Weil mich schon in Wahlkampfzeiten die Ankündigung des Ministerpräsidenten, Innovationsgutscheine einzuführen, etwas amüsierte, gestatte ich mir, Ihnen – gerade den vielen neuen Abgeordneten der CDU – diese Geschichte kurz zu skizzieren.
Anlässlich der Haushaltsgesetzgebung zum Doppelhaushalt am 10. Dezember 2008 habe ich die Einführung von Innovationsgutscheinen in Sachsen vorgeschlagen. Ich zitiere aus dem Protokoll: „DIE LINKE schlägt vor, Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen einzuführen. In der Innovationsförderung für Kleinst- und Kleinunternehmer, die in der sächsischen Wirtschaft über 90 % ausmachen, gibt es noch immer keine echte Chance, am Technologietransfer, an Forschungs- und Entwicklungsleistungen teilzuhaben.
Die Bedeutung liegt in der Schaffung eines Marktes, der die Nachfrage“ – darauf komme ich später noch einmal zurück – „nach FuE-Leistungen fördert und unsere Wirtschaftsstrukturen der kleinen Zulieferer stärkt und besser vernetzt.“
Ich gestehe: Seit 2007 haben wir die guten Ergebnisse aus Holland verfolgt, als unser Arbeitskreis im Technologiecenter in Aachen zu Besuch war und dort diese Nachricht erhielt. Ich spreche von 2007, wir haben heute 2010! Nachdem Baden-Württemberg das Pilotprojekt startete, waren wir uns sicher, es auch in Sachsen – gerade wegen der einsetzenden Krise – einführen zu müssen. – Denkste! Die ideologischen Vorbehalte gegen Vorschläge der Linken waren wie immer stärker als die Vernunft, um mithilfe von Innovationsgutscheinen nationale und – was ich betone – internationale Forschungsleistungen einkaufen zu können, um unsere kleinteilige gewerbliche Wirtschaft auch wirklich zu stärken.
Ihr heutiger Antrag kommt anderthalb Jahre zu spät, und er ist eine Wiederholung eines guten Gedankens der Linken. Es gibt in Ihrem Antrag wie immer kleine Änderungen. Haben wir noch an 5 000 Euro Wertumfang gedacht, steigen Sie gleich mit 10 000 Euro als Förderhöchstgrenze ein und stocken noch um eine zusätzliche Inanspruchnahme weiterer FuE-Förderung auf.
Was dem Antrag fehlt, ist aber die klare, abrechenbare Zielstellung. Wer ist berechtigt, die Innovationsgutscheine zu nutzen? Was wird damit gefördert, und wie wird gefördert? Schließlich sollen mit Einführung des Innovationsgutscheines sächsische Unternehmen durch die schwerste Krise der BRD gebracht werden. Das zumindest war unser Ansatz. Sie aber schließen wieder einmal das Gießkannenprinzip der Förderpolitik nicht aus und überlassen es der Exekutive. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der Koalition, damit öffnen Sie alle Tore für die Wirtschaftslobby, den Vereinen und Verbänden.
Die Bedeutung des Antrages liegt in der Schaffung eines Marktes für FuE-Leistungen, den wir seit 20 Jahren nicht wirklich haben. Die Förderung soll nur ein Anstoß sein, die schwache Position bei den Kleinst- und Kleinunternehmen der sächsischen Wirtschaft zu überwinden. Sie besteht – erstens – in der hohen Anzahl der Unternehmen, die keine FuE-Kapazität besitzen bzw. ausweisen, – zweitens – darin, dass sie über wenig Eigenkapital und somit über eine schwache Kreditwürdigkeit verfügen, – drittens – darin, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in sächsischen Hochschulen noch immer keine Leistungen von sächsischen Firmen kaufen können. Wir erreichen damit – viertens – zugleich einen Leistungsmesser für die Qualität der angebotenen FuELeistungen aus unseren sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es entsteht ein Markt durch Angebot und Nachfrage, und dieser ist uns wichtig, da 2019 die Fördermittel letztlich zu Ende gehen und wir dann einen Markt brauchen, der sich auch über den Markt selbst finanziert. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen mit diesen Innovationsgutscheinen auch internationa
Dass ich Ihnen einen kurzen Beitrag über den Markt, Nachfrage und Angebot, leiste, regt Sie nicht besonders auf, hoffe ich, so wie uns die Mängel in Ihrem Antrag nicht besonders stören. Ich kann hier nur sagen: Es ist uns wichtig, dass dieser Antrag angenommen wird. Ohne ideologische Grenzen werden wir ihm zustimmen. Lassen Sie uns deshalb, wie es bei den „Prinzen“ heißt, nicht kleinlich sein und darüber hinwegschauen. Es ist doch „alles nur geklaut“. Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag zu.
Als Letztes an Frau Staatsministerin Schorlemer: Es wäre uns sehr wichtig, vielleicht nicht sechs Monate zu brauchen – bei den guten Erfahrungen aus Baden- Württemberg –, und wir könnten dieses Programm der Innovationsgutscheine schon viel schneller einführen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen, ganz klar, und es ist ja jetzt ausgeführt worden: Ganz neu sind die Innovationsgutscheine nicht. Über die Bedeutung des Innovationsgutscheines wurde heute von allen drei Fraktionen bereits gesprochen, dazu möchte ich nicht sprechen. Aber ich möchte noch auf zwei Probleme hinweisen, die es für die Perspektive geben könnte.
Das eine: Auch ich, Herr Prof. Schmalfuß, habe mich mit vielen Unternehmern unterhalten. Das, was bemängelt wird, ist die Kenntnis über die Förderlandschaft in Sachsen. Gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen kennen die Förderlandschaft nicht. Seit dem vergangenen Jahr hat die SAB begonnen – noch unter der alten Koalition –, viele Außenbereiche für die Wirtschaftsförderung aufzubauen. In Leipzig ist dies noch nicht geschehen. Es wäre gut, wenn das dort ebenfalls geschieht, damit ein kleiner Unternehmer, der nur zwei oder drei Angestellte hat, wenn er einen Förderantrag stellen will, eben nicht erst nach Dresden fahren muss, sondern dies vor Ort erledigen kann und dort die Fragen, die er stellen möchte, stellen kann. Das ist ein wichtiges Programm, das die SAB fortführen sollte. Es ist nicht abgeschlossen. – Das wäre eine der Aufgaben.
Die andere wäre, sehr verehrte Frau Prof. Schorlemer, dass man vielleicht doch schaut, dass diese Programme bekannt gemacht werden. Die Unternehmen kennen diese Programme nicht. Es sind vielfältige Programme, bei denen man fragt: Was ist das eigentlich? Gerade jetzt ist die Zeit der Neujahrsempfänge. Auch Herr Staatsminister Morlok hat in Leipzig gesprochen, und die Unternehmer haben sich natürlich danach unterhalten und gefragt: Was hat er denn gesagt? Denn wichtig wäre, dass man auch
Zum Letzten ist ganz klar: Innovationsgutscheine sollten schnell gehen; es soll eine einfache Förderlandschaft sein. Deshalb wäre es vielleicht ganz gut, wenn man in das Land Brandenburg schaut. Dort hat man ein vereinfachtes Förderverfahren begonnen. In diesem Förderverfahren gibt es zwei Möglichkeiten. Das ist zum einen die kleine Innovationsgutscheinförderung – das sind Gesprächsführung und Anregungen sammeln –, bei der man zu 100 % gefördert wird. Zum anderen ist das der Innovationsgutschein für 10 000 Euro, so wie hier auch vorgeschlagen, bei dem man zu 70 % fördert und die Unternehmen ein klein wenig mehr haben. Dort geht es sehr schnell, man braucht dabei nichts neu zu erfinden, und wir hoffen, dass der Innovationsgutschein bald in Sachsen wirksam wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im kürzlich erschienenen Technologiebericht des Freistaates wurde eines deutlich: Kleine und mittlere sächsische Unternehmen in Sachsen forschen zu wenig. Dort konnte man Folgendes lesen: „Weniger stark ausgeprägt sind die privatwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Unternehmen selbst, was zum einen auf die spezifische Struktur der sächsischen Industrie zurückzuführen ist, zum anderen aber auch auf die ganz bekannten KMU-typischen Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Hierfür gibt es zwar schon eine Vielzahl von Förderprogrammen, zu prüfen wäre jedoch, inwieweit diese noch zielgerichteter ausgestaltet werden können.“
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, bietet die Übertragung der Technologieförderung vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Chance, aber auch die Notwendigkeit zur strategischen Neuausrichtung und Kurskorrektur.
Meine Damen und Herren! Wenn wir den vorliegenden Antrag als ersten Versuch werten, können wir nur hoffen, dass die Staatsregierung künftig noch etwas mehr anbietet; denn eine Förderstrategie sucht man in Sachsen nach wie vor vergeblich. Die Staatsregierung hat das Thema in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt und nichts weiter produziert als heiße Luft und ein paar Richtlinien, die mehr schlecht als recht funktionieren. Dabei ist hier jedem klar, dass wir dringend etwas tun müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft auch zukünftig zu fördern.
Auch ich habe in den letzten Jahren mit zahlreichen Anfragen, Anträgen und Fachgesprächen immer wieder versucht, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Die Kollegen, die mit mir im Wirtschaftsausschuss waren, wissen das. Wir haben uns den Mund fusselig geredet. Wir haben viele Zwiegespräche geführt. Wir haben viel Zustimmung bekommen, aus anderen Fraktionen, aber auch aus den Unternehmen. Doch immer, wenn es darum ging, hier im Hohen Hause eine Entscheidung herbeizuführen, waren Koalitionsfrieden, Fraktionsdisziplin oder aufziehender Wahlkampf erst einmal wichtiger als sachliche Politik.
Nun schlägt die Koalition also Innovationsgutscheine vor, mit denen kleine und mittelständische Unternehmen unkompliziert Leistungen von Forschungseinrichtungen in Anspruch nehmen können. Dieses Gutscheinmodell ist übrigens nicht neu, Herr Prof. Schneider; denn als erstes Bundesland erprobt es Baden-Württemberg bereits seit 2008. Noch länger existiert diese Form der Unterstützung von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen in Irland, in Österreich und in den Niederlanden, und – um nicht lange um den heißen Brei herumzureden – wir, meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützen die Idee der Innovationsgutscheine,
nicht zuletzt, weil auch wir das im letzten Wahlkampf bereits gefordert haben. Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Ein Allheilmittel sind diese Gutscheine nicht, und zwar aus mindestens zwei Gründen:
Erstens. Ein Förderinstrument ist immer so gut wie die dazugehörige Richtlinie, in der die Förderbedingungen formuliert sind. Bisher scheitern viele Unternehmer schlicht und ergreifend am bürokratischen Aufwand bei der Beantragung von Fördermitteln; und wer gedacht hat, Richtlinien der EU seien unpraktikabel, der sollte sich einmal bei der Sächsischen Aufbaubank erkundigen, welche bürokratischen Monster die Sächsische Staatsregierung so alles ausgebrütet hat. Sie hat, wie beim Technologietransfer, schon mehrfach bewiesen, mit welcher Zielsicherheit es ihr gelingt, auch gute Ansätze so zu verbiegen, dass sie nahezu wirkungslos werden. Machen Sie bitte nicht den gleichen Fehler bei den Innovationsgutscheinen!
Zweitens. Ein Problem bekommen Sie mit den Gutscheinen nicht in den Griff, ganz egal, wie großzügig sie ausgeteilt werden: Der Technologietransfer funktioniert ja nicht nur nicht aufgrund fehlenden Geldes auf der Seite der kleinen und mittleren Unternehmen; es fehlen auch leistungsfähige Technologiemittler, die gut mit Forschungseinrichtungen und mit Unternehmen können, die Netzwerker sind und vermitteln können. Teilweise scheint es nämlich so, als sprächen Unternehmer und Wissenschaftler verschiedene Sprachen, sodass der eine den anderen nicht versteht. Auch die Vorstellungen über Zeitrahmen gemeinsamer Projekte passen oft nicht zusammen. Da braucht der Unternehmer schnell eine Lö
Meine Damen und Herren! Als Technologiemittler wurden im Freistaat einstmals die Technologie- und Gründerzentren aufgebaut. Doch spätestens seit dem 1. Januar 2007 wurde mit Inkrafttreten der aktuellen Technologietransferrichtlinie den Zentren die Arbeitsgrundlage entzogen. Die Unternehmen müssen sich seither selbst um den Technologietransfer kümmern, was diesen fast vollständig zum Erliegen brachte. Offensichtlich war die Richtlinie schlicht nicht praktikabel, der bürokratische Aufwand zu hoch und das Bewilligungsverfahren zu lang. Erst seit die Staatsregierung zu Beginn 2009 noch einmal nachgebessert hat, gibt es ein paar Anträge, die das vorhandene Budget aber nicht annähernd ausschöpfen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Weichert, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dafür plädieren, dass die Technologiezentren wieder direkt gefördert werden sollen?
Ich plädiere dafür, dass die Technologiezentren wieder mit in den Kreis der Technologiemittler einrücken können – unter anderem.
Darf ich eine Nachfrage stellen? – Also sind Sie der Auffassung, dass unsere Handwerker und Unternehmer nicht in der Lage sind, direkt auf die Forschungseinrichtungen zuzugehen und mit diesen zu kooperieren?
Wie ich gerade ausgeführt habe, gibt es manchmal Schwierigkeiten. Das beginnt bei der Sprache und geht über Zeitprobleme bis hin zu Aufwandproblemen. Deshalb wird man auch in Zukunft auf Technologiemittler angewiesen sein. Wer das nicht ist, das ist ja in Ordnung. Aber für diejenigen, die sie brauchen, sollten sie vorgehalten werden.
An dieser ganzen gerade beschriebenen Situation ändert sich auch nichts, wenn im Wirtschaftsausschuss von „hervorragender Herangehensweise“ gesprochen wird. In der schriftlichen Stellungnahme zu unserem Antrag „Die Zukunft der Technologieförderung im Freistaat Sachsen“ finden sich Zitate wie: „Die bisherige erfolgreiche Förderung wird fortgesetzt. Die Staatsregierung behält sich dabei Änderungen der Richtlinien vor.“ Das zeugt von Ideenlosigkeit, und eigentlich müsste es die Staatsregierung besser können.
Meine Damen und Herren! Ich fasse nochmals zusammen: Wir werden dem Antrag zustimmen; denn Innovationsgutscheine können ein sinnvoller Baustein zur Stärkung unternehmensnaher Forschung und Entwicklung sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Staatsregierung endlich grundlegende Gedanken zu ihrer Förderstrategie macht. Davon kann bisher leider keine Rede sein. Vielleicht erfahren wir ja nachher im Beitrag der Staatsministerin, ob und wann es eine Strategie für Sachsen gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen liegt eindeutig der aktuell veröffentlichte Erste sächsische Technologiebericht zugrunde. Diesem sind unstrittig einige Defizite zu entnehmen, die allerdings nicht unbedingt als außerordentlich neu zu bezeichnen sind. So ist es keine wirkliche Neuentdeckung, dass in Sachsen die FuE-Personalintensität im Bundesvergleich unterdurchschnittlich ist und die Innovationskraft insbesondere der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen im Freistaat über ein Mittelmaß leider nicht hinauskommt.