Der Lärmschutzbeauftragte der Bahn macht einen Antrittsbesuch in Sachsen. Herr Minister Kupfer freut sich. Dass man jetzt regelmäßig telefoniere, hat er hier verkündet. Folge: Beim Lärmschutz, vor allem im Bereich von Coswig, geht nichts voran; keine Verbesserung für die lärmgeplagten Anwohner im Elbtal.
Deutsches Bahn-Fernverkehrskonzept: Die DB hat Ende August ihr Fernverkehrskonzept für Mitteldeutschland ab 2018 vorgestellt. Durch die verbesserte Infrastruktur werden dann laut DB die Fahrtzeiten zwischen Dresden und Frankfurt um 30 Minuten verkürzt. Auch von Leipzig aus sind viele Ziele schneller zu erreichen. Das ist gut und das ist richtig so. Aber über den südwestsächsischen Raum wird kein einziges Wort verloren, weder von der Deutschen Bahn noch von der Staatsregierung.
Die DB zieht sich immer mehr aus der Fläche zurück, und so wird fest zementiert, dass Chemnitz kein Fernbahnhof mehr werden wird.
Regionalisierungsmittel: Während sich andere Bundesländer jetzt schon auf die Neuverteilung der Regionalisierungsmittel ab 2014 vorbereiten, befinden sich Herr Morlok und Herr Tillich im Tiefschlaf. NordrheinWestfalen zum Beispiel hat ein Rechtsgutachten anfertigen lassen und eine Zukunftskommission zum ÖPNV einberufen, die im August 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Ziel in Nordrhein-Westfalen ist die Steigerung der ÖPNV-Leistung um 50 bis 100 %. Das nur einmal zur Kenntnis.
Und Sachsen? – Hier wird offensichtlich alle Kraft darauf verwendet, die Stilllegung von Strecken mit geringen Fahrgastzahlen zu forcieren. Aktuelles Beispiel: RB 110 von Döbeln nach Meißen.
Nach Frau Köpping, die für die SPD-Fraktion sprach, ergreift jetzt Herr Kollege Herbst das Wort für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die im Antrag der GRÜNEN aufgeworfenen Themen haben wir im Plenum häufiger diskutiert. Der Standpunkt der FDP-Fraktion hat sich nicht verändert. Aus diesem Grund kann ich meine Rede zu Protokoll geben.
Wir nehmen die Rede von Herrn Kollegen Herbst zu Protokoll. – Das Wort hätte jetzt die NPD-Fraktion. Gibt es Redebedarf? – Ich erkenne keinen Redebedarf. – Wir könnten jetzt eine zweite Rederunde eröffnen. Möchte die einbringende Fraktion
eine zweite Rederunde eröffnen? Ein wenig Redezeit ist noch vorhanden. – Das kann ich nicht erkennen – aus einer anderen Fraktion auch nicht. Damit hätte die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Morlok. – Es gibt ausreichend Redezeit, Herr Staatsminister. Ich sehe gerade, Sie haben noch 48 Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Aufforderung von der Regierungsbank nicht nachkommen, die Redezeit im Rahmen dieser Debatte vollständig aufzubrauchen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag, wie er von den GRÜNEN heute vorgelegt wurde – Kollege Stange hat es schon angesprochen – enthält ein Sammelsurium von Themen im Zusammenhang mit Schienenfern- und -nahverkehr. Es ist sinnvoll, einmal darüber nachzudenken, wie die Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland und hier im Freistaat Sachsen verteilt sind, bevor man sich im Einzelnen mit dem Antrag beschäftigt.
Wir haben zum einen den Fernverkehr. Der Fernverkehr wird in der Bundesrepublik Deutschland eigenwirtschaftlich erbracht. Hier ist das dominierende Unternehmen die Deutsche Bahn AG. Es gibt aber weitere Unternehmen, die Fernverkehr in der Bundesrepublik Deutschland anbieten.
Der Schienenpersonenverkehr wird im Freistaat Sachsen durch fünf kommunale Aufgabenträger, durch fünf Zweckverbände wahrgenommen. Diese bestellen die von Ihnen gewünschten Verkehrsleistungen bei entsprechenden Schienenpersonenverkehrsunternehmen.
Das ist im Rahmen der Ausschreibungen sehr häufig die Deutsche Bahn oder eines ihrer Tochterunternehmen, das sind aber auch andere Unternehmen, die Nahverkehrszweckverbände in ihren Ausschreibungen definieren, die sie auch oft gemeinsam durchführen, wie zum Beispiel beim mitteldeutschen S-Bahn-Netz, auch das Angebot auf diesen Strecken, wie zum Beispiel die Qualität der Fahrzeuge, aber auch die Fahrpläne und die Taktzeiten.
Das heißt, wir haben eine Situation, in der wir fünf kommunale Zweckverbände haben, die letztendlich in ihrer Zuständigkeit Fahrpläne und Fahrzeiten mit den entsprechenden Anbietern definieren, und auf der anderen Seite einen eigenwirtschaftlichen Fernverkehr, wo die Unternehmen eigenständig ihre Fahrpläne gestalten.
Eine Zuständigkeit des Freistaates Sachsen für die Fahrplangestaltung ergibt sich weder im Bereich des Fernverkehrs noch im Bereich des Schienenpersonenfernverkehrs der Zweckverbände.
Ich weiß, dass wir hier im Sächsischen Landtag gemeinsam beschlossen haben, dass wir uns für einen integralen Taktfahrplan im Freistaat Sachsen einsetzen sollen. Dies aber als Aufgabe der Staatsregierung zu verantworten, die als Einzige von den Akteuren überhaupt gar keine Zuständigkeit in diesem Bereich hat, ist verfehlt. Wenn, dann müssten alle Zweckverbände oder gegebenenfalls in einer
Abstimmung für sie jemand, der sie vertritt, mit den Anbietern im Bereich des Schienenfernverkehrs über diesen integralen Taktfahrplan verhandeln. Das wären die richtigen Verhandlungspartner.
Was wir mit der DB AG tun, ist, im Zusammenhang mit der Schieneninfrastruktur zu verhandeln. Das ist nämlich die Zuständigkeit des Freistaates Sachsen, weil er in einem gewissen Umfang für die Infrastruktur zuständig ist. Deswegen reden wir in den Gesprächen mit der Bahn über den Infrastrukturausbau im Freistaat Sachsen. Deswegen wird deutlich, warum es sinnvoll ist, aus diesen Strategiegesprächen die Fragen nach einem integralen Taktfahrplan auszublenden, weil die Zuständigkeit eben im Bereich der Infrastruktur liegt.
Wenn wir uns die Frage des Fernverkehrsangebotes im Freistaat Sachsen anschauen, wird deutlich, dass wichtige Fernverkehrsleistungen im Freistaat Sachsen gar nicht erbracht werden können, weil die Infrastruktur im Freistaat Sachsen für diese Fernverkehrsleistungen nicht ausgerüstet ist.
Deswegen ist es das Ziel der Staatsregierung, in den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu erreichen, dass diese Infrastrukturlücken im Freistaat Sachsen geschlossen werden. Das sind auch die Gespräche, die wir derzeit mit der Deutschen Bahn führen.
Herr Minister, wer ist Ihrer Meinung nach dafür zuständig, über den Infrastrukturausbau des sächsischen Schienennetzes für den integralen Taktverkehr aus Fernverkehr und Nahverkehr zu verhandeln? Glauben Sie, dass die Aufgabenträger parallel mit der Regierung verhandeln sollen?
Sehr geehrte Frau Jähnigen! In den Fällen, in denen wir mit der Deutschen Bahn über Infrastrukturausbau im Zusammenhang mit dem Fernverkehr verhandeln, ist ja immer auch der Regionalverkehr betroffen, weil der Regionalverkehr ja auf denselben Gleisen angeboten wird. Insofern ist es natürlich sinnvoll, bei einer Fahrplangestaltung, die ja immer Voraussetzung ist für ein Betriebskonzept, für ein entsprechendes Angebot, sich mit den entsprechenden Aufgabenträgern abzustimmen. Das tun wir selbstverständlich, und das haben wir bisher auch getan.
Wir haben für das Thema Elektrifizierung der Strecke Chemnitz – Leipzig eine Fahrplanstudie erarbeitet, die wir in enger Abstimmung mit den entsprechenden Nahverkehrszweckverbänden erarbeitet haben, damit – –
Sie können ruhig lachen, Herr Stange. Wenn Sie hier etwas anderes behaupten wollen, dann treten Sie an das Mikrofon und behaupten dies öffentlich und lachen nicht einfach, Herr Stange.
Es ist sehr einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, durch ein Gelächter zu suggerieren, als ob der Minister hier am Pult die Unwahrheit sagen würde.
Ich sage Ihnen ganz klar: Wir, der Freistaat Sachsen, haben uns im Zusammenhang mit der Fahrplanstudie für die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz – Leipzig mit den kommunalen Zweckverbänden abgestimmt, und die Fahrplanstudie ist im Einvernehmen mit diesen Zweckverbänden erstellt worden. Jeder, der etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit.
Herr Minister, Sie sagen richtig, dass die Aufgabenträger die Fahrpläne des Nahverkehrs mit denen des Fernverkehrs abgestimmt haben. Haben Sie sich dann für die Infrastrukturverhandlungen mit der Deutschen Bahn, die Sie jetzt bis auf die Ziellinie geführt haben, mit den Aufgabenträgern des Nahverkehrs abgestimmt, und wenn nein, warum nicht?
Wir haben uns hinsichtlich der Strecke Chemnitz – Leipzig, die wir gerade mit der Bahn verhandeln, mit den Auftraggebern abgestimmt. Das habe ich Ihnen ja gerade dargestellt. Wir haben uns hinsichtlich der Verhandlungen, die wir zum Thema Ausbau der Strecke Berlin – Dresden führen, nicht mit den entsprechenden Aufgabenträgern abgestimmt, weil wir uns mit der Bahn über Fragen abstimmen, die im Bereich des Infrastrukturausbaus im Land Brandenburg erfolgen. Ich stehe aber im engen Kontakt mit dem brandenburgischen Verkehrsminister, der sich selbstverständlich hinsichtlich der Fragen seines regionalen Verkehrs auf der Strecke mit seinen Zweckverbänden abstimmt.
Wir haben momentan Abstimmungsgespräche hinsichtlich der Elektrifizierung auf der Strecke Dresden – Görlitz, und wir werden uns selbstverständlich in diesem Zusammenhang mit den Fahrplanfragen auch mit den regionalen Zweckverbänden abstimmen.
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Herr Minister, von Kollegen Stange, der zum Mikrofon 1 geeilt ist?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Zweckverbandsvorsitzende des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig, Herr Dr. Gey, Landrat meines Landkreises, mit den Presseveröffentlichungen, in denen er sich über die unzureichende Einbindung des Zweckverbandes ZVNL in genau diese Vorplanung der Elektrifizierung Chemnitz – Leipzig beschwert hat, die Unwahrheit gesagt hat?
Ich kann hier nicht bewerten, welche Art von Abstimmung der Kollege Gey als zweckmäßig und sinnvoll erachtet. Darüber mag es vielleicht unterschiedliche Auffassungen geben. Ich kann nur sagen, dass es hinsichtlich der Frage der Einbindung und der Fahrplangestaltung intensive Gespräche mit den Zweckverbänden gegeben hat. Diese sind durch die Bereiche meines Hauses mit den entsprechenden Geschäftsführern der Zweckverbände geführt worden. Dazu gab es mehrere Beratungen.
Die entsprechenden Geschäftsführer waren zu diesen Beratungen bei uns im Hause gewesen. Diese wurden in unserer Abteilung VI der Verkehrsabteilung intensiv abgestimmt. Ich will durchaus nicht ausschließen, dass Herr Gey persönlich das Gefühl hat, dass diese Art der Abstimmung, die zwischen den Geschäftsführern der Zweckverbände und meiner Fachabteilung erfolgt ist, für ihn persönlich nicht ausreichend war. Das ist ja eine subjektive Wertung zu diesem Problem. Wir haben uns aber mit den Geschäftsführern – das sind ja die Vertreter der Zweckverbände, die auch von den Vorsitzenden eingestellt worden sind – in der Zweckverbandsversammlung intensiv abgestimmt.