Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Schneider hat gute Argumente ins Feld geführt. Ich möchte nicht alles wiederholen, deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Die Fraktion GRÜNE; Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder kommt der Frühling – hoffentlich! Alle Jahre wieder kommen Rundfunkänderungsstaatsverträge. Alle Jahre wieder macht dieser Sächsische Landtag eine Anhörung, und wir hören dann von den Interessenvertretern die Argumente, die sie einst vorgebracht haben, als noch die Verhandlungen liefen, und wie sie gegebenenfalls Lobbyarbeit bei den Staatskanzleien geleistet haben. Alle Jahre wieder stehen wir vor der Entscheidung, Ja oder Nein zu sagen, ohne uns auch nur ernsthaft mit Einfluss auf diese Entscheidung ausstatten zu können; und angesichts der Tatsache, dass der Herr Ministerpräsident am 20. Oktober 2009 diesen Staatsvertrag unterschrieben hat, ist die Entscheidung natürlich glasklar.

Ich finde das zutiefst unbefriedigend, auch für Sie als Koalitionsabgeordnete; denn notwendig und diesem Parlament angemessen wäre doch eine Unterrichtung während der Verhandlung, aber auch die Möglichkeit einer Meinungsbildung. Wir haben deshalb den entsprechenden Antrag der Linksfraktion unterstützt. Ich kann ja noch verstehen, dass sich die Staatsregierung hinter dem „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“ versteckt hat; aber dass auch Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ein solches Vorgehen, das ja eine stärkere Ausstattung des Parlaments wäre, abgelehnt haben, kann ich nur als einen Akt der Selbstenthauptung als Parlamentarier bezeichnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Wir sind jetzt beim vorliegenden Staatsvertrag dabei, eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2007 umzusetzen. Es geht um Liberalisierung von Werbung, um Produktplatzierung. Diese Richtlinie stammt aus einer Zeit, die für Werbung nicht einfach war. Der Rückgang der Werbeerlöse war

flächendeckend und im Hörfunk und Fernsehen noch stärker als auf dem Gesamtmarkt.

Der Medienrechtler Dr. Heinker hat in der bereits erwähnten Anhörung eine Studie vorgestellt, in der dargestellt wurde, dass insbesondere die klassischen Werbespots zunehmend schlechter akzeptiert werden. Wenn ein solcher Werbespot kommt, sagen zwei Drittel der Befragten: Wir wechseln das Programm. Drei Viertel sagen: Wir verrichten eventuell ganz andere Tätigkeiten. Ein Zwanzigstel sagt: Wir schauen aufmerksam zu. – Eine so geringe Akzeptanz ist natürlich ein enormer Anreiz, Produktplatzierung als eine zusätzliche Möglichkeit für Werbeerlöse ins Spiel zu bringen. Ich weiß nicht, ob es ein Hörfehler oder ein freudscher Versprecher war. Ich halte es für bezeichnend, dass an dieser Stelle der Anhörung der Satz steht: „Der Schutz von Schleichwerbung genießt im deutschen Recht einen sehr hohen Stellenwert.“

(Heiterkeit des Abg. Falk Neubert, Linksfraktion)

Ich bin wirklich traurig, dass die Empörung offensichtlich vergessen ist, die vor einigen Jahren der verdiente Journalist Volker Lilienthal von epd Medien mit seinem investigativen Journalismus in Sachen „Marienhof“ ausgelöst hat. Kollege Falk Neubert hat andere Beispiele genannt. Vergessen sind also auch all diese Skandale. Vergessen ist die damalige Botschaft, es stehe die Glaubwürdigkeit des Mediums Fernsehen in Gefahr. Wir waren uns hier in diesem Sächsischen Landtag auch alle einig, deshalb war es für mich völlig folgerichtig, dass sich die Bundesländer und die Bundesregierung parteiübergreifend gegenüber der EU-Kommission für ein Verbot von Produktplatzierung eingesetzt haben.

Umso unverständlicher ist die Kehrtwendung mit diesem Staatsvertrag. Offensichtlich haben sich hier Werbewirtschaft und die kommerziellen Interessen der Privatrundfunkveranstalter durchgesetzt, obwohl – das muss eindeutig gesagt werden – die EU-Richtlinie den Ländern die Möglichkeit gibt, Product Placement komplett zu verbieten. Schleichwerbung durchbricht die Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt. Das ist bereits gesagt worden. Ich halte das auch für besonders infam, denn Schleichwerbung schleicht sich ein. Sie ist verbunden mit der Gefahr, Menschen zu manipulieren, und das ist natürlich, wenn es um Zuschauer eines Massenmediums geht, auch eine eminent ethische Frage.

Product Placement, Produktplatzierung, unterscheidet sich von Schleichwerbung in diesem Staatsvertrag nur dadurch, dass sie gekennzeichnet werden soll. Die Art der Kennzeichnung ist ungeklärt. Es soll am Anfang, am Ende und bei Werbepausen erfolgen. Das normale, heute typische Zuschauerverhalten gerade bei jungen Leuten, hin und her zu zappen, da und dort mal in eine Sendung zu schalten, wird dafür sorgen, dass diese Kennzeichnungen überhaupt nicht bemerkt werden, sodass man unterm Strich ganz sachlich sagen kann: Produktplatzierung ist eine spezielle Form von Schleichwerbung. Die einzige Möglichkeit, dem zu entgehen, wäre, solche Sendungen,

in denen Produkte platziert werden, als Dauerwerbesendungen zu kennzeichnen.

Die Regelungen zur Produktplatzierung bieten auch eine Grundlage, um wachsenden Druck auf Autoren und Journalisten auszuüben, sich solchen kommerziellen Einflüssen zu unterwerfen. Wir sollten uns da keine Illusionen machen; das ist kaum zu kontrollieren. Es geht also nicht nur um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, den ich im Gegensatz zu Prof. Schneider gerade in einem Vermeiden von Produktplatzierung bei Eigen- und Auftragsproduktionen sehe. Es geht auch um einen Schutz der Freiheit und der Rechte der Redakteure und Autoren.

Aus diesem Grund ist es nicht nur der Bund der Verbraucherzentralen gewesen, sondern auch Gewerkschaften wie ver.di sowie der Deutsche Journalistenverband, die mit aller Kraft gegen die Legalisierung von Produktplatzierung gekämpft haben. Machen wir uns doch bitte keine Illusionen: Die ganz klare Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt wird mit dieser Regelung aufgegeben. Die Notwendigkeit der klaren Trennung gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen, sondern genauso für den privaten Rundfunk. Die Versuchung wird in der Folge sehr groß sein, diese Trennung auch bei den Printmedien zu unterlaufen, und mittel- und langfristig – das sehen durchaus Verfassungsrechtler so – ist zu befürchten, dass damit auch eine Beeinträchtigung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit eintritt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. September 2007 in seinem Rundfunkurteil ausgeführt, dass die Steuerung von Rundfunkveranstaltern allein über den Markt die Ziele der inhaltlichen Vielfalt gefährdet, Ziele, die besonders wichtig für ein Funktionieren der Demokratie sind. Es kann nach Überzeugung meiner Fraktion nicht unsere Aufgabe als Gesetzgeber sein, den Rundfunk einseitig an den Interessen der Werbewirtschaft auszurichten, so wie es dieser Staatsvertrag, der die Balance verloren hat, jetzt tut.

Sie, meine Damen und Herren der Koalition, sind offensichtlich durch die Unterschrift Ihres Ministerpräsidenten gebunden. Sie werden jetzt einem Vertrag zustimmen, den Sie in keiner Art und Weise beeinflussen können. Wir haben die Freiheit, Nein zu sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Die NPDFraktion; Herr Abg. Gansel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute schon mehrfach gehört, dass es sich bei dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag um die bloße Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments in sächsisches Landesrecht handelt. Das ist genau die gesetzgeberische Fremdbestimmung durch die Europäische Union, die die etablierten Kompetenzabtretungsparteien immer gewollt haben und die die NPD immer entschieden abgelehnt hat.

Man entmachtet den eigenen Volkssouverän, peitscht die Richtlinien der Eurokraten durchs Parlament und fühlt sich dabei noch als guter Europäer.

Dieses Mal darf nun der Sächsische Landtag eine Richtlinie des EU-Parlaments über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in Länderrecht abnicken. Das heutige Parlamentspalaver könnten wir uns aber auch sparen; denn in den Gesetzgebungsprozess waren die sächsischen Volksvertreter zu keinem Zeitpunkt eingebunden. Genau auf dieses grundsätzliche Demokratiedefizit wies bei der Anhörung am 14. Januar 2010 die Sachverständige Ursula Adelt hin. Sie beklagte, dass Anhörungen zu den Rundfunkänderungsstaatsverträgen immer dann stattfinden, wenn „die politischen Entscheidungen schon getroffen worden sind und wir uns heute über Dinge unterhalten, die im Großen und Ganzen am 01.04.2010 so umgesetzt werden, wie sie im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich festgehalten sind“.

Ein weiterer Sachverständiger besagter Anhörung wies kopfschüttelnd darauf hin, dass derartig sinnfreie Anhörungen in allen 16 Länderparlamenten stattfinden, damit anschließend 16 Länderparlamente das absegnen, was in Brüssel und Straßburg autonom beschlossen wurde. Durch die permanente Abtretung nationaler Hoheitsrechte wurde eine Demokratiefassade errichtet, die nichts als eine Karikatur wirklicher Volksherrschaft ist.

Was hat nun heute auf Geheiß der Europäischen Union in diesem „Hohen Haus“ der Demokratie durchgewinkt und abgenickt zu werden? Nun, die Europäische Kommission hat liberalere Werberichtlinien für öffentlich-rechtliche wie private Fernsehanbieter festgesetzt, und sie hat einen neuen Umgang mit Produktplatzierung im Fernsehen beschlossen. Wegen des Rückganges der klassischen Spotwerbung in den Werbeblöcken und der Zunahme der sogenannten Schleichwerbung im Fernsehen sah sie hier augenscheinlich Handlungsbedarf. Produktplatzierung ist genauso dual wie das deutsche Fernsehsystem. Sie unterteilt sich in entgeltliche Platzierung, etwa, wenn die Firma BMW der Produktionsfirma 10 Millionen Euro dafür zahlt, dass James Bond einen Z 3 fährt, und sie unterteilt sich ferner in „unentgeltliche Produktionshilfen“. Solche sogenannten Produktionshilfen liegen vor, wenn BMW den öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Dreharbeiten eines neuen „Tatort“ beispielsweise kostenlos einen BMW zur Verfügung stellt.

Seit vielen Jahren ist diese Produktplatzierung auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine Selbstverständlichkeit. Welch Wunder, dass der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ganz senderfreundlich den Einsatz kostenloser Produktionshilfen zulässt, wenn der Zuschauer nur kurz vorher informiert wird, dass Produktplatzierungen in der nachfolgenden Sendung möglich sind. Dies ist ein geradezu genialer Einfall, und er macht sich daran fest, dass man zukünftig Namen und Logo der werbenden Firma einblenden kann, um damit vor ebendieser zu warnen. Eine bessere Werbung zur besten Sendezeit ist nicht denkbar.

Auf diese durchaus findige Weise wird der Schutz des Verbrauchers in sein Gegenteil verkehrt. Das Verbraucherschutzversprechen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird somit gebrochen. Die Vorgaben aus Europa sind zudem vielfach unkonkret und nichts als bloße Absichtserklärungen. So sollen beispielsweise redaktionelle Einflussnahmen von werbenden Firmen unterbunden werden, ohne dass konkretisiert wird, wie dies geschehen soll.

Meine Damen und Herren! Die NPD wird den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen, weil wir grundsätzlich europäische Gängelungsversuche ablehnen und weil wir die Forderung nach Eindämmung der Schleichwerbung ernst nehmen. In dieser Vertragsvorlage der Eurokraten fehlt uns sowohl die nötige Transparenz als auch eine nötige quantitative Begrenzung von Produktplatzierung im Fernsehen. Wir lehnen diesen 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, so wie wir alle anderen vorherigen Staatsverträge abgelehnt haben.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Wird weiterhin das Wort in der Debatte zum Gesetzentwurf gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Wünscht die Staatsregierung zu sprechen? – Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Ulbig; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Dr. Beermann hatte mich gebeten, ihn heute zu vertreten. Vor diesem Hintergrund und vor dem, dass von Herrn Prof. Schneider die Argumente bereits intensiv vorgetragen worden sind, möchte ich meine Rede nur zu Protokoll geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Damit können wir zur Abstimmung kommen. Mir liegen keine Änderungsanträge vor, über die abgestimmt werden müsste. Aufgerufen ist das Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, beraten und abstimmen.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer ihr die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Ich bitte um die Gegenstimmen. – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung und eine Reihe von Gegenstimmen. Dennoch ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

(Leichte Unruhe im Saal)

Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Ich möchte Sie bitten, etwas Ruhe zu bewahren.

Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen. Dem Artikel 1 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen. Artikel 2 wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 3 auf, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen und wenige Gegenstimmen. Artikel 3 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich stelle nunmehr den Entwurf Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch ist dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Erklärungen zu Protokoll

Was wäre das Traumschiff ohne Schiff?

Was wäre James Bond ohne seinen Aston Martin?

Was wären die Tatort-Kommissare ohne Dienstwagen?

Wenn der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht verabschiedet würde, dann dürfen diese Filme so zukünftig nicht mehr ausgestrahlt werden. Kernstück des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind Neuregelungen für die Werbung und insbesondere der Umgang mit Produktplatzierungen.

Am Anfang der Diskussion auf EU-Ebene stand das Ziel einer weitreichenden Liberalisierung und Modernisierung der Fernsehrichtlinie (AVMD-Richtlinie). Die EU hatte sich viel vorgenommen – übrig geblieben ist aber deutlich weniger. Wir sind dennoch froh, dass es bei der Umsetzung des EU-Rechts wenigstens gelungen ist, eine Neuregelung für die Produktplatzierung zu finden.

Klar ist, dass viele aufwendige Film- oder Fernsehproduktionen ohne Unterstützung der Wirtschaft heute kaum möglich sind und dass aus der Wirtschaft auch ein Interesse an Produktplatzierungen besteht. Dabei müssen wirtschaftliche Interessen von Produzenten und Sendern sowie das Transparenzgebot gegenüber dem Zuschauer miteinander vereinbart werden.

Natürlich ist das eine Gratwanderung. Fernsehfilme ohne Produkte und Marken sind realitätsfremd. Denken Sie nur an das Logo auf Laptops oder Handys oder an bestimmte Automarken. Ob bewusst bezahlte Platzierung oder nur einfache Nutzung – einen Werbeeffekt gibt es in jedem Fall. Wir begrüßen daher grundsätzlich transparente Regeln für Produktplatzierungen. Diese Werbeform

gehört aus dem Zwielicht herausgeholt. Deshalb ist es gut, dass die Kennzeichnung jetzt verpflichtend geregelt wird.