Wir alle wissen, bei den Kleinkläranlagen ist 2015 ein sehr ehrgeiziges Ziel. Den Termin insgesamt verschieben wollen wir nicht, weil wir dann – wohin man den Termin auch immer verschiebt –, zwei Jahre, bevor der Termin abläuft, dasselbe diskutieren wie heute auch. Also wollen wir versuchen, mit geschickten Detaillösungen den Prozess etwas zu entzerren. Da geht es zum ersten darum, dass bei flächenhaften Sonderfällen wie der Umsiedlung von Dörfern im Rahmen des Braunkohleabbaus der Termin natürlich nicht einzuhalten ist, dass auch dann, wenn Bürger rechtzeitig bestellen oder den Auftrag auslösen – als rechtzeitige Bestellung und Auftragsauslösung gilt der 31.12.2014 –, die Frist ebenso verlängert werden kann. Das gilt genauso dort, wo sich der Aufgabenträger entschließt, aus ehemals dezentralen Entsorgungsgebieten wieder zentrale Lösungen oder gemeinschaftliche Lösungen zu schaffen.
Ganz wichtig ist, dass wir uns stark machen für die Ausreichung von Darlehen für private Antragsteller, sodass auch niemand aufgrund von finanziellen Engpässen gehindert ist, den gesetzlich geforderten Zustand herzustellen. Man hätte hier durchaus noch mehrere Details aufnehmen können, zum Beispiel, dass bei Koordinierung von Baumaßnahmen auch Fristen verlängert werden können, wenn beispielsweise die Dorfstraße erst 2017 saniert wird und man dann den Kanal mit baut. Aber wir haben ein Stück weit Vertrauen in die Unteren Wasserbehörden, die hier eine hohe Verantwortung bei der Umsetzung der vielen Einzelfälle haben. Wir denken, dass damit das Ziel erreicht werden kann, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein gutes Stück näher zu kommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon unglaublich, dass nun mit Entschließungsanträgen Fehler im Gesetzgebungsverfahren geheilt werden sollen.
Die Fraktionen der CDU und der FDP werden ihrer Rolle als Teil der gesetzgebenden Gewalt nicht gerecht, wenn nun ungewollte, aber gleichwohl unvermeidbare Härten für Bürgerinnen und Bürger durch Entschließungsanträge irgendwie abgebogen werden sollen. Warum haben Sie denn dann nicht gleich einen Änderungsantrag zum Gesetz vorgelegt? Das frage ich mich. Es erschließt sich mir nicht.
Jetzt verlagern Sie das Problem auf die Unteren Wasserbehörden. Die sollen jetzt abwägen. Aber Sie schreiben gleichzeitig ein Ende dieser Frist der wasserrechtlichen Genehmigung fest. Das ist schon irre.
Zum Punkt 1 a) kann ich nur sagen, dass man feststellen kann, dass die Ungleichbehandlungen durch das Wassergesetz nicht verkleinert, sondern vergrößert werden. Das habe ich bereits dargelegt. Zu b) möchte ist ausführen, dass sich aktuell etwa 24 % des sächsischen Grundwasserkörpers wegen des Parameters Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Bei 5 % des sächsischen Oberflächenwasserkörpers ist das ebenso der Fall. Weiterhin werden bei etwa 70 % der Fließgewässerkörper die jeweiligen gewässertypischen Orientierungswerte der LAWA überschritten. Die Gegenmaßnahmen sind unausgewogen und einseitig. Deshalb kann ich auch bei c) nur feststellen: Die Weiterentwicklungen im Hochwasserschutzbereich sind bestenfalls als Stückwerk anzusehen. Die entscheidenden Weichenstellungen werden nicht vorgenommen.
Es lohnt sich aber meines Erachtens nicht, Ihnen einen eigenen Entschließungsantrag vorzulegen. Wir wollten, dass das Wassergesetz in den Ausschuss zurücküberwiesen worden wäre. Diese heute von der SPD, den GRÜNEN und uns unterstützte Forderung erhalten wir aufrecht. Wir werden uns wieder sprechen, wenn Sie ein Artikelgesetz machen müssen.
Danke, Frau Präsidentin! Ich darf meine große Verwunderung darüber aussprechen, dass im Ausschuss zur Beratung des Sächsischen Wassergesetzes keine wirklich substanziellen Änderungsanträge durch die Koalition eingebracht wurden. Jetzt haben wir einen Entschließungsantrag vorliegen.
Ja, auch wir sind für eine strikte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wir haben bereits einen entsprechenden Antrag hier in das Hohe Haus eingebracht. Leider wurde er, wie üblich, abgelehnt. Ich bin auch nicht der Meinung, dass wir jetzt ein modernes und ausgewogenes Wasserrecht haben und sich die Gewässerqualität auf einem hohen Niveau befindet. Ich empfehle Ihnen: Lesen Sie die Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Ich denke, wir können aus formalen, aber auch aus inhaltlichen Gründen diesem Entschließungsantrag leider nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sehen sehr wohl, dass dieser Entschließungsantrag die Probleme aufgreift, die es mit der Frist 31.12.2015 – das ist die Frist zur Umstellung
der dezentralen Abwasserversorgung nach dem Stand der Technik – gibt. Allerdings muss man auch Folgendes betonen: Wir beheben jetzt mit dem Entschließungsantrag Probleme, die es – zumindest zum Teil – nicht gegeben hätte, wenn die Koalition bereit gewesen wäre, eine Fristverlängerung im Gesetz festzuschreiben.
Wenn jetzt einige Probleme aufgegriffen und Lösungsvorschläge unterbreitet werden, dann – so denke ich – ist das auch darauf zurückzuführen, dass wir als SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Umweltausschuss vorgelegt haben, der diese Forderungen weitestgehend enthält. Dies wurde auch im Ausschuss diskutiert. Dieser Antrag ist also eine Folge unserer Initiative.
Wir meinen, dass eine Regelung zur Fristverlängerung bei Härtefällen hätte ins Gesetz hineingeschrieben werden müssen. Das wäre einfacher gewesen. Demzufolge lehnen wir den Entschließungsantrag ab.
über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist diesem Entschließungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Es ist Eilausfertigung des Gesetzes beantragt worden. Gibt es dagegen Widerspruch? – Frau Dr. Pinka.
Sie widersprechen. Dann müssen wir darüber abstimmen. Wer der Eilausfertigung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Antrag auf Eilausfertigung zugestimmt worden.
Es beginnt die allgemeine Aussprache mit der Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der Linksfraktion das Wort; bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Politik wird inzwischen von vielen Bürgern als etwas Unverständliches, als eine komplexe, kaum mehr durchschaubare Angelegenheit begriffen. Die Antwort darauf kann eigentlich nur sein, dass die Bürger selbst mehr in die Hand nehmen, Demokratie erleben und erfahren und dabei Selbstbewusstsein als Aktivbürger entwickeln, aber auch die Grenzen der Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten kennenlernen. Nirgendwo kann dies besser gelingen als auf kommunaler Basis. Eine gestärkte Ortschaftsverfassung ermöglicht eine Regelung der Probleme vor Ort von kompetenten, mit demokratischem Mandat ausgestatteten Bürgern in den Ortschaftsräten.“ – So die Aussage von Herrn Dr. Dietrich Herrmann, Politikwissenschaftler an der TU Dresden und einer der Sachverständigen zur Anhörung des Innenausschusses am 2. Mai 2013.
Ja, die Fraktion DIE LINKE strebt mit der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung verbesserte Rahmenbe
dingungen für bürgerschaftliche Beteiligung in den Ortschaften sowie mehr Gewicht der Belange der Ortschaften bei der Entscheidung des Gemeinderates an. Bürgerbeteiligung in den Ortschaften soll durch eine verbesserte Ortschaftsverfassung überall in Sachsen möglich sein. Der Handlungsspielraum der Ortschaftsräte ist derzeit maßgeblich vom Gemeinderat abhängig.
Wir wollen für alle Ortschaftsräte die Aufgaben und Befugnisse detaillierter und umfassender regeln. Deshalb schlagen wir für alle Ortschaftsräte ein Anhörungs-, ein Vorschlags-, ein Antrags-, ein Widerspruchs- und ein Budgetrecht vor. Die Stellung und die Rechte des Ortschaftsrates in der Gemeinde werden dadurch gestärkt. Der Ortschaftsrat erhält das Recht, vor den Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ortschaftsrat erhält das Recht, der Gemeinde Vorschläge in Angelegenheiten der Ortschaft zu unterbreiten. Das Wissen und die Heimatverbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner sollen stärker genutzt werden und in die Entscheidungen des Gemeinderates einfließen. Der Ortschaftsrat erhält das Recht, einem Beschluss des Gemeinderates, den er als nachteilig ansieht, zu widersprechen.
Diese Regelung dient dem Interessenausgleich zwischen Gemeinde und Ortschaften und soll verhindern, dass sich
der Gemeinderat oder der Bürgermeister über berechtigte Interessen und Belange der Ortschaft hinwegsetzen. Durch eine nochmalige Behandlung der Angelegenheit und eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat können die Belange der Ortschaft besser berücksichtigt werden. Der Ortschaftsrat hat außerdem einen gesetzlichen Anspruch, dass der Gemeinde finanzielle Mittel zur Erfüllung der Aufgaben in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des Budgets wird im Benehmen mit den Ortschaftsräten vom Gemeinderat beschlossen. Über die Verwendung des Budgets entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich.
Auch die Stellung des bisherigen Ortsvorstehers wollen wir stärken. Wir plädieren daher für eine Direktwahl und die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“. Die Bürgerinnen und Bürger sollen den Chef des Ortschaftsrates selbst wählen. Er oder sie ist unmittelbarer Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin für die Einwohner der Ortschaft und soll deshalb von den Bürgerinnen und Bürgern direkt durch Mehrheitswahl gewählt werden.
Der Ortsbürgermeister erhält auch das Recht, beratend an allen die Belange der Ortschaft betreffenden Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen – ich betone nochmals: er erhält das Recht – und entsprechende Anträge an den Gemeinderat zu stellen. Er ist zu den Sitzungen wie ein Mitglied des Gemeinderates zu laden. Der Bürgermeister ist verpflichtet, den Ortsbürgermeister über alle wichtigen, die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu informieren. Direkte Beteiligungsformen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen auch in der Ortschaft besser umgesetzt und gesetzlich vorgeschrieben werden.
Die Ortschaftsverfassung kann jetzt auch durch die Mehrheit der Stimmberechtigten in der Ortschaft oder im jeweiligen Ortsteil durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verlangt werden. Wir sind der Auffassung, dass in den Ortschaften mit mehr als 3 000 Einwohnern eine örtliche Verwaltung notwendig ist.
Die Einrichtung einer örtlichen Verwaltung in den Ortschaften bleibt grundsätzlich der Entscheidung der Gemeinde überlassen und wird durch die Sollvorschrift im § 65 Abs. 5 Sächsische Gemeindeordnung klar geregelt. Auch die Zahl der Ortschaftsräte wird durch eine Mindest- und Höchstzahl entsprechend der Einwohnerzahl in den Ortschaften gesetzlich geregelt. Die großen zahlenmäßigen Unterschiede werden dadurch beseitigt und entsprechend der Zusammensetzung des Gemeinderates festgelegt.
An dieser Stelle möchte ich auf den sich im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalrechts eingehen. In diesem ist vorgesehen, die Aufhebung einer Ortschaftsverfassung zu vereinfachen. Meine Damen und Herren Abgeordneten der CDU und der FDP, das ist die falsche Zielrichtung.
Gerade die in Sachsen vollzogene Entwicklung zu großen, auch flächenmäßig stark ausgedehnten Einheitsgemeinden macht stattdessen eine Stärkung der Selbstverwaltungsform der Ortschaftsverfassung notwendig. Damit kann es gelingen, einen teilweisen Ausgleich für die sich objektiv verändernden Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung und bürgerschaftlichen Engagements der Gemeindebürger zu entwickeln. Wir sagen: Bürgerbeteiligung in den Ortschaften ist zwingend notwendig, um die örtliche Identität und Eigenverantwortlichkeit der Ortschaft zu erhalten. Wir wollen keinen Abbau der Ortschaftsverfassung, sondern ein Mehr an Mitbestimmung und Beteiligung.