Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Mit welchem Recht?)

Mit welchem Recht bekommt die Staatsregierung Unterlagen, die die Abgeordnetenüberprüfung angehen? Das haben Sie aber in diesen Richtlinien drin. Wo nehmen Sie die Befugnis auch nur im Ansatz her, dieselben Unterlagen, die die 132 Mitglieder dieses Hohen Hauses bekommen, um ihre Aufgabe aus Artikel 118 oder aus § 1 Abgeordnetengesetz wahrzunehmen, auch der Staatsregierung zur Verfügung zu stellen? Das ist einfach rechtswidrig. Das ist verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat in seinen Ausführungen definitiv aufgezählt, dass diese Unterlagen nur die Abgeordneten bekommen können. Man muss doch irgendwo einmal sachlicherweise zur Kenntnis nehmen können, dass das nicht geht.

Und unser dritter Grund, weshalb wir das hier wieder zu Protokoll erklärt haben wollen, damit es nachher nicht heißt, wir führten es von hinten durch die Brust ins Auge ein, ist Folgendes: Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes hat einen durch Gesetz zugewiesenen Aufgabenkatalog, der vom Gesetzgeber bestimmt ist. Zu diesem Aufgabenkatalog gehört nicht, dass er das Recht hat, im Bewertungsausschuss des Sächsischen Landtages oder im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss mitzuwirken. Es ist undenkbar, dass ein Beamter auf der Ebene des Abteilungsleiters eines Ministeriums Abgeordnete in einem Ausschuss befragen kann. Das passt einfach nicht zum Abgeordnetenstatus. Sie haben es aber wieder in der Richtlinie drin. Das ist eine definitive Verletzung des Status des Abgeordneten.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Ihre persönlichen Gespräche einzustellen oder den Plenarsaal zu verlassen.

Wenn wir alle anderen Kritiken zur prinzipiellen Verfassungswidrigkeit zurückstellen: Wir verstehen einfach nicht, weshalb man ohne Not in diese Richtlinien offenkundig verfassungsrechtlich nicht haltbare Konstellationen einbaut und damit der Autorität sowohl des Bewertungsausschusses als auch des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses mehr oder weniger einen Bärendienst erweist. Das ist eine ganz sachliche Anmerkung, die wir anbringen wollten.

(Beifall bei der Linksfraktion – Christian Piwarz, CDU, und Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, stehen an Mikrofonen.)

Ich deute das jetzt als den Wunsch auf zwei Kurzinterventionen.

(Christian Piwarz, CDU, schüttelt den Kopf.)

Bei Ihnen, Herr Gerstenberg, ist es eine Kurzintervention?

(Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Ja, eine Kurzintervention.)

Bitte.

Herr Präsident! Herr Kollege Bartl, diese Richtlinien haben den Vorteil, dass sie sich alle fünf Jahre wiederholen und aufgrund der Diskontinuität neu beschlossen werden müssen. Auch die Argumente wiederholen sich.

Ich betone hier wie Kollege Piwarz: Es hat zwei Klagen beim Verfassungsgerichtshof gegeben. Die Verfassungswidrigkeit ist dort in keiner Art und Weise festgestellt worden. Sie wollen doch dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof nicht unterstellen, dass er dieses Verfahren passieren ließe, wenn es verfassungswidrig wäre.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Zweitens. Sie haben damals bereits gegen die Einsichtnahme des Landesbeauftragten Ihre Stimme erhoben und nahezu wörtlich alle Ausschussmitglieder mit Strafanzeige bedroht, sobald der Landesbeauftragte auch nur ein Blatt in die Hand nimmt. Sie haben diese Strafanzeige nicht gestellt. Ich glaube, das war eine Würdigung der Stellungnahme des Landesbeauftragten Michael Beleites, der eine sehr ausgewogene und sachliche Stellungnahme in dieser Angelegenheit abgegeben hat.

Drittens. Ich freue mich, dass sich Ihre Fraktion auch diesmal am Bewertungsausschuss beteiligt. Ich glaube nicht, dass Sie sich an einem solchen Verfahren beteiligen würden, wenn es verfassungswidrig wäre. Deshalb sage ich: Wir werden sachlich wie in der vergangenen Legislaturperiode und manchmal, wie Johannes Gerlach hier in diesem Raum einmal erklärt hat, bis an die Grenze des Erträglichen im Bewertungsausschuss arbeiten müssen. Wir sollten hier keinen Wortnebel erzeugen, sondern diesem Antrag zustimmen und dem Bewertungsausschuss die Grundlage zur Arbeit geben.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Für die SPD-Fraktion ist kein Redner gemeldet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat keine Redezeit mehr. Die NPD-Fraktion meldet auch keinen Redner. Dann für die CDU-Fraktion der Abg. Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bartl, Sie haben in Ihrem zweiten Punkt auf die Regelung in Punkt 2b abgestellt. Ihnen als Jurist

dürfte nicht nur die Wortlautauslegung zugänglich sein, sondern auch die Auslegung nach dem Sinn und Zweck. Dazu führt die entsprechende Richtlinie aus – ich zitiere –: „Die Mitglieder des Landtages und die Staatsregierung dürfen diese Unterlagen nur zum Zwecke der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung über den Anklageantrag nutzen.“

Wir sind uns, denke ich, beide einig, dass für den Anklageantrag Voraussetzung ist, dass man Mitglied des Sächsischen Landtages ist. Insofern richtet sich genau diese Bestimmung an diejenigen Mitglieder der Staatsregierung, die gleichzeitig auch Abgeordnete des Hohen Hauses sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Herr Bartl, Sie haben sich noch zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, ich darf es der Einfachheit halber gleich von hier machen.

Erstens stelle ich fest, Kollege Piwarz, dass sich das Verfassungsgericht mit dieser Frage nie befasst hat und auch nicht zu befassen brauchte, weil es zu anderen Einwänden gegen die Klage die Entscheidung „unzulässig“ getroffen hat. Das ist ganz normal. Ein Gericht entscheidet nur zu den Punkten, die aufgerufen sind.

Das zweite Problem ist, Kollege Piwarz, dass das nicht drinsteht. Es steht nicht drin, dass die Mitglieder der Staatsregierung diese Unterlagen bekommen, die zugleich

Mitglied des Hohen Hauses sind. Da hätten wir überhaupt keine Bedenken. Das liegt ja auf der Hand.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Die sind aber als Abgeordnete ohnehin erfasst. Aber definitiv können Mitglieder der Staatsregierung, die nicht Abgeordnete sind, diese Unterlagen nicht bekommen.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Das ist doch überhaupt keine schwierige Konstellation. Wir wollen damit doch nicht provozieren. Wir wollen einfach nur eine sachlich korrekte Debatte dazu führen, dass diese Richtlinien letztlich eben aus diesen Gründen nicht rechtswidrig sind.

Meine Frage an die Fraktionen: Gibt es in der zweiten Runde noch weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen.

Ich erteile den Fraktionen CDU und FDP als einreichenden Fraktionen das Schlusswort. Ist das gewünscht? CDU-Fraktion? – Nicht gewünscht. FDP-Fraktion? – Nicht.

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/973 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einigen Gegenstimmen ist die Drucksache mehrheitlich beschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Wesentliche Ergebnisse der Prüfung SportA Sportrechte- und Marketingagentur GmbH, München durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof und den Rechnungshof Rheinland-Pfalz sowie der Wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Instituts für Rundfunktechnik GmbH durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof

Drucksache 5/738, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/976, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mann, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksa

che 5/976 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Drucksache mehrheitlich zugestimmt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 5/612, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/866, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Michel, das Wort?

(Jens Michel, CDU: Nein!)

Herr Michel wünscht das Wort nicht.