Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Einige Fragen sind so nicht zu beantworten bzw. sind zur Beantwortung bereits in anderen Händen, in den Händen der Staatsanwaltschaft. Die werden all das herausfinden, ob Ihre Unterstellungen so zutreffen oder nicht.

In den Diskussionen im Ausschuss, auch im November, haben wir festgestellt: Solange die Staatsanwaltschaft keinen Schuldigen gefunden hat und dieser vielleicht verurteilt worden ist, sollte sich der Minister zurückhalten.

Wir haben weiterhin festgestellt, dass tatsächlich Abfall von Sachsen nach Sachsen-Anhalt verbracht worden ist, wo es kein gültiges Zertifikat oder eine Erlaubnis gab. Diese Erlaubnis wäre aber bei rechtzeitiger Beantragung erteilt worden. Das Versäumnis des Beantragens der Erlaubnis lag nicht bei den Institutionen des Freistaates. Auch die schwach verseuchten medizinischen radioakti

ven Abfälle aus Italien wurden durch die Kontrollen erst gefunden. Insofern zeigt sich auch hier, dass das Kontrollsystem funktioniert.

Herr Heinz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Lichdi?

Herr Lichdi, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Heinz! Ich freue mich, Herr Heinz, dass Sie jetzt inhaltlich auf die Fragen eingehen. Können Sie mir dann bitte die Frage beantworten, wie Sie sich die Veränderung – ich sage jetzt einmal nicht Manipulation – auf dem Notifizierungsdokument, ich glaube, Sie wissen, wovon ich spreche, erklären?

Ich kann mir das nicht erklären. Ich denke, das ist in den Händen der Staatsanwaltschaft

gut aufgehoben und die wird das finden. Auf jeden Fall unterstelle ich unseren Behörden nicht, dass sie wissentlich solche Dinge getan haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wenn es jetzt aus den Fraktionen keine weiteren Redebeiträge gibt, kommen wir zur Abstimmung.

Ich stelle Ihnen nun die Drucksache 5/970 der Fraktion GRÜNE zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 5/970 bei zahlreichen Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt und nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Zum

Tagesordnungspunkt 8

Einstellung des laufenden Genehmigungsverfahrens im Kommunal-Kombi-Programm

Drucksache 5/972, Antrag der Fraktion der NPD

liegt Ihnen die entsprechende Drucksache vor. Wenn ich die Intention der NPD-Fraktion richtig interpretiere, hat sie diesen Antrag für erledigt erklärt.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Sehr richtig!)

Für das Protokoll: Das ist so. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Richtlinien für die Tätigkeit des Bewertungsausschusses nach § 1 Abgeordnetengesetz

Drucksache 5/973, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Nach meiner Information wünscht hier die Linksfraktion eine Aussprache. Ist dem so?

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Ja!)

Damit können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, Linksfraktion, SPD, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile den Fraktionen CDU und FDP als Einreicherinnen das Wort. Jetzt hat der Abg. Piwarz die Möglichkeit, für seine Fraktion zu sprechen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau 20 Jahren, nämlich am 15. Januar 1990, erstürmten und

besetzten Demonstranten das Ministerium für Staatssicherheit in Berlin.

Dies zeigte, wie wichtig für die Menschen das Ende von Bespitzelung und Unterdrückung durch die Stasi und ihre zahlreichen Zuträger war. Diesen mutigen Menschen haben wir es zu verdanken, dass wir heute hier in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat leben können.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Den meisten Opfern der Stasi muss es wie blanker Hohn erscheinen, wenn diejenigen, die damals für Überwachung, Denunziation und Unterdrückung verantwortlich waren, heute auch im Sächsischen Landtag sitzen.

Ich bin dankbar, dass die Väter der Sächsischen Verfassung mit Artikel 118 eine Norm festgeschrieben haben, die uns zu einer Überprüfung der Verwicklung einzelner Abgeordneter mit dem Ministerium für Staatssicherheit verpflichtet.

Was passiert, wenn eine solche Überprüfung nicht stattfindet und regelrecht der Mantel des Schweigens darüber gehüllt werden soll, hat das Beispiel Brandenburg gezeigt. Da stellte sich plötzlich heraus, dass sich nahezu ein Drittel der dortigen Linksfraktion in die Dienste der Stasi begeben hatte.

Meine Damen und Herren! Der Rechtsstaat schützt auch den, der seinerzeit für das genaue Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit verantwortlich war. Der § 1 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes regelt den Verfahrensweg zur Überprüfung und Bewertung. Nur aufgrund eines entsprechenden Beschlussantrages des Bewertungsausschusses kann der Landtag den Weg zur Aberkennung des Mandats beschreiten.

Wir wollen auch die Tätigkeit des Bewertungsausschusses auf eine sichere Grundlage stellen. Daher geht es heute um die Richtlinien für die Tätigkeit eben dieses Ausschusses.

Gegenüber der in der 4. Wahlperiode geltenden Richtlinie sieht der Antrag lediglich zwei Ergänzungen vor, die die Arbeitsfähigkeit des Bewertungsausschusses verbessern sollen. Zum einen sieht Nr. 1d vor, dass der Ausschuss künftig einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher entsprechend § 31 der Geschäftsordnung bestimmen wird. Zum anderen ist in Nr. 2b ein Ausschusssekretär für den Bewertungsausschuss vorgesehen, der die Arbeit des Ausschusses unterstützen soll.

Weitergehend enthält der Antrag keine materielle Änderung der bewährten Praxis aus der vergangenen Wahlperiode. Insofern werde ich auf die einzelnen Punkte des Ihnen vorliegenden Antrages hier nicht im Detail eingehen.

Ich erlaube mir allerdings noch eine grundsätzliche Anmerkung. Insbesondere seitens der Fraktion DIE LINKE wird immer wieder eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit der Regelung der Arbeit des Bewertungsausschusses angeführt. In den Abgeordnetenanklagen gegen die Herren Porsch und Külow hat das Landesverfassungsgericht offensichtlich keinen Anlass gesehen, die Zusammenfassung und Festlegung der Verfahrensregeln für den Bewertungsausschuss in einer Richtlinie zu beanstanden.

Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit, den Herr Kollege Bartl bei dieser und bei vielen anderen Gelegenheiten nur zu gern vorträgt – ich denke, er wird es auch heute wieder tun –, trägt offensichtlich nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag, damit der Bewertungsausschuss möglichst bald mit seiner wichtigen Arbeit beginnen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Bei der FDP-Fraktion gibt es keinen Redebedarf. Für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Herr Bartl.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Piwarz, das, was wir zu sagen haben und weswegen wir um eine Aussprache gebeten haben, ist weitaus weniger spektakulär, als Sie befürchten oder annehmen. Ich habe auch um diese Zeit überhaupt keinen Bock darauf, zu einer prinzipiellen Debatte mit Ihnen zu Artikel 118 und zu dem Wie und Was anzuheben, worüber wir uns damals in der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses verständigt haben und was die verschiedenen Gutachter zur Legitimität und zur Verfassungswidrigkeit gesagt haben.

Es geht um etwas ganz anderes. Es geht einfach darum, dass wir der guten Ordnung halber Folgendes festhalten wollen: Es ist tatsächlich so – das will ich bestätigen –, dass die jetzt vorliegende Richtlinie nur in ganz wenigen Worten von der abweicht, die im 4. Sächsischen Landtag die Grundlage für die Arbeit des Bewertungsausschusses war.

Das Problem ist für uns zunächst – das wollen wir einfach für das Protokoll festhalten, damit uns nicht im Nachhinein der Vorwurf gemacht wird, wir hätten das eben nicht in der Debatte zu den rechtlichen Grundlagen des Ausschusses getan –: Wir haben immer gesagt, dass das Abgeordnetengesetz nur die Tätigkeit und Zuständigkeit des Bewertungsausschusses regelt. Mit der Aufzählung der Aufgaben des Bewertungsausschusses bricht das Abgeordnetengesetz ab. Es gibt aber mehrere Entscheidungen von Verfassungsgerichten – vom Bundesverfassungsgericht zum Beispiel im Falle Gysi, vom Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, vom Thüringer Verfassungsgericht im Falle Beck –, in denen definitiv gesagt worden ist, dass wegen des Stellenwerts des freien Mandats und der Rolle des Abgeordneten bei solchen Abgeordnetenenqueten, mit denen in die Stellung des Abgeordneten eingegriffen wird, das Prozedere, wie das geschieht, grundsätzlich auf Gesetzesebene geregelt werden muss. Auf Gesetzesebene!

Jetzt haben Sie in dieser Richtlinie, die wiederum mit „Richtlinien für die Tätigkeit des Bewertungsausschusses nach § 1 Abgeordnetengesetz“ überschrieben ist, nur den Bewertungsausschuss benannt. Sie regeln aber in dem zweiten Teil mit nahezu denselben Rechten, Pflichten und Möglichkeiten die Tätigkeit des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses. Der ist aber im Gesetz nirgendwo genannt. Das heißt, das Prozedere für den Immunitätsausschuss regeln Sie im Rahmen eines einfachen Beschlusses des Hohen Hauses. Das haben wir bereits 2004 als eine nicht rechtssichere Grundlage angesprochen, und das wollen wir heute wieder tun. Ich sage das einfach der guten Ordnung halber, damit es dann keinen Vorwurf gibt.

Das zweite Problem ist eines, das wir damals auch kritisiert haben. Das wollen wir heute wieder tun. Das hat auch eine Rolle im Disput vor dem Verfassungsgericht gespielt. In den Beschlüssen und Entscheidungen ist das ja dargestellt worden. Sie sprachen von Dr. Külow. Dort ist definitiv gesagt, dass die die Überprüfung von Abgeordneten betreffenden Unterlagen den Abgeordneten des Hohen Hauses zur Verfügung zu stellen sind. Den Abgeordneten! Es ist nirgendwo – weder in der Verfassung noch im Gesetz, noch in der Entscheidung des Verfassungsgerichts – legitimiert worden, diese Unterlagen auch der Staatsregierung zu geben.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Mit welchem Recht?)