Protokoll der Sitzung vom 18.12.2013

Wir hatten ebenfalls beantragt – auch dies hat hier bereits eine Rolle gespielt –, den aktuellen Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen. Problematisch ist unter dem Aspekt des Gleichheitsgebotes zudem die nach der Beamtenbesoldung differenzierte Besoldungs- und Versorgungsanpassung. Jedenfalls finden sich nachvollziehbare Gründe für eine Ungleichbehandlung von Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen gegenüber jenen in höheren Besoldungsgruppen nicht einmal in der Gesetzesbegründung. Darin finden Sie keinen Satz dazu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir übrigens auch sicher, dass die vorgeschlagene Teilzeitbeschäftigung für Ältere in der Praxis weitestgehend ins Leere laufen wird. Warum? Eine reguläre Teilzeit mit entsprechender Teilalimentierung werden sich die wenigsten Beamten aus finanziellen Gründen und mit Blick auf ihre daraus resultierenden geringeren Versorgungsansprüche leisten können. Diese Geschichte wird einfach ins Leere laufen. Wir haben deshalb in den Ausschüssen beantragt, dass die bisher geltende Altersteilzeitregelung bleibt und wir zu dieser zurückkehren – übrigens auch eine klare Forderung der Berufsverbände und der Gewerkschaften. Abgelehnt!

Zur erzielten Vereinbarung zwischen der Staatsregierung und den Tarifpartnern zur Eingruppierung von Lehrkräften mit DDR-Lehrbefähigung wird sich später meine Fraktionskollegin Cornelia Ernst noch äußern.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Cornelia Falken!)

Entschuldigung, Frau Falken! Entschuldigung. Dem wird sich dann ganz ernst Frau Falken widmen – dann stimmt es wieder.

Die Koalition hatte die Vereinbarung in ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf übernommen. Nur so viel: Ich sage Ihnen, DIE LINKE steht weiterhin für eine Neuordnung der Eingruppierung aller Lehrkräfte an sächsischen Schulen durch eine tarifvertragliche Regelung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich ist auch nicht schlüssig, warum die Staatsregierung im § 80 Abs. 1 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes die Mitbestimmung der Personalvertretungen nur noch auf Antrag des Beschäftigten einschränken will. Eine sachgerechte Begründung hierfür findet sich ebenfalls wieder nicht in der Gesetzesbegründung. Das wird einfach von der Koalition überspielt. Na, wenn Sie es so wollen, müssen Sie ja nicht begründen, warum. Dass dies Beeinträchtigungen für Personalvertretungen sind, sehen Sie anscheinend gar nicht. Wir jedenfalls werden dem nicht zustimmen.

Für die eingetragenen Lebenspartnerschaften haben wir auch eine andere Lösung bzw. einen anderen Vorschlag. Wir orientieren uns am Bundesverfassungsgericht. Das möchte ich in diesem Punkt aus Zeitgründen nicht weiter ausführen; aber ich sage Ihnen zu: Es ist eine zahlenmäßig kleine Gruppe von Betroffenen. Wir hatten im Ausschuss beantragt, dass die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf Nachzahlung ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Beanspruchung haben. Das haben Sie wieder abgelehnt, ohne Begründung.

Für die Beamten im Polizeidienst wollten wir eine weitere Anregung aus der Anhörung aufnehmen. DIE LINKE hat in den Ausschüssen vorgeschlagen, dass insbesondere ältere Beamte als Alternative zum vorzeitigen Ruhestand die Möglichkeit einer begrenzten Dienstfähigkeit erhalten. Damit könnten personelle Engpässe in den Dienststellen ausgeglichen werden und die Kolleginnen und Kollegen ihr Wissen und ihre praktischen Erfahrungen an Lebensjüngere weitergeben. Das wäre doch mal eine gute Idee, und – nicht ganz unwichtig – für die Beamten hätte eine solche Regelung im Unterschied zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit keine so einschneidenden finanziellen Verluste zur Folge. Wir stimmen hierin den Forderungen des DGB, der Gewerkschaft der Polizei und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zu, dass Beamte des Polizeivollzugsdienstes mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Bei langjährigen Tätigkeiten mit besonderen dienstlichen Belastungen sind wir für einen Ruhestand mit 58 Jahren und 6 Monaten. Auch im Interesse der Überalterung der Polizei ist das geboten. Ein Hinausschieben der Altersgrenze ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluss; denn man kann von diesem Gesetz und dem, was wir in den Ausschüssen beantragt haben, hier nicht alles benennen. Wir haben dazu noch einen Entschließungsantrag vorgelegt, darin finden Sie das komplette Konzept der LINKEN für den öffentlichen Dienst, zumindest für den Bereich der Beamten.

Der eingangs von mir so großspurig zitierten Ankündigung im Koalitionsvertrag können wir heute nicht folgen, denn es gibt keinen zustimmungsfähigen Gesetzentwurf dazu. Zur Anhörung hat es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft dazu auf den Punkt gebracht. Ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll Herrn Rainer Wendt: „Ich hatte die Erwartung, dass dort etwas wirklich Neues, Kreatives und auch Fortschrittliches entsteht. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin einigermaßen enttäuscht, denn die großen Überschriften sind alles andere als originell. Die Abschaffung von Sonderzahlungen, der pauschalen Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die weitgehende Reduzierung der Möglichkeit der Altersteilzeit, der Verbleib des Wegfalls der Ruhegehaltsfähigkeit, der Polizeizulagen und viele Elemente der leistungsbezogenen Besoldung wurden verweigert.“ – Ich finde, eine treffende Zusammenfassung. DIE LINKE wird diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung verweigern.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Tischendorf. Sie sprachen für die Fraktion DIE LINKE. – Die Fraktion der SPD ist nun an der Reihe. Es spricht Frau Abg. Friedel. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank! – Liebe Herren Schriftführer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Michel klang nicht sehr begeistert in seiner Rede von der eigenen Reform. Ich kann das nachvollziehen, und das werden sicherlich auch viele Beschäftigte nachvollziehen können.

Im Jahr 2010, vor drei Jahren, hatte die Staatsregierung ein Papier vorgelegt: „Eckpunkte der großen Reform“. In diesen Eckpunkten wurde versprochen, das Beamtenrecht soll transparent werden, es soll leistungsorientiert werden, man will die Attraktivität erhöhen und gleichzeitig die Qualität im öffentlichen Dienst. Das war das Versprechen. Nun sind wir drei Jahre später mit dem Gesetzentwurf konfrontiert, und was wir feststellen müssen, ist leider: Das ist nicht wirklich eine Reform, das ist ein kleines Reförmchen. Den vielen Versprechen, die Sie gegeben haben, werden Sie nicht gerecht, und das ist schade; denn man hätte ihnen gerecht werden können.

Was hätten wir uns in Ihrem Gesetzentwurf gewünscht? Wir hätten uns zuerst einmal gewünscht, dass es wirklich eine Reform ist, und Reform heißt, dass man einmal beginnt, grundsätzlich nachzudenken und sich zu überlegen: Könnten wir in Sachsen nicht vielleicht auch mit einer Einheitslaufbahn den öffentlichen Dienst auf eine völlig neue Ebene bringen? Man muss ja am Ende nicht dazu kommen, dass man sie wirklich einführt; aber mal überlegen und grundsätzlich abwägen, das wäre schön gewesen. Das haben Sie überhaupt nicht gemacht, sondern Sie haben sich einfach die bestehenden Gesetze angesehen und geschaut: Was geben uns Gerichtsurteile oder sonstige Entwicklungen vor? Dann pressen wir das alles mal in die 400 bzw. 500 Seiten.

Was hätten wir uns noch gewünscht? Wir hätten uns gewünscht, dass das Versprechen auch wirklich leistungsorientiert, leistungsgerecht eingelöst worden wäre: dass sich zum Beispiel die Bezahlung der Beschäftigten eben nicht am Statusamt orientiert, wenn sie höherwertige Aufgaben wahrnehmen, sondern am Funktionsamt, das sie ausüben. Eine Dienstpostenbewertung, die vonseiten der Personalvertretungen und der Gewerkschaften seit Langem eingefordert worden ist, finden wir leider nicht in diesem Reförmchen.

Transparenz – Sie haben sie versprochen. Was hätte man machen können, wenn grundsätzlich alle Stellen im öffentlichen Dienst ausgeschrieben würden, um die besten Bewerberinnen und Bewerber zu ermitteln? Das wäre transparent gewesen. Das sehen Sie in Ihrem Reförmchen nicht vor. Im Gegenteil: Nur wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, lässt der Freistaat mal verlauten, dass er eine Stelle auszuschreiben hat. Ansonsten wird nicht ausgeschrieben.

Zukunftsfähigkeit: Auch da waren unsere Wünsche größer: Personalentwicklung, Altersteilzeit. Wenn all das im Konzept vorgelegen hätte, wie man es wirklich schafft, den öffentlichen Dienst demografiefest zu machen und die bisher verschlafene Verjüngung durch Mischung hinzubekommen, dann hätten wir Ihnen Beifall gezollt. Aber nichts von alledem findet sich in diesem Reförmchen. Ein attraktiver öffentlicher Dienst im Freistaat Sachsen wäre gegeben, wenn nicht zuletzt auch die Besoldung im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern und mit anderen Arbeitgebern mithalten könnte. Wenn das Versprechen, das ja mehrmals gegeben worden ist – die abgeschaffte Sonderzahlung preisen wir wieder in die Grundbesoldung ein –, eingelöst worden wäre, dann hätte man mit der Reform zufrieden sein können. Aber dem ist nicht so.

Alles in allem spricht aus diesem Gesetzentwurf eines nicht: Anerkennung und Wertschätzung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ganz im Gegenteil: Man nimmt zwischen den Zeilen wahr, dass es doch lästige Ausgaben sind, die man da hat. Dies zeigt nicht zuletzt die Federführung für das Reförmchen, die das Finanzministerium hatte, und es zeigt nicht zuletzt auch, dass – Herr Michel, ich schätze Sie als finanzpolitischen Sprecher – ein Finanzpolitiker nach vorn tritt und die Rede zu diesem Gesetzentwurf hält.

Alles in allem: Drei Jahre kreißte dieser Berg, und er gebar ein Mäuschen. All das, was man sich eigentlich von einer Reform wünscht – flexiblere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, bessere Karrierechancen, gerechte Bezahlung, Personalentwicklung, Gesundheitsschutz –, haben wir leider nicht in dem Gesetzentwurf. Es ist, um auf heute Morgen zurückzukommen, ein 08/15-Papier, das uns hier vorgelegt wird, eine Abrundung – Herr Michel, Sie nannten es vorhin so – einer Kette von Entscheidungen. Damit haben Sie recht; aber es ist das letzte Glied in einer Kette von Entscheidungen, die alle nicht gut für den öffentlichen Dienst gewesen sind.

Deswegen können wir diesem Reförmchen heute leider nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, nun die FDP-Fraktion; Herr Abg. Biesok, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben als FDP das Ziel, den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zu modernisieren und zu flexibilisieren. Bestehende, starre Strukturen wollen wir aufbrechen. Mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform sorgen wir für ein zeitgemäßes und modernes Beamtenrecht und kommen unserem Ziel ein großes Stück näher.

Ein modernes und flexibles Dienstrecht ist kein Selbstzweck. Wir wollen den bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Stellenabbau im Verwaltungsbereich fortsetzen. Die durchschnittliche Stellenausstattung soll mittelfristig jener der Flächenländer West entsprechen. Dies kann man nicht einfach durch eine lineare Kürzung erreichen. Neben der Bereitschaft, in einigen Bereichen nachzujustieren, wie wir es zum Beispiel bei den Lehrern getan haben, brauchen wir auch in der Mitarbeiterführung und im Dienstrecht neue Instrumente, um flexibel auf neue Anforderungen reagieren zu können.

Beim Personaleinsatz müssen wir dahin kommen, flexibler und effizienter mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Nur ein Beispiel: Zur Absicherung des Unterrichtsausfalls haben wir mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 die flexibel einsetzbaren Mittel auf 12,5 Millionen Euro erhöht. Mit dem Programm "Unterrichtsgarantie“ soll schnell und unkompliziert auf Unterrichtsausfall reagiert werden können. Und was stellen wir fest? Es wirkt. Aber auch beim Umgang mit freien Stellengehältern wurden Möglichkeiten gefunden, Personalausfall – beispielsweise durch langzeiterkrankte Lehrer – relativ unkompliziert zu kompensieren und so entsprechende Lösungen zu finden.

Frau Friedel, Sie sagten, man müsse einige Sachen neu denken, und führten als Beispiel die Einheitslaufbahn an. Wir haben uns sehr lange darüber Gedanken gemacht, ob eine Einheitslaufbahn wirklich eine Vereinfachung oder eine Flexibilisierung bringt oder ob es ein Etikett ist, das man oben hinhängt, und unter dieser Einheitslaufbahn hat man dann doch wieder die alten Strukturen.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Strukturen, wie wir sie jetzt vorschlagen, der bessere Weg sind.

Wir haben aber an anderen Stellen auch innovative Elemente in diesem Gesetz eingeführt, und ich möchte sagen, dass wir diese Dinge weiter fortführen. Wir haben bereits jetzt im Freistaat Sachsen Modellversuche, die wir auf der Grundlage dieses Gesetzes weiter fortführen und verbessern können. Ich nenne hierzu nur die Staatskanzlei

oder das sächsische Wirtschaftsministerium, und ich nenne die Möglichkeiten, die wir im Rahmen des Hochschulfreiheitsgesetzes den Hochschulen gegeben haben, damit sie für ihr nicht verbeamtetes Personal vom Stellenplan abweichen und so flexibel auf Anforderungen im Hochschulbereich reagieren können. Den Hochschulen werden Globalbudgets zur Verfügung gestellt; und das kann ich mir auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sehr gut vorstellen.

Wie Sie sehen, gehört für uns zur Flexibilisierung des öffentlichen Dienstes mehr als nur die heute zur Beschlussfassung vorliegende Dienstrechts- und Besoldungsreform. Die Besoldungsreform ist aber gleichzeitig mehr als nur die wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf Beamte. Jens Michel hat es schon vorgestellt: Wir übertragen die Tarifeinigung zeitversetzt, aber im vollen Umfang auf die Beamten im Freistaat Sachsen, und darauf können wir stolz sein.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Weil wir vorausschauend planen und solide wirtschaften, können wir uns das leisten, was sich andere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, nicht mehr leisten können. Das gehört zur Wahrheit, wenn man über Beamtenrecht und Beamtenbesoldung sowie über solide Finanzen spricht. In Sachsen funktioniert Finanzpolitik noch, und das ist ein Verdienst der Koalition.

Die Dienstrechts-, Besoldungs- und Versorgungsrechtsreform ist unsere Antwort auf die Anforderungen an ein transparentes und leistungsorientiertes Landesgesetz, das die Wettbewerbsfähigkeit, die Qualität und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen stärkt und die Flexibilität sowie die Leistungsorientierung deutlich erhöht.

Natürlich hätten wir uns als FDP an der einen oder anderen Stelle etwas mehr gewünscht. Wir haben dazu sehr viele Diskussionen geführt, und ich möchte an dieser Stelle auch meinen Dank gegenüber dem Finanzministerium ausbringen. Wir haben an anderen Stellen erlebt, dass uns immer die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums vorgehalten wurden, um flexibilisierende Elemente aus dem Gesetz herauszuhalten. Mit dem Finanzministerium hatten wir einen Partner, mit dem geschaut wurde, wie man eine Lösung finden und wie man auch das Dienst- und das Besoldungsrecht deutlich flexibilisieren kann. Hierfür meinen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige wesentliche Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfes kurz vorstellen. Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf insbesondere die Familienfreundlichkeit des öffentlichen Dienstes. Der Familienzuschlag pro Kind wird um 30 Euro erhöht. Wir erweitern die Möglichkeiten der Teilzeit aus familiären Gründen und berücksichtigen dabei gleichzeitig die Interessen des Dienstherrn. So haben wir die Möglichkeit,

Kettenbeurlaubungen vorzunehmen, zurückgedrängt und dafür die Zeit, über die man beurlauben kann, deutlich erhöht. Wir schaffen verbesserte Beurlaubungsmöglichkeiten für ältere Beamte, und wir ermöglichen einen flexiblen Renteneintritt.

Wir haben die Praxisgebühr auf Bundesebene umgesetzt. Von Herrn Krauß wurde damals ausdrücklich kritisiert, dass man das getan hat. Wir waren sehr dafür, weil wir es für ein ungeeignetes Steuerungsinstrument gehalten haben, und wir haben dies entsprechend auch in der Dienstrechts- und Besoldungsreform berücksichtigt. Wir haben 40 Euro beim Selbstbehalt weggenommen. Das ist genau der Anteil, der damals, als der Selbstbehalt eingeführt wurde, für diesen Teil als Kompensation geschaffen wurde. Es ist eine Konsequenz, dass man das auch entsprechend einbringt.

Wir haben einige Leistungselemente eingeführt. Ich möchte nur die Gerichtsvollzieher benennen. Für diese haben wir den leistungsorientierten Anteil erhöht, sodass es hier einen Anreiz gibt, Vollstreckungsaufträge durchzuführen und sie zu guten Ergebnissen im Sinne der Rechtspflege zu bringen.

Besonders hervorheben möchte ich die Stärkung der Flexibilität und der Leistungsorientierung. Wir haben im letzten Doppelhaushalt insgesamt 7,5 Millionen Euro für Leistungsprämien vorgesehen. Davon werden wir für einige Besoldungsgruppen diese Leistungsprämien

pauschaliert in Höhe von 5 Millionen Euro ausgeben. Weitere 2,5 Millionen Euro sehen wir für Leistungsprämien vor. Die Möglichkeiten, Leistungsprämien zu vergeben, stärken wir mit diesem Gesetzentwurf.

Ich möchte nur mal sagen, was man damit alles machen kann. Wir haben in diesem Jahr bei den Lehrern zum ersten Mal wieder eine Situation, in der Leistungsprämien für Lehrer vergeben werden. Insgesamt wurden

600 000 Euro ausgegeben, an 120 Lehrer durchschnittlich 5 000 Euro, mit denen man besondere Verdienste von Pädagogen gewürdigt hat. In dem Moment, wo man besondere Aufgaben übernommen hat, eine besondere Belastung übernommen hat,

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Schulleiter! – Weiterer Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

hat man einen Zuschlag bekommen. Es gab eine Prämie dafür, und das ist für uns der richtige Weg.

(Beifall bei der FDP)

Allein mit der Reduzierung der Laufbahngruppen und der Bündelung in neun Fachrichtungen werden nicht nur Laufbahnwechsel erleichtert, sondern auch die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft erhöht. Dazu haben wir auch noch weitere flankierende Elemente eingebracht. Die bisherigen Altersstufen werden zu Erfahrungsstufen weiterentwickelt, bei denen die Rolle von Fortbildung und beruflicher Entwicklung deutlicher hervorgehoben wird, als es bei den bisherigen