Sorgen Sie dafür, dass solche leidigen Moschee-Debatten künftig hier im Landtag nicht mehr notwendig sind, weil sich Sachsen prinzipiell gegen jeglichen Bau von Moscheen ausspricht. Ich habe bereits mehrfach hier im Landtag deutlich gemacht, dass wir Nationaldemokraten den hier lebenden Muslimen ihre Religionsfreiheit nicht streitig machen wollen. Doch zur Ausübung der Religion bedarf es keiner Moscheen und erst recht keiner Minarette – seien es auch nur Zierminarette, die letztendlich nichts anderes als provokative Symbole der muslimischen Landnahme sind!
Heute, meine Damen und Herren, haben Sie die Chance, den Bau der ersten Moschee mit Minarett in Mitteldeutschland zu verhindern. Nutzen Sie die Chance! Machen Sie klar, dass die Islamisierung in unserer schönen sächsischen Heimat keine Chance hat!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute an dieser Stelle bin ich besonders dankbar, in einer funktionierenden Demokratie leben zu dürfen, bin ich doch in einer Diktatur geboren und aufgewachsen und habe Teile meines Familien- und Berufslebens darin zugebracht.
Denn basierend auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung unseres Freistaates Sachsen existieren in unserem Land einklagbare persönliche Freiheiten. § 19 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung möchte ich gern zitieren: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(Beifall bei der CDU und den LINKEN – Holger Apfel, NPD: Sie haben nicht richtig zugehört! Ich habe doch gesagt, dass ich ihre Religionsfreiheit nicht streitig machen will! Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden!)
Ein politisch unabhängiges – hören Sie einmal bis zu Ende zu! – Bundesverfassungsgericht bzw. der Verfassungsgerichtshof Sachsens und die vollziehende Gewalt des Staates als auch unabhängige Gerichte – übrigens ein Markenzeichen einer wirklichen Demokratie – können von jedermann angerufen werden, um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Vorgehensweisen nachzuprüfen.
Unser Land verfügt darüber hinaus über ausreichende Gesetze, demokratische Begehren zu schützen, genauso wie verfassungsfeindliches Verhalten
Das alles wissen natürlich die Mitglieder der NPDFraktion, nur akzeptieren sie diese Strukturen nicht. Der vorliegende Antrag ist dafür einmal mehr beispielgebend.
Der geplante Bau der Ahmadiyya-Moschee in LeipzigGohlis sorgt in der Bürgerschaft von Leipzig natürlich für lebhafte Diskussionen. Die Fragen der Bewohner, vor allem der des unmittelbaren Umfeldes um den möglichen Bauplatz, und auch noch so kritische Fragen sind völlig berechtigt. Auf diese Fragen müssen Antworten gegeben werden. Die Sorgen und Ängste der Menschen sind sehr ernst zu nehmen. Das gilt aber in gleicher Weise für die Befürworter des Moscheebaus. Beschimpfungen und Diskreditierungen sind keine Argumente.
um ihre ewig rückwärtsgewandte, pluralismusfeindliche und damit intolerante Gesinnung zu untermauern, war zu erwarten, ist damit aber nicht weniger schändlich.
Sooft man in die Weltgeschichte zurückblickt: Immer hat Intoleranz in eine Sackgasse, zum Aus der verantwortlichen politischen Systeme geführt und dabei den betroffenen Völkern geschadet.
Gerade wir Deutsche sollten doch mit Blick auf das vergangene Jahrhundert wissen, was Intoleranz und damit Demokratiefeindlichkeit bedeuten. Aber die Menschen unseres Landes und wir, ihre Vertreter im Sächsischen Landtag, haben in ihrer übergroßen Mehrheit daraus gelernt, nur Sie von der NPD nicht – leider.
Toleranz und damit Akzeptanz Andersgläubiger – ich wiederhole mich an dieser Stelle gern – sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt.
Zum Moscheebau selbst: Ich kann nicht einschätzen, ob sich das Bauvorhaben der Ahmadiyya-Gemeinde baurechtlich an der besagten Stelle errichten lässt oder sich in die vorhandene Bebauung einfügt. Das hängt auch überhaupt nicht von meiner persönlichen Auffassung oder von der eines anderen Abgeordneten dieses Hauses ab, schon gar nicht von der Auffassung der NPD.
Es sei denn, es handelt sich um Mitglieder des Stadtrates von Leipzig. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut deutscher Demokratie. Sie hat sich, wie sich an zahllosen Beispielen belegen ließe, in herausragender Weise bewährt. Allein daran wird deutlich, was die NPD
Fraktion beabsichtigt; denn dass Ihre Mitglieder nicht um die kommunale Selbstverwaltung wissen, glaube ich Ihnen einfach nicht. Es geht Ihnen nur darum – ich wiederhole mich –, Ängste zu schüren, Spannungen zu vertiefen und der Demokratie zu schaden.
Ich bin mir dagegen sicher, dass die Stadt Leipzig die ihr übertragene Selbstverwaltung gewissenhaft im Interesse ihrer Bürgerschaft ausübt. Nicht nur das Baugesetzbuch, auch von der Stadt erlassene Bauvorschriften sind dafür die Basis.
Natürlich ist die Stadtverwaltung aufgefordert, über das Vorhaben transparent zu informieren und besagte Vorschriften allgemeinverständlich zu erklären. Selbstverständlich können die städtischen Entscheidungen auch rechtlich überprüft bzw. juristisch angegriffen werden.
Meine Damen und Herren von der NPD-Fraktion! So funktioniert Demokratie. Im Unterschied zu Ihnen bin ich stolz darauf, an ihr mitarbeiten zu können.
Vielen Dank, Herr Krasselt. Die LINKE? – Keine Wortmeldung. Die SPDFraktion? – Herr Abg. Mann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der NPD stellt einen kaum verdeckten Versuch dar, Islamfeindlichkeit und die Aushöhlung von Grundrechten, insbesondere des Grundrechts auf freie Ausübung der Religion, zu propagieren. Verdeckt, weil er vorgibt, im Rahmen gesetzlicher Regelungen zu agieren; tatsächlich aber reicht ein kurzer Blick in die einschlägigen – teilweise von der NPD selbst zitierten – Gesetze, um das Gegenteil nachzuweisen.
Im ersten Punkt Ihres Antrags fordern Sie von der NPDFraktion die Staatsregierung auf, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Es wurde schon gesagt: Die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland hat – ich verweise auf die Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 des Grundgesetzes – Verfassungsrang. Ich für meinen Teil und mit mir die demokratischen Fraktionen des Landtages können nicht erkennen, worin die Grundlage für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung bzw. eine Beschränkung derselben liegen sollte.
Der von Ihnen zitierte § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches bietet nach Einschätzung von Experten keine Handhabe, den Bau einer Moschee oder eines anderen Sakralbaus an der beschriebenen Stelle zu verhindern. Der Fachanwalt für Baurecht und Lehrende an der Universität Leipzig, Dr. Roman Götze, sagt dazu, die Gemeinde besäße sogar so etwas wie einen „robusten Bauanspruch“. Denn das Baurecht wird in Deutschland nicht verliehen. Die Bau
freiheit speist sich dagegen aus dem Eigentumsrecht – auch das ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht. Sakralbauten, so Götze weiter, „sind regelmäßig Solitäre. Sie entziehen sich typischerweise einer schematischen baurechtlichen Betrachtung“.
Aber einmal abseits dieser – sicherlich zutreffenden – fachlich-juristischen Bewertung: Wo, bitte schön, fällt denn dieses Vorhaben aus dem „Rahmen der Umgebungsbebauung“ oder „beeinträchtigt das Ortsbild“, wie es in Ihrer Begründung heißt?
Ich kenne auch das potenzielle Baugrundstück an der Georg-Schumann-Straße 29 näher. Ich muss zugeben: Bisher fiel es tatsächlich nicht ins Auge, bestenfalls noch die Litfaßsäule davor. Wer wirklich vor Ort ist, wird feststellen, dass es sich um ein unbebautes Eckgrundstück handelt. Dort wuchern Bäume, es stehen unschöne Reste von Bautafeln und Betonsockel ohne Monument künden von mehrfach gescheiterten Bauprojekten. Direkt neben dem Grundstück ist ebenso eine Baulücke. Direkt hinter dem Grundstück liegt ein viergeschossiger, jedoch seit Jahren leerstehender Altbau. Auch direkt gegenüber auf der Georg-Schumann-Straße grüßt eine Baulücke.
Sosehr ich es Gohlis und der „Schumi“ wirklich gönnen würde, meine sehr verehrten Damen und Herren – von einem „intakten städtebaulichen Bild“, wie Sie in Ihrer Begründung die sogenannte, weitgehend virtuelle Bürgerinitiative „Gohlis sagt Nein“ zitieren, ist die GeorgSchumann-Straße an dieser Stelle so weit entfernt wie der Mars vom Mond.
Hinter Letzterem scheinen Sie zu wohnen; denn im zweiten Punkt Ihres Antrags fordern Sie, dass sich der Sächsische Landtag gegen die Handlungen einer Religionsgemeinschaft aussprechen solle – ausgerechnet derjenigen, die als erste muslimische Vereinigung in Deutschland die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts erhalten hat, einen Status also, den sonst in Deutschland nur die großen christlichen Kirchen und die Jüdische Gemeinde innehaben.
Diese wird als Grundrecht gleich in drei Paragrafen der deutschen Verfassung ausdrücklich geschützt. § 4 wurde bereits zitiert. In Absatz 1 heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Dies geschieht aus gutem Grund: Die Verfassungsväter und -mütter haben ihre Lehren aus dem 9. November 1938 gezogen und wollten verhindern, dass erneut Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religion ausgegrenzt werden. Genau das aber fordern Sie von der NPDFraktion im dritten Punkt Ihres Antrags. Da geht es schon lange nicht mehr um abstruse Sicherheitsbedenken, angebliche negative städtebauliche Folgen oder um Fragen der Religionsausübung. Ihnen geht es schlicht darum, einer Religionsgemeinschaft genau dieses Recht abzusprechen.