Der Freistaat Thüringen macht es gerade vor: Anfang Juni teilte die Thüringer Staatsregierung mit, dass für die nächsten beiden Schuljahre 200 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit für die 900 allgemeinbildenden Schulen in Thüringen zur Verfügung stehen. Ich darf daran erinnern: Bereits im Dritten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht von 2009 kommt die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, es gebe – ich zitiere – „Handlungsbedarf zur Verbesserung des Schulklimas, insbesondere an den Mittelschulen“. Die Schulsozialarbeit könne hier einen wichtigen Beitrag leisten und die Staatsregierung wolle die Ergebnisse des Berichts deshalb in die fortlaufende Gestaltung der Schulpolitik einbeziehen.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt deshalb, die Staatsregierung zu beauftragen, erstens, dem Landtag über den Stand des Ausbaus der Schulsozialarbeit in Sachsen zu berichten, und zweitens ein Konzept vorzulegen, wie die Schulsozialarbeit nach dem Wegfall der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und in der nächsten Förderperiode der Europäischen Union durch den Freistaat finanziert werden soll. Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit stellt auch für unsere Fraktion ein sinnvolles ergänzendes Mittel zur Umsetzung des Bildungsauftrages der öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen dar. Schulsozialarbeit soll insbesondere Kindern und Jugendlichen mit komplizierten persönlichen und sozialen Hintergründen den Zugang zu Bildung und damit in der Folge gute berufliche Perspektive ebnen, sie begleiten und im sozialen Gefüge einer Klasse, aber auch der gesamten Schule verankern und festigen.
Schulsozialarbeit liegt als Bestandteil der Jugendsozialarbeit beim örtlichen Träger der Jugendhilfe, nämlich auf der kommunalen Ebene. Kommunen und Landkreise haben sich in den letzten Jahren sehr intensiv bemüht, im Rahmen der Umsetzung der Jugendpauschale und der Mittel des Freistaates Sachsen sowie der Europäischen Union Maßnahmen zu initiieren und ausgebildete Schulsozialarbeiter an unseren sächsischen Schulen einzusetzen. Dafür möchte ich mich als Bildungspolitiker ausdrücklich bedanken.
Im Rahmen des Projektes „Chancengerechte Bildung“ wird die Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen mit mehr als 200 000 Euro jährlich unterstützt. Dieses Projekt läuft noch bis 2014. Bis dahin wird noch zu bewerten sein, welche Entwicklungen sich ergeben haben und welche Unterstützung der Freistaat Sachsen nach 2014 leisten sollte, um bestehende Projekte und die Stabilisierung der Schulsozialarbeit zu unterstützen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau Staatsministerin Clauß bedanken, die das Projekt in ihrem Haus verantwortet und umsetzt. Ich gehe davon aus, dass sie hier später darüber berichten wird.
Auch in den kommenden Jahren werden wir die Jugendsozialarbeit als eine Komponente zur Sicherung schulischen und beruflichen Erfolgs unserer jungen Menschen einsetzen müssen, um besonders in sozialen Brennpunkten und schwierigen familiären Situationen unterstützend einzuwirken.
Klar sein sollten wir uns aber darüber, dass Schulsozialarbeit kein Allheilmittel ist, um soziale Nachteile für familiäre Problemlagen und individuelle Kompetenzschwächen in Gänze zu beheben. Und auch ein flächendeckendes Angebot kann dies nicht leisten. Darum sollten wir uns auch weiterhin auf die Kompetenz der Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe verlassen und diese in ihrem Wirken unterstützen.
Ich glaube, dass hier auch die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses einen erheblichen Teil dazu beiträgt, den Dialog zwischen Staatsregierung, den Trägern der örtlichen Jugendhilfe und den sozialen Einrichtungen vor Ort sowie den Schulen zu gestalten und gezielt weiterzuentwickeln.
Auch in der kommenden Förderperiode der Europäischen Union wird es im Freistaat Sachsen bei der Ausgestaltung der Operationellen Programme und Förderinstrumentarien des Europäischen Sozialfonds darum gehen müssen, sozial und gesellschaftlich benachteiligte Kinder und Jugendliche in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen und ihnen Unterstützung bei der Sicherung einer guten Allgemeinbildung und existenzsichernden Berufsausbildung zu geben. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung diese Zielstellung im Rahmen der Vorbereitung der Operationellen Programme im Fokus hat.
Meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit soll sich dort herausbilden und als individuelles Angebot der örtlichen Jugendhilfe gesichert werden, wo es tatsächlich benötigt wird. Eine flächendeckende undifferenzierte Umsetzung lehnen wir auch mit dem Blick auf die fehlende Sinnfälligkeit und den sparsamen Einsatz vorhandener Ressourcen und Mittel ab. Schulübergreifende Angebote sind sinnvoll, stärken auch das Miteinander und die Kompetenz der Akteure. Das wollen wir auch weiterhin unterstützen. Eines Konzeptes der Staatsregierung zur Fortführung und zu einem undifferenzierten Ausbau bedarf es aber aus unserer Sicht nicht. Wir lehnen ein solches Ansinnen, insbesondere mit dem Verweis auf die sachliche Zuständigkeit und Verantwortung der kommunalen Ebene, in welche wir uns hier ausdrücklich nicht einmischen werden, ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Bienst, Ihre Rede hat mich in dem bestärkt, was ich hier gleich am Anfang sagen wollte. Eigentlich war ich geneigt, meine Rede im Landtag vom 15.12.2011 hier noch einmal vorzutragen. Das war nämlich unser Antrag zur Schulsozialarbeit. Wir haben den flächendeckenden Ausbau und die Besetzung von jeder Schule mit mindestens einer Schulsozialarbeiterstelle eingefordert. Offenbar hatten Sie die gleiche Idee und haben die Rede noch einmal herausgeholt, denn der Antrag der LINKEN sieht gar keine flächendeckende Verteilung der Schulsozialarbeit in allen Schulen vor.
Nichtsdestotrotz, deshalb finde ich den Ansatz richtig, und wir bleiben auch dabei, weil mittlerweile unstreitig ist, und zwar bundesweit, aber offenbar nur in der Koalition in Sachsen noch nicht angekommen ist, dass Schulsozialarbeit selbst in den Kindertagesstätten, dort, wo wir soziale Brennpunktgebiete haben, dringend notwendig ist – dort nicht als Schulsozialarbeit, sondern als Sozialarbeit zur Unterstützung der Erzieherinnen, aber dann mindestens in den Grundschulen. Unsere Schulsozialarbeiter aus den Mittelschulen, dort, wo sie dann in Brennpunktgebieten eingesetzt sind, sagen uns ganz klar und deutlich: Wir fangen viel zu spät an; die Kinder hätten schon in der Grundschule unsere Unterstützung benötigt.
Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch nicht darüber reden, ob es sinnvoll ist oder nicht sinnvoll ist. Lassen Sie uns darüber reden, wie wir es finanzieren und wie wir die Mittel, die wir haben, und das haben wir 2011 schon einmal gesagt, einsetzen, vernünftiger bündeln und strukturieren als in mehreren Förderrichtlinien und Programmen teilweise überschneidend, wo dann die Träger überlegen müssen, wie sie das jetzt gerade hinbekommen.
Ich fand ganz interessant, dass auf eine Antwort zum Freiwilligendienst in Sachsen, das ist ein Antrag der SPDFraktion, die Landesregierung antwortet – ich zitiere –: „Ein wesentlicher Grund dieses Erfolgs“ – es geht um den Freiwilligendienst – „ist die Tatsache, dass alle Freiwilligendienste in Sachsen von einem Ressort zentral gesteuert und gefördert werden. Dadurch ergeben sich Synergien, Standards, Förderinstrumentarien und Fördersätze im Vergleich zu anderen Ländern bzw. der Bundesebene gleich bzw. aufeinander abgestimmt, übersichtlich und transparent.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum kann das denn nicht für die Schulsozialarbeit gelten? Warum akzeptieren Sie nicht endlich, dass Schulsozialarbeit zu einem festen Bestandteil der Schule zu werden hat? Das heißt nicht, dass es im Kultusministerium verortet sein muss, auch wenn wir uns wünschen, dass an dieser Stelle eine engere Zusammenarbeit stattfindet, aber das heißt auf alle Fälle, dass wir ein eigenes zentrales Förderprogramm, eine eigene konzeptionelle Vorstellung der Landesregie
rung zur Entwicklung der Schulsozialarbeit benötigen. Annekatrin Klepsch hat das ja sehr schön anhand der einzelnen Programme noch einmal dargestellt. Wir greifen jeden Strohhalm, den wir bekommen können, um diese Lücke finanziell zu schließen, wo wir eigentlich ein schlechtes Gewissen haben, weil wir die Schulsozialarbeit brauchen.
Es ist ja nicht nur der Dritte Kinder- und Jugendbericht hier in Sachsen gewesen, sondern es sind auch die verschiedensten Fachempfehlungen aus der Landesarbeitsgemeinschaft auch auf Bundesebene, die immer wieder deutlich machen, dass hier Verlässlichkeit einziehen muss, Verlässlichkeit auch für diejenigen, die diese Arbeit machen. Ich wiederhole es hier gern: Es ist Beziehungsarbeit, was die Schulsozialarbeiter leisten. Dazu gehört Vertrauen, das sie zu den Jugendlichen schaffen müssen; denn sie sind eben nicht diejenigen, die Zensuren vergeben, sondern den Kindern und Jugendlichen die soziale Unterstützung geben. Dazu gehört Vertrauen, und deshalb kann ich nicht im Jahresrhythmus immer wieder infrage stellen, ob da einmal jemand anders kommt oder ob dieser nur ein paar Stunden da ist. Genau das machen wir aber heute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets – Annekatrin hat es auch deutlich gemacht, es geht zurück auf die SPD-Fraktion – lassen wir auch nicht locker, jetzt die Mittel zu nutzen, die für die Kosten der Unterkunft aus den Bundesmitteln refinanziert werden für die Kommunen, dass die ganz gezielt für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollen. Wir bitten das Sozialministerium nochmals, so wie es andere Bundesländer gemacht haben, auch eine Empfehlung an die Kommunen herauszugeben. Auch wenn es eine originäre Aufgabe natürlich der kommunalen Seite ist, kann das Sozialministerium sehr wohl mit einer Empfehlung arbeiten und diese Schulsozialarbeit aus den Kompensationsmitteln für die Kosten der Unterkunft finanzieren.
Wir unterstützen ausdrücklich, dass jetzt und möglichst schnell eine Lösung gefunden wird für ein nachfolgendes Landesprogramm – das ist jedenfalls unsere Vorstellung nach wie vor –, das die EU-Förderung Schritt für Schritt ablöst. Produktionsschulen sind genannt worden – die meiste Schulsozialarbeit wird zurzeit über ESF-Mittel finanziert. Das ist ein auslaufendes Instrumentarium. Wir werden auch nach dem Auslaufen der ESF-Förderung nach wie vor Jugendliche haben, die diese Unterstützung brauchen.
Unser Plädoyer ist ganz eindeutig: Ja, legen Sie bitte den Bericht vor, damit wir noch einmal eine Übersicht haben, und reden Sie sich nicht damit heraus, dass es kommunale Aufgabe ist, sonst müssen wir es den Kommunen und den Landkreisen auferlegen, dass sie uns berichten. Wir bitten Sie dringend darum. Frau Clauß, es ist auch nicht allein nur Ihre Aufgabe. Schulsozialarbeit kann nicht allein reparieren oder soll auch gar nicht reparieren, was die Schule eventuell versäumt hat.
Deswegen sind wir immer noch der festen Meinung, Schulsozialarbeit muss ein fester integraler Bestandteil von Schule sein, um dort auch aktiv mit den Lehrerinnen und Lehrern am Schulkonzept zu arbeiten und den Jugendlichen und Kindern eine Unterstützung zu geben. Lösen Sie die EU-Programme schrittweise ab durch den Ausbau des eigenen Landesprogramms und führen Sie die Landesprogramme konzeptionell zusammen, damit wir eine Verlässlichkeit in der Schulsozialarbeit bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir diskutieren mit dem heutigen Antrag der LINKEN ein Thema, das wir ja schon mehrfach in den Ausschüssen und auch hier im Plenum besprochen haben.
Ich weiß, dass Schulsozialarbeit die intensivste Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule und ein nicht mehr wegzudenkendes Unterstützungsinstrument ist, auch
wenn an der einen oder anderen Stelle eine noch intensivere Zusammenarbeit und Kooperation wünschenswert ist. Schulsozialarbeit bietet einen Hilfeweg an, bevor es zur Schulverweigerung oder sogar zum Schulabbruch kommt, aber sie ist nicht allein verantwortlich für erfolgreiche Schullaufbahnen. Die Schulsozialarbeit ist damit auch ein Thema, das ich als viel zu wichtig erachte, um es zum wiederholten Male zum Spielball hier in der Diskussion zu machen.
Wenn ich mir die Kleinen Anfragen und Anträge so anschaue – auf einzelne sind wir jetzt schon eingegangen, die im März und im Mai 2012 und auch jetzt im Mai 2013 gestellt wurden, so sehen wir, dass wir das Thema bereits breit diskutiert haben und auch Forderungen, die sich an dieser Stelle leider lieblos wiederholen –, dann finde ich das sehr schade und auch dem Thema an sich unangemessen.
Die Schulsozialarbeit steht nicht erst auf der Agenda der Kommunen und des Landes, seit es das Bildungs- und Teilhabepaket gibt. Dieses ist wiederum nicht die einzige Finanzierungsmöglichkeit, um Schulsozialarbeit zu
bezahlen. Die Staatsregierung und auch wir haben mehrmals verdeutlicht, welche Fördermöglichkeiten es für Schulsozialarbeit gibt.
Die Jugendpauschale ist genannt worden. Aus diesem Topf können die Kommunen in eigener Verantwortung Mittel für die Schulsozialarbeit nutzen. Es gibt die Landesförderung im Rahmen der Richtlinie zur Weiterentwicklung. Wir haben die ESF-Fördertöpfe. Ich darf Ihnen versprechen, dass wir dies auch in der nächsten Förderperiode, ab 2014, schwerpunktmäßig verankern werden. Zusätzlich engagiert sich bis Ende dieses Jahres der Bund.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linksfraktion, Sie maßen sich in diesem Antrag zum wiederholten Male an, den Kommunen permanent hineinregieren und ihnen Vorschriften machen zu dürfen. Ich sage Ihnen: Diese Politik der Vorgaben ist nicht unser Stil. Wir halten sie zudem für fachlich falsch.
Wir bauen auf die Kompetenz der Kommunen und wir vertrauen ihnen auch; denn sie wissen im Zweifel am besten, was bei ihnen vor Ort gebraucht wird und welche Schule welche Unterstützung – vor allem: in welchem Umfang – benötigt. Da kann es das Gymnasium genauso sein wie die Grundschule nebenan. Die Freiheit wollen wir den sächsischen Kommunen lassen und sie dabei nicht bevormunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Land gibt es bereits mehrere Papiere, die beschreiben, wie sich die Kommunen eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule vorstellen. Das Positionspapier des Landesjugendhilfeausschusses liegt vor. Darin wird klar und deutlich formuliert, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll. Daneben haben die Ministerien mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag gemeinsame Vorstellungen entwickelt, die wir genauso eng mitnehmen wollen. Es gibt auch das Konzept zur chancengerechten Bildung, das Empfehlungen zur Umsetzung von Schulsozialarbeit vor Ort klar ausspricht.
Ich möchte es an dieser Stelle deutlich sagen: Wir sehen Schulsozialarbeit als wichtigen Schwerpunkt innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe an. So steht es im Koalitionsvertrag und so steht es im Dritten Kinder- und Jugendbericht. Das heißt aber nicht, dass wir einem Antrag, wie er hier von der Linksfraktion vorgelegt worden ist, zustimmen. Der Berichtsteil enthält Fragen, die schon mehrmals beantwortet wurden. Der Forderungspunkt enthält lediglich die Aufforderung, Konzepte vorzulegen, ohne damit ein wirkliches Ziel und qualitative Ansprüche zu verbinden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit ist kein neues Thema; wir haben darüber schon mehrmals debattiert. Nach den ersten etablierten Projekten an Schulen beschäftigen sich mittlerweile viele Kleine Anfragen und Anträge mit den finanziellen Mitteln und der Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ende 2013 die Bundesmittel für die Deckung der Kosten der Unterkunft auslaufen.
Neben den Bundesmitteln – es wurde angesprochen – steht für die Schulsozialarbeit die massiv zusammengestrichene Jugendpauschale bereit, daneben die Förderrichtlinie „Weiterentwicklung“ des SMS, EU-Mittel im Rahmen der Förderrichtlinie „Kompetenzentwicklung“ sowie die SMK-finanzierte sozialpädagogische Betreuung im berufsvorbereitenden Jahr gemäß Schulgesetz. Das ist ein bunter Strauß an Möglichkeiten.
Man muss auch an die Umsetzung vor Ort denken. Frau Schütz, Sie sprachen von der Kompetenz der Kommunen. Ist Ihnen bekannt, wie viel Arbeitszeit verlorengeht, um all diese Fördertöpfe anzapfen zu können?
Die Staatsregierung betonte zuletzt in der Antwort auf meine Anfrage vom Mai, dass die Schulsozialarbeit – ich zitiere – „sachlich und inhaltlich etabliert“ sei und kein vorrangiger oder zwingender Handlungsbedarf für ein zusätzliches Finanzierungsprogramm gesehen werde.