Protokoll der Sitzung vom 17.12.2013

Die Staatsregierung ist nicht verpflichtet, uns den Evaluationsbericht vorzulegen, sondern die Staatsregierung ist lediglich – –

(Zuruf von der CDU: Abschließende Sachabstimmung! – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich habe diesem Antrag zugestimmt,

(Christian Piwarz, CDU: Das haben wir gesehen!)

weil das Gesetz nach unserer Meinung die Staatsregierung verpflichten muss, den Evaluationsbericht vorzule

gen und nicht nur zu berichten, ob sie die Evaluierung durchgeführt hat. Das ist ein Unterschied.

(Beifall bei der SPD)

Der Landtag kann beantragen, dass die Staatsregierung berichtet, aber die Staatsregierung kann sich auf ihr Recht berufen und sagen, dass die Evaluierung ihre hoheitliche Aufgabe ist.

(Einzelbeifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Genau!)

Meine Damen und Herren! Da keiner der Änderungsanträge angenommen worden ist, lasse ich artikelweise über den Gesetzentwurf abstimmen. Es sind insgesamt 17 Artikel plus Überschrift.

Meine Damen und Herren! Wer der Gesetzesüberschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich der Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 1 – Sächsisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen. Wer Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Architektengesetzes. Wer Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine.

(Jürgen Gansel, NPD: Es gibt sehr wohl Gegenstimmen! Ich bitte auch mal nach rechts zu gucken!)

Dann wiederholen wir das. Wer Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Architektengesetzes – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Wer Artikel 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 4 – Änderung des Gesetzes zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem europäischen Ausland. Wer Artikel 4 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstim

men und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 5 – Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes. Wer Artikel 5 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 6 – Änderung des Sächsischen Ingenieurgesetzes. Wer Artikel 6 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 7 – Änderung des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes. Wer Artikel 7 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 7 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 8 – Änderung des Sächsischen Markscheidergesetzes. Wer Artikel 8 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 8 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 9 – Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen. Wer Artikel 9 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 9 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 10 – Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen. Wer Artikel 10 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 10 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 11 – Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz. Wer Artikel 11 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 11 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 12 – Änderung der Sächsischen Dolmetscherprüfungsverordnung. Wer Artikel 12 seine

Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 12 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 13 – Änderung der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. Wer Artikel 13 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 13 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 14 – Änderung der Schulordnung Berufsfachschule. Wer Artikel 14 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 14 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 15 – Änderung der Schulordnung Fachschule. Wer Artikel 15 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 15 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 16 – Änderung der Sächsischen Sozialanerkennungsverordnung. Wer Artikel 16 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 16 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 17 – Inkrafttreten. Wer Artikel 17 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei drei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 17 mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Drucksache 5/12266, entsprechend der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und drei Gegenstimmen wurde dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfah

ren. – Das stelle ich hiermit fest. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz über die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und

Universitätsbibliothek Dresden und zur Änderung eines weiteren Gesetzes

Drucksache 5/12505, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/13290, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der CDUFraktion das Wort. Frau Fiedler, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 1995 fasste der Landtag einen mutigen Beschluss: Die Dresdner Universität und die Landesbibliothek Sachsen sollten zukünftig unter einem gemeinsamen Dach als Sächsische Staats- und Universitätsbibliothek firmieren.

Damals gab es einen Riesen-Aufschrei und Proteste. Heute sprechen alle übereinstimmend von einem Erfolgsmodell. Die SLUB ist eine der erfolgreichsten Bibliotheken Deutschlands. Diesen erfolgreichen Weg soll sie auch weiter gehen können und dazu die Rahmenbedingungen bekommen, die sie dafür braucht.

Die Entwicklung im Bereich der Bibliotheken des Wissenschafts- und Informationsmarktes war in den vergangenen 15 Jahren enorm. Digitalisierung, elektronische Archivierung und weltweite Suchmöglichkeiten sind nur drei Stichworte, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Um hier mittlerweile auf internationaler Ebene mithalten zu können – so hat es uns auch die SLUB vermittelt –, braucht sie mehr Flexibilität und Freiheiten.

Ich zitiere aus dem schon im Jahr 2008 von der damaligen Wissenschaftsministerin vorgelegten Struktur- und Entwicklungsplan „Bibliothekssystem Sachsen“: „Um ihren Personalkörper den rasch wandelnden Aufgaben anzupassen, benötigen die Bibliotheken eine deutlich höhere Flexibilität bzw. die Abkehr vom engen Stellenplanprinzip.“

Zusammengefasst heißt das: Die SLUB hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt. Es besteht aber die Gefahr, dass sie dieses hohe Niveau bei gleichbleibenden Bedingungen in den kommenden Jahren nicht halten kann. Das ist der Punkt, an dem Politik handeln und für die SLUB die Voraussetzungen an die heutige Situation anpassen muss. Es ist die Intention der heutigen Gesetzesvorlage, das Erfolgsmodell SLUB für die Zukunft zu sichern.