Wir haben vor, mit den Innovationsgutscheinen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Bei erstmaliger Antragstellung und bei neu gegründeten Unternehmen soll auch eine Förderquote von bis zu 75 % möglich sein. Die Höhe der Zuwendungen soll pro Gutschein bei maximal 10 000 Euro liegen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung in einer dreijährigen Pilotphase aus Mitteln der Technologietransferförderung bereitzustellen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir müssen in diesem Zusammenhang aber auch den folgenden Umstand im Blick halten: Auch der Bund beabsichtigt, in Umsetzung seiner Koalitionsvereinbarung Innovationsgutscheine einzuführen. Nach unserer Information plant der Bund ein gleichgeartetes Programm aufzulegen, das allerdings noch breiter angelegt sein soll. Es soll voraussichtlich im April 2010 in Kraft treten. Wir werden uns das Programm des Bundes genau ansehen. Wenn es alles das enthält, was wir in Sachsen auch wollen, dann sollten wir die Bundesförderung in breitem Umfang in Anspruch nehmen. Eine Doppelförderung soll es nicht geben.
All das dient unserem Ziel, den Freistaat Sachsen in den nächsten Jahren zu einer der wirtschaftlich und wissenschaftlich führenden Regionen in Europa zu entwickeln. An diesem Ziel werden wir unbeirrt festhalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zais, zerreden wir das Thema nicht, denn das Thema ist gut. Schön, dass Sie mitmachen. Wenn man es macht – das möchte ich Ihnen sagen –, dann muss man es richtig machen. Das werden wir jetzt tun.
Ich möchte auch zum Kollegen Weichert, der den Technologiemittler ins Spiel gebracht hat, etwas sagen: Ich denke, aus den verschiedensten Redebeiträgen ist deutlich geworden, dass wir ein einfaches und effektives Verfahren brauchen. Schauen wir einmal, ob der Technologiemittler an dieser Stelle hilft. Ich bin froh über die Bemerkung von Frau Köpping, Kenntnis zu schaffen. – Sie ist leider nicht im Saal, wenn ich es richtig sehe. Vielleicht sollte sie auch sehen, dass die SAB in Leipzig in der Tat eine Außenstelle im Städtischen Kaufhaus in der Universitätsstraße hat und dort ein möglicher Ansprechpartner sitzt.
Wir brauchen neben der Kenntnis einen Vertrauenstatbestand. Wir müssen Vertrauen schaffen, wie es Kollege Petzold ausgeführt hat. Ihnen, Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie schon so viel zum Thema Vollzug, Verwaltung – einfache, schlanke und effektive Verwaltung – beigetragen haben. Vielen Dank, meine Damen und Herren in diesem Hohen Haus, dass Sie sich unserer Initiative anschließen. Jetzt kommt es darauf an, dass wir es machen, und wir werden es gut machen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/975 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wenige Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE, danach folgen GRÜNE, CDU, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der Linksfraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Das Thema Ärztemangel wird uns auch in der neuen Wahlperiode nicht loslassen. Wir Linke fordern mit unserem Antrag
eine Startfinanzierung für künftige Hausärztinnen und Hausärzte in ländlichen Regionen in Sachsen. Es gab bereits eine solche Starthilfe von den Krankenkassen. Diese wurde eingestellt. Sie konnte aber nachweislich sehr hilfreich im Altlandkreis Torgau/Oschatz zur akuten Beseitigung des Ärztemangels eingesetzt werden. Wir erwarten, dass die Staatsregierung aus Haushaltsmitteln Ärzte, die eine Praxis in unterversorgten Regionen eröffnen wollen, mit einer Startfinanzierung von 50 000 Euro unterstützt.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet langfristige Forderungen, denen wir uns durchaus anschließen können. Unser Antrag zielt auf eine Sofortmaßnahme. Beides ist dringend notwendig.
Nun zu Ihrer Antwort, Frau Staatsministerin. Sie schreiben: „Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist eine originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.“ Das sehe ich nicht so. Auch Dr. Köhler als Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sieht das nicht so. Der Staat hat die Pflicht der Daseinsvorsorge. Der Staat hat eine flächendeckende ambulante und stationäre Versorgung zu garantieren. Der Staat hat die Aufgabe lediglich an die Kassenärztliche Vereinigung delegiert. Das darf er natürlich tun, aber damit ist die medizinische Versorgung eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Kassenärztlicher Vereinigung.
Falls die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen wegen akuten Ärztemangels nicht in der Lage sein sollte, die medizinische Versorgung in Sachsen zu sichern, fällt diese Aufgabe wieder an den Staat zurück. Der Staat hat die Sicherstellungspflicht. Sie schreiben sich in Ihrer Antwort der Staatsregierung lediglich eine moderierende Aufgabe zu. Frau Staatsministerin, eine moderierende Aufgabe reicht nicht, sondern die Staatsregierung muss endlich darüber hinausgehen und ihrer Verantwortung für die gesundheitliche Daseinsvorsorge gerecht werden, anstatt nur Hoffnung auf den Bund zu setzen.
Angesichts der gesundheitspolitischen Entwicklung der Bundesregierung, die vorrangig auf Marktmechanismen setzt, sind keine Impulse für die Überwindung des Ärztemangels in Sachsen zu erwarten. Sie wollen, dass die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt bleibt. Frau Staatsministerin, das halte ich für einen schlechten Witz. Ihnen ist sehr wohl bekannt, dass in Sachsen mehr als 600 Ärzte fehlen – das sind nur die offiziellen Zahlen – und Sie geben mir dazu eine solche Antwort.
Die viel zu spät eingeleiteten Einzelmaßnahmen müssen zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. DIE LINKE hat das Problem seit zehn Jahren auf der Tagesordnung und zum Teil wurde sie verlacht. Sie schreiben weiter: „Sachsen hat das Problem frühzeitig erkannt und steuert mit den zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen.“ Die bisherigen Mittel der Staatsregierung waren einfach zu gering.
Frau Staatsministerin, Sie gehen in Ihrer Antwort sehr ausführlich auf die Förderung der Medizinstudenten ein. Es ist ein gutes Projekt, 50 Studenten jährlich zu fördern, und das über drei Jahre. Aber es ist nur ein Einzelprojekt und damit zu wenig. Dann wollen Sie auch noch warten, ob es wirklich greift. Diese Zeit haben wir nicht. Sie müssen bessere Rahmenbedingungen schaffen, denn die Arbeitsbedingungen für junge Ärzte auf dem Land sind nicht optimal.
Ich mache Ihnen aber einen Vorschlag: Hier kann die Landesebene mit den Kommunen ein neues Projekt starten. Dieses kann aber nicht so aussehen, wie Dr. Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sich das vorstellt, der gern Landambulatorien möchte – diese möchte ich auch –, aber nicht so, wie Herr Dr. Köhler es möchte. Er möchte, dass es die Kommunen finanzieren. Das können wir den arg gebeutelten Kommunen aber nicht mehr aufdrücken. Warum sollte es nicht eine Förderung der Landesebene für Landambulatorien der Kommunen geben?
Bereits bei den letzten Haushaltsdebatten haben wir einen Antrag vorgestellt, der zum Ziel hatte, ein Landesprogramm aufzulegen, welches die Einrichtung von Arztzentren – sprich Polikliniken – und Gemeinschaftspraxen fördert. Natürlich lehnten Sie das ab.
Wir brauchen eine richtige Arbeitsgrundlage. Die Planung der Versorgung muss sich auf den Krankenstand der Patienten in den Jahren 2020 bis 2025 beziehen und nicht auf Maßzahlen des Jahres 1991. Wir müssen heute wissen, wie viele Ärzte für unsere älter werdenden Patienten im Jahr 2025 notwendig sind, um die Bevölkerung gut und fachgerecht zu versorgen. Darauf müssen Sie, Frau Ministerin, aufbauen und ein Gesamtkonzept entwickeln. Auch das müssen Sie auf Bundesebene vertreten.
Werte Damen und Herren! Gesundheitspolitik heißt Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung rund um die Uhr und auf qualitativ hohem Niveau. Alle gesetzlich Versicherten müssen, unabhängig vom sozialen Status, wohnortnah einen Arzt ihrer Wahl immer aufsuchen können. Um Unterversorgung zu vermeiden, braucht es viele Komponenten: neue Formen der ärztlichen Zusammenarbeit, konzeptionelle Arbeit und die Verantwortung für die Daseinsvorsorge für unsere Bevölkerung durch den Staat.
Was wir nicht brauchen und was wir zurzeit hier praktizieren, ist ein Verwalten der Mangelerscheinung, von der wir nicht einmal wissen, wie groß sie ist. Es muss langfristig klar sein, wo wir welche Ärzte brauchen und wie der Staat langfristig das Problem klärt. Diese Planung muss den besonderen Bedürfnissen der Bevölkerung in den Dörfern und den Klein-, Mittel- und Großstädten angepasst werden. Wir brauchen eine kleinräumige Planung mit einem ganzheitlichen Ansatz. Wir brauchen dazu den Staat; denn er hat die Verantwortung und kein anderer.
Frau Staatsministerin, Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Diese kann ich in Ihrer Antwort wirklich nicht finden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie viele Stunden hier im Landtag schon über den Ärztemangel diskutiert worden ist.
Das ist ein Thema, an dem sich Teile der Opposition regelrecht abgearbeitet haben, da trotz intensiver Anstrengungen das Problem immer noch virulent ist.
Meine Damen und Herren! Ich habe nicht vor, in diese Kerbe zu schlagen und die Staatsregierung mit Vorwürfen zu bombardieren, sie würde das Problem verharmlosen oder hätte nicht gehandelt. Nein, dieser Auffassung bin ich nicht. Im Gegenteil, ich glaube, die beiden zuständigen Ministerinnen haben sehr wohl und frühzeitig das Problem erkannt und Verantwortung übernommen – mehr Verantwortung, als sie angesichts der ärztlichen Selbstverwaltung vielleicht hätten übernehmen müssen.
Wir GRÜNEN haben das schon immer so gesehen. Unser Antrag will die Ministerin nicht vorführen. Vielmehr wollen wir ihr den Rücken stärken hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der ärztlichen Selbstverwaltung.
Worum geht es? Seit Jahren wird beklagt, dass die Bedarfsplanungsrichtlinie des Bundesausschusses, nach der die Landesausschüsse die Bedarfsplanung in den Ländern vorzunehmen haben, mit ihren Maßzahlen von 1990 den tatsächlichen Bedarf an Ärzten, besonders in Ostdeutschland, nicht adäquat wiedergibt. So herrschte und herrscht bis heute in vielen Planungsbereichen in Sachsen theoretisch eine ärztliche Überversorgung, weil die örtliche Arzt-Einwohner-Relation eine bundesweit festgelegte Maßzahl übersteigt. Liegt eine Überversorgung vor, hat der Landesausschuss nach den Vorschriften der Zulassungsverordnung und dieser Bedarfsplanungsrichtlinie Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Die überversorgten Planungsbereiche werden gesperrt. Das heißt, hier darf sich kein Arzt mehr niederlassen.
Im Juli 2007 wurde hier im Haus eine heiße Debatte über den Kinderarztmangel in Sachsen geführt, beantragt von der FDP-Fraktion. Meine Damen und Herren, die Bedarfsplanung der KV Bezirksstelle Chemnitz, die mir aus dieser Zeit vorliegt und die Chemnitz, Zwickau, Zwickauer Land, das gesamte Erzgebirge und das Vogtland umfasst, wies damals für die Kinderärzte zehn der elf Planungsbereiche als überversorgt und damit als gesperrt aus.
Die Forderungen der FDP nach mehr Darlehen, Investitionspauschalen und Bonuszahlen waren in diesem Zusammenhang nur heiße Luft; denn diese Maßnahmen machen nur Sinn in Planungsbereichen, in denen sich Ärzte niederlassen dürfen. Hier wurde von der FDP eine Debatte nach dem Motto losgetreten: Wir halten mal richtig drauf; es interessiert uns doch nicht, ob das, was wir fordern, geht oder nicht.
Meine Damen und Herren! Die Situation hat sich inzwischen geändert. Der Bundesgesetzgeber hat auf die Forderung vor allem aus den Ostländern nach Überarbeitung der Kriterien zur Feststellung des Ärztebedarfes reagiert. Seit August 2008 existiert in der Bedarfsplanungsrichtlinie eine Öffnungsklausel. Unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien kann nun auch in theoretisch überversorgten Planungsbereichen ein lokaler Versorgungsbedarf festgestellt und damit die Niederlassung von Ärzten ermöglicht werden.
Meine Damen und Herren, doch – das ist der Grund unseres Antrages – der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen setzt diese Möglichkeit nicht um. Bisher dreimal hat sich der Landesausschuss mit dieser Neuregelung befasst, zuletzt in seiner Sitzung im August 2009. Wann konkret mit einer Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf zu rechnen ist – so Ministerin Clauß auf meine Kleine Anfrage –, kann nicht abgeschätzt werden.
Worin das Problem besteht, weshalb der aus der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen bestehende Landesausschuss keinen zusätzlichen Versorgungsbedarf prüft, teilte mir Frau Clauß leider nicht mit. Dies erfuhr ich dann aus den Medien. Herr Heckmann – seines Zeichens Chef der KV Sachsen – ließ in der „Morgenpost“ verlautbaren – ich zitiere –: „Was lokal ist, ist nicht geklärt. Wir warten auf die Regelung vom Bund. Das ist einfacher.“
Spätestens an diesem Punkt kamen mir grundlegende Zweifel, ob die Damen und Herren des Landesausschusses überhaupt den neuen § 34a der Bedarfsplanungsrichtlinie kennen. Dort nämlich wird in Abs. 2 klar geregelt, dass die Landesausschüsse selbst festlegen, für welche Bezugsregionen innerhalb eines Planungsbereiches sie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf treffen. Als Bezugsregionen können – ich zitiere – „Altkreise, einzelne Verwaltungsgemeinschaften, Städte, Gemeinden oder andere Bezugsregionen“ gewählt werden.
Ich frage mich, auf welche Regelung vom Bund die Damen und Herren Ärzte und Krankenkassenvertreter des Landesausschusses warten. Präziser kann man es nicht mehr fassen.