Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz allem staatlichem Einsatz sollten wir eines nicht vergessen: Eltern sind und bleiben diejenigen, die die Leitlinien der Erziehung bestimmen, nicht der Staat.
Deshalb bedeutet die Umsetzung des Bildungspaketes, nicht an den Eltern vorbei zu fördern. Das Bildungspaket erreicht sein Ziel nur, wenn die Eltern von den angebotenen Hilfen letztlich auch Gebrauch machen.
Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat nunmehr, zwei Jahre nach Einführung des Bildungspaketes, genauer hingeschaut und die Wirkung des Paketes untersucht. Die tatsächliche Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die leistungsberechtigten Kinder liegt inzwischen bei 73 %. Das ist ein Anstieg um 28 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schwarzmalerei ist an dieser Stelle völlig unangebracht. In Sachsen wird mehr als die Hälfte der Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgereicht. Damit liegen wir bundesweit im Durchschnitt. Brandenburg reicht nicht einmal die Hälfte der Mittel aus und Berlin als rangletztes Bundesland sogar nur knapp ein Drittel der Gelder. Es gibt bundesweit Unterschiede hinsichtlich der Ausreichung der Gelder. Das hat viele Ursachen und steht und fällt eben auch mit dem Engagement der Eltern. Es ist auch durch die verschiedenen Interessenlagen begründet.
Der Landkreistag in Sachsen hat aber auch deutlich gemacht, dass vielerorts Leistungen schon jetzt kostenlos erbracht werden, die eigentlich im Bildungspaket enthalten sind. Hut ab und Dank an die Kommunen!
Sie sehen, dass dieser Antrag, gerade wenn ich an Punkt I denke, auch mit zwei Kleinen Anfragen hätte abgehandelt werden können. Mit den Angeboten, die im Rahmen des breiten flächendeckenden Angebotes von Bildungs- und Teilhabeleistungen auch gerade seitens der freien Träger erbracht werden, sind wir in Sachsen gut aufgestellt. Diesen Antrag lehnen wir ab.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der NPD-Fraktion, wer bisher nicht gewusst hat, dass Sie hier im Landtag nur noch Schaum schlagen und an einer wirklichen inhaltlichen Diskussion nicht interessiert sind, hat es spätestens mit diesem Antrag gemerkt.
Für diejenigen, die den Antrag nicht vorliegen haben, will ich das kurz erklären. Der Antrag besteht aus zwei Punkten. Im ersten Punkt sind zehn Anfragen gestellt. Das hat Frau Schütz schon erzählt. Im zweiten Punkt geht es um die Vereinfachung der Inanspruchnahme. Die dort enthaltenen zehn Fragen sind nicht nur einfach Fragen danach, wie die Staatsregierung dieses oder jenes bewertet. Die
Zahlen sollen nach Jahren, nach Kommunen, nach absoluten und prozentualen Zahlen usw. aufgeschlüsselt werden.
Die NPD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, ohne überhaupt die Antworten der Staatsregierung abzuwarten. Da kann ich nur sagen: Mir ist nicht klar, ob Sie wirklich an einer inhaltlichen Diskussion dieser Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket interessiert sind oder ob es Ihnen eigentlich nur darum geht, etwas Schaum zu schlagen und so zu tun, als wenn Sie das interessiert, und sich hier gut darzustellen.
Die Fragen sind übrigens abgeschrieben. Die Opposition hat diese Fragen bereits mehrfach in unterschiedlicher Ausführung immer wieder gestellt. Sie nutzt das natürlich, um darüber auch zu diskutieren und entsprechende Anträge zu stellen. Das ist auch notwendig, denn beim Bildungs- und Teilhabepaket läuft natürlich nicht alles vorbildlich. Aber so wie Sie das machen, ohne irgendwelche Antworten abzuwarten, ist das einfach nicht glaubwürdig.
Ich muss noch einen zweiten, inhaltlichen Punkt bringen. Mich hat tatsächlich der zweite Punkt zunächst überrascht. Sie fordern in ihm, dass die Inanspruchnahme vereinfacht werden soll, wobei dies – anders als man es sonst in Ihren Parteiprogrammen, Aktionsprogrammen usw. liest – diesmal für alle Kinder und Jugendlichen gelten soll. Wenn man sich Ihre Programme anschaut, liest man Folgendes: Der Fokus liegt auf der deutschen Familie. Es sind deutsche Mütter und Väter, die gefördert werden sollen. Familienpolitische Maßnahmen haben ausschließlich deutsche Familien zu fördern.
In Ihrem neuesten Aktionsprogramm steht, dass es um das biologische Überleben des deutschen Volkes geht, das Sie in Gefahr sehen. Sie wollen die Garantie für einen KitaPlatz nur für deutsche Kinder. Transferzahlungen soll es nur an deutsche Familien geben. Die Vergabe von Wohnraum soll vorrangig an Deutsche erfolgen usw. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen, weil mir, ehrlich gesagt, auch schlecht davon wird.
Insgesamt kann man sehen, dass das alles sehr durchsichtig ist. Ihnen geht es nicht wirklich um alle Kinder und Jugendlichen. Sie wollen nur den Eindruck erwecken, Sie seien hier die Kümmerer. Wenn Sie es wirklich ernst meinen würden, dann würden Sie die Antworten abwarten. Sie würden im Ausschuss dazu diskutieren und nicht einfach nur hier ein bisschen herumpolemisieren.
Meine Damen und Herren! Wortmeldungen in der ersten Runde liegen mir nicht mehr vor. Ich frage trotzdem, ob das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Ich rufe eine zweite Runde auf. Herr Dr. Müller für die NPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Frau Werner: Das, was wir hier vorgelegt haben, ist etwas, was alle anderen Fraktionen hier auch tun, nämlich ein Berichtsantrag. Ich denke, das ist ein ganz legitimes Mittel.
Des Weiteren bekennen wir uns in der Tat dazu, dass wir uns dem deutschen Volk verpflichtet fühlen, dem Volk, auf das Sie genauso vereidigt sind wie wir. Ich denke, das ist ganz legitim so.
Frau Schütz, über das Thema, wer wen braucht, kann man trefflich diskutieren. Die FDP scheint man, wenn man das Wahlergebnis von Chemnitz nimmt, auch nicht sonderlich zu brauchen. Ansonsten haben Sie hier in erster Linie noch einmal die Theorie durchdiskutiert.
Wir wollen eben wissen, wie es im praktischen Leben läuft. Deshalb dieser Berichtsantrag. Deshalb möchte ich mit Ihnen heute auch über einige Absurditäten diskutieren, die das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes betreffen, also über Probleme, die eigentlich nur dadurch entstanden sind, dass das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Male feststellen musste, dass die Bundesregierung aus CDU und FDP wieder einmal nicht verfassungskonforme Gesetze erlassen hat, übrigens vorher auch Rot-Grün noch. Ich meine, das kommt über alle vier Parteien, die daran beteiligt waren.
Das Bildungs-und Teilhabepaket wurde nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung mit heißer Nadel gestrickt und verursacht nun zahlreiche Probleme in der Verwaltung, bei Leistungsanbietern und natürlich auch bei den betroffenen Familien. Schon zu Beginn der Diskussion verrannte sich die Bundesregierung verbal, als man allen Bedürftigen pauschal unterstellte, sie würden mögliche Erhöhungen der Gelder für ihre Kinder lieber in Alkohol, Flachbildfernseher oder größere Autos investieren. Die Bundesregierung unterstellt also pauschal, dass Menschen, die in Not geraten sind oder die ihren Lebensunterhalt aufstocken müssen, weil es Bundes- und Staatsregierung bis heute nicht geschafft haben, für ordentliche Löhne zu sorgen, dieses zusätzliche Geld für ihre Kinder – salopp gesagt – lieber versaufen. Diese Unterstellung ist infam!
Damit das nicht passiert, wurde ein Bürokratieungetüm geschaffen, das allein circa 20 % der bereitgestellten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes verschlingt; also nur für die Bürokratie. Denn fast jede Leistung muss einzeln und regelmäßig bei den Ämtern vor Ort beantragt werden.
In Sachsen gibt es nach Kenntnis der NPD-Fraktion Fälle, in denen Kinder eineinhalb Jahre auf das Geld für eine Klassenfahrt warten mussten, weil die Behörden mit der Antragsflut überfordert waren. Oder Eltern müssen gegen die Verwaltung um Förderunterricht für ihre Kinder kämpfen und Nachweise der Lehrer bringen, dass das Kind Schwierigkeiten hat. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass Eltern oder Geschwister diese Nachhilfe
nicht kostenfrei erbringen können. Nachhilfestunden werden übrigens nur dann gewährt, wenn ein Kind vom Sitzenbleiben bedroht ist. Hat das Kind bereits so schlechte Noten, dass es auch trotz Förderunterricht sitzenbleiben würde, entscheidet das Amt automatisch gegen eine finanzielle Förderung von Nachhilfestunden, die im Übrigen ohnehin so gering ist, das kaum ein Institut diese zu diesem Preis anbieten kann.
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern auch ermöglichen, an Sport, Kultur und Geselligkeit teilzuhaben. Dafür werden 10 Euro pro Monat und Kind bereitgestellt. Wenn Sie mit den sächsischen Vereinen sprechen, die entsprechende Angebote anbieten, wissen Sie, dass 10 Euro für viele Vereine und Aktivitäten ein zu geringer Beitrag sind und bedürftige Eltern den Kindern oft trotz Sparens Vereinsmitgliedschaften und die Teilnahme an Veranstaltungen der Vereine nicht ermöglichen können. Die Ämter geben in solchen Fällen oft als Rat, dass man sich die Zuschüsse über mehrere Monate zusammensparen soll, dass man sich dann teure Leistungen wie Musikunterricht oder Ähnliches leisten könne. Es ist Wahnsinn, womit sich Kinder, Eltern und Leistungsanbieter hier in Sachsen und in der gesamten Bundesrepublik für die Förderung der Kinder herumschlagen müssen.
Hierüber wollen wir mehr wissen und mit Ihnen in den nächsten Wochen über bessere Konzepte im Umgang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket diskutieren, damit das
Geld endlich dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei den Kindern in Sachsen und in den anderen Bundesländern. Wenn jetzt einmal gerade die Hälfte ankommt oder wie Sie sagten 73 %, sind es immer noch 27 %, die nicht ankommen. Das ist zu wenig.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit, soweit sie da war.
Das war Herr Müller für die einbringende NPD-Fraktion. Gibt es aus der Runde der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Die Staatsregierung? – Auch nicht. Wir können also über den Antrag abstimmen. Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 5/12131 – – Oh, Entschuldigung, das Schlusswort.
Ja, das habe ich so verstanden. Ich stelle damit die Drucksache 5/12131 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/12131 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.