Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

2. In welchem Maße sehen die aktuellen Planungen der Bahnneubaustrecke Dresden – Prag angesichts der besonderen Situation (Gebirgsquerung, Tunnelstrecke) eine Nutzung durch den Güterverkehr vor?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Dr. Martens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den vorliegenden Fragen kann ich für die Staatsregierung wie folgt antworten:

Erstens. Die Beauftragung von Planungen für die Neubaustrecke kann erst nach Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder die Deut

sche Bahn erfolgen. Der Freistaat Sachsen hat im März 2013 die Einordnung des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan beantragt. Vom BMVI wird für alle neuen Vorhaben eine nochmalige Kosten-Nutzen

Untersuchung erfolgen.

Das SMWA hat für eine möglichst erfolgreiche Bedarfsplaneinordnung Voruntersuchungen durchgeführt. Diese haben sich im Wesentlichen auf mögliche Trassenvarianten, die Ermittlung der Entlastungswirkung gegenüber der Elbtalstrecke sowie die betriebliche Kapazität der Neubaustrecke bezogen. Maßgebliche Kriterien sind dabei möglichst geringe Eingriffe in Natur- und Schutzgebiete sowie Siedlungsräume, die Investitionskosten und die uneingeschränkte Nutzung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr, da aus Letzterem der überwiegende Nutzen für das Vorhaben resultiert.

Im nächsten Schritt, der gegenwärtig im SMWA vorbereitet wird, werden neben technischen und rechtlichen Fragen zum Abgleich des Regelwerkes zwischen den beiden Staaten schwerpunktmäßig umwelt- und siedlungsrelevante Faktoren tiefergehend untersucht.

Zweitens: Die Trassenführung wird so gewählt, dass ein uneingeschränkter Güterverkehr in beiden Richtungen möglich ist. Nach der Richtlinie des Eisenbahnbundesamtes „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ dürfen in zweigleisigen Tunneln fahrplanmäßige Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen nicht vorgesehen werden.

Grund sind die im Begegnungsfall mit einem schnellfahrenden Reisezug auftretenden hohen Druckkräfte der vor dem Zug mit Schallgeschwindigkeit laufenden Druckwellen. Daher wird je Fahrtrichtung eine Tunnelröhre mit jeweils einem Gleis vorgesehen; damit wird ein begeg

nungsfreier Verkehr von schnellfahrendem Personenfernverkehr und langsamerem, nicht druckertüchtigtem Güterverkehr – so heißt das – ermöglicht. Es wird eine Maximalsteigung auf der gesamten Strecke von 12,5 pro mille eingehalten. Damit können auch Güterzüge mit einem Gewicht bis 1 600 Tonnen dort verkehren.

Es gibt noch Nachfragen, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, bitte.

Ich weiß, es trifft Sie als Vertreter. Dennoch möchte ich aus aktuellem Grund die Nachfrage gern stellen: Sind diese Voruntersuchungen derzeit abgeschlossen?

(Staatsminister Dr. Jürgen Martens blättert in seinen Unterlagen.)

Die Voruntersuchungen, die hier erwähnt sind, sind durchgeführt; jetzt werden die Regelwerke abschließend abgeglichen.

Wann wird – auf Stand der Voruntersuchungen – eine konkrete Aussage zu der Frage des Güterverkehrs und damit auch zur Wirtschaftlichkeit möglich sein?

Das kann ich Ihnen so nicht beantworten.

Schriftlich wahrscheinlich?

Ich werde die Frage an Kollegen Morlok weitergeben.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Nazistische und polenfeindliche Provokation sächsischer Touristen in Karpacz interjection: (Republik Polen) (Frage Nr. 1)

Nach Meldungen polnischer und deutscher Medien kam es Mitte Januar dieses Jahres in dem bekannten polnischen Urlaubsort Karpacz durch eine Gruppe aus Dresden stammender Touristen zu nazistischen und polenfeindlichen Provokationen der anderen Urlaubsgäste und des dortigen Personals. Es sollen nazistische Grußgesten gezeigt und nazistische Parolen gerufen sowie polenfeindliche rassistische Beleidigungen geäußert worden sein. Dem Vernehmen nach seien staatsanwaltliche Ermittlungen sowohl in Polen als auch in Sachsen eingeleitet worden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Über welche Kenntnisse verfügt die Staatsregierung bezüglich des oben genannten Zwischenfalls?

2. Welche Konsequenzen wird die Staatsregierung aus dem oben genannten Zwischenfall in den dabei einschlägigen Politikfeldern ziehen?

Antwort zu Frage 1: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Antwort zu Frage 2: Ohne konkrete Sachverhaltskenntnis fällt es natürlich schwer, Konsequenzen ziehen zu wollen. Überdies scheint es mir eine etwas schwierige Erwartungshaltung zu sein, aus einem einzelnen Sachverhalt, der, sollte er sich so überhaupt zugetragen haben, sicher intolerabel ist und geahndet werden muss, die Notwendigkeit genereller Konsequenzen ableiten zu wollen.

Die Staatsregierung geht mit einem ressortübergreifenden Ansatz entschlossen gegen politischen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit vor, um alle Teile der Gesellschaft

für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen. Entsprechendes Engagement fördern wir über das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Dabei sind vor allem präventive Ansätze im Fokus. Daneben fordert auch die konsequente Bekämpfung entsprechender Kriminalitätsformen höchste Aufmerksamkeit.

Es gilt also alle Phänomene auf der Grundlage der sogenannten Vier-Säulen-Strategie der Staatsregierung „Hinschauen – Mitmachen – Vorbeugen – Schützen“ im Auge zu behalten und ein Bewusstsein für die Thematik zu entwickeln. Aber alle Bemühungen werden einzelne Vorfälle nie ganz verhindern können.

Musterverfahren (Frage Nr. 2)

Am 2. Januar 2014 wurden durch das Landesamt für Finanzen eine Vielzahl von – aufgrund der bislang nicht ausgeurteilten Rechtslage von der Behörde seit mehreren Jahren ruhend gestellten – Widersprüchen abgelehnt verbeschieden. Die betreffenden Widersprüche waren von Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen gegen ihre altersdiskriminierende Besoldung eingelegt worden.

Alle betroffenen Beamtinnen und Beamten als Widerspruchsführer müssen nunmehr innerhalb der einmonatigen Rechtsmittelfrist Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben, wenn sie ihre dem Widerspruch zugrundeliegenden Rechtsansprüche nicht verwirken wollen. Laut Auskunft der Gewerkschaften sind hiervon mehr als 11 000 Beamtinnen und Beamte betroffen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchen sachlichen Gründen oder Erwägungen lehnt die Staatsregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden die Durchführung von Musterverfahren entgegen ihres vorherigen Verhaltens nunmehr ab?

2. Inwiefern ist diese Ablehnung mit dem Grundsatz der Prozessökonomie sowie mit dem Gedanken eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes und mit dem hiermit zusammenhängenden Anspruch, die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und deren Bedienstete von unnötigen Aufgaben zu entlasten, vereinbar?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Es gibt (und gab in der Vergangenheit) zu der Thematik Besoldung aus der Endstufe wegen einer vermeintlichen Altersdiskriminierung keine Vereinbarung über Musterverfahren. Im Jahr 2010 sind Anträge/Widersprüche eingegangen. Dazu sind je Verwaltungsgerichtsbezirk im Freistaat Sachsen circa 20 Widerspruchsbescheide erlassen worden, um Rechtssicherheit zu erhalten. Nachdem gegen diese zum Teil Klage erhoben worden ist, ist aus verwaltungsökonomischen Gründen den anderen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern das Ruhen ihres Verfahrens angeboten worden. Dies ist übliche Verwaltungspraxis.

Inzwischen wurde durch die Verkündung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 1. Januar 2014 eine neue Rechtslage geschaffen. Diese stellt eine altersdiskriminierungsfreie Besoldung sicher. Insofern musste die neue Rechtslage durch die Verwaltung umgesetzt werden, in der Folge war einerseits die Besoldung auf Erfahrungsstufen umzustellen und andererseits waren die Anträge/Widersprüche zu verbescheiden.

Zu Frage 2: Diese Frage stellte sich nicht, da die geänderte Rechtslage den Erlass der Widerspruchsbescheide notwendig machte.

Schülerkosten an öffentlichen Schulen (Frage Nr. 3)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Über welche konkreten Kenntnisse verfügt die Staatsregierung hinsichtlich der Schülerkosten an öffentlichen Schulen in Sachsen, gegebenenfalls in Abhängigkeit von Schulart und -stufe?

2. Wenn dies nicht der Fall ist, in welcher Form ist eine Datenerhebung zu den Schülerkosten an öffentlichen Schulen in Sachsen geplant und werden bei der Ermittlung der Kosten Daten genutzt, die aus der Umstellung der Kommunalhaushalte auf die Doppik resultieren?

Zusammenfassende Antwort auf beide Fragen: Die Staatsregierung führt keine Statistiken über die Kosten eines Schülers an öffentlichen Schulen. Die staatlichen Ausgaben für Schulen könnten jedoch über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltsrechnung und die Abgrenzungen der Haushaltsystematik ermittelt werden. Dies sind im Wesentlichen Ausgabenarten, die im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung mit der Oberfunktion 11/12 gekennzeichnet sind, soweit sie öffentliche Schulen betreffen.

Für eine solche Ermittlung wäre zunächst festzulegen, welche Ausgaben einbezogen bzw. nicht einbezogen werden sollen. Für Ausgaben, die nicht konkret einer Schulart zugeordnet werden können, wäre ein Verteilungsschlüssel zu entwickeln.

Im berufsbildenden Bereich lassen sich generell sowohl die staatlichen als auch die kommunalen Ausgaben kaum den Schularten Fachoberschule, berufliches Gymnasium, Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule oder gar den einzelnen Bildungsgängen in diesen Schularten zuordnen. Schließlich wären die Ausgaben in Bezug zur Schülerzahl zu setzen.

Zu den kommunalen Ausgaben für Schulen verfügt die Staatsregierung über Daten des Statistischen Landesamtes aus der kommunalen Haushaltsrechnung. Für diese Daten gelten dieselben Ausführungen wie zu den staatlichen Ausgaben.

Gemeinsam mit den Interessenvertretern der freien Schulträger soll eine abgestimmte Datenbasis geschaffen werden, die dann auf Akzeptanz stößt. Zu den Sachausgaben der Kommunen haben solche Gespräche bereits im

vergangenen Jahr stattgefunden und werden auch in diesem Jahr fortgeführt. Ob darüber hinaus gesonderte Datenerhebungen notwendig sind, bleibt abzuwarten.

Der derzeitige Datenbestand des Statistischen Landesamtes auf Grundlage der doppischen Haushaltsführung in den Kommunen erlaubt keine Rückschlüsse auf die Kosten öffentlicher Schulen. Dafür müssen zunächst belastbare Zahlen für mehrere Jahre vorliegen.