Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Es wird deutlich, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt hat. Daher braucht es auch nicht den Antrag der LINKEN, den wir ablehnen werden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Sicherstellung der Hilfe für Hochwassergeschädigte; Bericht der

Staatsregierung zum Schadensumfang sowie zur Finanzierung und

Durchführung der Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen

Drucksache 5/12132, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Schimmer, Sie haben das Wort für die einreichende Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Berichtsantrag der NPD-Fraktion zur

Fluthilfe trägt das Datum 10. Juni, er ist also heute gut einen Monat alt. In der Juni-Plenarsitzung hatten wir bereits einen anderen Antrag zum selben Thema eingebracht. Trotzdem haben wir uns entschieden, für diese letzte Plenarrunde vor den Sommerferien auch den vorliegenden Antrag zum Thema Hochwasser auf die Tagesordnung zu setzen. Ich denke, das ist eine gute

Entscheidung; denn die Phase der Schadensberäumung und der Schadenserfassung neigt sich dem Ende zu – und damit nach meinem Wissen auch die Meldefrist für erstattungsfähigen Schäden.

Bis zum 31. Juli haben wir ja bekannterweise nur noch drei Wochen. Bis dahin sollte die Finanzierung wie auch die Verteilung der Mittel endgültig geklärt sein. Das ist nach Überzeugung der NPD-Fraktion auch deshalb wichtig, da sich der Landtag mit diesem für die betroffenen Bürger so wichtigen Thema noch einmal befasst, und zwar auch in ganz allgemeiner Hinsicht. Bitte kommen Sie uns nicht wieder mit dem Argument, man solle die Fragen der Hilfen für die Flutopfer erst einmal in den Ausschüssen beraten.

Von Beratungen hinter verschlossenen Türen, meine Damen und Herren, hat die Öffentlichkeit nichts, und wenn man sieht, wie panisch manche Koalitionsabgeordneten oder Minister reagieren, wenn Informationen aus Ausschusssitzungen nach außen dringen, dann bestärkt das zumindest die NPD-Fraktion in ihrer Skepsis gegenüber dem Sinn von Ausschusssitzungen. Unserer Auffassung nach sollte Politik grundsätzlich eine öffentliche Angelegenheit sein, erst recht, wenn es um Schicksalsschläge von Menschen geht, denen die Natur zum Teil schon mehrfach übel mitgespielt hat.

Durch die Regierungserklärung von Ministerpräsident Tillich hier im Plenum am 19. Juni 2013 sind wir zwar über den allgemeinen Fahrplan für den Wiederaufbau und dessen Finanzierung informiert worden. Auch die vielen Pressemitteilungen der verschiedenen zuständigen Ministerien und Landesbehörden liefern beinahe täglich Informationen zur Lage. Nun möchte die NPD-Fraktion aber gern zusätzlich zu den in unserem Berichtsantrag aufgelisteten Fragen etwas darüber erfahren, wie die Schadensaufnahme vor Ort tatsächlich voranschreitet, in welcher Höhe Schäden bereits gemeldet worden sind – beispielsweise von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen –, und natürlich last but not least die wichtigste Frage, wie es mit der Finanzierung aussieht.

Die faire und sachgerechte Gestaltung der Schadensaufnahme und der Bewilligung von Zuwendungen vor Ort ist für die betroffenen Bürger ein ganz wesentlicher Punkt. Es ist gut, dass in diesem Zusammenhang die Kommunen eine Schlüsselrolle spielen; denn sie haben die besten Voraussetzungen hierfür, und es handelt sich auch im wahrsten Sinne des Wortes um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Aber der Freistaat muss die rechtlichen Rahmenbedingungen so vorgeben, dass die Verteilung der Mittel gerecht vonstattengeht und jede Willkür vermieden wird. Hieran gibt es in der Praxis und gerade auch bei uns in der NPD-Fraktion doch noch einige Zweifel.

So liegt der NPD-Fraktion beispielsweise ein Vorgang aus dem Landkreis Görlitz vor, bei dem einer sehr einkommensschwachen Familie, die aber über selbst bewohntes Wohneigentum verfügt, trotz eines nachgewiesenen Schadens von mindestens 50 000 Euro jede Hilfe verweigert wurde. Als Begründung wurde lediglich angegeben,

der Antrag auf Unterstützung sei angeblich unvollständig – ohne jede Erläuterung, worin diese Unvollständigkeit denn nun bestehe. Eine Möglichkeit zur Ergänzung des Antrages bestand wegen des Fristablaufs ohnehin nicht. Die Entscheidung wurde von einem runden Tisch der Gemeinde getroffen und danach vom Landkreis bestätigt. Schaut man sich diesen Vorgang an, kann man sich des Eindrucks einer gewissen Willkür nicht erwehren.

Der NPD-Fraktion ist bewusst, dass die Handhabung dieser Dinge in den verschiedenen Landkreisen und Gemeinden unterschiedlich und ein eigenverantwortliches Handeln der Kommunen richtig ist. Aber als Landtagsabgeordnete erwarten wir trotzdem von der Staatsregierung, dass sie Rahmenrichtlinien festlegt, die jede Willkür ausschließen, und über die Kommunalaufsicht die Einhaltung dieser Richtlinien kontrolliert. Auch hierüber dürfen wir nach Auffassung der NPD-Fraktion einen Bericht der Staatsregierung an den Landtag erwarten, meine Damen und Herren.

Außerdem möchte die NPD-Fraktion anregen, eine einheitliche Informationsplattform für alle zu schaffen, die von der Flut betroffen wurden. Das Nebeneinander der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Staatsministerien sollte deutlich besser koordiniert werden, als das jetzt der Fall ist. Wir bestreiten nicht, dass in den letzten Wochen durchaus eine ganze Reihe von Hilfen für die Flutopfer beschlossen wurden. Wenige Monate vor einer Bundestagswahl dürfte einer Staatsregierung aber eben auch nichts anderes übrig geblieben sein, die ja bekanntermaßen die gleiche politische Zusammensetzung – also Schwarz-Gelb – wie das Kabinett von Frau Merkel hat.

Was uns als Nationaldemokraten ebenfalls fehlt, ist ein Ansprechpartner in Härtefällen und für Beschwerden von Bürgern, die aus ihrer Sicht unberechtigterweise von Hilfszahlungen ausgeschlossen wurden. Wir wissen alle, wie zäh und langwierig Verwaltungen leider oft arbeiten. Deshalb ist eine unbürokratisch arbeitende Stelle notwendig, die den Hilfesuchenden den Weg weist und gegebenenfalls auch auf Behörden positiv einwirken kann, die die vorliegenden Richtlinien allzu eng auslegen.

Was wir Nationaldemokraten ebenfalls absolut nicht nachvollziehen können, ist die Verweigerung von Soforthilfe für Schäden außerhalb der Wohnung, insbesondere im Keller. Es ist ja verständlich, dass nicht jedes Gerümpel vom Staat entschädigt werden kann. Aber wenn die Heizungsanlage im Keller betroffen ist, dann entstehen Schäden, die regelmäßig im vierstelligen Bereich liegen.

Unserer Fraktion wurden mehrere Fälle zugetragen, wo das der Fall war und den Betroffenen finanzielle Hilfe verwehrt wurde. In zwei Fällen konnten wir betroffenen Bürgern wenigstens etwas durch Zuschüsse helfen, die wir aus den Einnahmen des Spendenaufrufs des NPDLandesverbandes Sachsen erhalten haben, was mich natürlich sehr gefreut hat.

Ich möchte an dieser Stelle noch einige Bemerkungen zu den EU-Hilfen für die Hochwasseropfer machen. Zunächst hieß es vom polnischen EU-Kommissar Janusz

Lewandowski, die EU-Kassen seien leer und man könne nicht zahlen. Nach einem Aufschrei der Empörung hat er natürlich alles zurückgenommen und angeblich nicht so gemeint. Vorgestern verkündete nun Herr Lewandowski nach einem Treffen mit dem sächsischen Kabinett, dass nun grundsätzlich erst einmal Zahlungsbereitschaft besteht. Man merkt eben, dass nicht nur die Bundestagswahl, sondern auch die Europawahl näher rückt und die allzu plumpe und freche Ablehnung der Bitte um Zahlung aus den Brüsseler Kassen wohl doch nicht so gut ankommt. Kassen wohlgemerkt, die nicht zuletzt wir Deutschen seit Jahrzehnten mit unseren Steuergeldern kräftig gefüllt haben.

Trotz der Zusage bleibt nun noch die konkrete Höhe abzuwarten. Schon gibt es Stimmen, die darauf hinweisen, dass Sachsen diesmal nicht das am meisten betroffene Bundesland in Deutschland ist. Es bleibt also nach wie vor offen, was letztendlich nach Sachsen fließen wird und hoffentlich bei den Opfern dieser Hochwasserkatastrophe ankommt. Wenn ich mir vergegenwärtige, dass vorgestern Herr Lewandowski wieder davon gesprochen hat, dass die Finanzierung der Hochwasserhilfen über den EUSolidaritätsfonds erst im Oktober feststehen soll, dann muss ich sagen, dass die Europäische Union wirklich eine Institution ist, die in Notfällen nicht den wirksamen Schutz und die wirksame Hilfe organisieren kann, wie es der Nationalstaat tut. Wir Nationaldemokraten sehen uns dementsprechend in unserer Skepsis gegenüber der Europäischen Union gestärkt.

(Beifall bei der NPD)

Eines kann ich Ihnen noch ankündigen: Wir Nationaldemokraten werden genau im Auge behalten, was die Staatsregierung von ihren vielen Versprechungen am Ende halten wird. Unser heutiger Berichtsantrag wird nicht die letzte Initiative der NPD-Fraktion zu diesem Thema gewesen sein. Mehr führe ich in der zweiten Runde aus.

(Beifall bei der NPD)

Wir fahren fort; Herr Hauschild für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz: Der uns vorliegende Antrag ist entbehrlich. Im vergangenen Plenum haben wir als Koalitionsfraktionen einen umfangreichen Entschließungsantrag zur Regierungserklärung eingebracht. In diesem Entschließungsantrag sind bereits alle wesentlichen Forderungen erfasst. Darüber hinaus ist die Staatsregierung längst einen Schritt vorangegangen.

Im Berichtsteil des Entschließungsantrages ist enthalten: Punkt 1 fordert von der Staatsregierung, bis zum 31. Oktober einen Bericht zu den Schäden an privaten und öffentlichen Infrastrukturen in den vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinden vorzulegen. Die letzte Forderung Ihres zweiten Berichtsteiles finden Sie eben

falls im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wieder.

Was den Rest von Punkt 2 angeht, so kann ich hier keinen Mehrwert erkennen. Das Einzige, was ich sehe, ist ein bürokratischer Aufwand, der ohne Nutzen bleibt. Es geht doch derzeit im Wesentlichen nicht darum, über die Maßnahmen zu berichten. Viel wichtiger erscheint es uns, die Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Die Staatsregierung hat mit einem schnellen Sofortpaket auf die Probleme der Betroffenen reagiert. Insgesamt 85 Millionen Euro werden zur Verfügung gestellt. Bund und Länder werden dieses Hilfspaket mit weiteren Maßnahmen flankieren. Es gilt nun, dieses Geld entsprechend den Vorgaben zu verteilen. Wenn wir die Bürger vor Ort fragen würden, was sie sich von der Regierung jetzt wünschen – ob sie handeln und Gelder verteilen soll oder ob sie berichten soll –, dann denke ich, wir alle hier wüssten, was die Menschen jetzt brauchen.

Ich kann es nur wiederholen: Ihr Antrag ist einerseits entbehrlich, andererseits legen Sie der Staatsregierung nur bürokratische Hürden in den Weg. Wir lehnen ihn deshalb ab.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Ich frage die Abgeordneten: Wünscht noch ein Abgeordneter in der ersten Runde das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Ich eröffne eine zweite Runde. Herr Schimmer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir hier alle wissen: Das A und O für jeden Wiederaufbau sind die finanziellen Voraussetzungen. Und deshalb finde ich es natürlich auch wichtig, dass darüber erst einmal Bericht erstattet wird, weil eben viele Finanzierungsposten, die für unseren Haushalt, auch für unseren Landeshaushalt, von elementarer Bedeutung sind, noch gar nicht feststehen. Deshalb finde ich es auch komisch, dass Herr Hauschild sich jetzt sofort wieder wegdreht. Ihn scheint es also wirklich gar nicht zu interessieren, was hier debattiert wird, auch wenn er hier vorhin das Wort ergriffen hat.

(Unruhe bei der FDP)

Gerade über die Zahlen aus dem EU-Solidaritätsfonds wissen wir noch nicht Bescheid. Wir wissen nur, dass Herr Lewandowski vorgestern in Sachsen war, dann wegen der Mückenplage schnell wieder das Weite gesucht hat und dann – ganz vage und allgemein – erklärt hat, im Oktober – wohlgemerkt: erst im Oktober dieses Jahres – werde er Auskunft geben können über die Finanzierung aus dem EU-Solidaritätsfonds. Deswegen halte ich es für sehr wichtig, dass die Staatsregierung regelmäßig über den Stand dieser Finanzierung berichtet.

(Beifall bei der NPD)

Ja, bereits im Juni berichtete der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung über den geplanten 8Milliarden-Fonds von Bund und Ländern. Nach Zeitungsmeldungen ist das entsprechende Aufbauhilfegesetz am vergangenen Freitag auch im Bundesrat beschlossen worden, nachdem es vorher vom Bundestag angenommen worden war. Auch hierüber hätten wir gern einige Informationen von der Staatsregierung. Dem Vernehmen nach wird der Bund 8 Milliarden Euro vorstrecken, die bald an Hilfsbedürftige fließen werden.

Wir als NPD fragen uns: Wie bald? Welchen Anteil hiervon wird angesichts der auf 2,5 Milliarden Euro geschätzten sächsischen Schäden der Freistaat bekommen? Da mehrere Bundesländer mit zum Teil deutlich mehr Einwohnern als Sachsen vom Hochwasser betroffen sind, ist aus Sicht der NPD-Fraktion zu befürchten, dass lediglich ein Betrag von einer halben Milliarde übrig bleibt. Eine Milliarde wäre nach unserer Einschätzung zwar schon relativ viel, würde aber eben nur 40 % der geschätzten Schäden abdecken.

Wie sollen denn nun die restlichen anderthalb Milliarden Euro finanziert werden? Von den eingesetzten Fondsmitteln sollen nach Presseberichten gut

3 Milliarden Euro von den Ländern über einen Zeithorizont von 20 Jahren an den Bund zurückgezahlt werden. Auch hierzu hätten die Nationaldemokraten konkrete Fragen: Wie ist hier die Beteiligung Sachsens? Mit welchem jährlichen Rückzahlungsbetrag ist zu rechnen?

Der Ministerpräsident berichtete in seiner Regierungserklärung von einer gewissen Kleinmütigkeit einiger Bundesländer. Ich vermute, dass das ebenfalls hochwassergebeutelte Rheinland-Pfalz dazu gehört. Vom rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionsvorsitzenden der

GRÜNEN, also einem Vertreter der dortigen Regierungskoalition, war Folgendes zu vernehmen: „Wir haben unsere Hausaufgaben in Sachen Hochwasserschutz gemacht. Da ist es schwer zu vermitteln, wenn wir jetzt 200 Millionen Euro aufbringen sollen für Länder wie Sachsen und Bayern. Die hinken ja seit Jahren hinterher. Allein Sachsen hat bis zu 500 Millionen Euro aus dem Hochwasserschutzprogramm von 2002 noch immer nicht eingesetzt. Da muss die Frage erlaubt sein, wie Solidarität mit diesen Ländern aussehen muss.“

Gerade zu solchen Aussagen hätten wir nun mal gern eine Stellungnahme der Staatsregierung, und zwar eine, die über das von Herrn Tillich in seiner Regierungserklärung im Juni verkündete Staunen hinausgeht. Wir als NPD haben konkrete Fragen. Stehen die genannten 500 Millionen Euro jetzt zur Verfügung, um die schon erwähnte Finanzierungslücke von vielleicht 1,5 Milliarden Euro zum Teil abzudecken?

Laut Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Andreas Storr wurden im Doppelhaushalt 2011/2012 72 Millionen Euro Zinseinnahmen des Hochwasserfonds 2002 einfach den allgemeinen Deckungsmitteln zugeschlagen, statt zumindest zum Teil für die Aufbauhilfe in den aktuell geschädigten Hochwasser

gebieten eingesetzt zu werden, wie es dem Existenzzweck des Fonds entsprochen hätte.

Die NPD beantragte in den damaligen Haushaltsverhandlungen, einen Teil dieses Betrages als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Opfer des August-Hochwassers 2010 bereitzustellen. Auch dieser Antrag wurde natürlich abgelehnt.