Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

(Martin Dulig, SPD: Das mache ich doch!)

dann hätten Sie alle diese Fragen, die Sie gestellt und mit denen Sie uns die Zeit geraubt haben, schon beantwortet.

(Beifall bei der FDP)

Alles, was Sie wollten, ist dort ausführlichst besprochen und beantwortet worden, die Argumente dazu sind ausgetauscht worden usw.

(Beifall bei der FDP)

Eine Zwischenfrage?

(Thomas Jurk, SPD: Ja!)

Bitte, Herr Jurk.

Lieber Kollege Hauschild, als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft weiß ich, was wir diskutiert haben. In welcher Ausschusssitzung warst Du eigentlich?

Das kann ich sehr klar beantworten. Als Fachsprecher dafür war ich bei all den Ausschusssitzungen, die das betroffen hat, und ich habe dort Herrn Dulig nicht gesehen.

Nun noch zu dem Gesetz.

Noch eine Zwischenfrage?

Ich komme nachher zum Gesetz. – Ja.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU)

Frau Kallenbach.

Ich hätte gern noch eine Frage gestellt. Ist Ihnen bekannt, dass zur Anhörung zu diesem Gesetz der Sächsische Städte- und Gemeindetag geschrieben hat, dass die Änderung des Vorkaufsrechtes, also die Abschaffung, gegen „unser erklärtes Votum“ geschehen ist und er dringend die Wiedereinführung fordert?

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE, und Petra Köpping, SPD)

Ja, es ist mir bekannt, dass es – –

Es ist Ihnen bekannt? Das ist ja schon etwas.

Es ist unüblich für die GRÜNEN, ich weiß; aber vielleicht lassen Sie mich trotzdem ausreden. Es ist mir bekannt, dass es das damals gab, als die Abschaffung 2010 geschehen ist. In dem Wortprotokoll zur Anhörung würden Sie sehen, wenn Sie dort nachlesen würden, dass dies gar keine Rolle mehr gespielt hat.

(Torsten Herbst, FDP: Aha!)

Offensichtlich ist die jetzige Regelung wohl akzeptiert, und wenn Sie sich die Zahlen dazu anschauen: Es gibt dazu eine Drucksache – ich habe da mal etwas vorbereitet –, eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode. Darin wurde nachgefragt, wie der Aufwand, der Nutzen und die Inanspruchnahme dieser Fälle waren – gerade das, was Sie angesprochen haben. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurden insgesamt 60 000 Fälle geprüft, was die Landesbehörde betrifft. Die kommunalen Fälle kommen noch dazu. Nur in neun Fällen ist von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht worden. Daran sehen Sie einmal, welch riesigen Verwaltungsaufwand es gab und mit welchem Ergebnis. Also ist es absolut richtig, dass wir diese Vorschrift nicht neu aufgenommen haben, sondern dass es dabei geblieben ist, was sich seit 2010 bewährt hat.

(Beifall bei der FDP – Gisela Kallenbach, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Frau Kallenbach?

Ich würde jetzt erst einmal zum Gesetz kommen. Wahrscheinlich wird auch diese Frage in meinen Ausführungen beantwortet, wie viele andere Dinge auch.

Man kann nun also ohne Übertreibung sagen: Mit der heutigen finalen Behandlung des Wassergesetzes geht die Beratung zu einem der wichtigsten Gesetze dieser Legislaturperiode in die Endphase. Denn das Hochwasser vom Juni hat uns allen die Bedeutung und die Notwendigkeit neuer Hochwasserschutzregeln vor Augen geführt. Gerade Sie von der Opposition kennen mich mehr als Mann der Tat als der vielen ewigen Diskussionen. Deshalb ist es

wichtig, dass wir gerade heute über das Gesetz abstimmen, um eine Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes jetzt zu ermöglichen. Das Wassergesetz ist mehr als nur ein Maßnahmenpaket zum Hochwasserschutz. Es regelt allumfassend vielfältige Vorschriften.

Wir haben deshalb bis zuletzt an unserem Änderungsantrag – es ist nicht einer von den ganz vielen, die jetzt noch hereinkamen –, gerungen, und diesen Änderungsantrag möchte ich hiermit einbringen. Ich möchte mich für die konstruktive Zusammenarbeit bei den Abgeordneten der CDU bedanken. Unser Dank gilt auch dem Ministerium, das in minutiöser Arbeit die Anregungen des Parlaments annahm. Selbstverständlich möchte ich den Minister ausdrücklich erwähnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Wassergesetz wird an die aktuellen Notwendigkeiten angepasst. Aus Gründen des Umweltschutzes haben wir den Umgang mit Querverbauungen strenger geregelt. Viele Flüsse in Sachsen sind dümpelnde Rinnsale, die teilweise kaum noch Wasser führen. Die zerschnittenen Flussabschnitte haben nicht nur verheerende Folgen für die Fischpopulation und die Gewässerökologie. Sachsen geht darüber hinaus eine attraktive Landschaft verloren, die ein enormes Potenzial für den Fremdenverkehr hat.

Die Durchlässigkeit der Fließgewässer ist nicht nur eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes. Gesunde Flüsse bieten auch ein hohes Potenzial für Tourismus und stellen einen starken Wirtschaftsfaktor für den ländlichen Raum dar. Deshalb wurde im Wassergesetz geregelt, dass die umweltschädlichen Folgen, die sich aus Querverbauungen ergeben können, reduziert werden müssen.

Im Fokus stehen allerdings auch die Wasserkraftanlagen. In der Anhörung zum Wassergesetz wurde noch einmal klar formuliert, dass durch diese Anlagen vielfältige und teils verheerende Wirkungen auf das Ökosystem des Flusses ausgehen. Ich habe mir das selbst vor Ort angesehen. Man muss tatsächlich sagen: Wasserkraftanlagen, die als Laufkraftwerke funktionieren, sind ganz anders in der Ökobilanz als Ausleitungskraftwerke. Da es dort immer wieder schwarze Schafe gibt, muss man das benennen dürfen und Konsequenzen daraus ziehen.

Die Überwachung, die Anordnung von Mindestwassergutachten, Festsetzung der Mindestwasserführung und Zwangsmaßnahmen bei Verstößen werden deshalb neu und strenger geregelt. Jeder, der diese Regelung ablehnt, übersieht, dass Umweltschutz eine ganzheitliche Aufgabe ist. Wir können nicht nur einen Aspekt berücksichtigen. Der Schutz der Natur beinhaltet vielfältige Facetten, und es ist Zeit, zu überdenken, ob wir wegen weniger als 2 % der Stromproduktion weiterhin jedes Jahr Tausende Fische opfern müssen. Ich sage bewusst: Es ist Zeit, zu überdenken.

Wir wollen die Durchlässigkeit der Fischwege erhöhen. Wir wollen vitale Gewässer, die Raum zum Leben geben, und Flüsse, die ihrer ökologischen Funktion für die Natur gerecht werden. Dafür bietet dieses Gesetz ein umfassendes Instrumentarium. Das Gesetz setzt die Verwaltungs

vereinfachung mit Genehmigungsfiktion um. Es ist uns gelungen, die Bürokratie an den Stellen, an denen es möglich ist, zu minimieren. Bei Ablehnung wasserrechtlicher Vorhaben soll der Antragsteller nicht im Unklaren gelassen werden. Es gilt, mögliche Kosten zu senken und die Ablehnung in angemessener Zeit mitzuteilen. Deshalb werden an gegebener Stelle Genehmigungsfiktionen eingeführt.

Wie ich bereits eingangs erläuterte, kommt dem Hochwasserschutz im Gesetz eine besondere Bedeutung zu. Vorschriften zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten wurden eingeführt. Das heißt, es werden auch solche Gebiete in den Schutz einbezogen, die mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit betroffen sind. Künftig findet eine Bündelung der Informations- und Dokumentationspflichten für alle Überschwemmungsgebiete statt.

Die Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren für öffentliche Hochwasserschutzanlagen wird ergänzt durch eine Duldungspflicht von Vermessungen und Baugrunduntersuchungen im Vorfeld von Hochwasserschutzmaßnahmen. Es sind ganz bewusst im Vorfeld Vorbereitungsmaßnahmen. Es ist nicht so, dass der Bagger dort anrollt, sondern die lange Planungsvorlaufzeit soll verkürzt werden. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Das neue Wassergesetz bietet einen umfangreichen Maßnahmenmix, um den Hochwasserschutz weiter auszubauen. Wir sagen es noch einmal ganz deutlich: Ohne technischen Hochwasserschutz geht es nicht. Natürlicher Hochwasserschutz ist ein Baustein der sächsischen Strategie. Er kann aber den technischen Hochwasserschutz nicht ersetzen.

Ich weiß nicht, wie die Kritiker in Sachsen einen natürlichen Hochwasserschutz in der Fläche umsetzen wollen. Sachsen ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen in Europa. Auf die Frage, wie Sie in Städten, die sich an den Flüssen befinden, einen Hochwasserschutz in der Fläche umsetzen wollen, haben Sie keine vernünftige Antwort gegeben. Welche Konzepte bieten Sie denn den Leuten in Bad Schandau oder in Dresden?

Uns allen ist klar: Der Hochwasserschutz bleibt eine Generationenaufgabe. Mit diesem Gesetz gehen wir einen Schritt weiter und schaffen die Grundlagen, um ihn zu verbessern und zu beschleunigen.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Gleichfalls wollen wir die Leute bei der Umsetzung des Hochwasserschutzes nicht verunsichern.

Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage von Frau Kallenbach?

Frau Kallenbach, bitte.

Herr Hauschild, ist Ihnen bekannt, dass die Internationale Schutzkommission Elbe bereits im Jahr 2002 festgestellt hat, dass 35 000 Hektar Fläche für Überschwemmungen zur Verfügung stehen würde, und dass dieselbe Schutzkommission in ihrem Abschlussbericht neun Projekte für natürliche Retentionsflächen vorgeschlagen hatte, dann aber sechs gar nicht in das Verfahren gegangen sind?

Frau Kallenbach, ist Ihnen bewusst, dass es nichts bringt, wenn man nach Dresden und Meißen die Retentionsflächen hat, wenn in Dresden und Meißen das Hochwasser steht?

Ich sprach von der –

Ist Ihnen das bewusst?

(Beifall bei der FDP)