Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

Für die NPD-Fraktion, meine Damen und Herren, steht fest, dass eine verantwortungsbewusste nationale Arbeitsmarktpolitik nicht die Aufgabe hat, arbeitslose Deutsche aus ihrer Heimat herauszureißen und auf einen landesweiten, bundesweiten oder gar einen sogenannten globalen Arbeitsmarkt und in eine ungewisse Zukunft, fernab der Heimat, zu schicken. Vielmehr sieht die NPD als soziale Heimatpartei Deutschlands ihre Aufgabe darin, unseren Landsleuten hier im eigenen Land und in der eigenen Heimat eine Perspektive zu geben.

Herr Schimmer, Sie kommen zum Schluss?

Solange jedoch die Schaffung neuer, angemessener Arbeitsplätze für die Einheimischen noch nicht in dem erforderlichen Maße gelingt, dürfen auch öffentliche Beschäftigungsverhältnisse kein Tabu sein.

Herr Schimmer.

Meine Fraktion kann dem Antrag der SPD nur mit den von uns gewünschten Änderungen zustimmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Ich bringe den Änderungsantrag in der Drucksache 5/1655 zur Abstimmung. Ich bitte um die DafürStimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Es gibt in der Drucksache 5/1668 noch einen weiteren Änderungsantrag zu dem Antrag in der Drucksache 5/1493. Der Änderungsantrag soll jetzt eingebracht werden? – Herr Jennerjahn, Sie haben das Wort.

Ich mache es ganz kurz. In meinen Ausführungen habe ich formuliert, dass wir den Arbeitsauftrag, den die SPD an die Staatsregierung formuliert, für notwendig halten. Die CDU hat sich mittlerweile bei dem Prinzip der Leistungsgewährung aus einer Hand zu einer Grundgesetzänderung durchgerungen. Insofern sollten wir mit dem vorliegenden Antrag nicht hinter den erreichten Status quo zurückfallen. Aus diesem Grund stellen wir unseren Änderungsantrag. Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen, Herr Jennerjahn.

Gibt es hierzu Beratungsbedarf? – Ich kann keinen sehen. Also können wir abstimmen. Ich bitte um die Dafürstimmen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den vorliegenden Grundantrag in der Drucksache 5/1493 zur Abstimmung auf und bitte Sie um die DafürStimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist auch dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Sächsische Solarbranche unterstützen – Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten

Drucksache 5/1387, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: Zunächst die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sodann CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich eröffne die Aussprache und bitte Herrn Lichdi, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der doch sehr aufschlussreichen Debatte heute früh sollten wir noch etwas ausführlicher über dieses Thema sprechen. Unser Antrag zielt auf ein deutliches Zeichen der Unterstützung des Landtags für die sächsische Fotovoltaikindustrie. Diese Unterstützung braucht sie ganz akut in der morgigen Debatte in den Ausschüssen des Bundesrates zu den Anträgen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburgs, Bremens und des Saarlandes.

Die Debatte heute Morgen hat leider gezeigt, dass die Staatsregierung nicht bereit ist, diese Initiativen zu unterstützen. Herr Staatsminister Morlok führt als Begründung dafür an, dass man ja alles herausgeholt habe, was man habe herausholen können, und dass es jetzt nur noch um „Showanträge“ seitens der Bundesländer ginge.

(Staatsminister Sven Morlok: Genau!)

Herr Morlok, Sie verkennen damit die politische Bedeutung und das politische Gewicht des Bundesrates funda

mental! Wenn wir heute hören, dass sich auch der bayerische Ministerpräsident in dieser Frage anders positioniert hat, dann halte ich es für Ihre Pflicht als sächsischer Wirtschaftsminister, dazu beizutragen, dass doch noch einmal etwas Bewegung in die Debatte in die richtige Richtung kommt. Denn: Die sächsische Fotovoltaikindustrie braucht eine langfristige Perspektive, insbesondere in der Forschung.

Nun haben die Redner der Koalition heute früh angeführt – es war ja auch zu lesen –, dass Herr Vaatz, Fraktionsvize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 100 Millionen Euro extra für gesamtdeutsche Solarforschung lockergemacht habe. Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, wenn ich zugleich sehe, dass das Marktanreizprogramm von der Bundesregierung bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zu einem Viertel gesperrt worden ist. Ob also die 100 Millionen Euro, mit denen jetzt gewinkt wird, tatsächlich frisches Geld sind und ob das Geld tatsächlich bei uns ankommt, dahinter möchte ich doch ein dickes Fragezeichen setzen. Vielleicht können Sie dazu Stellung nehmen, Herr Morlok.

Aber die Fotovoltaikindustrie braucht klare und ehrgeizige Ausbauziele, und sie braucht hier in Sachsen den Abbau unsinniger Genehmigungsanforderungen, die in anderen Bundesländern schon lange nicht mehr bestehen.

Ich habe den Eindruck, dass viele immer noch nicht verstanden haben, dass die erneuerbaren Energien in Sachsen, insbesondere die PV-Industrie, in den letzten

Jahren die größten Jobbringer überhaupt gewesen sind. In ganz Sachsen sind derzeit 10 000 Menschen rund um die erneuerbaren Energien beschäftigt, allein 5 400 Menschen in der PV-Industrie. Namen wie Solarworld, Roth & Rau, Wacker oder Solarwatt in Dresden stehen für erfolgreiche sächsische Firmen mit weltweiter Bedeutung.

Ich verstehe nicht, wieso Sie, Herr Wirtschaftsminister, dies kleinreden. In Ihrer Pressemitteilung vom 4. Februar muss ich lesen, dass in Sachsens PV-Industrie nur 4 200 Menschen arbeiten würden. Herr Morlok, ich frage Sie: Warum unterschlagen Sie einfach mehr als tausend Arbeitsplätze? Das ist doch eine Erfolgsgeschichte! Korrigieren Sie bitte Ihre Homepage und vertreten Sie diese Erfolgsmeldung entsprechend!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Warum tun Sie das nicht? Ich habe den Verdacht, dass es Ihnen immer noch darum geht, das Licht der erneuerbaren Energien unter den Scheffel zu stellen, weil Sie an der Braunkohle festhalten und deswegen den Menschen nicht so klar sagen wollen, dass im Bereich der erneuerbaren Energien mehr als dreimal so viele Menschen Arbeit finden wie in der Braunkohleindustrie in Sachsen. Ich wünsche mir von Ihnen, dass Sie das auch einmal vorbringen.

Da das Erneuerbare-Energien-Gesetz heute früh von Herrn Heidan und anderen Kollegen angegriffen wurde, sage ich es noch einmal: Es gab in Deutschland zu keinem Zeitpunkt eine so wichtige Technologieförderung, die von Anfang an degressiv ausgestaltet war und bei der die Degression auch eingehalten wurde. Das war bei keiner fossilen Industrie der Fall, auch nicht bei der Atomindustrie oder einer anderen Technologieförderung.

Meine Damen und Herren! Ich sage es ganz eindeutig: Wir GRÜNEN stehen zu dieser Technologieförderung, weil sie uns den Weg in eine saubere, CO2-arme Energieversorgung der Zukunft bahnt. Deshalb bekennen wir uns – ganz anders als Sie – auch zu dem politischen Ziel „100 % Erneuerbare“, und das möglichst schnell und nicht erst um die Mitte des Jahrhunderts, Frau Runge. Wir wollen von fossilen Rohstoffen und Importen unabhängig werden. Wir wollen die Wertschöpfung im Energiesektor in das eigene Land zurückholen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte, da meine Redezeit sehr begrenzt ist, nur noch auf Punkt 4 unseres Antrags eingehen. Sachsen leistet sich – völlig unverständlicherweise – eine Genehmigungspflicht für Fotovoltaikanlagen an und in Gebäuden. Nach der Lesart des Innenministeriums sind PV-Anlagen nach der Bauordnung nur dann genehmigungsfrei, wenn Sie zur Haustechnik gehören. PV-Anlagen gehören dann zur Haustechnik, wenn der erzeugte Strom unmittelbar im Haus verbraucht wird. Wird der Strom aber ins Netz eingespeist, dann wird die Anlage plötzlich genehmigungspflichtig. Dies ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht völlig absurd; denn ob der Strom eingespeist oder selbst verbraucht wird, kann auch nach Bau der Dachanlage geän

dert werden. Sollte etwa eine Anlage nachträglich genehmigungspflichtig werden, wenn sich der Eigentümer entscheidet, den Strom nicht mehr selbst zu verbrauchen, sondern ins Netz einzuspeisen? Das ist zwar bürokratischer Blödsinn, aber Rechtslage im Freistaat Sachsen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage am Mikrofon 6?

Ja, bitte.

Bitte.

Herr Lichdi, sind Ihnen die tatsächlichen Potenziale in Sachsen in Bezug auf die erneuerbaren Energien bekannt? Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, mit wie viel Tausend Euro Arbeitsplätze im Bereich der konventionellen Energien und im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert werden?

Den zweiten Teil Ihrer Frage habe ich nicht verstanden; vielleicht können Sie sie wiederholen.

Zum ersten Teil der Frage: Bezüglich der Potenziale in Sachsen wissen sicherlich auch Sie, dass meine Fraktion im Dezember 2008 die „Grüne Ausbaustudie 2020“ vorgelegt hat, in der wir die Potenziale in den Bereichen Wind, Solar und Biomasse berechnet haben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen – wie in unserem Antrag nachzulesen –, dass wir in zehn Jahren bis zu 5 700 Gigawatt auch in der Fotovoltaik mobilisieren können, wenn wir uns sehr anstrengen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber die Erreichung ist möglich.

Wenn Sie Ihre zweite Frage wiederholen könnten, würde ich gern versuchen, sie zu beantworten.

Ich werde Ihnen die Antwort geben. Im Bereich – –

Herr Meyer, Sie stellen eine Frage. Es war der Vorschlag, dass Sie den zweiten Teil der Frage noch einmal wiederholen.

Ist Ihnen bekannt, mit wie viel Tausend Euro Arbeitsplätze in der konventionellen Energie in Deutschland subventioniert werden und entsprechend auch im Bereich der erneuerbaren Energien?

Mir ist beispielsweise bekannt, dass entgegen der Aussage, die aus Ihren Reihen immer kommt, die Braunkohleindustrie nach einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2004 mit jährlich einer Milliarde Euro subventioniert wird. Die Frage der Steinkohlesubventionierung kann ich Ihnen jetzt nicht auf Heller und Pfennig beantworten. Es ist so, dass diese 2012 auf den Prüfstand kommen soll. Es handelt sich dabei immer um noch mehrere Milliarden Euro, die dort fließen.

Die Baugenehmigungspflicht zu Fotovoltaikanlagen dient allgemein der vorsorgenden Kontrolle und der Abwehr

von Gefahren, die von dem Bauwerk ausgehen. Bei den Fotovoltaikanlagen geht es natürlich etwa um die sichere Verankerung der Anlagen oder um statische Fragen. In anderen Bundesländern gibt es dazu schon länger viel bessere Lösungen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind Solaranlagen gänzlich genehmigungsfrei. In vielen Bundesländern besteht nur eine Genehmigungspflicht bei Aufstellen auf Schrägdächern. Wieder einmal lohnt sich ein Blick nach Bayern, das sich die CDU ja sonst so gern zum Vorbild nimmt. Dort sind auch Solaranlagen verfahrensfrei nach ebendiesen Maßgaben.