Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Auch dieser unerwartet hohe Hochwasserscheitel in Magdeburg hat nur bedingt etwas damit zu tun, dass in Dresden die Flutmauern gegriffen haben. Hierzu muss man einfach festhalten, dass es einen Zusammenfall der Scheitel von Saale und Elbe gegeben hat und dass über die Saale wesentlich mehr Hochwasser als 2002 gekommen ist. Bei der Elbe kam nicht mehr Wasser als 2002. Wasser- und Bodenverbünde kann man bereits alles machen.

Zu Vorkaufsrechten hatte ich vorhin schon etwas gesagt. Neu- und Bebauungsverbot in Überschwemmungsgebieten haben wir jetzt schon im Wassergesetz und werden das noch verstärken. Auch die Vorwarnzeiten sind ausreichend. Wir liegen zurzeit bei über fünf Tagen an der Elbe. Insgesamt gesehen gibt es viele Allgemeinplätze, teilweise fachlich fraglich, und den richtigen, den fachlich korrekten Entschließungsantrag haben wir ja schon angenommen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Jurk, bitte.

Ich will jetzt nicht auf die Unterstellungen meines Vorredners eingehen. Jeder kann behaupten, was er will in diesem Landtag.

Ich finde die Äußerung von Herrn Hauschild sehr bedenklich. Wir haben seit dem Jahr 2002 die Debatte über eine Pflichtversicherung über Elementarschäden. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir im Jahre 2002 unter anderem auf die Regelung des Bundeslandes BadenWürttemberg Bezug genommen haben, die in den Neunzigerjahren seitens der EU gekippt wurde.

Nun verstehe ich die Versicherungswirtschaft und auch alle diejenigen, die an der Versicherungswirtschaft verdienen wollen. So funktioniert das ja auch. Es ist ja nicht unbedingt nur das Solidarprinzip, das dahinter steht. Aber, wenn man so viele Jahre Zeit hat und auch diese Regierung aus dem Hochwasser von 2010 an der Neiße hätte lernen können, dann meine ich schon, braucht man heute kein langes Nachdenken mehr.

Wir wissen bereits heute, dass verschiedene Grundstücke nicht mehr versicherbar sind, und müssen dafür eine Lösung finden. Deshalb glaube ich auch: Wenn die private Versicherungswirtschaft so arbeitet, wie sie angelegt ist, muss der Staat einspringen. Wir brauchen eine staatliche Lösung. Wenn die EU diese Lösung prüft, dann müssen wir das EU-konform machen. Deshalb unser konkreter Hinweis, dass, wenn wir eine solche Lösung finden, das natürlich mit der EU abzustimmen ist.

Mein Fraktionsvorsitzender hat heute in der Erwiderung auf die Regierungserklärung sehr deutlich gesagt: Wir haben europäische Flüsse. Die kennen Sie alle: den Rhein, die Donau, die Neiße. Das heißt, wir müssen grenzüberschreitende Lösungen finden. Deshalb, glaube ich, ist es ganz besonders wichtig, dass wir das Thema einer Hochwasser- bzw. Elementarschadenpflichtversicherung jetzt auf die Agenda nehmen und den Menschen Lösungen bieten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Hermenau, bitte.

Danke schön. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dem Entschließungsantrag der SPD zustimmen und interessanterweise zu einem Begründungspunkt, den Kollege Heinz von der CDU als einen Nichtzustimmungsgrund bezeichnet hat.

Sie haben darauf hingewiesen, dass Magdeburg bzw. Sachsen-Anhalt vor allem deswegen vom Hochwasser so sehr betroffen waren, weil die Scheitel von Elbe und Saale fast parallel aufeinander getroffen sind. Ich habe heute ausführlich darauf Bezug genommen und gesagt: Es gab die Absicht, vier große Flutflächen in Nordsachsen zu schaffen, von denen eine erst in Angriff genommen worden ist. Diese Flutflächen hätten auch geholfen, diese Scheitel – wenn es auch nur um zwei Tage gewesen wäre – zeitversetzt fließen zu lassen. Das hat die SPD in ihrem Antrag drin und Sie haben das nicht drin. Deswegen stimmen wir dem zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über den SPD-Antrag. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum letzten Entschließungsantrag, den der Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Pinka wird ihn einbringen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Dulig, wir sind die Einzigen, die in unserem Entschließungsantrag einen Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Hochwasserschutz herbeiführen, und zwar weil wir denken, dass wir erkennen müssen, dass es Zusammenhänge zwischen einem wirksamen globalen und lokalen Klimaschutz, der Genese von Unwetterlagen und dem notwendigen Handeln im Sinne des Hochwasserschutzes geben muss.

(Beifall bei den LINKEN)

Am Anfang möchte ich daher diese Botschaft gerne wiederholen: Der Zusammenhang zwischen dem vom Menschen ausgelösten Treibhauseffekt, der Anzahl von

Trogwetterlagen auch in Sachsen und dem Anstieg der Unwetter in den letzten Jahren wurde mehrfach belegt. Das sollten wir einfach einmal registrieren.

Daher sollten wir gemeinsam auf politischer Ebene alles unternehmen, einen weiteren Anstieg der Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre zu unterbinden. Hierzu gehört zum Beispiel, sich für den europäischen Emissionshandel wieder starkzumachen, in dem ein Überangebot von Emissionszertifikaten unverzüglich reduziert wird bzw. das EU-weit geltende Emissionsreduktionsziel für das Jahr 2020 auf 30 % gesenkt wird. Dazu müssen wir auch aus Sachsen einen Beitrag leisten. Deshalb sollten wir darüber diskutieren, die Laufzeiten von Kohlekraftwerken zur Braunkohleverstromung zu überdenken.

(Einzelbeifall bei den GRÜNEN)

Unsere Botschaft an diesem Tag ist allerdings – das habe ich vorhin relativ laut gesagt – die Kompetenzbündelung für den Hochwasserschutz in einer Hand. Dieses KleinKlein nach Gewässerzuständigkeit, wie wir es haben, sollten wir aufgeben. Hier müssen wir in Sachsen handeln, aber perspektivisch brauchen wir zur Gewährleistung eines bestmöglichen Niveaus beim vorsorgenden Hochwasserschutz aller Anrainerländer und -staaten eine integrierende Hochwassermanagementplanung. Ein erster Schritt hierzu könnte vielleicht die Initiierung eines nationalen Hochwasserschutz- und Klimafolgengipfels sein. Andere Länder hatten das bereits angeregt.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Aspekt eingehen, der heute fast gar keine Rolle gespielt hat. Dabei geht es um die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen an dieser Stelle. Das betrifft die aus dem Jahr 2011 stammende leidige Elementarschadenrichtlinie.

Herr Ministerpräsident, wenn Sie es ernst meinen, den vom Hochwasser Betroffenen unbürokratisch zu helfen, nachdem Sie selbst festgestellt haben, dass viele Menschen nicht versichert werden konnten oder waren, müssen wir deren Vollzug jetzt aussetzen. Unabhängig davon, ob wir gerade die nötige Steuerkraft haben, müssen wir in Sachsen eben auch Kreditaufnahmen tätigen.

(Oh-Rufe von der FDP und den GRÜNEN)

Zeigen Sie Ihr Mitgefühl unter dem Motto „Hochwasser 2013: Helfen – wiederaufbauen – schützen. Gemeinsam für Sachsen!“ und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte zu diesem Antrag sprechen? – Herr Abg. Heinz, bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein letztes Mal: Wir schließen uns zum einen der Bewertung nicht an, dass in derselben Weise wie 2002 die Leute betroffen sind. Das ist schon einmal eine grundsätzlich falsche Einschätzung, denn die Schäden sind 2013 deutlich geringer. Das zeigt, dass ein Teil der Maßnahmen gegriffen hat.

(Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE)

Ferner schließen wir uns auch nicht der Forderung an, mehr oder die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, um Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen. An Geld hat es nicht gefehlt. In den letzten zehn Jahren haben wir 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Wenn es an etwas gefehlt hat, dann waren es Baugenehmigungen, Baurecht – aus welchen Gründen auch immer. Hochwasserschutzschirm, Grundlagen für bezahlbare Eigenvorsorge – da ist der Eigentümer selbst gefragt und nicht der Staat.

Zu Ihrem Punkt 2, die Mittel zum Wiederaufbau. Die Gespräche dazu laufen. Zu diesem Punkt ist der Antrag sicherlich überflüssig.

Punkt 3, diese Richtlinie nicht anzuwenden, ist genau grundverkehrt, sondern sie ist die Grundlage für Sofortmaßnahmen.

Punkt 4 könnte Bestandteil einer Wiederaufbaurichtlinie sein. Wenn Umsiedlungen, dann mit Sicherheit nicht flächendeckend.

Die letzte Seite enthält die Zusammenarbeit mit den Elbeanrainern. Sie läuft in der internationalen Konferenz zum Flussgebiet Elbe und zur Flussgemeinschaft Elbe. Dort läuft sehr viel und es funktioniert, auch über Ländergrenzen hinweg. Wir sehen dort keine großen Kritikpunkte.

Die landesrechtlichen Regelungen haben wir im Wassergesetz. Dazu bereiten wir eine Bundesratsinitiative mit Bayern und Sachsen vor, um das zu verbessern. Wir arbeiten auch im Gegensatz zu der Forderung, die Sie aufstellen, schon lange an der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.

Zu den Punkten, die ich hier angesprochen habe, kann ich nicht sehr viel Handlungsbedarf erkennen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Jurk, bitte.

Ich möchte noch einmal auf die Frage der CO2-Emission eingehen. DIE LINKE ist dort

nicht konsequent. Es fehlt jeglicher Verweis auf den motorisierten Individualverkehr. Wenn man schon Klimaemittenten benennt, dann sollte man es umfassend tun und nicht ein einzelnes Feindbild, was man durchaus hier hat – die Braunkohle –, aufbauen.

Es fehlt auch die Beschreibung, wie wir unsere Energieversorgung sichern wollen, wenn wir auf die Braunkohle sehr zeitnah verzichten würden. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wir werden vielmehr auf weltweiter Ebene Anstrengungen unternehmen müssen, um ehrgeizige Klimaziele zu erreichen. Es nützt uns nichts, wenn wir uns weiter beschränken und anderswo CO2 emittiert wird.

Deshalb ist der Entschließungsantrag der LINKEN überhaupt nicht konsequent. Ich muss Ihnen auch sagen: Politisch werden Sie keinen Nutzen davon haben. Das Original beim Braunkohlenausstieg werden die GRÜNEN bleiben. Da können Sie auf- und niederspringen.

(Beifall bei der SPD und der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Abg. Kallenbach, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Der Entschließungsantrag ist in der Tat sehr umfassend. Sie haben richtigerweise Punkte angesprochen, die sicherlich nur indirekt mit dem heutigen Thema „Hochwasser“ zu tun haben, was ich an sich richtig finde.

Allerdings sind einige Punkte enthalten, bei denen es sehr viel um Geld geht, vom Schutzschirm bis zu der obligatorischen Elementarschadenversicherung. Dort haben wir einfach Beratungsbedarf und wollen uns daher bei diesem Antrag enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)