Meine Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass es auch die Forderung nach einer Evaluation des Gesetzes gibt. Einer Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes verschließe ich mich nicht, denn sie liegt in unser aller Interesse.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, darf ich darauf hinweisen, dass sich CDU/CSU und SPD auf Bundesebene im Koalitionsvertrag auf einen entsprechenden Evaluationsprozess für die Berufsanerkennung in ganz Deutschland verständigt haben. Daran wird sich Sachsen selbstverständlich beteiligen.
Im Vordergrund muss und wird stehen, dass mit dem Inkrafttreten des BQFG der Freistaat für Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen als Arbeits- und Wohn
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wird, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.
Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Drucksache 5/12266, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport, Drucksache 5/13259.
Mir liegen drei Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Zuerst ist aufgerufen der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/13351. Dieser soll eingebracht werden. Frau Falken, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte in meinem Redebeitrag bereits angekündigt, dass wir den Änderungsantrag heute einbringen werden. Wir geben damit allen Fraktionen die Möglichkeit, diesem Änderungsantrag noch zuzustimmen und demzufolge das Gesetz zu verbessern.
In unserem Änderungsantrag geht es um den Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten für das Anerkennungsverfahren. Wir sind der Auffassung, dass es eine Obergrenze für die Kosten der Antragsteller geben muss, die nicht über 400 Euro liegen sollte. In manchen Fällen werden die Kosten sicherlich auch darunter liegen. Aber die Obergrenze von 400 Euro sollte nicht überschritten werden.
Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass auch Härtefälle berücksichtigt werden. Wenn es Härtefälle geben sollte, darf es bei der Anerkennung von Abschlüssen nicht am Geld scheitern, insbesondere dann nicht, wenn es um Berufe geht, die im öffentlichen Interesse stehen. Diese Forderungen würden wir gern noch in das Gesetz aufnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Falken, sicherlich muss es finanzierbar sein. Das ist richtig. Sie wissen aber auch, dass die derzei
tigen Kosten bei diesem Anerkennungsverfahren weit unter 400 Euro liegen. Es beginnt mit 120 bis 150 Euro und im Schnitt sind es zwischen 250 und 300 Euro. Es gibt aber auch – da gebe ich Ihnen recht – Kostenbescheide, die zwischen 500 bis 600 Euro – je nach Aufwand – liegen. Höhere Kostensätze sind mir nicht bekannt.
Wie sollte das geregelt werden, wenn eine Obergrenze festgelegt wird und der tatsächliche Aufwand sehr hoch ist? Wenn das der Fall ist, sollte auch die Möglichkeit bestehen, einen höheren Kostensatz zu verlangen. Ich glaube nicht, dass es dort eine unbillige Härte gibt. Genau aus diesem Grund bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.
Wünscht noch ein Abgeordneter zu dem Änderungsantrag das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/13351. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei zwei Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich nicht angenommen.
Es gibt einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/13353. Ist dieser schon eingebracht? –
Wünscht trotzdem noch jemand das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/13353. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich nicht angenommen.
Der dritte Änderungsantrag kommt von der Fraktion der SPD und wird eingebracht von Frau Dr. Stange. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der Koalition, unser Änderungsantrag enthält zwei Punkte, über die wir bereits im Ausschuss gesprochen haben. Ich kann es überhaupt nicht verstehen – aber vielleicht können Sie es hier erklären –, warum diese Punkte nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind.
Es handelt sich um zwei Punkte, die im Bundesgesetz enthalten sind und Selbstverständlichkeiten darstellen. Der erste Punkt bezieht sich darauf, dass es den Anerkennungsbehörden obliegen soll, von der für alle als Standard festgelegten deutschen Sprache abzuweichen und zu entscheiden, ob zum Beispiel auch Unterlagen in engli
scher oder in russischer Sprache vorgelegt werden können. Dabei geht es natürlich darum, dass Originale oder beglaubigte Unterlagen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Aber es muss möglich sein, dass die Behörden von dieser zentralen Forderung abweichen. Das ist im Bundesgesetz geregelt. Ich denke, dass dies ein sehr wichtiger Punkt ist.
Jeder, der sich mit der Umsetzung von Gesetzen auskennt, weiß, dass es für die Behörden, wenn es diese Ausnahme nicht gibt, keinen Handlungsspielraum gibt, zum Beispiel auch ein englisches Dokument anzuerkennen.
Bei hochrangigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – ich erwähne es noch einmal – lassen wir es selbstverständlich zu, dass die Dokumente in Englisch vorgelegt, anerkannt und auf deren Grundlage sogar Professuren vergeben werden. Warum soll das nicht beim Facharbeiter genauso möglich sein? Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist noch unverständlicher: Frau Ministerin hatte gesagt, dass die Staatsregierung gern bereit sei, eine Evaluierung zu dem Gesetz vorzunehmen. Das muss sie auch, wenn wir das Gesetz beschließen. Nun sind wir aber der Gesetzgeber. Mir erschließt es sich nicht, warum die Staatsregierung ihre Erkenntnisse aus der Evaluierung nicht dem Gesetzgeber, nämlich dem Landtag, vorlegen soll. Genau das ist unser zweiter Punkt.
Auch hierzu steht im Bundesgesetz, dass diejenigen, die das Gesetz machen, auch das Recht haben sollen, die Evaluierungsergebnisse, also die Effekte des Gesetzes, zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu prüfen, ob sie eine Novellierung vornehmen müssen.
Von daher bitte ich darum, dass nicht nur die politische Begleitung vonseiten der CDU-Fraktion artikuliert wird, sondern dass im Gesetz auch verankert ist, dass wir als Landtag die Evaluierungsergebnisse vorgelegt bekommen.
Damit ist der Änderungsantrag eingebracht. Herr Bienst, möchten Sie für die Koalition noch zum Änderungsantrag sprechen? – Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Dr. Stange, ich hatte bereits im Ausschuss gesagt, dass wir eine politische Begleitung vom Landtag verlangen und nach einer gesetzlichen Frist – in dem Falle von vier Jahren – natürlich über eine Evaluation in diesem Hohen Haus diskutieren werden und auch diskutieren müssen.
Wenn ich mir Artikel 50 der Sächsischen Verfassung anschaue, dann steht dort: „Die Staatsregierung ist verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“ – Das heißt, in der Sächsischen Verfas
Das beschreibt genau das, was wir auch verlangen. Letztendlich – ich betone es noch einmal – soll es auch um eine politische Begleitung gehen. Uns ist es jederzeit möglich, hier einen entsprechenden Antrag zu stellen. Demzufolge würden wir das in der Form auch ablehnen.
Zu Ihrer ersten Kommentierung: Was ist eine andere Form? Wie wollen Sie die Mitarbeiter belasten? In welcher Sprache sollen Anträge vorgelegt werden? Amtssprache ist nun einmal Deutsch. Derjenige, der einen Antrag stellt, hat auch die Verantwortung dafür, Dokumente von einem geprüften Dolmetscher übersetzen zu lassen und diese dann vorzulegen.
Diesbezüglich brauchen wir Rechtssicherheit. Genau aus diesem Grund ist es so beschrieben, wie es im Gesetzentwurf beschrieben ist. Demzufolge werden wir den Änderungsantrag ablehnen.
Frau Dr. Stange, Sie haben drei Minuten Redezeit für die Einbringung gehabt. Eine Kurzintervention hierzu gibt es nicht. Sie könnten nach der Abstimmung nur eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Aber wir müssen erst einmal über den Änderungsantrag abstimmen.
Meine Damen und Herren! Ich lasse über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag, Drucksache 5/13360, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich nicht angenommen worden.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte auf eines noch einmal eingehen, Herr Bienst, weil es einfach falsch ist, was gesagt wurde.