Von den alten Bundesländern und in der Stellungnahme der Bundesministerin – ich glaube, schon a. D. – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger werden folgende fachliche Argumente angeführt: Sie sagt, die Kriterien sollen die Zahl der geführten patentgerichtlichen Verfahren an dem infrage kommenden Standort und die dort vorhandenen spezialisierten Anwältinnen und Anwälte sein.
Wir halten es für richtig und zielführend, den Kriterienkatalog um mindestens zwei Aspekte zu erweitern: um Fragen der Erreichbarkeit, der geografischen Lage sowie der Verkehrsanbindung der Standorte und um die Anzahl und die Entwicklung der Anzahl von Patentanmeldungen aus Wissenschaft und Wirtschaft, wobei deren Zahl im
Vor allem muss aber für uns und für alle gelten, einzufordern, dass nach den Empfehlungen der unabhängigen Föderalismuskommission aus dem Jahr 1992 neue Bundeseinrichtungen auch in den neuen Bundesländern angesiedelt werden. Diese Regelung hat aus unserer Sicht Bestand.
Die Kenntnis davon und die Bereitschaft scheinen aber zu schwinden. Deshalb halten wir es für legitim, daran auch aus dem Plenum des Sächsischen Landtags zu erinnern.
Erlauben Sie mir, noch einen Hinweis an die Fraktionen der CDU und der FDP zu richten: Gerade aufgrund des von Ihnen erst im Juni eingebrachten Antrags zum Sitz des Fünften Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig beschleicht sicherlich nicht nur mich ein déjà-vu-gleiches Gefühl. Der Fokus der Koalitionsfraktionen scheint bei justizpolitischen Debatten auf Standortfragen zu liegen, die außerhalb Sachsens entschieden werden. Wir würden uns deshalb wünschen, dass Sie Standortfragen, die in Sachsen, insbesondere im Justizressort entschieden werden, mit gleicher Vehemenz und Hingabe führen. Schon einmal Danke dafür.
Zu der hier diskutierten Standortfrage will ich zusammenfassen: Es wird darauf ankommen, dass wir uns gemeinsam für den Standort Leipzig starkmachen, und nicht zuletzt darauf, was die schwarz-rote Bundesregierung mit dem neuen Justizminister Heiko Maas in der Sache entscheidet.
Der Freistaat und seine derzeitige Staatsregierung können sich darauf verlassen, dass sich die SPD-Fraktion für einen Standort Leipzig starkmacht. Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Herr Kollege Mann hat das Erforderliche gesagt. Es ist erstaunlich, welche justizpolitischen Prioritäten die CDU/FDP-Koalition hier setzt. Es sind wichtige Themen, aber Standortthemen. Es sind eben keine inhaltlichen Themen.
Herr Kollege Schiemann, es ist doch selbstverständlich und auch selbstverständlich für die GRÜNE-Fraktion, dass es natürlich unser aller gemeinsames Ziel sein muss, dass Ostdeutschland bei vier Lokalkammern nicht unberücksichtigt bleiben darf.
Es ist aus unserer Sicht eigentlich nicht tragbar, wenn das Land Schleswig-Holstein in seiner Bundesratsinitiative, die im Oktober 2013 von der Tagesordnung abgesetzt wurde, keine einzige ostdeutsche Stadt vorschlägt. Das darf natürlich nicht sein.
Aus sächsischer Sicht ist es so, dass wir den Standort Leipzig bevorzugen müssen, weil er zentraler liegt als Dresden und weil wir dort diese Angelegenheiten im OLG-Bezirk Sachsen konzentriert haben. Darauf würde ich Wert legen und nicht auf diese große, durchaus zwiespältige Justiztradition des Standorts Leipzig, wie der Kollege Bartl zu Recht gesagt hat.
Mir ist es jetzt nicht so schnell möglich gewesen, Herr Biesok und Herr Schiemann, das genau nachzuvollziehen, aber wenn wir die Tradition Leipzigs nennen, dann bitte nicht erst beim Reich von 1871 anfangen. Schon das oberste Handelsgericht im Deutschen Zollverein war in Leipzig angesiedelt. Das ist eine Tradition, die man in diesem Zusammenhang vielleicht nicht vergessen sollte. Herr Schiemann, Sie nicken. Das ist gut.
Wenn wir uns jetzt die Vorschläge von SchleswigHolstein ansehen, nämlich Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg, dann schätze ich ein, dass München aufgrund des Europäischen Patentamts usw. gesetzt ist, Düsseldorf wohl auch wegen der Schwerpunktregion Nordrhein-Westfalen und Hamburg wegen Norddeutschland, und deswegen kann es wahrscheinlich nur um Mannheim oder Leipzig gehen, wenn man es real betrachtet.
Irrtum. Sie können uns dann ja aufklären. – Mannheim hat natürlich Baden-Württemberg als starke Wirtschaftsregion hinter sich, aber es geht eben darum, dass man sich gemeinsam für Leipzig einsetzt, dass sich alle ostdeutschen Bundesländer für Leipzig einsetzen.
Ich finde es schon fast frech, wenn in dem Antrag von Schleswig-Holstein steht, dass München auch Sachsen und Thüringen mit abdecken könnte. Wenn ich mir nur einmal die Bahnverbindung von München nach Dresden oder so etwas anschaue und mir dann die Bahnverbindung von Mannheim nach München ansehe, dann fahre ich dort – glaube ich – knapp zwei Stunden hin, während ich den Mantel darüber decken möchte, wie lange wir von München nach Dresden brauchen.
Es ist doch eine reine Selbstverständlichkeit, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen. Mich interessiert eigentlich nur, was die Staatsregierung in dieser Angelegenheit getan hat und wie sie es vermocht hat oder eben nicht vermocht hat, hier politische Bündnisse zu schließen, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu, aber wir hätten uns gern gewünscht, dass
vielleicht die Staatsregierung hier auch eher tätig wird und vielleicht auch so tätig wird, dass es in der Öffentlichkeit erkennbar ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was CDU und FDP hier fordern, ist etwas, das die Staatsregierung, speziell das Justizministerium, bereits im Mai 2013 gegenüber der Bundesministerin für Justiz getan hat. Nicht nur das, der Freistaat Sachsen hat sich auch in den Ausschüssen des Bundesrates bereits für die Errichtung einer Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts in Leipzig eingesetzt und gemeinsam mit den anderen mitteldeutschen Bundesländern einen entsprechenden Antrag eingebracht. Schließlich wurde dem Schreiben noch einmal mit einem Schreiben vom 10. Oktober 2013 Nachdruck verliehen.
Das alles können Sie der Antwort des Staatsministers Dr. Martens auf eine Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden, Holger Apfel, entnehmen. Sie ist zugegebenermaßen genau einen Tag nach dem Einreichen des Antrages eingegangen, war aber bereits seit dem 12. November im Geschäftsgang. Ihr Antrag ist also im Grunde überflüssig. Aber vielleicht sind Sie ja durch die Anfrage erst zu dem Antrag angeregt worden. Der Ideenreichtum der Koalitionsfraktionen ist ja ohne Hilfe – unter anderem von der anderen Elbseite – bekanntlich nur sehr schwach ausgeprägt.
Auch die NPD-Fraktion steht prinzipiell einer weiteren Stärkung des Justizstandortes Leipzig mit seiner großen Tradition und den Chancen für den Arbeitsmarkt positiv gegenüber. Wir werden uns allerdings dennoch voraussichtlich der Stimme enthalten, weil von uns Nationaldemokraten die Kosten dieser Errichtung, insbesondere die Erstausstattung, im Moment noch nicht zu überschauen sind. Die Antwort des Justizministers auf die entsprechende Frage unseres Fraktionsvorsitzenden ist unbefriedigend. Herr Staatsminister Dr. Martens teilte mit, dass Einzelheiten, die Erstausstattung der Lokalkammern betreffend, noch nicht bekannt seien und man deshalb keine Planungen zu einem möglichen Standort und über die zu schaffenden Arbeitsplätze vorlegen könne.
Die Kosten der Erstausstattung sind von den Vertragsmitgliedsstaaten zu tragen. Sachsen hat bereits eine Übernahme der Kosten gegenüber dem Bund zugesichert, obwohl es noch gar keine feste Planungsgrundlage gibt. Dies erscheint uns als Nationaldemokraten im Interesse des sächsischen Steuerzahlers zumindest als fragwürdig. Aber vielleicht kann der Staatsminister dazu gleich noch ein paar Ausführungen machen. Wenn diese kämen, wären wir natürlich auch gern bereit, dem noch zuzustimmen.
Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Staatsminister Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon im Sommer, genauer gesagt in der 79. Sitzung des Hauses am 20. Juni, haben wir über den Rechtsstandort Leipzig gesprochen. Sie erinnern sich, damals ging es um die Frage: Bleibt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig? – Er bleibt in Leipzig.
Eine solche Zusage zum Sitz einer deutschen Lokalkammer des EU-Patentgerichts kann ich Ihnen heute leider nicht machen; denn die Entscheidung – auch das ist bekannt – ist bisher noch nicht gefallen. Aber ich teile uneingeschränkt die von Ihnen geäußerte Auffassung, dass Leipzig in seiner Tradition als Rechtsstadt in der Tat dafür prädestiniert ist, auch Heimat eines europäischen Gerichts zu werden. Die Einrichtung eines internationalen, für Patentsachen zuständigen Spruchkörpers in Leipzig wäre auch eine wünschenswerte Unterstützung für die Innovationsstrategie, die die Staatsregierung am 12. Juli 2013 beschlossen hat. Die Strategie sieht unter anderem vor, die sächsischen Patentinformationszentren als kompetente Dienstleister für Wirtschaft und Wissenschaft weiterzuentwickeln. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen hier Unterstützung beim Schutz geistigen Eigentums bekommen. Die Bestimmung des Sitzes der Lokalkammer geht aber nach meinem Dafürhalten über diesen rein regionalen Aspekt um Leipzig herum weit hinaus.
Gestatten Sie mir einen Blick auf die Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Lokalkammern. Das europäische Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ist zunächst ein grundlegender Schritt auf dem Weg der Staatengemeinschaft zu einem einheitlichen Schutz europäischer Patente. Das ist zu begrüßen. Nach diesem Vertrag sollen Rechtsstreitigkeiten über die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten aus Patenten zukünftig vor einem einheitlichen europäischen Patentgericht ausgetragen werden. Das Gericht wird in erster Instanz über eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und zwei Abteilungen in London und München verfügen. Deswegen verwundert es nicht, dass in der Frage der möglichen Standorte München bereits als gesetzt gilt. Daneben wird es im Hinblick auf die angestrebte räumliche Ausdehnung des Vertragsgebietes auch sogenannte Lokalkammern geben. Abhängig von der Zahl der Patentverfahren kann jeder Vertragsstaat beantragen, bis zu vier Lokalkammern in seinem Hoheitsgebiet zu errichten. Auch für die Bundesrepublik Deutschland wären es also bis zu vier.
Die Bundesregierung hat zeitnah signalisiert, dass Deutschland vier Standorte benennen würde. Wir haben uns deswegen schon im Mai dieses Jahres um die Errich
Bekanntlich haben sich neben München als schon gesetztem Standort europäischer Patenteinrichtungen Düsseldorf und Mannheim bereits beworben, später auch Hamburg. Das sind allerdings mit Leipzig dann fünf Bewerberstädte. Die eben genannten vier Standorte wären für wichtige ostdeutsche Wirtschaftsregionen nur mit erheblichem Aufwand zu erreichen.
Stellen Sie sich die Deutschlandkarte vor und denken Sie beispielsweise an Jena mit seiner optischen Industrie, an die Automobilbauer und Zulieferer in Dresden, Eisenach, Leipzig oder Zwickau, an die Luft- und Raumfahrttechnik, die es in Brandenburg gibt, oder an die chemische Industrie oder die Fotovoltaikunternehmen im Großraum Bitterfeld. Jetzt nehmen Sie diese imaginäre Deutschlandkarte auf einer Folie und legen die Standorte der anderen Bewerberstädte darüber, dann verstehen Sie, welche Sorge uns umtreibt.
Es geht eben nicht nur um die Verteilung von Gerichtsstandorten, sondern auch um die Schaffung von Infrastrukturen insgesamt, die eine hochtechnologisch orientierte Wirtschaft benötigt. Es geht hier um nichts anderes als um die Vertretung ostdeutscher Interessen insgesamt. Deswegen haben die Vertreter aller Länder, die im östlichen Teil Deutschlands liegen, auch gegenüber den Bundesratsausschüssen keinen Zweifel aufkommen
lassen, dass aus ihrer Sicht eine der einzurichtenden Lokalkammern in Leipzig liegen müsse. Auch die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, die MPK Ost, haben sich völlig ungeachtet der Parteizugehörigkeit darüber verständigt, dass Leipzig aus unserer Sicht nicht nur ein wünschenswerter, sondern ein notwendiger Standort für eine dieser Patentkammern ist.
Aber jetzt wird es parteipolitisch doch mal sehr interessant. Die Rede von Herrn Mann habe ich mit großem Interesse gehört. Der Vorschlag, dass bei der Verteilung ausschließlich westdeutsche Standorte Berücksichtigung finden sollen, stammt aus Schleswig-Holstein. Da fragen wir doch einmal: Wer stellt denn den Ministerpräsidenten und wer die Justizministerin in der Koalition von Schleswig-Holstein?
Dann stellen wir fest, welche Standorte außer dem gesetzten Standort München begünstigt sind. Wer regiert denn in Hamburg? Wer regiert in Düsseldorf? In welcher Koalition sitzt der Justizminister, der für Mannheim zuständig ist? Aha. Dann wird es auch verständlich, dass in der Diskussion mit den Ministerpräsidenten der Erste Bürgermeister von Hamburg zur nachträglichen Bewerbung Hamburgs zum einen gesagt hat, dass sie wegen der Anzahl der Patente notwendig sei, und zum Zweiten meinte, dass der Osten so strukturschwach wäre, dass er das nie hinbekommen würde. Deswegen sei die Benennung Leipzig eigentlich eine Kriegserklärung. Daher weht der Wind, meine Damen und Herren. Die SPD im Bun