Herr Staatsminister, bitte nennen Sie konkret mit Namen und Hausnummer, wo das verändert worden ist. Ich frage Sie weiter, warum Sie nicht von dem Sofortvollzug Gebrauch gemacht haben.
Das, Frau Kallenbach, was Sie hier machen, ist wirklich unanständig, kann man sagen. Sie wissen ganz genau – –
Der Sofortvollzug, verehrte Frau Kollegin, von Planfeststellungsbeschlüssen muss erst einmal festgestellt werden. Die Neuregelung im Gesetz ist, dass es nicht festgestellt werden muss, sondern dass das automatisch erfolgt. Das ist eine qualitative Verbesserung. Das eigentliche Problem, verehrte Kollegin, ist ja nicht, dass das ein Gericht feststellen kann. Das eigentliche Problem ist, dass dieselben Leute, die die Klage einreichen, dieses Verfahren monate- und jahrelang vorher verzögern. Das ist eigentlich das größte Problem.
Wir haben in Grimma vier Jahre für das Plan- und Genehmigungsverfahren gebraucht. Normal sind ein bis anderthalb Jahre. Grimma ist ja nur ein Beispiel. Es gibt andere, beispielsweise Wilkau-Haßlau. In Wilkau-Haßlau habe ich es mir selbst angesehen. Sie haben auf der einen Seite einen fertigen Hochwasserschutz, der die Menschen geschützt hat. Sie haben auf der anderen Seite den Hochwasserschutz noch nicht fertiggestellt, weil es Einsprüche gab, weil Privatleute erst enteignet werden mussten, damit die Landestalsperrenverwaltung bauen konnte. Dort durften und konnten wir nicht bauen. Dort sind die Menschen wieder in ihrem Eigentum geschädigt worden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich war am vergangenen Sonnabend in Nünchritz. Dort wurde eine Bürgerinitiative für Hochwasserschutz gegründet. Ich habe dort von einem Bürger ein Dokument überreicht bekommen, in dem im Jahr 2004 in Aussicht gestellt wurde, dass spätestens im Jahre 2012 die entsprechende Hochwasserschutzmaßnahme in Nünchritz durchgeführt sein wird. Wir wissen alle, dass diese Maßnahme nicht durchgeführt wurde.
Ich bitte mir zu erklären, welche Bürgerinnen und Bürger verhindert haben, dass dieser Hochwasserschutz in Nünchritz durchgeführt wurde.
Ich kann Ihnen zu diesem konkreten Fall nichts sagen, weil mir dazu nichts vorliegt. Ich kann Ihnen nur allgemein antworten.
Nach 2002 haben wir 47 Hochwasserschutzkonzepte mit insgesamt 1 600 Einzelmaßnahmen erarbeitet. Wir haben diese Maßnahmen natürlich priorisiert nach Dringlichkeit, nach Wichtigkeit, danach, wie viele Menschen durch die Maßnahmen geschützt werden. 351 kamen in die höhere Priorität. Wir haben damals gesagt, dass das keine Aufgaben sind, die wir in den nächsten zehn oder 15 Jahren erledigen. Das sind Generationenaufgaben.
Von diesen 351 Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind 80 realisiert – es hätten ein paar mehr sein können –, 55 sind im Bau, 216 sind im Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir werden also diese Strategie weiter verfolgen und wir werden die Hochwasserschutzmaßnahmen nach dieser Priorität weiter abarbeiten. Daran ändert auch das Hochwasser 2013 nichts, im Gegenteil, das gab uns sogar recht, denn überall dort, wo wir bauen durften, hat sich der Hochwasserschutz bewährt.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass für die Gemeinde Elstertrebnitz ein Planfeststellungsprojekt in der Landesdirektion liegt, ohne bearbeitet worden zu sein? Kann es vielleicht sein, dass dort aufgrund der Staatsmodernisierung zu wenig Mitarbeiter sind, die überhaupt noch die Verfahren bearbeiten können?
Ich kann Ihnen natürlich zu diesem konkreten Anliegen auch keine konkrete Auskunft geben. Ich müsste mich damit befassen. Dann können wir noch einmal darüber reden.
Herr Staatsminister, können Sie sich erinnern, dass Sie fast genau vor einem Jahr in Ihrer Fachregierungserklärung davon gesprochen haben, dass es mit den Betroffenen gemeinsam Lösungen zu finden gilt? Dass dies gut gelingen kann, zeigen Beispiele wie der Planungsprozess Grimma.
Frau Kallenbach, das ist ja immer diese Unterstellung. Die GRÜNEN stellen sich immer wieder hin und suggerieren den Leuten, dass die Landestalsperrenverwaltung hingeht, ein Konzept vorlegt und das dann mit Macht durchprügelt. Das ist ja nicht so. Die Landestalsperrenverwaltung geht hin, redet mit den Leuten, nimmt auch Ideen und Vorschläge auf, überarbeitet dann die Pläne und reicht diese ein. Also, es gibt von Anfang an ein Konsultationsverfahren. Was mich so ärgert, ist, dass es trotz dieser Bürgerbeteiligung und trotz dieser Konsultationen dann immer noch Menschen gibt, die sagen: Nein, ich bin dagegen, und sie verzögern damit den Hochwasserschutz. Das ärgert mich.
Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar für dieses Wassergesetz. Ich bin dankbar, dass das heute durchgetragen werden soll, weil wir mit diesem Wassergesetz mehr Vorrang des öffentlichen Interesses vor Einzelinteressen bekommen. Das ist gut, richtig und wichtig im Interesse der Menschen in unserem Lande.
Meine Damen und Herren! Wir haben verschiedene Maßnahmen, die ich jetzt nicht noch einmal einzeln aufzählen möchte, weil es meine Vorredner bereits getan haben. Ich will nur noch auf eines hinweisen: Wir wollen natürlich diese landesrechtlichen Beschleunigungsregelungen auch durch Bundesrecht flankieren lassen. Deshalb haben wir mit dem Freistaat Bayern eine Bundesratsinitiative gestartet. Diese ist am vergangenen Freitag im Bundesrat verhandelt und in die Ausschüsse verwiesen worden. Dort geht es insbesondere um die Verkürzung des Instanzenweges und um die Einführung einer Monatsfrist für Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen.
Meine Damen und Herren! Das Wassergesetz enthält noch mehr, nämlich die Abwasserbeseitigung. Auch dazu könnte ich jetzt noch Ausführungen machen. Das hat aber Kollegin Windisch vor mir schon getan.
Ich bin Ihnen dankbar, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass Sie an der Frist 31. Dezember 2015 fest
halten. Das ist wichtig, und es wäre auch den 90 % der Sachsen nicht zu erklären, wenn wir diese Frist jetzt verlängern würden.
Viele von diesen 90 % Betroffenen, die Anschlussbeiträge bezahlt haben, haben mit großem persönlichem Aufwand selber investiert. Es wäre ungerecht, jetzt die restlichen 10 % anders zu behandeln als die 90 %, die wir jetzt schon erreicht haben.
Meine Damen und Herren, wir werden bis zum 31. Dezember 2015 die Abwasserentsorgung gemäß Stand der Technik erreichen. Wir haben den Abwasserzweckverbänden durch die Änderung der Förderkonditionen jetzt noch etwas an die Hand gegeben, um dieses Ziel zu erreichen. Natürlich werden wir auch den unteren Wasserbehörden nicht im Wege stehen, wenn sie sagen, dass ihr Verband ein Konzept vorgelegt habe, nach dem die Arbeiten erst 2016 fertig sein werden. Das entscheidet die untere Wasserbehörde selbst. Aber damit gilt für mich, wenn das schriftlich fixiert ist, das Ziel 2015 als erreicht.
Herr Minister, ich möchte fragen, wie dieses Ziel realisiert werden soll. Wenn bis zum Termin 2015 noch 80 000 Anschlüsse bei den biologischen Kleinkläranlagen offen sind und die Wirtschaft erklärt, dass sie die technischen Voraussetzungen gar nicht schaffen kann, das in diesem Zeitraum anzuschließen, frage ich, wie dieses Ziel realisiert werden soll.
Frau Kollegin, das ist ganz einfach zu beantworten. Es müssen sich doch nicht alle, die noch nicht angeschlossen sind, eine vollbiologische Kläranlage anschaffen. Es gibt die Möglichkeit der Gruppenlösung. Es gibt Gruppenlösungen in privater und in öffentlicher Trägerschaft. Letztlich gibt es auch die Möglichkeit, eine Kläranlage als abflusslose Grube zu gestalten, sie also zu versiegeln und das Wasser dann abzupumpen. Das gilt auch als Stand der Technik, weil das abgepumpte Abwasser in einer Kläranlage entsorgt wird. Das zu den Kläranlagen, meine Damen und Herren.
Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Regelungen, die wir jetzt im Sächsischen Wassergesetz beschließen, auch lange Bestand haben. Ich sage das nicht von ungefähr, denn wir wissen, dass die Sensibilität für Hochwasserschutz und insbesondere für Hochwasserschutzmaßnahmen im Laufe der Jahre abnimmt. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass sieben Jahre nach einem Hochwasser die Sensibilität für das Hochwasser genau so niedrig ist wie vor dem Hochwasser.
Ich will das mit einem Zitat belegen. Ich zitiere § 89 des Wassergesetzes: „Auf Hochwasserdämmen ist das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, die Errichtung von
Bauwerken jeder Art sowie die Anbringung von Zäunen und Einfriedungen verboten.“ Das ist ein Zitat aus dem Sächsischen Wassergesetz von 1909. Wenn Sie sich erinnern, dass es vor einigen Jahren den Deicherlass gab, der die Notwendigkeit beinhaltete, das wieder als gesetzliche Grundlage zu verankern, dann wissen Sie, dass es in der Zwischenzeit eine Erosion von gesetzlichen Regelungen gab, die den Hochwasserschutz nicht mehr so auf dem Schirm hatte, wie wir das jetzt haben.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne herzlichen Dank noch einmal an alle, die bis hierher mitgewirkt haben, das Wassergesetz auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass wir es jetzt auch verabschieden.
Ich möchte eine Kurzintervention zu der Aussage machen, dass in Grimma die Bürger den Weiterbau der Hochwasserschutzanlagen verhindert
hätten. Der Oberbürgermeister von Grimma war vor Kurzem bei uns in der SPD-Fraktion zu einer Anhörung und hat ganz klar erklärt, dass die Bürger nicht schuld sind, dass es dort zu Verzögerungen gekommen ist, sondern dass die Umsetzung technisch sehr schwierig ist und es deswegen seine Zeit braucht, bis die Anlagen gebaut sind.
Als Zweites möchte ich die heute schon mehrfach genannte Umsiedlung hervorheben. Heute ist hier gesagt worden, wir als SPD-Fraktion würden Zwangsumsiedlungen fordern. Das ist natürlich falsch, sondern wir sagen, dass Umsiedlungen dort vorgenommen werden sollen, wo die Bürger dazu bereit sind. Gerade gestern gab es einen Artikel über die Stadt Colditz. Dort wollen 120 Bürger umsiedeln, aber sie können es nicht, weil die Bedingungen dafür nicht stimmen. Wir haben eigentlich nur gefordert, dass im Wassergesetz dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden und nicht nur Programme, in denen Möglichkeiten offengelegt werden.