Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, muss ich noch einen Fehler aus dem Tagesordnungspunkt 6 korrigieren. Es ist natürlich nicht der
Änderungsantrag beschlossen worden, sondern der eingereichte Antrag der Fraktionen CDU und FDP in der Drucksache 5/12952. Ich bitte das zu entschuldigen.
Wir fahren fort im Tagesordnungspunkt 7. Für die CDUFraktion Herr Abg. von Breitenbuch. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, meine Herren! „Bezahlbare Strompreise für alle – Lasten des Umbaus der Energieversorgung sozial gerecht verteilen“. Der Antrag der Fraktion
DIE LINKE zielt darauf ab, sozial Schwache, einzelne Bevölkerungsgruppen von der Steigerung der Strompreise durch zusätzliche Transferzahlungen zu entlasten. Andere sollen das bezahlen. Auf eine wirtschaftliche und energieeffiziente Nutzung wollen Sie dabei nicht achten. Das halten wir nicht für richtig.
Herr Kollege, ich frage Sie, ob Sie es sich genau überlegt haben, als Sie soeben den Begriff „sozial Schwache“ verwendet haben. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass Einkommensentwicklung und niedriges Einkommen noch lange nicht implizieren, dass diese Menschen sozial schwach sind?
Ich kann Ihren Überlegungen folgen. Ich habe diesen Begriff gewählt, ich hätte auch einen anderen Begriff wählen können.
Darüber hinaus sollen Preisfestlegungen ohne Anerkenntnis eines funktionierenden Energiemarktes durch den Staat vorgenommen werden. Die Rückkehr zur Planwirtschaft der DDR zeigt sich deutlich im Antrag.
Gleichzeitig sollen Geldleistungen an Bedürftige für die Beschaffung von effizienteren Haushaltsgeräten bezahlt werden, Herr Dr. Pellmann hat das gerade angesprochen. Energieerzeuger wollen Sie zwingen, Energieabschaltungen aufgrund von Zahlungsrückständen nicht mehr vornehmen zu können. Zu guter Letzt sollen energieintensive Unternehmen, welche am internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben müssen, nicht mehr von der Befreiung von der EEG-Umlage profitieren dürfen. Das soll wahrscheinlich Ihr Finanzierungsansatz sein.
Der Antrag verkennt völlig die derzeitigen Instrumente zur Absicherung sozial Schwacher und auch deren Verpflichtung, wie jeder andere Haushalt sparsam den Verbrauch von Energie zu gestalten und damit zur gesamten Sparsamkeit beizutragen. Der strikte Preiseingriff durch staatliche Vorgabe würde bestehende und sich entwickelnde Marktentwicklungen völlig verhindern und Energieunternehmen in ihrer unternehmerischen Entscheidung beschneiden. Auch gegenüber einem angestrebten EU-Energiemarkt wäre eine solche Einflussnahme falsch.
Gleiches trifft für die gewollte Verpflichtung zur Nichtabschaltung zu. Daraus würden insbesondere für kleinere Stadtwerke Forderungsausfälle entstehen, welche kaum wirtschaftlich zu kompensieren wären. Die Folgen wären auch für Kommunen als Gesellschafter kaum zu überschauen und sind daher von uns abzulehnen.
Insgesamt zeigt DIE LINKE, was ihr am Herzen liegt: ein klares „Wünsch-dir-was!“, ein Nichtverständnis für die Grundvoraussetzungen marktlichen Handelns im Energiebereich und vernunftgetriebenen Umgangs mit Ener
gie. Anstatt alle Bürger im Alltag mit der gleichen Verantwortung zu sehen, wird staatliches Handeln für Bedürftige zur bevormundenden Handlungsmaxime. Wer soll das Ganze bezahlen? Ich glaube, ich habe das beantwortet.
Die CDU-Fraktion setzt mit ihren Vorschlägen zur Energiewende weiterhin auf grundlegende Änderungen der bundesdeutschen Energiegesetzgebung. Ansätze dazu scheinen im Koalitionsvertrag vereinbart. Ziel ist und war es für uns immer, Energie bezahlbar zu halten. Dafür stehen wir wie bisher, halten Ihre Ansätze aber für beliebig und für energiepolitisch nicht hilfreich. Sozialpolitik gehört an eine andere Stelle und nicht in einen solchen Antrag.
Noch ein Punkt als Ergänzung zu vorhin: Was haben Sie getan, um für Preissenkungen zu sorgen? Sie wollten die Braunkohlenpläne ablehnen. Das hätte Preissteigerungen nach sich gezogen. Insofern haben Sie, Herr Dr. Külow, in der Drucksache 5/11753 mit Ihren energiepolitischen Ansätzen für Preissteigerungen plädiert. Wir sind dagegen und lehnen deswegen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob das so gut ist, dass ich jetzt noch zwischen Herrn Dr. Pellmann, Herrn
von Breitenbuch und Herrn Krauß hineinmuss. Aber ich werde versuchen, den Standpunkt der SPD-Fraktion hier deutlich zu machen.
Ja, genau, das muss man aushalten, das ist richtig. – In der Tat – das muss ich leider sagen – ist das auch ein Antrag unter der Rubrik „Aushalten“. Ich kann für die SPD-Fraktion sagen, dass wir die Intention des Antrags teilen. Da sind viele richtige Punkte, was die Analyse angeht. Natürlich müssen wir im Rahmen der Energiewende versuchen, die Energiepreise, in diesem Fall die Strompreise, bezahlbar zu halten. Das ist überhaupt keine Frage. Aber die Antworten, die Sie geben, sind so einfach, man könnte auch sagen so plump; das ist, ehrlich gesagt, bedauerlich.
Nehmen wir einmal das Beispiel mit dem Gratissockel, diese Freikontingente. Sie schlagen also vor, dass es einen Gratissockel an Strom für private Haushalte geben soll. Schlagen wir dann in Zukunft auch vor, dass es zwei Tankfüllungen monatlich für Pendler und 200 Kilometer für die Bahn gratis gibt usw.? Ich verstehe nicht, wie das genau funktionieren soll. Wie soll das dann mit der Energiewende funktionieren? Ich bin da anderer Meinung als Herr Breitenbuch. Er spricht von Sparsamkeit, wir sprechen da eher von Effizienz. Also, wie sollen wir Anreize schaffen zum effizienten Umgang mit Strom, wenn wir vorher Gratiskontingente ausgeben? Ich weiß nicht so recht, wie das funktionieren soll.
Die Finanzierbarkeit des Ganzen ist schon angesprochen worden. Irgendjemand muss es ja finanzieren. Dazu habe ich aber nichts gelesen. Na gut, das könnte der Staat sein, könnten die Stromversorger sein usw.. Ich hätte gern eine Antwort darauf gehört. Eine Stromflatrate ist sicherlich nicht das, was wir brauchen, um die Energiewende zum Erfolg zu führen.
Sie sagten auch etwas zur Abschaltung seitens der Stromversorger. Abschaltungen sollen verboten werden. Ich habe versucht, dazu Zahlen zu finden. Wir haben Zahlen gefunden, allerdings keine offiziellen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Man sollte zukünftig offizielle Zahlen haben. Laut Verbraucherzentrale Sachsen sollen es etwa 20 000 Stromsperren sein. Das erscheint mir fast ein bisschen niedrig, wenn man die drei kreisfreien Städte schon bei 13 000 taxiert, wie dem auch sei.
Stromabschaltungen zu verbieten ist auch wieder so eine Gratismentalität. Wie soll denn das finanziert werden, bzw. wo ist dann der Anreiz, vielleicht nicht nur sparsam, sondern effizient mit Strom umzugehen? Vielleicht muss man da andere Lösungen finden. Beispielsweise hätte ich mir gewünscht, dass Sie auch etwas zu dem Thema Prepaid-Stromzähler hineinschreiben, dass man also, wie man das vom Handy kennt, vorher etwas aufladen kann, um mit Strom effizienter umzugehen, bevor es zu einer sehr kostenintensiven Stromabschaltung kommt. Ich denke, es ist auf alle Fälle günstiger, das so zu machen.
Ein weiterer Punkt sind die Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage. Das ist ein Punkt, den auch wir immer wieder anführen. Da sind in den letzten Jahren viele Ausnahmetatbestände hinzugekommen. Das halten wir für einen Wildwuchs, den man begrenzen muss. Das ist richtig. Allerdings habe ich in Ihrem Antrag gelesen, dass Sie auch Schienenverkehrsunternehmen keinen Ausnahmetatbestand zubilligen wollen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das nicht verstehe. Bedeutet das nicht vielleicht auch, dass die Fahrpreise im Nah- und Fernverkehr steigen müssten?
Das sind alles so zweifelhafte Punkte. Ich habe jetzt drei Beispiele genannt, bei denen ich der Meinung bin, dass
Ich verstehe auch, dass Sie diesen Antrag stellen, gerade wenn man auf die Staatsregierung blickt, die in den letzten Jahren durch Untätigkeit geglänzt hat. Da gab es viele Ankündigungen, aber wirklich umgesetzt wurde in den letzten Jahren nichts. Aber vielleicht werden wir dann gleich noch einmal erhellt.
Was ich in diesem Zusammenhang interessant fand, war, dass in der Stellungnahme, die Sie, Herr Morlok, unterschrieben haben, stand: „Die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der bei der Energiewende entstehenden Kostensteigerung ergeben, haben wir frühzeitig erkannt.“ Da gratuliere ich Ihnen. Welch ein Fortschritt! Da haben Sie zumindest einmal die Probleme erkannt!
Ach, meine Güte, wir haben alles abgelehnt! Aber sind Sie eigentlich Bundespolitiker oder Landespolitiker, Herr Morlok?
Darüber sollten wir uns vielleicht noch einmal kurz unterhalten; denn da kann man vielleicht im Land noch die eine oder andere Initiative ergreifen. Wie dem auch sei, das EEG ist in der Tat ein Bundesgesetz. Aber wer ist denn bitte am Drücker, um Ausnahmetatbestände im Bund zu beschließen und zuzulassen? Entschuldigung, ist das die Opposition im Bundesrat oder sind Sie das in der Regierung?