Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Schütz möchte sich dazu äußern; bitte.

Ich glaube, ich habe es sehr deutlich gesagt, Herr Dr. Pellmann, dass genau das passiert: dass die Kosten der Unterkunft in manchen Gemeinden – gerade in den größeren Städten – gestiegen sind und dass es sich bei den Kosten, die vom Bund kommen, immer um Erstattungsbeträge handelt, die entsprechend prozentual festgelegt werden.

Wenn gesagt wird, dass einzelne Kosten auch für dieses oder jenes verwendet werden können, und in Ihrem Antrag aber drinsteht, das ist fälschlicherweise für die Sanierung der Haushalte genutzt worden, dann muss ich Sie wirklich mit dem konfrontieren, was Sie selbst in Ihren Anträgen schreiben, und dem, wie Sie gerade die Wirklichkeit beschrieben haben.

Der andere Punkt: Es sind Bundesgesetze, in denen die Selbstverwaltung festgeschrieben ist. Die Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch VIII ist den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeteilt und zugeordnet worden, und es liegt in der Schwerpunktsetzung vor Ort, wie diese Mittel eingesetzt werden.

Frau Jähnigen, jetzt haben Sie das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht in diesem Antrag um die Leistungen, die die Kommunen im Rahmen des Pakets bekommen, und nicht um die Antragsleistungen. Aber wie auch Kollege Schreiber, muss man an dieser Stelle etwas zu den Antragsleistungen sagen. Wie befürchtet, muss ich für die GRÜNE-Fraktion sagen, kommen sie teilweise nicht oder nur tröpfchenweise bei den Antragstellern an. Das betrifft besonders die Bereiche Lernförderung und Schülerbeförderung, wo die Eltern einen bürokratischen Antragswust bewältigen müssen, die Scheine im Jobcenter holen, drei Angebote einholen und dann nachweisen müssen, dass Versetzungsgefahr besteht.

Die Empfehlungen des Sozialministeriums, Herr Kollege Schreiber, sagen, in der Regel wird das in der zweiten Hälfte des Schuljahres stattfinden – nachgewiesene drohende Versetzungsgefährdung. Wenn man sich diese Antragsvoraussetzungen in den eigenen Empfehlungen der Regierung anschaut, dann weiß man natürlich, warum das nur so eingeschränkt bewilligt wird.

Das ist ein Problem, und das kann man schon im Verfahren sehen, Herr Kollege Schreiber. Sosehr wir Ihre Forderung nach einer Evaluation auch unterstützen, ich hoffe, Sie setzen diese auch durch.

Bei den Empfehlungen des Sozialministeriums muss ich als sozialrechtlich erfahrene Juristin sagen, dass ich diese gar nicht zur Lektüre empfehlen kann. Sie sind in sich widersprüchlich und helfen den Kommunen nicht, ihre derzeit vorhandene Gestaltungskompetenz beim Antragsverfahren wahrzunehmen. Es ist kein Wunder, dass die Bewilligungspraxis von Landkreis zu Landkreis und von kreisfreier Stadt zu kreisfreier Stadt sachsenweit so verschieden ist. Was ist das Ergebnis dessen? Was man in dem einen Landkreis bewilligt bekommt, gibt es bei dem anderen nicht – gerade bei der Lernförderung. Es muss also eingeklagt werden. Dann gibt es eine Klageflut, und es wird wieder die Arbeit der ohnehin überlasteten Sozialgerichte sein, in Sachsen die Praxis der Antragsverfahren zu vereinheitlichen.

Aus allen Fehlern der SGB-II-Reform nichts gelernt! Klageflut zu den Gerichten erhöht! Das ist auch ein Ausfluss der Nichtregelung des Sozialministeriums. Schade, dass die Sozialministerin hier nicht zu sehen ist. Wir hätten in Sachsen sehr wohl Möglichkeiten gehabt, wie in anderen Ländern durch gute Arbeitsempfehlungen die Antragspraxis zu erleichtern – auch für die Eltern aus den einkommensschwachen Familien – und natürlich auch landesweit zu vereinheitlichen. Dass es auf dem Rücken der Betroffenen passiert, ist inakzeptabel.

Nun zu den Leistungen an die Kommunen. Natürlich müssen Gelder für Schularbeit, Schulsozialarbeit und Essen stetig fließen und dürfen nicht befristet sein. Das widerspricht dem Ziel von Schulsozialarbeit an sich, das ist eine Regelaufgabe. Es ist traurig, dass in vielen Kommunen Schulsozialarbeiter von den bescheidenen Fördermitteln und von dieser Bundesförderung von Jahr zu Jahr befristet eingestellt werden. Wir meinen als GRÜNE: Die Fraktionen von FDP und CDU dürfen sich nicht aus der Pflicht nehmen. Es geht nicht darum, kommunale Gestaltungsspielräume zu beschränken, liebe Kollegen aus der FDP, sondern es geht darum, sie durch Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ermöglichen.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Wir sind als GRÜNE für die Abschaffung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Sie kennen die Diskussion. Wir haben dazu einen Antrag gestellt und wissen, dass sie auf Bundesebene stattfinden wird. Solange das Kooperationsverbot aber nicht abgeschafft ist und der Bund sich nicht an der Finanzierung von Bildungsaufgaben beteiligen wird und kann, so lange hilft die Verstetigung dieser Zuweisung, den eigentlichen Bildungsbereich im Freistaat zu entlasten. Deshalb tragen wir die Forderung nach einer Verstetigung mit. Sie ist aber verbunden mit der Forderung nach einer Zweckbindung. Natürlich war die Zweckbindung auch deshalb gar nicht möglich, weil man zweckbezogene Mittel für Schulsozialarbeit auf so einen kurzen Zeitraum nicht befristen kann. Das ist ein Problem in sich.

Wir können aber die Zweckbindung nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in Sachsen selbst schaffen, und zwar über ein Einzelgesetz, über den Haushalt. Liebe

Kollegin Werner, an dieser Stelle die Information: Es gibt keine GRÜNEN-Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene, die Sondierungen sind abgeschlossen mit diesem Ergebnis. Das möchte ich hier klarstellen, denn nicht jeder hat heute schon die Zeitung lesen können.

Nichtsdestotrotz werden wir– und dazu fordere ich natürlich auch die LINKEN auf – über unsere Länderregierung im Bundesrat dafür kämpfen. Was aber hier ganz besonderes auffällt – auch in den Antworten, die die Abg. Dr. Stange zu dem Thema bekommen hat –, ist ein NichtWissen-Wollen der Regierung. Einige Landkreise machen keine Angaben, und man findet sich damit ab, anstatt sich zusammenzusetzen und es transparent zu machen, anstatt darauf zu drängen, die Regierung zu fragen. Wenn es dann keine Antwort gibt, will die Regierung nichts wissen. Die Regierung versteckt sich wie auch die Parlamentsmehrheit tatsächlich hinter dieser Nichtzuständigkeit.

Wir können dennoch diesem Teil Ihres Antrags nicht zustimmen. Wir können nicht als Parlament eine Zweckbindung evaluieren lassen, die nicht besteht. Wir finden aber, dass es dringend notwendig ist, die Regierung und die Parlamentsmehrheit in die Pflicht zu nehmen, auch im Sinne der Kommunen und der kommunalen Handlungsspielräume. Wir werden also diesem Teil des Antrags nicht zustimmen und bitten daher um punktweise Abstimmung des letzten Abschnittes von II.

Summa summarum: Wir brauchen ganz dringend eine Evaluation der Antragsleistungen. Solange das Kooperationsverbot auf Bundesebene für Bildungsaufgaben noch besteht, brauchen wir eine Verstetigung und Zweckbezogenheit dieser Leistung. Diese Regierung darf das Problem nicht länger aussitzen und sich hinter den Kommunen verstecken. Leider ist das das typische Vorgehen in diesem Bereich, und die Probleme werden dadurch immer schlimmer.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Für die NPDFraktion Herr Abg. Delle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal muss sich der Landtag mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes beschäftigen, das auf Druck des Verfassungsgerichtes die sozialpolitische Lücke schließen soll, die die abgewählte CDU/FDP-Bundesregierung im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien hinterlassen hat.

Zuletzt hatte die NPD-Fraktion das Bildungs- und Teilhabepaket im Juni dieses Jahres in diesem Hause diskutieren lassen, da wir zahlreiche Mängel bei der Umsetzung im Freistaat erkannt haben und diese natürlich auch beheben wollten. Leider wollte sich der übliche Block von CDU bis LINKE nicht an dieser inhaltlichen Arbeit beteiligen und lehnte unsere Initiativen und Verbesserungsvorschläge wie immer ohne große Diskussionen ab. Hätte DIE

LINKE im Juni zugestimmt, dann wüssten wir bereits heute mehr über die Zukunft der Schulsozialarbeit in Sachsen und über die Versorgung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen mit einem Mittagessen auch über den 31.12.2013 hinaus. Im Gegensatz zu Ihnen sind wir an dem Thema drangeblieben und haben die Staatsregierung mit zahlreichen Kleinen Anfragen zu diesem Thema weiter gelöchert.

Die mageren Antworten der Regierung ergaben aber ein erschreckendes Bild der Unkenntnis und des Desinteresses. So hat sich Kollegin Schütz von der FDP in der von uns angestoßenen Debatte im Juni dazu hinreißen lassen, dass sie die mangelnde Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Freistaat nicht zu stören scheint. Zitat aus dem Juni-Protokoll: „In Sachsen wird mehr als die Hälfte der Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgereicht. Damit liegen wir bundesweit im Durchschnitt.“ Das war also die Reaktion einer Vertreterin der verantwortlichen Regierungskoalition darauf, dass nur die Hälfte der vom Bund bereitgestellten 23,8 Millionen Euro an sächsische Kinder und Jugendliche ausgezahlt wird. Man gibt sich bei der FDP also mit Durchschnitt in der sozialen Jugendarbeit zufrieden, verweist auf Bundesländer, in denen es noch schlechter läuft, und unternimmt nichts, um die Situation zu verbessern. Kein Wunder, sage ich, dass die sächsischen Wähler bei so viel sozialer Kälte und Desinteresse an den sächsischen Familien die FDP bei der Bundestagswahl abgestraft haben.

Wir werden den Antrag der LINKEN unterstützen, da auch wir weiterhin erhebliche Probleme bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sehen und uns neben der Beantwortung der Fragen nach der Sicherung der Schulsozialarbeit und der Essensversorgung weitere inhaltliche Punkte interessieren, die die Staatsregierung einfach nicht beantworten kann oder auch möchte.

So haben die Anfragen der NPD-Fraktion ergeben, dass bis heute nichts unternommen wird, um das Versickern von Finanzmitteln des Paketes in kommunalen Haushalten zu verhindern. Die Anfragen haben auch ergeben, dass die unklaren Zuständigkeiten in den Kommunen, die bürokratischen Hürden und die mangelhafte Kommunikation zwischen Ämtern, Betroffenen und Leistungsanbietern bisher nicht angegangen wurden. Wir verstehen auch bis heute nicht, warum der Freistaat keine Daten über den Kreis der Förderberechtigten vorlegen kann und trotz unseres Hinweises auf Handlungsbedarf diese auch nicht erhebt. Dabei wäre es dringend notwendig zu erfahren, wie sich der Kreis der Berechtigten aus Empfängern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder aus Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammensetzt, um besser auf die Bedürfnisse der sächsischen Kinder und Jugendlichen je nach individueller Lebenssituation eingehen zu können.

Der Freistaat kann nicht einmal einen Überblick über die bloße Gesamtzahl der Berechtigten, die Anzahl der Inanspruchnahmen oder die genaue Höhe der eingesetzten

Finanzmittel geben. Auch eine genaue Aufstellung, wofür die ohnehin nur zur Hälfte genutzten Bundesmittel eingesetzt werden, kann oder möchte man nicht geben. Es ist bis heute nicht klar, wie viel Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbeförderungen, Lernförderungen, Mittagessen, Vereinsbeiträge oder wie viel Schulbedarf in Sachsen gefördert wird. Wer so viel Desinteresse nicht glauben kann oder möchte, dem seien die Antworten der Staatsregierung auf die zahlreichen Kleinen Anfragen der NPDFraktion zum Thema aus den letzten Monaten dringend zur Lektüre empfohlen.

Die bisher zusammengetragenen Fakten zum Thema Bildungs- und Teilhabepaket zeigen, dass die Leistung der Staatsregierung bisher – sagen wir es ruhig noch einmal mit den Worten der Kollegin Schütz – maximal Durchschnitt ist und bisher niemand in der Regierung oder Koalition daran arbeitet, diese Situation wirklich zu verbessern.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Frau Staatsministerin, das Wort zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich spreche für meine Kollegin Sozialministerin Christine Clauß, die zum jetzigen Zeitpunkt auf der Ministerkonferenz weilt. Das Anliegen des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist bekannt. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der Bundesländer zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit und des Hortmittagessens beschlossen und damit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Nun ist dieses Verfahren aufgrund sachlicher Diskontinuität mit Ablauf der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages zwar beendet, das politische Anliegen des Bundesrates damit aber nicht aus der Welt. Ich bin überzeugt, dass in Kürze entsprechende parlamentarische Initiativen auf Bundesebene unternommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Da das Bildungs- und Teilhabepaket die Einnahme des Mittagessens in schulischer Verantwortung vorschreibt – das wurde schon mehrfach erwähnt –, kann das Mittagessen in Horten bislang nur teilweise aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Für den Fall, dass auch nach dem 31.12.2013 das Hortmittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert wird und Schülerinnen und Schüler die Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung bekommen, hat die Staatsregierung frühzeitig eine Lösung auf Landesebene vorbereitet.

Um die Voraussetzungen hierfür vor Ort zu schaffen, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zusammen mit meinem Haus eine Mus

terkooperationsvereinbarung erarbeitet, eine Vereinbarung zur Kooperation von Grundschule und Hort über die gemeinsame Durchführung und Organisation einer im Hort angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Mit dieser wird eine schulische Verantwortung des Mittagessens im Hort nachgewiesen. Die Vereinbarung wurde vor einiger Zeit den Grundschulen und Horten zur Verfügung gestellt. Erste Kooperationsvereinbarungen sind auch schon abgeschlossen, sodass die Finanzierung weiterhin gewährleistet ist. Meine Kollegin Frau Staatsministerin Clauß und ich sind überzeugt, dass diese Absicherung bis Ende des Jahres gelingt und die Finanzierung auch ab Januar 2014 weiter erhalten bleibt.

(Henning Homann, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich würde erst einmal zu Ende ausführen wollen.

Nach dem Ende kann ich die Zwischenfrage nicht mehr zulassen.

Ich würde jetzt keine Zwischenfrage zulassen. Nein.

Ich erinnere an die jüngsten Ausführungen dazu von Frau Staatsministerin Clauß im Juli-Plenum. Nun ist im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket keine Zweckbindung für die Mittel für den Bereich Schulsozialarbeit enthalten. Daher haben die Kommunen bisher nur vereinzelt von der Möglichkeit der Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit Gebrauch gemacht. Deshalb muss für die Zukunft gelten, wenn es weiterhin Mittel gibt, so muss klar sein, wofür. Wenn es Mittel gibt, so ist die Anbindung im SGB II, die ja auch ein Kompromiss war, falsch, denn im SGB II geht es um die Deckung des individuellen Finanzbedarfs. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit müsste anders angebunden werden, zum Beispiel durch Mittel für die Jugendhilfe, also SBG VIII. Hierdurch würde auch die kommunale Eigenverantwortung gestärkt.

Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein professionelles pädagogisches Angebot, das gezielte Präventionsmaßnahmen und eine individuelle Förderung von Schülern ermöglicht. Schulsozialarbeit entlastet Lehrerinnen und Lehrer und wirkt auf das Schulklima stabilisierend. Den sicherlich nicht immer einfachen und engagierten Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den sächsischen Schulen möchte ich hiermit auch im Namen meiner Kollegin Frau Staatsministerin Clauß ausdrücklich würdigen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie in diesem Haus informieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich sehe eine Kurzintervention. – Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte vom Recht einer Kurzintervention Gebrauch machen. Wir haben von der Frau Ministerin gehört, dass sie grundsätzlich möchte, dass es auch in Zukunft Schulsozialarbeit gibt. Sie verfährt allerdings nach dem Prinzip Hoffnung, denn sie hat keinen konkreten Punkt genannt, wie das in Zukunft passieren soll.

Wir haben gleichzeitig die Situation, dass in den Schulen die Lehrer, die Schüler und die Sozialarbeiter selbst nicht wissen, wie es am 01.01.2014 mit der Schulsozialarbeit weitergeht. Die einzige Antwort, die wir von der Ministerin bekommen, lautet: Wir wollen, dass es weitergeht, wir wissen aber nicht, wie.