Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

Sie nehmen in Ihrem Gesetzentwurf auf BadenWürttemberg Bezug. Dort liegt eine besondere Problemlage vor, weil die Nähe zur Schweiz die Preisstruktur verzerrt. Für Sachsen – logisch – trifft dieser spezielle Fall aber nicht zu.

Während der Anhörung zu dem Gesetzentwurf stellte der Sachverständige des Sächsischen Landesbauernverbandes fest, dass der Vollzug bodenrechtlicher Regelungen in Sachsen keine Probleme bereitet. Vor diesem Hintergrund sehen wir hier nur die Gefahr des bürokratischen Aufwuchses ohne einen Mehrwert für die Adressatengruppe. Indizien für diese Mehrbelastung ergeben sich auch aus der genannten Absenkung der Flächengröße für die Anwendung des Gesetzes auf 0,1 Hektar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Der Antrag zum Agrarstrukturverbesserungsgesetz der LINKEN ist Ausdruck dessen, wie staatliche Eingriffe in einem Segment negative Folgen für das gesamte Marktgeschehen haben. Wenn die Politik unbeholfen irgendwo Preise manipuliert, hat das Folgen für die gesamte Wirtschaft. DIE LINKE versucht, dem Problem mit noch mehr Zentralverwaltung beizukommen. Es ist müßig; Sie werden damit nichts lösen. Sie werden nur neue Preise diktieren und alles noch tiefer in ein Loch von Verwaltung und Vorschriften ziehen.

Wir, die FDP-Fraktion, lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Das ist ein Gesetz, kein Antrag!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Weichert, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr hat die Linksfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. In einer öffentlichen Anhörung wurden von teils namhaften Experten die Vor- und Nachteile dieses Entwurfes diskutiert. Nun musste auch die Koalition in die Puschen kommen und sich überlegen, wie man den Entwurf der LINKEN abräumen könne. Die Idee, ein Prüfauftrag an die Staatsregierung, musste her. So etwas ist konsensfähig und nicht sonderlich kompliziert und bietet bei entsprechender Fragenstellung die Möglichkeit, sich von der Staatsregierung die Ablehnungsgründe vorformulieren zu lassen. Deren Herleitung ist ungewollt komisch: Es falle auf, dass besserer Boden teurer als schlechterer sei. Mein lieber Mann! Auch nehme durch die Abnahme der noch zur Verfügung stehenden BVVG-Flächen deren Wirkung auf die Agrarstruktur ab. Hört, hört! Schließlich folgte der gewünschte Schluss: Ein Schutz der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe sei nicht nötig, denn die Agrarverwaltung setzt – ich zitiere – „auf eine konsequente Anwendung der vorhandenen Bodengesetze und ein qualitativ hochwertiges und ein möglichst einheitliches fachliches Verwaltungshandeln“.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Weiter so!)

Meine Damen und Herren! Ich gebe der Staatsregierung recht. Sie gibt sich, ebenso wie die Bundesregierung, tatsächlich Mühe, die Bodenvergabe im Interesse sächsischer Agrarunternehmen zu regeln. Der Ehrlichkeit halber aber sollten wir dazusagen, dass es sich um die Interessen einiger weniger Großbetriebe handelt. Mit den übrig gebliebenen BVVG-Restflächen lässt sich die sächsische Agrarstruktur kaum noch verändern.

Nach der friedlichen Revolution in der DDR und dem Anschluss an die Bundesrepublik befanden sich 1992 – regional ganz unterschiedlich – zwischen 35 und 60 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Eigentum des Bundes oder der Bundesländer. Diese haben alles dafür getan, um eine Großbetriebsstruktur durch selektive Bodenverteilung beizubehalten. Die BVVG-Flächen wurden fast ausschließlich an Großbetriebe verpachtet: LPG-Nachfolger, Neugründungen von DDR-Nomenklaturkadern und

Betriebsgründungen von Agrarfunktionären aus den alten Bundesländern. Die Etablierung bäuerlicher Landwirtschaft wurde so weit wie möglich verhindert.

Heute sieht das wie folgt aus: Knapp 10 % der Betriebe in Ostdeutschland haben 50 % der BVVG-Flächen bekommen. Besonders bemerkenswert ist, dass die beschränkten Ausschreibungen, mit denen Betriebe mit hoher Wertschöpfung gefördert werden sollten, nur 0,6 % der BVVG-Verkäufe ausmachen. Das sind Öko-Betriebe, Gartenbaubetriebe, Betriebe mit besonderer Viehhaltung oder Sonderkulturen.

Meine Damen und Herren! Eine Folge der fehlgeleiteten Agrarstrukturentwicklung bekommen wir jetzt zu spüren. Nach Ablauf der Bewirtschaftungsverpflichtung beginnt der Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe an externe Investoren, das sogenannte Landgrabbing. Die Verpachtung und der Verkauf von BVVG- und landeseigenen Flächen vor allem an Großbetriebe führten zu gut arrondierten Betrieben in Ostdeutschland. Diese Betriebe sind attraktive Investitionsziele für externe Investoren. Für die Inhaber der Großbetriebe ist der Verkauf trotzdem sehr attraktiv, weil sie die Flächen lange Zeit billig erworben haben und sie bei aktuellen Preisen für ein Vielfaches weiterverkaufen können.

Meine Damen und Herren! Diese Agrarpolitik ist mitverantwortlich für den Exodus der ländlichen Räume in Sachsen. Eine aktuelle Studie des Leibniz-Institutes für Länderkunde, veröffentlicht letzte Woche in der „Leipziger Volkszeitung“, weist auf die dramatische Landflucht hin. Das Image vieler ländlicher Räume ist so schlecht, dass der Wegzug nicht nur akzeptiert, sondern regelrecht erwartet wird. Wer einmal sein Dorf verlassen habe, kehre meist nicht mehr zurück, denn Jobs seien auf dem Land kaum zu finden.

Vergleichen wir den Arbeitskräftebesatz nach Betriebsgröße, stellen wir fest: Betriebe mit bis zu 200 Hektar Fläche beschäftigen – und da sind Familienmitglieder nicht mitgerechnet – durchschnittlich sechs

Arbeitskräfte je 100 Hektar Fläche, Betriebe ab

500 Hektar ganze 1,5 Arbeitskräfte je 100 Hektar Fläche.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer, was Sie als Museumslandwirtschaft diffamieren, hätte im ländlichen Raum wichtige Arbeitsplätze schaffen können. Ich rede von ganzjährigen Arbeitsplätzen und nicht von Saisonarbeit, bei der die Arbeiter im Sommer schuften und im Winter mit Hartz IV zu Hause sitzen, ganz abgesehen von der drohenden Altersarmut.

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf der LINKEN als Diskussionsgrundlage wichtig. Prinzipiell ist ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz dazu geeignet, dem Freistaat auf den Gebieten des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs, des Pachtwesens und ländlichen Siedlungswesens Ersetzungsbefugnisse einzuräumen. Einige Kompetenzen werden auf Landesebene zurückgeholt. Der Einfluss auf die Bodenpolitik könnte steigen.

Die eigentlichen Probleme eines überalterten Grundstücksverkehrsgesetzes lassen sich jedoch damit nicht lösen. Die Idee eines Bodenfonds begrüßt meine Fraktion, wenn er mit mehr als den symbolischen 5 Millionen Euro ausgestattet wird. Bereits in der Haushaltsdiskussion hatte ich vorgerechnet, dass für den Kauf der restlichen BVVGFlächen rund 70 Millionen Euro notwendig sind. Die gute Haushaltslage würde diese einmalige Investition ermöglichen, die sich durch künftig zu erzielende Pachteinnahmen und den zu erwartenden Wertzuwachs amortisieren würde.

Wir wollen, wo es möglich ist, die angekauften BVVGFlächen zur Förderung nachhaltiger, regional angepasster und ökologisch wirtschaftender Landwirtschaftsstrukturen verwenden.

Im Entwurf der LINKEN fehlen klare Ziele. Zum Beispiel stellt sich die Frage: Was haben Sie mit den Flächen vor? Uns fehlt auch das Bekenntnis zur ortsansässigen bäuerlichen Landwirtschaft wie auch zum Ökolandbau als wesentliche Schutzgüter im Sinne dieses Gesetzes.

Leider sind auch etliche Hinweise der zur öffentlichen Anhörung geladenen Experten nicht beachtet worden. Diese hatten beispielsweise mehrfach auf die Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe in Teilen des Entwurfes hingewiesen und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit bemängelt. Da gibt es noch eine Menge nachzubessern.

Aus diesen Gründen werden wir uns enthalten, auch wenn uns das grundsätzliche Anliegen sympathisch ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Für die NPDFraktion Herr Abg. Delle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Absicht, das Grundstücksverkehrsgesetz und andere angrenzende Gesetze an

aktuelle Entwicklungen, unter anderem den landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt, anzupassen, ist zunächst lobenswert.

Der vorliegende Gesetzentwurf greift die durch die Föderalismusreform geschaffene Möglichkeit auf, das mit dem Siedlungsrecht verbundene landwirtschaftliche

Grundstücksrecht und auch das Landpachtrecht landesrechtlich zu regeln. Er orientiert sich allerdings an einem in Baden-Württemberg 2010 beschlossenen Agrarstrukturverbesserungsgesetz. In diesem Gesetz wurde unter anderem das Siedlungs-, Grundstücksverkehrs- und Landpachtrecht zusammengefasst, rechts- und fachpolitisch aktualisiert sowie das landesspezifische Gefahrenpotenzial für die dortige Agrarstruktur identifiziert und entsprechenden Regelungen unterworfen.

Hier setzte in der Anhörung des vorliegenden Gesetzentwurfs die Kritik an. Die in Baden-Württemberg vorhandene landwirtschaftliche Struktur und die dazugehörigen Rahmenbedingungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf den Freistaat Sachsen übertragen. Der Verbandsjurist des Sächsischen Landesbauernverbandes, Jens Pfau, gab zudem zu bedenken, dass die sächsischen Flächengrößen für außerlandwirtschaftliche Großinvestoren im Vergleich mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eher unattraktiv sind. Zudem seien in den letzten Jahren im Unterschied zu den anderen neuen Bundesländern die landwirtschaftlichen Bodenpreise in Sachsen stabil geblieben oder sogar leicht zurückgegangen. Andere Quellen sprechen allerdings von gestiegenen Preisen, die sich gegenwärtig stabilisiert haben. Herr Pfau schätzte ferner ein, dass die sächsischen Landratsämter als Genehmigungsbehörden und auch die Sächsische Landsiedlung GmbH als Siedlungsbehörde eine sehr gute Arbeit leisten und dass es im Freistaat keine Defizite beim Vollzug der jetzt gültigen Gesetze gibt. Er empfahl deshalb die vollständige Ausschöpfung des gegebenen Rechtsrahmens anstelle der Schaffung eines neuen Gesetzes.

Zum Thema Erwerb von Gesellschaftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen gab der Vertreter des Landesbauernverbandes zu bedenken, ob der Staat hier überhaupt eingreifen und die Landwirte gewissermaßen bevormunden sollte. Es sei zwar im Interesse der sächsischen Landwirte, einen großflächigen Aufkauf ihrer Betriebe durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu verhindern. Da sich die Gesellschaftsanteile an den Landwirtschaftsbetrieben – anders als bei den Bodenflächen – überwiegend aber im Eigentum der im Unternehmen aktiv tätigen Landwirte befinden, haben sie es selbst in der Hand, darüber zu entscheiden, ob sie ihre Gesellschaftsanteile veräußern oder eben auch nicht. Zudem lassen viele Gesellschaftsverträge und Satzungen eine Veräußerung an Dritte erst gar nicht zu.

Auf weitere Argumente, meine Damen und Herren, kann ich aus Zeitgründen leider nicht eingehen. Um es kurzzufassen: Es ist sicherlich richtig, über die Problematik Agrarstruktur zu reden und das Thema auch künftig im

Auge zu behalten. Aus diesem Grund lehnt meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf auch nicht ab, sondern wir werden uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in den letzten Wochen und Monaten schon öfter über die Veräußerungspraxis der BVVG berichtet und generell auch Fragen zum Flächenentzug beantwortet.

Zudem wurde mit dem Sächsischen Agrarbericht 2012 ein erweitertes Kapitel zum Grundstücksverkehrs- und Pachtmarkt in den Landkreisen des Freistaates Sachsen vorgelegt. Dieser ist detaillierter als das, was wir vom Bund kennen, und auch detaillierter als das, was wir aus anderen Bundesländern kennen. Die Zahlen, meine Damen und Herren, sprechen für sich. Bei rund 16 000 Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz pro Jahr und einem Flächenvolumen beim Bodenkauf von jährlich durchschnittlich 5 000 bis 8 000 Hektar gingen 99 % der Käufe landwirtschaftlicher Grundstücke an ortsansässige Landwirte und Agrarunternehmen aller Rechtsformen.

Die Sächsische Landsiedlung musste in den Jahren von 2009 bis 2012 in nur circa zehn Fällen pro Jahr das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Ähnlich sieht es bei den Landpachtverträgen aus. Sie werden in Sachsen mit hoher Disziplin angezeigt. Bei 16 000 bis 17 000 Fällen pro Jahr gab es in den Jahren von 2007 bis 2011 nur ein bis zwei Beanstandungen pro Jahr. Im Jahr 2012 gab es überhaupt keine Beanstandungen.

Damit wird deutlich, dass sich bisher keine ernsthaften Gefahren für die Agrarstrukturentwicklung in den Landkreisen abzeichnen und spekulative Bodenkäufe in Sachsen – ganz im Gegensatz zu Baden-Württemberg – keine Rolle spielen. Es erschließt sich mir sowieso nicht, warum wir ein Gesetz von Baden-Württemberg auf Sachsen übertragen sollen, obwohl das Gesetz in BadenWürttemberg juristischen Prüfungen nicht standhält. Einige Gerichte haben wichtige Passagen in diesem Gesetz für europarechtswidrig erklärt.

Die Agrarverwaltung im Freistaat Sachsen setzt sich vielmehr für eine konsequente Anwendung der vorhandenen Bodengesetze und für ein qualitativ hochwertiges und möglichst einheitliches, fachliches Verwaltungshandeln der Genehmigungsbehörden ein. Dazu werden die zuständigen Stellen durch mein Haus und die Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft und Geologie regelmäßig geschult. Außerdem bieten wir den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landkreisen und den kreisfreien

Städten ein einheitliches fortentwickeltes IT-Programm sowie eine spezielle Rechtsprechungssammlung an.

Dieser einheitliche und konsequente Vollzug bestehender Regelungen erscheint mir persönlich wichtiger als ein neues Gesetz zur Regulierung des Bodenmarktes. Letztlich würde damit auch der Rechtszersplitterung in Deutschland Vorschub geleistet werden, die ich auf keinen Fall mittragen möchte.

Generell schätzen renommierte Wissenschaftler und Agrarökonomen, unter anderem aus dem Thünen-Institut, ein, dass die politische Steuerbarkeit des Strukturwandels in der Landwirtschaft eher begrenzt ist. Gesetzliche Eingriffe sind im Hinblick auf den Schutz des Eigentums immer eine Gratwanderung, aber auch eine unmittelbare staatliche Mengen- und Preisregulierung des Bodenmarktes birgt die Gefahr der Planwirtschaft. Diese möchte ich auf keinen Fall. Diesbezüglich bin ich mir auch mit der Koalition und dem Berufsstand einig.

Auch der Bundesverband der Gemeinnützigen Landsiedlungsgesellschaften warnt vor politischen Schnellschüssen im landwirtschaftlichen Bodenrecht. Änderungen am gewachsenen und durch zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen bestätigten bodenpolitischen Ordnungsrahmen vertragen keine operative Hektik. Steigende Bodenpreise mit unterschiedlicher Dynamik in bestimmten Regionen gibt es in allen europäischen Ländern, aber auch weltweit.

Der Bund hat bereits auf das reagiert, was in Deutschland zu erhöhten Bodenpreisen beiträgt. Unter anderem gab es und wird es künftig verstärkt Änderungen im EEG geben. Darüber hinaus möchte ich die Novelle des Baugesetzbuches anführen, aber auch der Entwurf der Bundeskompensationsverordnung wird dazu beitragen.

Für Sachsen gehe ich vor dem Hintergrund der geringen Bodenmobilität, der auslaufenden Bodenprivatisierung der BVVG und unseren zahlreichen Bodeneigentümern davon aus, dass auch künftig unser Ziel einer breiten Eigentumsstreuung nicht in Gefahr gerät. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu unterstützen, und hoffe, dass das Haus diesen Gesetzentwurf ablehnt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wenn kein Redebedarf mehr besteht, dann kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines Sächsischen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/10554. Es liegt hierzu noch ein Änderungsantrag mit Drucksache 5/13219 vor. Möchte dieser noch eingebracht werden?

(Kathrin Kagelmann, DIE LINKE: Nein!)