Absolventinnenbonus Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Er wird erstmals deutliche finanzielle Anreize in Fragen des Studienerfolgs und damit auch der Qualität eines Studiums setzen. Er schafft unter Beteiligung des Bundes dringend notwendigen Handlungsspielraum.
Vielen Dank, Herr Mann. Meine Damen und Herren, gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Mackenroth, bitte.
Verehrter Kollege Mann, Sie überschätzen die grundsätzlich hohen Fähigkeiten dieser Koalition dann doch, wenn Sie glauben, dass wir einen Antrag auf sechs eng geschriebenen Seiten mit
25 Unterpunkten sozusagen als Tischvorlage verinnerlichen und auf seine Validität überprüfen können. Das geht so nicht.
Aber das ist nicht der Grund, weshalb ich meiner Fraktion und unserem Koalitionspartner eine Ablehnung Ihres Antrages empfehlen werde. Ich habe beim ersten Durchlesen vielmehr festgestellt, dass manches Richtige drin ist, aber eben auch manches, was wir nicht so teilen können.
Das fängt an bei der Feststellung in Punkt 3: „Nach wie vor sind 20 % der Studierenden in Diplomstudiengängen immatrikuliert.“ Das finden wir so verkehrt nicht, wie ich Ihnen vorhin gesagt habe.
Wir haben weiter in Punkt 8 die Feststellung von Ihnen, dass die Hochschulen noch keine Systeme zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit eingerichtet haben. Auch das ist in dieser pauschalen Aussage nicht richtig. Sie fordern, dass die Staatsregierung gute Lehre sichtbar machen und einen Lehrpreis verleihen soll. Da übersehen Sie, dass das einige Hochschulen in der Tat selbst gemacht haben. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität geht das dann vielleicht vor.
Die von Ihnen unter Punkt 3 geforderten Anschubfinanzierungen sind letztlich vorweggenommene Haushaltsverhandlungen. Das machen wir in dieser Form nicht mit.
Vielen Dank, Herr Mackenroth. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Mann, Sie wollen intervenieren? Sie können das nicht. Den Antrag haben Sie eingebracht. Jetzt hören wir zu, was die Fraktionen zu sagen haben. Herr Dr. Gerstenberg.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe Kollegen Mackenroth in einem Punkt recht: Es ist natürlich nicht ganz einfach, einen solch umfangreichen Entschließungsantrag gründlich zu analysieren. Aber das ist leider Stil in diesem Hause, auch bei Entschließungsanträgen der CDU/FDP-Koalition. Wir können hier gemeinsam Besserung geloben. Aber das sollte nicht zu einer Ablehnung führen.
Wir waren sehr wohl in der Lage, den Entschließungsantrag in der verfügbaren Zeit zu analysieren und zu studieren. Es ist eine Große Anfrage. Dementsprechend ist es ein großer und sehr differenzierter Entschließungsantrag geworden. Zu den einzelnen Punkten könnte man lange und ausführlich diskutieren. Das will ich hier nicht.
Wir können uns mit diesem Entschließungsantrag weitgehend einverstanden erklären und ihn unterstützen. Es gibt eine einzige Ausnahme, und zwar geht es da um den Punkt I.4. Dort will die SPD-Fraktion auf die Situation, dass an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften vor allem Bachelorstudiengänge angeboten werden,
fokussieren. Das halte ich für eine falsche Entwicklung. Es muss auch den Hochschulen für angewandte Wissenschaften möglich sein, in ihrer weiteren Entwicklung Masterstudiengänge einzurichten. Das ist zum einen wichtig, um ihre Forschungskapazitäten zu stärken, zum anderen würden wir ihnen mit dem Wegfall der Möglichkeit einer Profilierung im Masterbereich auch alle Möglichkeiten nehmen, in ausgewählten forschungsstarken Bereichen ein partielles Promotionsrecht zu erreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte jetzt nicht den Entschließungsantrag im Einzelnen durchgehen, obwohl er uns gestern schon avisiert war. Wir hätten also im Einzelnen hierüber diskutieren können. Aber das kostet nur Zeit.
Im Großen und Ganzen stimmt meine Fraktion dem, was hier aufgelistet ist, zu, zumal es sich – ich habe es vorhin schon erwähnt – hier um Dinge handelt, die wir schon
Herr Dr. Gerstenberg, der Wunsch war, über den Punkt I.4 gesondert abstimmen zu lassen. Das würde ich zuerst machen und danach über den restlichen Entschließungsantrag abstimmen lassen. Sind Sie damit einverstanden? – Gut.
Wer dem Punkt I.4 zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dem Punkt I.4 nicht zugestimmt worden.
Nun lasse ich über die restlichen Teile des Entschließungsantrages abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, hebt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und bei Stimmen dafür ist auch diesen Teilen des Entschließungsantrages nicht entsprochen worden.
Da wir keine erforderlichen Mehrheiten für die einzelnen Teile haben, erübrigt sich auch eine Schlussabstimmung.
Wie ernst Teile unserer Opposition es zudem mit der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit nehmen, zeigt Ihre aktuelle Aufregung um die so genannte Militärforschung oder besser: Sicherheitsforschung. Die TU Chemnitz hat unvollständig auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das SMWK berichtet. Dies war ein Einzelfall und kein Anlass für Verschwörungstheorien nach dem Motto: Was verheimlicht die Staatsregierung?
Auftraggeber sind unter anderem die EU, das Verteidigungsministerium und Firmen wie Rolls-Royce und Siemens. Das meiste Geld floss in ein Projekt zu posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen psychischen Störungen. Was ist daran falsch? Viele Soldaten sind psychisch krank.
Lassen Sie sich bitte zunächst einmal sagen: Grundlagenforschung zeichnet sich namentlich dadurch aus, dass man vorher nicht weiß, was dabei herauskommt. Ihre Empörung in der gestrigen Pressemitteilung mit – ich zitiere – „Deutsche Hochschulen forschen auch im Dienste des Militärs!“ ist nicht nachvollziehbar.
Ich zitiere wiederum HRK-Präsidenten Hippler: „Grundsätzlich gibt es keinen Grund, das deutsche Verteidigungsministerium oder das Verteidigungsministerium eines mit Deutschland eng verbündeten Staates als Projektträger auszuschließen.“ – So ist es. Darin erkenne ich
Ja, es ist wahr: Sächsische Bäcker backen Brötchen auch für Soldaten und Mitarbeiter von Verteidigungsministerien und Rüstungskonzernen. Sind das dann die „hässlichen Seiten der Backstube“? Sie, meine Damen und Herren, sind wieder einmal ideologisch beeinflusst. Wie ernst es Ihnen mit der grundgesetzlich verbrieften Freiheit von Forschung und Lehre wirklich ist, merkt man immer dann, wenn es um Themen geht, die nicht zu Ihrer jeweiligen Ideologie passen.
Ich betone: Erstens, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Verbot des Angriffskrieges gelten weiterhin auch für sächsische Hochschulen; zweitens, die Forschung ist und bleibt frei und drittens habe ich keinen Zweifel, dass die Arbeit unserer sächsischen Hochschulen auf der Basis unserer Verfassung erfolgt und die rechtlichen und ethischen Grundlagen eingehalten werden. Wo Sie konkrete Zweifel haben, nennen Sie Ross und Reiter, aber ersparen Sie uns und unseren Hochschulen derart pauschale Diffamierungen.
Nein, meine Damen und Herren, auch das machen wir nicht mit. Unsere sächsischen Hochschulen können sich darauf verlassen, dass wir ihre Freiheiten nicht beschneiden, wenn und solange sie die mit der Legislative und der Exekutive vereinbarten Spielregeln einhalten.
Die Aussprache erfolgt in der Reihenfolge wie gehabt: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Wir beginnen die Aussprache mit einer Rednerin für die CDU-Fraktion. Frau Abg. Fiedler, Sie haben das Wort.