Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kindertageseinrichtungen sind Bildungs- und Lernorte in Sachsen, um Punkt 7 des Antrages der SPD gleich einmal vorzugreifen. Die Qualität in der Kinderbetreuung zu sichern besitzt für uns höchste Priorität. Ihre Behauptung, dass die Sächsische Staatsregierung kein Interesse hätte, die Qualität in Kitas zu verbessern, ist schlichtweg falsch und wir weisen sie zurück.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich wehre mich auch dagegen, dass der Freistaat an jeder Stelle, wo es auch nur geht, immer wieder schlechtgeredet wird. Das ist gegenüber dem Engagement der Erzieherinnen nicht nur unfair, sondern an der Stelle auch nicht geboten. Für die Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen haben wir in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen und letzten Endes auch die entsprechenden Gelder im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt. Erst vor wenigen Wochen trat eine entsprechende Richtlinie zur Einstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen in Kraft. Sie ermöglichen den zusätzlichen Einsatz von Personal in Krippen und Kindergärten – aber darauf komme ich gleich noch einmal gesondert zurück.

Ihr Antrag greift – wie so oft – die pauschale Behauptung auf, dass die einzige Kritik der Betreuungsschlüssel sei. Daran schließt sich dann auch die Forderung an, den Schlüssel in der Krippe von derzeit 1 : 6 bis 2017 auf 1 : 4 zu senken. Das Problem bei der pauschalen Kritik an den Zahlen liegt allerdings darin, dass das Betreuungsverhältnis allein nicht die Betreuungsqualität widerspiegeln kann. Ich möchte das auch darstellen: 84 % unserer Erzieherinnen und Erzieher besitzen einen Fachschulabschluss. Knapp 10 % noch einmal dazu besitzen einen Hoch- oder Fachschulabschluss in den Kindertageseinrichtungen. Damit sind unsere Erzieherinnen und Erzieher wesentlich besser qualifiziert als Erzieher in anderen Bundesländern. Ich möchte nur Hamburg hervorheben: Dort mag es den Personalschlüssel von 1 : 5 geben, aber nicht einmal zwei Drittel der Erzieher haben dort einen Fachschulabschluss. Bremen hat einen Personalschlüssel von 1 : 3,3 – aha –, dafür haben aber auch mehr als 7 % der Erzieher gar keine abgeschlossene Ausbildung.

Doch es gibt noch weitere Argumente, die Betreuungsschlüsselforderung so, wie sie heute und hier aufgemacht wird, zu kritisieren, und zwar nicht nur an der Stelle, dass wir heute nicht in Haushaltsverhandlungen sind – denn ich denke, das gehört zu jedem soliden Antrag dazu, die finanziellen Auswirkungen darzustellen und zu sagen, wie sie gedeckt werden sollen –, sondern es geht darum, dass wir letzten Endes in den anderen Bundesländern viel mehr Personal mit Assistenzabschlüssen in den Kindertageseinrichtungen haben, die dann wiederum Eingang in Personalschlüssel finden.

In Sachsen definiert sich der Personalschlüssel nur über die Fachkräfte, und das ist auch gut so. In Bayern – mit einem Schlüssel von 1 : 4 – werden beispielsweise fast 40 % Assistenzkräfte eingestellt, und auch in anderen Ländern sind 20 % Assistenzkräfte nicht ungewöhnlich.

Übrigens: Der Vorschlag zur Absenkung des Betreuungsschlüssels ist eine Kostenfrage; Sie haben es vorhin miteinander ausgiebig diskutiert, was den Doppelhaushalt 2009/2010 betroffen hat, wo es um die Absenkung des Betreuungsschlüssels auf 1 : 12 für den Kindergartenbereich ging oder eben um ein kostenfreies Vorschuljahr an der Stelle. Dort fehlte die Zusage der Gemeinden zur

Mitfinanzierung; das ist vorhin noch einmal deutlich geworden.

Zu Punkt 3 Ihres Antrages bezüglich der Erhöhung des Landeszuschusses – das ist ein wichtiger Punkt –: Die Kommunen sehen sehr wohl, dass sie mittlerweile mehr als ein Drittel der Kosten finanzieren. Allerdings hätte ich mir bezüglich des Punktes, in einem ersten Schritt auf 2 050 Euro zu erhöhen, mehr Sorgfalt gewünscht, damit wir wissen, an welcher Stelle und wie wir diskutieren.

Für ein Problem, das Ihr Antrag aufwirft – ich will gar nicht verhehlen, dass auf dem Weg, den wir gemeinsam zu gehen haben, noch einige vor uns liegen –, liegt jedenfalls schon eine Lösung vor. Mit der Qualifikations- und Fortbildungsverordnung gewährleisten wir eine hohe Qualifikation der Erzieherinnen. Sie ist Grundlage für die regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen, deren Wahrnehmung immer auf viel Verständnis bei den Eltern stößt; denn es ist natürlich die Frage, dass wir diese Fortbildungstage nicht im Betreuungsschlüssel inklusive haben, wir als Eltern immer wieder aufgefordert sind, die Erzieher bei der Wahrnehmung der Fortbildung zu unterstützen, sodass dann schon mal der Zettel an der Pinnwand hängt, ob wir bereits am frühen Nachmittag die Kinder abholen können oder gegebenenfalls zu Mittag.

Unser Ziel ist es, Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zu entlasten und ihnen mehr Zeit für Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu geben. Ich hatte es ganz am Anfang meiner Rede schon benannt. Dafür wurden jetzt die entsprechenden Mittel im Doppelhaushalt 2013/2014 eingestellt. Mit der Richtlinie Bildungschancen ermöglichen wir die Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in der Praxis bei der Bildung und Erziehung von Kindern. Die Beträge sind genannt: Insgesamt 10 Millionen Euro werden wir für die Einstellung von Assistenzkräften bereitstellen.

Dieses zusätzliche Personal kann und soll dazu beitragen, den Hilfs- und Unterstützungsbedarf bei Kindern zu ermitteln. Die Extrakräfte helfen bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und verstärken letzten Endes auch die Netzwerkarbeit. Das Programm ist jetzt angelaufen und wird – wie ich es bereits aus dem Ministerium vernommen habe – auch gut angenommen.

Die Sicherung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen muss zusätzlich mit einem Maßnahmenkatalog begleitet werden und dafür sind die Rahmenbedingungen notwendig. Ja, unsere vorrangige Aufgabe haben wir in den letzten Jahren im Bau, in der Bereitstellung von KitaPlätzen gesehen. 106 Millionen Euro sind dafür jetzt noch einmal im Doppelhaushalt 2013/2014 eingestellt, um den Rechtsanspruch zu garantieren und um Eltern berufstätig werden lassen zu können.

Eine gute Qualität der Kinderbetreuung kann aber nicht ohne die Mitwirkung der Familien geleistet werden, denn Eltern spielen dabei eine, wenn nicht die wichtigste Rolle. Deswegen haben wir mit 600 000 Euro in das Modellprojekt Kita-Flex gesteckt – investiert, sage ich. Damit ist ein

wichtiges Anliegen unserer, meiner FDP-Fraktion in Erfüllung gegangen, denn mit Kita-Flex kommen wir den Forderungen der Eltern nach erweiterten, flexiblen Betreuungsangeboten nach. Diese sollen maßgeschneidert für Eltern und Kinder angeboten werden. Das ermöglicht im Rahmen der dann möglichen Öffnungszeiten, die Betreuung an die Erfordernisse des Berufslebens für zwei Arbeitnehmer, aber auch für Singlehaushalte mit Kind anzupassen.

Die Kinder profitieren davon, wenn ihre Eltern sie zufrieden und eben nicht abgehetzt aus der Kindertageseinrichtung abholen, und wir gewährleisten damit auch, dass es zu keinem ständigen Wechsel bei den Bezugspersonen kommt. Kita-Flex ist ein innovatives Projekt mit einem wichtigen Ziel: den Druck zu nehmen, der durch das Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie nun einmal entsteht.

Die Beispiele belegen, dass es für eine gute Betreuung der Kinder allein nicht ausreichen wird, den sächsischen Betreuungsschlüssel zu kritisieren. Der Freistaat bietet – ich habe es dargestellt – eine breite Palette an Angeboten, welche eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten. Der Antrag so, wie er heute ist, auch wenn er in der Einbringung und Begründung Mängel aufweist, verlangt meinen Respekt, sehr geehrter Herr Jurk. Es tut immer wieder gut, wenn Politiker, die selbst nicht mehr in der Elternrolle sind, in der Großelternrolle noch einmal die Möglichkeit haben, genauer hinzuschauen, Eltern in ihrer Aufgabe zu beobachten und Probleme wahrzunehmen sowie den Finger zu heben und sie hoffentlich bei der Behebung der Probleme zu unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Das war Frau Kollegin Schütz für die FDP-Fraktion. Für die Fraktion GRÜNE spricht jetzt Frau Giegengack.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein Bereich im deutschen Bildungssystem hat in den letzten 20 Jahren so einen starken Umbruch erfahren wie die Bildung, Erziehung und Betreuung im frühen Kindesalter. Das gilt zunächst auf jeden Fall in quantitativer Hinsicht.

Seit der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind ab drei Jahren – Anfang der Neunzigerjahre beschlossen und Mitte des Jahrzehnts umgesetzt – gilt, hat sich der Anteil der Kindergartenkinder enorm erhöht, vor allen Dingen in den westdeutschen Bundesländern. Wir sind jetzt alle in etwa gleichauf bei circa 97 % betreuter Kinder. Ich halte das für einen großen Erfolg.

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 begann dann auch der gezielte Ausbau der Betreuung der unter dreijährigen Kinder; seit dem 1. August dieses Jahres gilt der Rechtsanspruch im ganzen Land.

Gerade die Diskussion um die Sicherstellung dieses gesetzlichen Anspruchs auf einen Krippenplatz hat das Dilemma, in dem sich die Träger befinden, immer mehr in den Fokus gerückt, nämlich Quantität und Qualität unter einen Hut zu bekommen. Wie kann man also den Ansprüchen auf Qualität frühkindlicher Bildung angesichts der angespannten Situation noch gerecht werden?

In den letzten zehn Jahren haben alle Bundesländer Bildungspläne verabschiedet; ebenfalls wurden Sprachprogramme für Kinder aus bildungsfernen Familien und Kinder mit Migrationshintergrund aufgelegt. Auch wir in Sachsen haben ein sehr gutes Landesmodellprojekt gefahren. Darüber hinaus wurde die akademische Ausbildung von pädagogischen Fachkräften vorangetrieben – leider in Sachsen auch wieder zurückgenommen. Die Trägerorganisationen haben große Anstrengungen in Bezug auf das Qualitätsmanagement unternommen.

Dieser qualitative Aufbruch muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Aber wenn wir uns die Politik der Staatsregierung anschauen, ist das Gegenteil der Fall.

Bei den Betriebskosten – Herr Jurk hat es angesprochen – zieht sich der Freistaat in dem Sinne langsam aus seiner Verantwortung zurück. Eigentlich hat bisher, wie es Herr Schreiber schon sagte, bei der Finanzierung die Faustregel gegolten: ein Drittel Land, ein Drittel Kommune, ein Drittel Eltern. Da das Kita-Gesetz aber den Landeszuschuss in absoluter Höhe festgeschrieben hat – zuletzt auf 1 865 Euro pro Kind und Jahr –, verschiebt sich seit diesem Zeitpunkt das Gleichgewicht immer mehr zuungunsten vor allem der Kommunen.

Gern wird darauf verwiesen, dass der Freistaat immer mehr Geld für die Kitas im Haushalt einstellt. Das stimmt grundsätzlich; aber das liegt eben daran, dass viel mehr Kinder betreut werden, und wenn das Haushaltsvolumen in den letzten Jahren um mehrere Hundert Millionen Euro angestiegen ist, gibt der Freistaat seit vielen Jahren keinen Cent mehr aus für unsere Kinder. Das halte ich grundsätzlich – nach dem, wie man es so vor sich herträgt – schon für einen Skandal.

Entsprechend war die Bildungsplanevaluation, bei der deutlich geworden ist, dass man den Aufgaben in den Kitas so nicht mehr nachkommen kann. Wir hatten verschiedene Anhörungen, im Ausschuss, wo uns mitgeteilt wurde, dass in den Kitas so viel Arbeit anliegt, dass man zunehmend zum Beispiel auf das Zähneputzen verzichtet, das Obstfrühstück schon mal mittags mit gibt, und die halbjährlichen Bildungsberichte schrumpfen auf eine halbe Seite zusammen.

Wir brauchen auf jeden Fall ein Umdenken in diesem Bereich. Von daher unterstützen wir den Antrag der SPDFraktion. Und wenn es hier unser ständiges Mantra sein wird in diesem Hause, das immer und immer wieder zu fordern – steter Tropfen höhlt den Stein. Wir können es immer wieder nur unterstützen und werden dem Antrag heute zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Frau Giegengack sprach für die Fraktion GRÜNE. Die NPD hat keinen Redebedarf angemeldet? – Wir könnten in eine weitere Rederunde eintreten. Gibt es bei der einbringenden SPD-Fraktion Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Bei einer anderen Fraktion? – Auch nicht. Damit erhält die Staatsregierung das Wort; das Wort geht an Frau Staatsministerin Kurth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Jurk, ich stehe ganz bei Ihnen ob der Bedeutung dieses Themas und vor allem – das möchte ich unterstreichen – in der Wertschätzung unserer Kinder.

Worüber sprechen wir heute hier im Hohen Haus? Wir sprechen über jeweils 490 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014, mit denen der Freistaat Sachsen seine Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege fördert. Mir ist bewusst, dass das Geld angesichts der zu bewältigenden Herausforderungen immer mehr sein könnte. Das gilt für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt. Es heißt also, das richtige Maß zu finden; das ist nicht einfach.

Wir sprechen von 2 815 Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen, in denen von 28 811 Erzieherinnen und Erziehern 272 786 Kinder betreut werden. Für sie alle gilt – das ist schon mehrfach gesagt worden – der Sächsische Bildungsplan. Er ist eine thematisch-methodische Orientierungshilfe sowie ein Instrument zur Professionalisierung und zur Ausgestaltung des Bildungsauftrags. Dabei ist der Sächsische Bildungsplan von seiner Grundkonzeption her für alle Kinder gültig, unabhängig davon, ob sie behindert, von Behinderung bedroht oder ohne Handicap sind.

Der Sächsische Landtag hat sich mehrmals mit der Frage beschäftigt, inwieweit der Bildungsplan auch in heilpädagogischen Kitas oder Gruppen Anwendung finden kann. Die Antwort finden Sie, finden wir in der Praxis. Der Sächsische Bildungsplan wird sowohl in integrativen Kitas, wo sein Geltungsbereich gesetzlich verankert ist, als auch in heilpädagogischen Einrichtungen, wo ihn die Fachkräfte als Grundlage ihrer Arbeit sehen, angewendet.

Auch über die Personalausstattung haben wir bereits öfter debattiert. Ich sage auch an dieser Stelle: Die Verbesserung des Personalschlüssels, den das Sächsische KitaGesetz als Mindeststandard vorgibt, gelingt nur gemeinsam – gemeinsam mit den Kommunen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Umsetzung des Antrags erfordert im Ausblick auf eine Einigung einen dreistelligen Millionenbetrag. Eine solche zusätzliche Leistung überfordert derzeit die meisten kommunalen Haushalte; das bekomme ich in vielen Gesprächen mitgeteilt. Wir haben aber einen ersten Schritt getan und die Richtlinie Bildungschancen – auch das wurde bereits gesagt – mit insgesamt 10 Millionen Euro –

zwei Mal 5 Millionen Euro – für die Einrichtungen aufgelegt, die diese Mittel am dringendsten brauchen.

Meine Damen und Herren! Über die Erhöhung des Landeszuschusses hat der Landtag zuletzt in den Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2013/2014 debattiert. Sie bringt Mehrkosten in Höhe von etwa 38 Millionen Euro allein im Jahr 2014 mit sich. Auch dazu muss ich sagen, dass dies aus dem beschlossenen Haushalt nicht zu realisieren ist.

Die Forderung nach Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher durch die Gewährung von Vor- und Nachbereitungszeiten ist, pädagogisch gesehen, durchaus sinnvoll, richtet sich aber an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Das habe ich bei meinen zahlreichen Besuchen in letzter Zeit immer wieder erläutert. Die Forderung wird bereits jetzt, wenn auch auf unterschiedliche Weise, von den Trägern aufgenommen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass in Sachsen immer mehr Frauen und Männer zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet werden. Ein paar Zahlen: Waren es im Schuljahr 2006/2007 rund 1 700 Personen, so stieg ihre Zahl im vergangenen Schuljahr auf gut 7 400 an. Ich wiederhole: von 1 700 auf 7 400. Entsprechend hat sich die Zahl der Absolventen entwickelt: von knapp 400 im Jahr 2007 auf gut 1 400 im vergangenen Jahr. Tendenz: weiter steigend.

An den sächsischen Fachhochschulen und der Berufsakademie Sachsen werden gegenwärtig sieben einschlägige Bachelor-Studiengänge angeboten. Perspektivisch steht damit ein genügendes Potenzial an Führungskräften für unsere Kitas zur Verfügung.

Seit 2004 gibt es zudem für Quereinsteiger die Möglichkeit, die Weiterbildung an der Fachschule berufsbegleitend, das heißt in Verbindung mit einem Teilzeitarbeitsplatzverhältnis, in einer Kita zu absolvieren. Ich weiß, dass das eine große Herausforderung ist. Das ist jedoch ein Weg, der von vielen genutzt wird – übrigens in zunehmendem Maße von Männern.

Im Zuge der Vorbereitung des neuen ESF-Förderzeitraums werden momentan vom SMWA die notwendigen Regelungen für eine Unterstützung des dritten Jahres der Vollzeitausbildung für Quereinsteiger geschaffen. Damit ist die Förderung der Umschulung zum Erzieher durch die Agentur für Arbeit ebenfalls möglich.

Zu der Forderung nach einem trägerübergreifenden Unterstützungssystem nur so viel: Sie hinterfragt die bereits bestehenden Strukturen, die Aufgaben des Landesjugendamtes, der Netzwerke, der Fachberatung in Sachsen und natürlich der Fachgremien der Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Eine zentralistische Einrichtung eines solchen Systems durch die Staatsregierung wird es nicht geben; sie widerspräche dem Subsidiaritätsprinzip.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern: Die Stärkung der Qualitätsentwicklung unserer Kitas wird von meinem Haus aktiv begleitet. Das belegt die lange Reihe

von Aktivitäten, die zum Teil mit erheblichen Mitteln gefördert werden. Die Kita als Bildungs- und Lernort weiterzuentwickeln ist leitendes Prinzip der fachlichen Arbeit meines Hauses auf diesem Gebiet.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich kann alles immer noch ein bisschen mehr sein. Ich möchte uns allen aber eines ins Gedächtnis rufen: Schon heute gibt es über 2 Millionen Stunden Kinderlachen – sicherlich auch von Charlotte –, und zwar jeden Tag in 2 815 Kindertageseinrichtungen in ganz Sachsen.