach meiner Kenntnis sind in sämtlichen Justizvollzugsanstalten diese Hinweise erteilt worden, und die Anstaltsleiter aller Justizvollzugsanstalten wurden zum Sachverhalt informiert und gebeten, Ermittlungen durchzuführen.
Haben Sie weitere Fragen? – Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde abgearbeitet, und wir haben auch unser Arbeitspensum für heute geschafft.
Die vom Flughafen Leipzig/Halle erhobenen Start- und Landegebühren sind dem Vernehmen nach im Vergleich zu anderen deutschen Flughäfen sehr gering. So soll beispielsweise für das Transportflugzeug AN 124 in Leipzig das Entgelt für Start und Landung um circa 40 000 Euro niedriger ausfallen als in Frankfurt/Main.
1. Hält der Staatsminister der Finanzen als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender die vom Flughafen
Leipzig/Halle erhobenen Start- und Landegebühren insbesondere für ältere laute und schadstoffintensive Flugzeuge für gerechtfertigt?
2. Wie werden seitens des Staatsministeriums der Finanzen in der Funktion als Gesellschafter der MFAG bei Start- und Landegebühren die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgesetzt?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Betreiber eines Flughafens hat gemäß § 19 b des Luftverkehrsgesetzes unter anderem das sogenannte Landeentgelt in einer Entgeltordnung festzulegen. Diese Entgeltordnung ist der Genehmigungsbehörde – im Freistaat Sachsen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Entgelte in der Entgeltordnung nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind.
Vor der Genehmigung der Entgeltordnung der Flughafen Leipzig/Halle GmbH sowie deren Änderungen hört das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Nutzer des Flughafens Leipzig/Halle an.
In diesem Rahmen ist es Sache der Geschäftsführung der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, das Landeentgelt festzulegen. Die Landeentgelte der Flughafen Leipzig/Halle
GmbH orientieren sich dabei an der Höchstabflugmasse der jeweiligen Luftfahrzeuge und berücksichtigen auch deren Lärmemissionen. Die hohe Nachfrage nach Landerechten am Flughafen Frankfurt/Main erlaubt dabei gegenüber Luftverkehrsgesellschaften die Durchsetzung anderer Preisstaffelungen als am Flughafen Leipzig/Halle oder an anderen Regionalflughäfen.
Im Übrigen ist es eine geschäftspolitische Entscheidung des Flughafens Frankfurt/Main, für Landungen und Starts der AN 124 ein lärmbezogenes Entgelt in Höhe von mindestens 20 000 Euro zu berechnen. Ob und in welcher Häufigkeit unter diesen Voraussetzungen Luftfahrzeuge
vom Typ AN 124 den Flughafen Frankfurt/Main überhaupt noch nutzen, ist der Staatsregierung nicht bekannt.
Zu Frage 2: Die Gesellschafter der Mitteldeutschen Flughafen AG sind für die Festlegung der Landeentgelte der Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle nicht zuständig.
Die nächste Sitzung wird am Mittwoch, dem 15. Mai, 10 Uhr, hier stattfinden. Die Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg.