Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen liegt eindeutig der aktuell veröffentlichte Erste sächsische Technologiebericht zugrunde. Diesem sind unstrittig einige Defizite zu entnehmen, die allerdings nicht unbedingt als außerordentlich neu zu bezeichnen sind. So ist es keine wirkliche Neuentdeckung, dass in Sachsen die FuE-Personalintensität im Bundesvergleich unterdurchschnittlich ist und die Innovationskraft insbesondere der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen im Freistaat über ein Mittelmaß leider nicht hinauskommt.

Doch hat spätestens nach der jetzigen Vorlage des Technologieberichtes auch die Regierungskoalition nachlesen können, dass der Freistaat hinsichtlich der Innovationsfähigkeit beispielsweise beim Subindikator Forschung lediglich den zehnten Rang einnimmt, ebenso beim politisch besonders interessanten Subindikator Unternehmen. Das heißt nichts anderes, meine Damen und Herren, als ein wenig zufriedenstellender zehnter Platz betreffend die Umweltfaktoren und Rahmenbedingungen für betriebliche Innovationsaktivitäten.

Um technologiepolitisch aber nicht vollständig zu verzweifeln, sind dem Bericht glücklicherweise Anhaltspunkte zu entnehmen, in welche Richtung politisches Handeln gehen sollte, und ohne Umschweife ist dem Expertendokument – dabei spreche ich wahrlich nicht vom vorliegenden Koalitionsantrag – zu entnehmen, dass dem Nachhol- und Unterstützungsbedarf bei den FuEAktivitäten der Unternehmer durch eine Verbesserung der Kapital- und Personausstattung begegnet werden könnte.

Dies vermochte die bisherige Förderpolitik offensichtlich nicht zu bewerkstelligen, und leider ist dem Antrag unter Punkt 3 zu entnehmen, dass für das neue Förderinstrument namens Innovationsgutschein keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt, sondern diese lediglich aus bestehenden Förderprogrammen umgeschichtet werden sollen; und selbstverständlich soll dies alles unbürokratisch erfolgen.

Doch ist nach Ansicht der NPD-Fraktion diese Erweiterung der Förderinstrumente ohne zusätzliche Gelder nahezu zwangsläufig nichts anderes als ein weiterer bürokratischer Aufwand, dessen Abwicklung dann selbst wieder Mittel verschlingt. Der Ruf nach einfachen, transparenten Förderverfahren und einer Dialogplattform im vorliegenden Antrag beinhaltet nichts weiter als substanzlose Allgemeinplätze und legt vielmehr den Schluss nahe, dass dies bislang seitens der Förderpolitik nicht gewährleistet war.

Meine Damen und Herren! Zur Anhebung der FuEAufwendungen des Unternehmenssektors in Sachsen wäre nach Ansicht der NPD-Fraktion die allgemeine höhere betriebliche Förderung bei unternehmenseigener Forschungstätigkeit wesentlich zielführender als der vorgeschlagene Innovationsgutschein, doch wird für die souveränitätsscheue Staatsregierung dabei das Problem bestehen, erst nach Brüssel laufen zu müssen, um sich beihilferechtlich beraten zu lassen.

Was allerdings innerhalb des Handlungsrahmens der Regierung läge, wäre, die in der vergangenen Legislaturperiode verkorkste Technologietransferrichtlinie praxistauglich zu novellieren. Deshalb können wir uns beim vorliegenden Antrag bestenfalls enthalten.

Danke schön.

(Beifall des Abg. Holger Apfel, NPD)

Die CDUFraktion, bitte; Herr Abg. Petzold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn hier ein Konsens aller Fraktionen vorhanden ist, dann brauchte man eigentlich überhaupt nichts mehr dazu zu sagen. Ich möchte trotzdem noch einige Bemerkungen dazu machen.

Wir haben bereits festgestellt, dass Sachsen über einen ausgewogenen Mix an grundlagenorientierter und anwendungsorientierter Forschung verfügt. Wir haben 15 Fraunhofer-Institute, sieben Leibniz-Institute, private gemeinnützige Einrichtungen, die FuE-Aufgaben für die regionale Wirtschaft übernehmen, und es gibt in den KMU auch jede Menge Ideen und Projekte zur Umsetzung.

Demgegenüber – das müssen wir auch sagen, das wissen wir nicht erst aus dem Technologiebericht – liegen wir in der FuE-Intensität unter dem deutschen Bundesdurchschnitt von 2,5 %, geschweige denn unter der LissabonZielstellung von 3 %. Auch bei FuE-Beschäftigten liegen wir pro 1 000 Beschäftigte aus den bekannten Gründen unter dem bundesdeutschen Durchschnitt, obwohl wir in Ostdeutschland spitze sind.

Wenn wir das Ziel erreichen wollen, bis 2020 zu den innovativsten Regionen in Europa zu gehören, dann hat der Freistaat eine zentrale Aufgabe: die FuE und KMU als Rückgrat der Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Schließlich – diese Zahl ist heute noch nicht genannt worden – haben 93 % der FuE betreibenden Unternehmen, das sind unter

250 Beschäftigte, ein Riesenpotenzial, das wir heben müssen. Dazu können die Innovationsgutscheine eine Initialzündung geben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Warum? Dazu muss man wissen, was unsere Mittelständler hemmt, überhaupt erst FuE bzw. mehr Forschung zu betreiben. Sie haben größtenteils keine Zeit, kein Geld, noch keine Verbindung zu Forschungseinrichtungen und noch keine Erfahrungen bzw. eine grundsätzlich negative Haltung zur Beantragung von Fördermitteln – was zum Teil auch berechtigt ist.

Innovationsgutscheine können entscheidend dazu beitragen, ein positives Innovationsklima bei den KMU zu schaffen und Hemmschwellen zu Forschungseinrichtungen und Fördermitteln zu überwinden. Sehr geehrter Herr Kollege Zais, keinen Neid, wenn wir als Koalition einen ausgereiften Vorschlag auf der Grundlage guter Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder anderen Ländern in Europa bringen. So banal es klingt, es gilt erst einmal, bei einer meist förderunerfahrenen Klientel Vertrauen zu schaffen. Die Kollegen von CDU und FDP – Frau Kollegin Springer und Tino Günther waren dabei – haben sich in Stuttgart selbst ein Bild davon gemacht, in einem Land, das positive Erfahrungen mit diesem Förderinstrument gemacht hat. Es ist nicht nur so, dass 70 % der Antragsteller in Baden-Württemberg bisher noch keinen Förderantrag auf einen Innovationsgutschein gestellt haben, sondern es geht ganz einfach darum, Hemmschwellen zu überwinden.

Lassen Sie mich trotz der Mittagszeit ein Zitat von Saint Exupery bringen, das mir in Vorbereitung dieses Beitrages eingefallen ist. Er sagte sinngemäß: Wenn du ein Schiff bauen willst, dann stelle kein Holz zur Verfügung, sondern wecke die Sehnsucht nach dem Meer. – Wenn die Sehnsucht nach innovativen Produkten, Verfahren oder vielleicht erst einmal nur nach 8 000 Euro – richtig! – nicht gleich erlöschen soll, dann muss der Innovationsgutschein einige Voraussetzungen erfüllen.

Nun werde ich etwas konkreter. Es müssen einfache Regeln zur Erlangung als Grundlage vorhanden sein, zum Beispiel für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung oder auch für umsetzungsorientierte Forschung. Ich denke dabei an Konstruktion, Prototypenbau oder Produkttests. Dabei ist es unerheblich, Kollegin Köpping, ob das Beispiel Brandenburg – mit einem großen oder kleinen Schein – gewählt wird, oder ob es wie in Baden-Württemberg Innovationsgutscheine A und B gibt. Es ist auch Sache der Staatsregierung, deswegen brauchen wir das hier nicht bis ins Einzelne auszuformulieren. Wir haben die politische Zielsetzung vorgegeben und sind guten Mutes, dass die Staatsregierung dies entsprechend umsetzen wird.

Wir haben heute viel von Bürokratie gesprochen. Ich sage einmal: Bei einem Innovationsgutschein muss schnell über den Antrag entschieden werden. Er muss klare Grundlagen und klare, überschaubare Regeln haben, und

er muss schnell entschieden werden. Bei den Schwaben besteht das Gremium aus zwei Unternehmern, zwei Wissenschaftlern, zwei Innovationsberatern sowie einem Mitarbeiter aus dem Wirtschaftsministerium. Diese kommunizieren ausschließlich virtuell – wir brauchen also kein großes Gremium für so etwas –, und entschieden wird sofort mit Mehrheit. – Nachahmenswert, Frau Staatsministerin!

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Nach Projektabschluss – auch dies gehört zum Vertrauen – muss zügig ausgezahlt werden, und als Nachweis sollte eigentlich die Vorlage der Rechnung der FuE-Einrichtung ausreichend sein. Bei einem Limit von 10 000 Euro, denke ich, ist das Risiko auch vertretbar.

Entscheidend ist – es ist heute auch schon einmal als Problem angesprochen worden –, die Möglichkeiten der Gutscheine flächendeckend unter die Menschen zu bringen; das ist richtig, Frau Köpping. Dazu zählt sicher auch die Online-Abrufbarkeit, möglichst nicht mühsam auf der Homepage der Staatsregierung, wo man sich dann durchklicken muss, sondern direkt, meinetwegen unter www.i-gutschein.de, wo die Betriebe, die KMU, nur anzuklicken brauchen, und fertig.

Wichtig ist auch, dass ein oder mehrere motivierte Mitarbeiter des SMWK – oder wer auch immer – mit Infoveranstaltungen mit allen Partnern, KMU und Forschungseinrichtungen vor Ort gehen, und zwar – darauf legen wir ebenfalls Wert; das ist auch eine Erfolgsstory aus BadenWürttemberg – vorrangig im ländlichen Raum. Wer geht denn schon aus Hoywoy nach Dresden, aus Torgau nach Leipzig oder aus Markneukirchen nach Chemnitz, wenn irgendeine Informationsveranstaltung ausgerufen wird? Viele haben einfach keine Zeit dazu.

Wir haben damit auch eine große Chance, dass unsere Mittelständler aus ganz Sachsen auf den Innovationszug aufspringen, und wir haben damit auch noch einen ganz anderen Vorteil gegenüber Baden-Württemberg: Es können dort nämlich auch andere Förderprogramme aus Land, Bund oder EU den KMU nahegebracht werden – Möglichkeiten, die die westlichen Bundesländer nicht haben. Die schauen da ein wenig neidisch auf uns.

Micha Weichert, bei aller Wertschätzung, aber ich kann nicht nachvollziehen, dass es in Sachsen keine Förderstrategie gäbe. Gerade in Sachsen haben wir eine klare Förderstrategie: Technologie- und Verbundförderung, Innovationsassistenz, gerade jetzt zwischen den beiden Staatsministerien noch einmal abgestimmt, aufgestockt und weitergeführt. Also, ich denke, hier kann man eigentlich nicht von fehlender Strategie sprechen.

(Michael Weichert, GRÜNE: Es ist nur ein Baustein!)

Okay! – Zur Informationskampagne gehören sicher auch laufende direkte Ansprachen an die FuEDienstleister. Das kann in eine Dialogplattform – ein

hochgestochener Begriff – zwischen den KMU und den Dienstleistern münden.

(Michael Weichert, GRÜNE: Richtig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen sind vigilant und helle. Innovationsgutscheine können, ja, müssen einen sichtbaren Beitrag leisten, diese unsere Eigenschaften auch richtig zum Tragen zu bringen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Möchte die FDPFraktion nochmals das Wort nehmen? – DIE LINKE? –

(Karl-Friedrich Zais, Linksfraktion: Wir wollen endlich den Beschluss fassen!)

Das ist nicht der Fall. Die SPD? – GRÜNE? – Die NPD? – Dies ist nicht der Fall. Somit bitte ich nun die Staatsregierung, das Wort zu nehmen. Frau Staatsministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt beschäftigt die sächsische Wirtschaft relativ wenig Personal in der FuE. Pro 1 000 Erwerbspersonen weist Sachsens Wirtschaft 4,3 Beschäftigte in der Forschung und Entwicklung auf. Der deutsche Durchschnitt dagegen liegt bei 7,5 Beschäftigten. Dennoch liegt Sachsen – darauf sei an dieser Stelle hingewiesen – auch beim FuE-Personal in den Unternehmen deutlich über dem ostdeutschen Durchschnitt.

(Zuruf des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Einer der Gründe, warum Sachsen bei den Aufwendungen für FuE in den Unternehmen noch nicht den bundesdeutschen Durchschnitt erreicht, liegt darin, dass viele der in Sachsen tätigen produzierenden Großunternehmen ihre FuE-Abteilung in den westdeutschen Konzernsitzen finden. Die vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Sachsen betreiben bisher nur 11 % der Forschung und Entwicklung selbst.

Allerdings: Diese 11 % der Unternehmen erreichen 23 % des Industrieumsatzes. Das heißt, wer in Forschung und Entwicklung investiert, profitiert auch davon. Wir müssen daher alles uns Mögliche tun, damit die bereits forschenden Unternehmen ihre FuE-Aktivitäten kontinuierlich und kräftig steigern, und wir müssen gleichzeitig darauf hinwirken, dass sich die Unternehmen, die heute noch nicht in der Lage sind, angemessene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu entfalten, gleichwohl im Wettbewerb um innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen behaupten können.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Damit das funktioniert, müssen wir die starke, öffentlich finanzierte Forschung in Sachsen und die kleinen und mittleren Unternehmen noch enger zusammenführen, und wir müssen vor allem auch mehr dafür tun, Unternehmen dafür zu gewinnen, mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenzuwirken, um dieses Wissensreservoir auch zu nutzen. Wir müssen also die starke, öffentlich finanzierte Forschung – erstens – stark halten, auch in Bezug auf die Grundlagenforschung, und – zweitens – nutzen, um noch mehr Wissen in die Unternehmen zu bringen. Das ist der Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Sachsen weiter voranzubringen.

Dafür haben wir im Freistaat bereits ein breites Instrumentarium der Technologieförderung, das auch stark nachgefragt wird. Im Jahr 2009 haben wir 438 Technologieprojekte im Bereich der Forschung und Entwicklung, der Verbundförderung, der Einzelförderung, des Technologietransfers und für Innovationsassistenten mit einem Gesamtvolumen von 128 Millionen Euro bewilligt. Dies alles sind Instrumente, die sich in Sachsen sehr gut bewährt haben. Es sind wesentliche Elemente unserer Förderstrategie.

Aber wir müssen auch feststellen, dass ein erheblicher Anteil von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten noch nicht den Zugang zu Forschungseinrichtungen gefunden hat, obwohl gerade diese ihnen dabei helfen könnten, mit Innovationen auch neue Märkte zu erschließen. Dabei wissen wir, dass im Zuge des permanenten Strukturwandels und gestiegener Flexibilitätserfordernisse genau diese kleinen Unternehmensformen eine immer höhere Bedeutung gewinnen werden, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze. Zu solchen Unternehmen gehören aufstrebende Handwerksbetriebe, kleinere industrielle Zulieferer und unternehmensnahe Dienstleister, die in vielen Branchen und Technologiefeldern unterwegs sind.

Wir müssen versuchen – das ist unser Anliegen –, diesen kleinen Unternehmen, die kein eigenes Forschungs- und Entwicklungspersonal haben, den Zugang zu externem Innovationspotenzial zu erschließen. Wir sind uns mit dem Bund darin einig, dass wir diese kleinen und hochinteressanten Unternehmen deshalb mithilfe von sogenannten Innovationsgutscheinen an die Forschungseinrichtungen und Hochschulen heranführen möchten.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Sven Morlok)

Wir wollen solchen Unternehmen mit Innovationsgutscheinen auch das heute bereits bewährte Instrumentarium der Technologieförderung schmackhaft machen. Dabei haben wir sowohl die Innovationsförderung des Bundes als auch die FuE-Verbundprojekte und die Technologietransferförderung in Sachsen im Blick. Anders ausgedrückt: Innovationsgutscheine sollen kleinen Unternehmen zu ersten Innovationssprüngen verhelfen, um bei ihnen mit den damit gewonnenen Erfahrungen einen permanenten Innovationsprozess auszulösen.

Wir wollen in der Tat mit Innovationsgutscheinen ein für kleine Unternehmen einfach handhabbares Förderinstrument schaffen. Mit Innovationsgutscheinen sollen zum Beispiel wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Innovation ermöglicht und Dienstleistungen wie Marktforschung in Anspruch genommen werden. Wir wollen aber auch solche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützen, die darauf zielen, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- und Fertigungsreife zu bringen.

Wir haben vor, mit den Innovationsgutscheinen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Bei erstmaliger Antragstellung und bei neu gegründeten Unternehmen soll auch eine Förderquote von bis zu 75 % möglich sein. Die Höhe der Zuwendungen soll pro Gutschein bei maximal 10 000 Euro liegen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung in einer dreijährigen Pilotphase aus Mitteln der Technologietransferförderung bereitzustellen.