Protokoll der Sitzung vom 18.12.2013

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Sie warten immer zu lange ab!)

Nun könnte ich auch sagen: Wenn es dieses Verfahren nicht gegeben hätte, wären wir mit Sicherheit schon weiter. Aber das wäre keine belegbare Aussage.

(Zurufe der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE, und Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Über Folgendes müssen wir uns aber im Klaren sein – nunmehr komme ich auf den Antrag der Oppositionsfraktionen zu sprechen.

Erstens. Wir brauchen eine klare Positionierung der Staatsregierung zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Darüber gibt es sicherlich Konsens mit den Antragseinreichern.

Zweitens. Es müssen möglichst zeitnah Übergangsregelungen bezüglich der Sachkostennovellierung geprüft werden, die eine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Darin sind wir uns sicherlich auch einig. Aber einen Termindruck aufzubauen, ohne den aktuellen Rechtsrahmen zu beachten, passiert mit uns nicht, denn auf ein weiteres Klageverfahren können wir gern verzichten.

Eines ist aber sicher: Übergangsregelungen, die nur ein halbes oder ein Jahr gelten und ohne Haushaltsbezug sind bzw. am Haushalt vorbeigehen, wird es mit uns nicht geben. Ich kann Ihnen versprechen: Die Staatsregierung wird einen Entwurf einer Neuregelung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vorlegen, welcher den Intentionen des Verfassungsgerichts entspricht. Danach

werden wir gemeinsam mit den Verantwortlichen bzw. den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft über diesen Entwurf sprechen, die Haushaltsrelevanz prüfen und auf sichere finanzielle, vor allem aber auf rechtliche Füße stellen.

Für die Bildungspolitik der CDU gilt, ein zukunftsorientiertes, stabiles staatliches Schulsystem mit einer gewollten und fairen Partnerschaft von Ersatzschulen in freier Trägerschaft zu organisieren. Bis dahin gilt es, nachfolgende Sachverhalte aus dem Urteil zu analysieren und Handlungsschemen abzuleiten. Diese möchte ich Ihnen jetzt benennen: zunächst Aussagen zur Rücknahme der Übernahme des Schulgeldersatzes, Aussagen zur Berechnung und Transparenz der laufenden Zuschüsse an freie Träger für Sach- und Personalkosten, Aussagen zur Wartefrist bis zur Förderung ohne Transparenz und Ausgleich der in der Wartefrist erhöhten Aufwendungen des Trägers ohne staatliche Unterstützung, Aussagen zur Mindestschülerzahl und Klassengröße als Grundlage einer Besserstellung gegenüber den übrigen freien Trägern.

Daraus, meine Damen und Herren, ergeben sich Anregungen bzw. Hinweise, die wir in Vorbereitung einer Gesetzesänderung zu prüfen und zu bewerten haben. Ich zähle diese einmal auf:

1. Bewertung der Aussage bezüglich der Erteilung der Genehmigung für eine Ersatzschule hinsichtlich Sicherung der wissenschaftlichen Ausbildung der beschäftigten Lehrkräfte gleichwertig zu öffentlichen Schulen und der Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte, tariflichen Entlohnung bzw. Arbeitsverhältnissen;

2. Bewertung der Aussage zur Definition der Gewährleistung der Lebensfähigkeit einer Ersatzschule durch staatliche Förderung; das Existenzminimum nenne ich hier;

3. Bewertung der finanziellen Auswirkungen der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit für Schulen in freier Trägerschaft;

4. Bewertung der Aussage zur Berechnung eines in der Höhe vollständigen Ausgleichsbetrages zum Schul- und Lernmittelgeld und einer vorgegebenen Grenze durch das Sonderungsverbot;

5. Bewertung hinsichtlich der Kostentragung für Materialien und Lernmittel aufgrund besonderer schulischer Profile;

6. Bewertung der Aussage zur Möglichkeit der Einführung einer Pro-Kopf-Pauschale bzw. eines zu berechnenden Schulausgabensatzes unter Heranziehung der Kosten für einen Schüler im öffentlichen Schulsystem ohne Investitionen und Kosten für die öffentliche Schulverwaltung, jedoch inklusive Lernmittel und Sachkosten und unter Anwendung der gesetzlich vorgegebenen Mindest- und Höchstschülerzahlen in den jeweiligen Schularten;

7. Bewertung der Aussage zur nicht unterstellten Pflicht des Staates, öffentliche und private Schulen gleich auszustatten;

8. Bewertung der Aussage zur Berücksichtigung von Eigenleistungen der freien Träger auch über die Erhebung von Schulgeld hinaus und die mögliche Gestaltung einer umfassenden Nachweispflicht des freien Trägers über sonstige Einnahmen oder materielle oder personelle Zuschüsse und Spenden;

9. Bewertung der Aussage hinsichtlich des zu definierenden Datenumfangs zu förderrelevanten Kosten und betriebswirtschaftlichen Unterlagen des freien Trägers sowie der zu erhebenden Nachweise sonstiger Einnahmen bzw. sächlicher Zuwendungen Dritter.

Herr Bienst, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Frau Giegengack; möchten Sie sie zulassen?

Ja, von Frau Giegengack immer.

(Leichte Heiterkeit)

Lieber Lothar Bienst, bei der Aufzählung dieser vielen, vielen Aufgaben und Fragen, die geklärt werden müssen, fühle ich mich erinnert an einen Wortbeitrag von Herrn Biesok vorhin in Bezug auf das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, das ja wohl sechs Jahre gebraucht hat, bis man all die offenen Fragen beantworten konnte.

Jetzt befürchte ich, dass es auch sehr lange dauern wird, bis die CDU gemeinsam mit der Staatsregierung die Fragen beantwortet hat. Was machen Sie, wenn einzelne freie Schulen diesen Zeitpunkt nicht mehr erleben werden – und das in einer Situation, in der wir alle wissen, dass wir uns in einem nicht verfassungskonformen Zustand befinden? Hat das nicht auch eine gewisse Tragik?

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Ja, die Tragik kann ich nachvollziehen; aber ich möchte auch die Frage beantworten. Ich denke, dass wir eine Übergangsregelung finden werden; eine Übergangsregelung, um danach das Gesetz auf solide sichere Füße zu stellen und dieses Gesetz dann auch greifbar zum übernächsten Schuljahr 2015/2016 geltend zu machen.

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Danke. – Mit dieser Übergangslösung werden wir genau diese Fälle, die Sie angesprochen haben, sehr geehrte, liebe Frau Giegengack, ausschließen.

Ich merke schon, es sind zu viele Punkte – ich hätte noch mindestens drei Punkte aufzuzählen –; ich lasse es einfach beiseite und möchte meine Ausführungen beenden.

Ja, meine Damen und Herren, allein diese Problemstellungen zeigen, dass eine von Ihnen geforderte terminierte Übergangsregelung keinen Sinn macht.

Um noch einmal auf Ihren Punkt 3 zurückzukommen, meine Damen und Herren der Opposition: Mir ist es gar nicht bewusst, dass die Staatsregierung und insbesondere das Kultusministerium die Gespräche oder – wie Sie es

bezeichnen – Verhandlungen zur Neuregelung der Festsetzung der Sachausgaben abgebrochen hat. Um sich nicht aus dem Rechtsrahmen zu bewegen, wurde auch in dieser Hinsicht das Ergebnis des Verfassungsgerichtshofes abgewartet.

Herr Bienst, es gibt noch einmal den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Brangs; möchten Sie diese zulassen?

Natürlich.

Herr Bienst, vielen Dank. – Weil es auch wichtig ist für das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion: Habe ich Sie richtig verstanden, dass der in unserem Antrag – gemeinsam mit den LINKEN und den GRÜNEN – vorgeschlagene Zeitpunkt 31. März 2014 aus Ihrer Sicht nicht zu realisieren ist? Wenn dem so wäre, dann würde eine Überweisung keinen Sinn machen.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Das ist richtig, korrekt!)

Sie haben mich aber auch richtig verstanden: Ich habe gesagt, die Terminierung ist nicht sinnvoll. Dass es so schnell wie möglich erfolgen muss, habe ich in meinen Ausführungen deutlich gemacht.

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Was ist bei Ihnen „so schnell wie möglich?“)

Herr Bienst, möchten Sie noch eine weitere Nachfrage zulassen?

Ja, bitte.

Herr Bienst, können Sie sich denn vorstellen, dass es zu einer Regelung kommt, die vor dem 31. März 2014 in Kraft tritt?

Ich bin in diesem Fall nicht Hellseher – es kann vorher, aber auch nachher passieren.

Deshalb habe ich ja gesagt: Wir wollen keine Terminierung haben; das ist der Grund. Vielleicht ist sogar eine zeitigere Lösung möglich.

Wenn ich mich recht erinnere, findet ein nächstes Gespräch – und das ist vielleicht schon die weitere Antwort auf Ihre Frage – mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft bereits in der zweiten Januarwoche, am 07.01.2014, statt. Dieses schnelle Handeln auch des Kultusministeriums verdient Anerkennung.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und Beifall bei der Staatsregierung)

Aus meinem Redebeitrag werden Sie herausgehört haben, wie wichtig der CDU-Fraktion die Inhalte dieses Themas sind und dass wir möglichst zeitnah Rechtssicherheit schaffen wollen. Wir möchten nicht mit einer Ablehnung des vorliegenden Antrages – vor allem im Interesse der

Betroffenen – die Diskussion abschließen; denn – dies sei an die Adresse der Antragsteller gerichtet – wir erklären uns durchaus mit inhaltlichen Ansätzen Ihres Antrages einverstanden. Ich sagte aber bereits: Zeitnahe Umsetzungsmechanismen und mögliche finanzielle Begleitung sollen umfassend geprüft werden und eine rechtssichere Basis erhalten.

Ich würde gern das Angebot von Frau Dr. Stange annehmen und im Ausschuss weiter darüber diskutieren.

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Aber nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag!)

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)