Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/866 ab. Ich bitte bei Zu
stimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist dieser Drucksache mehrheitlich zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Es wird gewünscht. Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Frau Franke, Sie haben die Möglichkeit zu sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu der Drucksache – und zwar zu zwei Beschlussempfehlungen – sprechen. Es handelt sich um die Drucksachen 5/700 und 5/820.
Ich beginne mit der Drucksache 5/700. Im Sozialausschuss des Landtages hat der Antrag vorgelegen, einen Lebenslagenreport für Sachsen anzufertigen und das Ministerium damit zu beauftragen. Dieser Antrag wurde im Sozialausschuss abgelehnt.
Ich möchte diesen Antrag mit folgender Begründung erneut zur Abstimmung stellen: Der Lebenslagenreport für Sachsen, der im Jahre 2006 erstellt worden ist, war ein wichtiges Analysematerial für die soziale Arbeit in unserem Bundesland. Es hat allein durch zwei wesentliche Einschnitte beträchtliche Veränderungen der Lage gegeben: Das sind zum einen die Hartz-IV-Gesetze – fünf Jahre in Kraft – und zum anderen ist es die Finanz- und Wirtschaftskrise.
Es gibt in Sachsen deutlich mehr Langzeitarbeitslose, Geringverdiener, Alleinerziehende, arme Kinder, Kranke und Senioren, die eine Verschärfung Ihrer Lebensbedingungen hinnehmen müssen. Immer häufiger sind für
Hartz-IV-Empfänger Zwangsarbeit und existenzbedrohende Sanktionen Begleiter Ihres Lebens. Welche Folgen die Krise auf die soziale Lage hat, sehen wir an der Kurzarbeit, Ausweitung des Niedriglohnsektors, Veränderung der Krankenversicherung und an vielen anderen Dingen mehr.
DIE LINKE hält es deshalb für dringend erforderlich, einen neuen Lebenslagenreport zu erarbeiten, um die aktuellen Aufgaben für die Bekämpfung der Armut sinnvoll und zeitnah zu erfassen und in Angriff zu nehmen. Insofern beantrage ich noch einmal hier vor dem Hohen Haus, das Sozialministerium mit der Ausarbeitung eines neuen Lebenslagenreports im Jahr 2010 zu beauftragen. Das war mein erster Antrag.
Ich komme nun zu meinem zweiten Antrag. Er hat die Drucksachennummer 5/820. Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben am 22. Oktober 2008 das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung erklärt. Das EU-Parlament ließ sich unter anderem davon leiten, dass in der gegenwärtigen Finanz- und Konjunkturkrise besonders benachteiligte Gruppen gefährdet sind, sodass die Fähigkeit des Sozialstaates zur sozialen Bewältigung und Gestaltung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umbrüche besonders gefragt ist.
Ich beantrage namens der Linksfraktion Folgendes: Die Staatsregierung möge im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung Maßnahmen beschließen, die
die bestehenden Notlagen und die Ausgrenzung von Armut betroffener Menschen wirksam bekämpfen. Ich begründe diesen Antrag damit, dass durch das Staatsministerium bisher keine aktuellen Maßnahmen erarbeitet worden sind – abgesehen von einer geplanten Konferenz.
Es wird auf die Konzeption der Sächsischen Staatsregierung von 2007 verwiesen. Die dort beschlossenen Maßnahmen sind angesichts der heutigen Lage vollkommen unverbindlich. Sie richten sich im Wesentlichen an die Öffentlichkeit und enthalten keine Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der aktuellen Situation hinsichtlich der Armut und der Ausgrenzung der von Armut Betroffenen.
Ich beantrage deshalb, dem Antrag auf eine Initiative der Staatsregierung zur Nutzung des Europäischen Jahres gegen Armut und soziale Ausgrenzung zuzustimmen.
Nein, Frau Dr. Franke, ich hätte Sie darauf hingewiesen. Sie hätten noch fünf Minuten und 20 Sekunden zur Verfügung gehabt.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Wünscht eine Fraktion noch in der Aussprache das Wort? – Das ist nicht der Fall. Frau Dr. Franke, ich interpretiere Ihren Redebeitrag dahin gehend, dass Sie – –
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf die beiden Anträge eingehen, die DIE LINKE noch einmal zur Abstimmung stellen will. Wir werden – genau wie im Ausschuss – diesen Anträgen zustimmen.
Ich möchte mich besonders auf den ersten Antrag beziehen und Ihnen die Notwendigkeit einer Berichterstattung – eines Lebenslagenberichts – noch einmal deutlich machen. Die Staatsregierung hat im Zusammenhang mit ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag geschrieben, dass es eine Vielzahl von Einzelberichten gebe, die gezielt auf Probleme eingehen würden.
Wir sind der Meinung, dass wir nichtsdestotrotz eine Verbindung dieser Einzelberichte brauchen. Bei den Einzelberichten können wir nicht die Ursachen erkennen, die Menschen in eine bestimmte Situation gebracht haben – sei es aus einer gesundheitliche Situation heraus oder, was heute ausführlich diskutiert wurde, die Situation, dass sie nicht mehr in der Lage sind, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Wir halten es für unbedingt
notwendig, dass die verschiedenen Einzelberichte verbunden werden. Nichts kann dies besser tun als ein Lebenslagenbericht. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass er notwendig ist.
Meine Damen und Herren! Ich frage der Form halber noch einmal, ob einer der Abgeordneten das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.
Ich komme jetzt zur Einzelabstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 5/1003 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz zu Drucksache 5/700. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Erarbeitung eines neuen Lebenslagenreports für Sachsen“. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Das ist Ihr Änderungsantrag. Wenn Sie dieser Drucksache zustimmen wollen, müssten Sie jetzt Ihre Hand heben.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Der Beschluss lautet: Ablehnung! – weitere Zurufe von CDU, Linksfraktion und SPD)
Werte Kollegen! Ich werde noch einmal einsteigen. Das, was ich Ihnen vorgelesen habe, ist genau richtig. Sie haben einen Antrag auf Einzelabstimmung gefordert zu zwei Beschlussempfehlungen. Genau das habe ich hier verlesen. Insofern war meine Amtsführung richtig. Ich werde es Ihnen aber trotzdem noch einmal vorlesen, damit Sie bei Ihrem eigenen Antrag zustimmen können.
Ich komme zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 5/1003 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz zur Drucksache 5/700. Das ist Ihr Antrag „Erarbeitung eines neuen Lebenslagenreportes für Sachsen“. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Meine Damen und Herren! Wir können den dritten Versuch einer Abstimmung starten. Wir kommen zur Abstimmung und das sind Einzelabstimmungen.
Wir stimmen ab über den in der Drucksache 5/1003 enthaltenen Antrag des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz zu Drucksache 5/700. Das ist der Antrag der Linksfraktion „Erarbeitung eines neuen Lebenslagenreportes für Sachsen“. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist gegen diesen Antrag? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag „Erarbeitung eines neuen Lebenslagenreports für Sachsen“, Drucksache 5/700, mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur zweiten Einzelabstimmung. Das ist der Antrag in der Drucksache 5/820, Fraktion DIE LINKE, „2010 Europäisches Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung, Initiative der Staatsregierung zu dessen Umsetzung“. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist gegen diesen Antrag? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Damit ist bei