Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Nun steigt seit dieser Zeit der Bodenpreis rasant; es steigen die Holznachfrage und damit der Holzpreis.

Angesichts dieser positiven Verwertungsbedingungen wird klar, warum ein weiterer Marktteilnehmer – diesmal der Staat und seine Kommunen – dringend ausgebootet werden sollen.

Mich erstaunt nur, wie gnadenlos die Koalition über die eindeutig artikulierten Interessen der kommunalen Ebene hinweggeht und damit vielfach Kommunalpolitiker aus den eigenen Reihen vor den Kopf stößt – zumal die Kommunen vor angeblich überbordenden Prüfaufträgen nicht gerettet werden wollen. Zumindest die Kommunen stellen angesichts ihrer prekären finanziellen Situation und der realen Flächenverhältnisse keine realistische Bedrohung für die privaten Waldbesitzer dar.

Das alles ist aberwitzig. Seit dem Paragrafenpranger und in diesem Jahr mit jedem koalitionären Vorstoß zur Streichung kommunaler Vorkaufsrechte weisen die verschiedenen Vertreter des Städte- und Gemeindetages händeringend auf die Bedeutung des Vorkaufsrechtes im Wasser-, Naturschutz- und Waldgesetz als wichtiges Instrument zur Sicherung von Flächen für öffentliche Interessen hin.

In der Anhörung zum Gesetzentwurf mahnte der Sachverständige des SSG geradezu, die Bedeutung dieses Instrumentes für die Kommunen nicht an der geringen Inanspruchnahme festzumachen, sondern vielmehr zu bedenken, dass seine Funktion auch darin besteht, überhaupt Kenntnis von einem Eigentümerwechsel zu bekommen und damit einen Gesamtüberblick über die Eigentümerstruktur zu behalten.

Anders ausgedrückt: Wenn eine Kommune, ein kommunaler Forstbetrieb oder auch Sachsenforst selbst handeln will – hier geht es beispielsweise um Wegebau oder Verkehrssicherungspflichten, um Naturschutzfragen, um Waldbrände oder die Koordinierung von Pflanzenschutzmaßnahmen –, dann muss sie oder er schlicht wissen, wer Eigentümerin oder Eigentümer ist. Der Verwaltungsaufwand, der im Ernstfall bei der Nachforschung über aktuelle Besitzverhältnisse entsteht, dürfte den der Kommunen bei der formalen Prüfung von Vorkaufsrechten bei Weitem übersteigen und auch erheblich mehr Zeit kosten.

Sie haben dazu von meiner Fraktion einen Änderungsantrag vorliegen; meine Kollegen von der SPD-Fraktion und den GRÜNEN haben nicht mehr den Mut gehabt, mit ihren eigenen Änderungsanträgen dazu aufzuwarten, aber ihnen bleibt die Chance zur Einsicht.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie können ja zustimmen!)

Zumindest ist mir keiner bekannt.

Wir haben – weil ich gerade die Koordinierung von Pflanzenschutzmaßnahmen ansprach – auch noch einmal unseren Antrag vom Ausschuss in das Plenum eingebracht, der unnötige Zuständigkeitszersplitterungen bei Pflanzenschutzmaßnahmen beseitigen will. In der bisherigen Gesetzgebung wird für Sachsenforst immer eine Sonderzuständigkeit geschaffen. Das mag für Sachsenforst komfortabel sein; aber bei bunt durchmischten

Eigentumsverhältnissen, beispielsweise in meiner Region in Ostsachsen, wirkt das nur kontraproduktiv.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar – und wurde auch von Sachverständigen in der Anhörung kritisch angemerkt –, warum ausgerechnet der Staatswald von der Anordnung von Pflanzenschutzmaßnahmen durch die unteren Forstbehörden ausgenommen werden soll. Eine solche Anordnung folgt allein fachlichen Erfordernissen, wird abgestimmt mit dem LfULG als oberer Forstbehörde und muss unabhängig von Eigentumsfragen für alle Waldbesitzformen gleichermaßen gelten.

Meine Damen und Herren der Koalition, die Abschaffung des kommunalen Vorkaufsrechts ist die eine Sache. Die deutliche Bitte – beispielsweise der Landkreisebene –, sich doch als Freistaat auch an großflächigen Pflanzen- bzw. Gesundheitsschutzaktionen finanziell zu beteiligen, blieb außerdem unberücksichtigt. Auch da können schlecht planbare Kosten auf die kommunale Ebene zukommen.

Mein Fazit aus dem heutigen Gesamttag – nicht nur aus diesem Tagesordnungspunkt –: Die kommunale Familie braucht offenbar dringend eine neue Staatsregierung, sonst bleibt von dem ohnehin geringen Gestaltungsspielraum bald nichts mehr übrig, während steigende Kostenbelastungen der Kommunen durch die Staatsregierung tapfer ignoriert werden.

In der vorliegenden Form wird DIE LINKE dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Sie haben aber Gelegenheit, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Apostel für die SPD-Fraktion, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes gab es einen Vorstoß der Koalition, das Waldgesetz zu ändern und das kommunale Vorkaufsrecht abzuschaffen. Inhaltlich stellt dieser Punkt für meine Fraktion den wesentlichen Kritikpunkt an dem vorliegenden Gesetzentwurf dar.

Wir haben hier eine ähnliche Lage wie beim Wassergesetz und beim Naturschutzgesetz. Unter dem Vorzeichen eines angeblichen Bürokratieabbaus wird den sächsischen Kommunen ein wesentliches Gestaltungsinstrument aus der Hand genommen. Das geschieht gegen den Willen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. So hat der SSG noch einmal ausdrücklich an den Ausschuss und die Staatsregierung appelliert – Zitat –: „Das Vorkaufsrecht nach § 27 des Sächsischen Waldgesetzes, das den sächsischen Kommunen erheblichen Spielraum für die Nutzung und Gestaltung der Waldflächen innerhalb des Gemeindegebietes einräumt, muss daher auch in Zukunft erhalten bleiben, um benötigte Flächen unproblematisch erwerben zu können.“

Dass die Kommunen in der Vergangenheit von diesem Recht kaum Gebrauch machen konnten, liegt im Wesentlichen an der kommunalen Haushaltssituation, nicht aber daran, dass das Instrument unnütz gewesen wäre. Im Gegenteil, in der Anhörung wurde von den kommunalen Sachverständigen darauf hingewiesen, dass das kommunale Vorkaufsrecht notwendig ist, um zum Beispiel „Inselgrundstücke“ erwerben zu können. Der freihändige Verkauf würde für die Kommunen noch teurer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Koalition schon das Waldgesetz anfasst, dann hätten wir uns auch ein paar Änderungen vorstellen können, die einen praktischen Nutzen im Sinne der Waldmehrung mit sich bringen. Der Freistaat Sachsen hat das landesentwicklungspolitische Ziel, die Waldfläche auf mindestens 30 % der Landesfläche zu erhöhen. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht.

In der „Waldstrategie 2050“ des Freistaates Sachsen heißt es dazu auf Seite 7:

„Die vorangeschrittene Flächenversiegelung reduziert auch die Potenziale für die Waldmehrung. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine Zunahme der Flächenkonkurrenz, insbesondere auch zwischen Landwirtschaft und Naturschutz einerseits und der Waldmehrung andererseits, zu verzeichnen, weshalb die Geschwindigkeit der Waldflächenzunahme in den zurückliegenden Jahren spürbar gesunken ist. Daher werden die Rahmenbedingungen für die Waldmehrung derzeit als nicht optimal eingeschätzt.“

Das betrifft insbesondere Verfahren der Erstaufforstung. Die zuständige Behörde ist nach der derzeitigen Rechtslage die Landwirtschaftsbehörde; es wäre besser, die Forstbehörde damit zu beauftragen. Ziel sollte es sein, verstärkt Aufforstungen auf Grenzlandböden und in Bergbaufolgelandschaften zu gewährleisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu beiden Punkten, dem Vorkaufsrecht und der Genehmigungsbehörde bei Erstaufforstungen, haben wir als SPD-Fraktion im zuständigen Ausschuss Änderungen vorgelegt. Wir haben heute hier im Plenum aus Zeitgründen davon abgesehen, unseren Änderungsantrag erneut einzubringen. Die fachlich-inhaltliche Debatte wurde bereits im Umweltausschuss geführt. Kraft der Stimmenmehrheit der Koalition bleibt es bei der Abschaffung der kommunalen Vorkaufsrechte.

Dem Gesetzentwurf können wir daher nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Günther für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Waldgesetzes ist mir ein willkommener Anlass, über die Forstwirtschaft in Sachsen zu sprechen und ihre Bedeutung zu würdigen. Knapp die Hälfte des sächsischen Waldes befindet sich in privater Hand. Mit 40 % ist der Freistaat nur der zweitgrößte Eigentümer von Wald in Sachsen.

Körperschafts- und Kirchenwald ergänzen die beiden größten Eigentümer.

In ihrem Forstbericht aus dem Jahr 2008 verweist die Staatsregierung selbst auf die Bedeutung, welche den unterschiedlichen Eigentumsformen zukommt. Staatsminister Kupfer betonte im Vorwort, dass gerade die Vielfalt der Eigentümer die Stärke der sächsischen Forstwirtschaft darstellt.

Das sehen wir genauso. Es war uns als FDP-Fraktion deswegen wichtig, genau diese Stärke der sächsischen Forstwirtschaft zu erhalten. Das bedeutet im Wesentlichen, das Privateigentum zu stärken. Die Bedeutung der privaten Forstwirtschaft ist so groß, dass wir sie entsprechend zu würdigen haben. Es scheint viel zu oft in Vergessenheit zu geraten – man hat es soeben wieder gehört –, dass der größte Teil der Anstrengungen zur Hege und Pflege des Waldes privatem Engagement zu verdanken ist. Die im Waldgesetz beschriebenen und geforderten Waldfunktionen werden nicht allein durch den Staat, sondern – im Gegenteil – durch private Bewirtschafter gesichert.

Die Vorkaufsrechte zu streichen war deswegen der logische Schritt, der zu gehen war. Es ergibt ja keinen Sinn, staatlichen Stellen Vorrechte einzuräumen; denn die privaten Waldeigentümer erfüllen die im Waldgesetz formulierten Ziele in noch viel höherem Maße. Für das staatliche Vorkaufsrecht findet jährlich in etwa 1 200 Fällen eine Prüfung statt. Allerdings wurde in den vergangenen zehn Jahren das Vorkaufsrecht vom Freistaat Sachsen in gerade einmal zwei Fällen ausgeübt. Das kommunale Vorkaufsrecht wurde in der vergangenen Dekade ebenfalls nur sehr selten genutzt.

Wir kennen die Kritik, die an dieser Regelung geübt wurde und auch heute noch geübt wird. Wir kennen sie aus den Beratungen zum Wassergesetz und zum Naturschutzgesetz. Frau Kagelmann, diese Kritik ist Ausdruck einer Staatsgläubigkeit, die wir nicht teilen.

(Lachen bei den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das überrascht uns aber!)

Genau das ist der Unterschied. Wir gehen vom mündigen Eigentümer aus, der selbst entscheidet, was er mit seinem Grundstück, mit seinem Eigentum macht und an wen er es verkauft. Was immer damit geschieht: Es ist seine Verantwortung, es ist sein Eigentum. Wir setzen auf das Eigentum, nicht auf den Staat!

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Torsten Herbst, FDP: Volkseigentum war früher!)

Ihre Staatsgläubigkeit ist eine Form der Ungleichbehandlung von Privat und Staat, die wir ablehnen.

Mit der Neuregelung vereinfachen wir Abläufe und reduzieren Kosten, sowohl auf der Seite der Verwaltungen als auch – und vor allem – auf der Seite der Eigentümer. Die Waldbesitzer werden uns in diesem Punkt recht geben.

(Lachen der Abg. Kathrin Kagelmann und Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Kommen wir zu der Praxis in Sachsen. Wie sieht es denn oft aus? Durch eine Bodenreform – Bodenreform: Diebstahl – wurden Waldeigentümern vor langer, langer Zeit Waldgrundstücke weggenommen und anderen zugeführt. Jetzt ist die Praxis: Wir haben gerade bei Forsteigentum Erbengemeinschaften – es sind fast schon Enkelgemeinschaften –, die sich kaum darauf einigen können, was mit den Waldgrundstücken in der Hege und Pflege oder im Verkauf passieren soll. Wenn sie sich tatsächlich geeinigt haben, kommt auf einmal noch die Bürokratie mit ihrem Vorkaufsrecht hinzu. Das erschwert eine wirkliche Bewirtschaftung des Waldes.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Ja. – Es erschwert auch den Verkauf von Grundstücken.

Wir wollen das ändern. Die Vorkaufsrechte ergeben überdies nur dann Sinn, wenn vor Ort auch konkrete Planungen vorliegen, die das überhaupt rechtfertigen würden. Doch die Anhörung hat uns gezeigt, dass es solche Planungen gar nicht gibt. Auf meine Nachfrage an den Vertreter der Stadt Leipzig – der vehement gefordert hatte, dass diese Regelung bestehen bleibt –, ob es denn eine Planung gebe, wonach man überhaupt das Vorkaufsrecht ausüben dürfe, lautete die Antwort: Nein.

Für jemanden, der – wie ich – schon einmal Vertreter einer Kommune war, die das versucht hat, ist klar: Wenn keine Planungen der Kommune für diese Grundstücke vorliegen, kann ich das Vorkaufsrecht gar nicht beantragen. Ohnedies funktioniert es, auch ohne das Vorkaufsrecht zu ziehen, wie die Stadt Leipzig bewiesen hat: Die Waldfläche dort konnte um 300 Hektar wachsen, ohne dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde.

Für die Errichtung von baulichen Anlagen mit Feuerstätten in Wäldern, Mooren und Heiden haben wir uns mit der Genehmigungsfrist an die des Baugesetzbuches angelehnt. Auch hier gilt die Genehmigungsfiktion, die wir als Koalition bevorzugen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stärken den ländlichen Raum, wenn wir die Privaten stärken, denn die Forstwirtschaft ist ein wichtiger Pfeiler des ländlichen Raumes. Mit dem Engagement privater Waldeigentümer ruht die Waldbewirtschaftung in den Händen jener, die selbst das stärkste Interesse an einem gesunden Forst haben. Die Änderung des Waldgesetzes folgt einer Linie, die wir mit der Änderung des Wassergesetzes, des Naturschutzgesetzes und auch des Jagdgesetzes schon vorgenommen haben. Bei der Anhörung zur Änderung des Waldgesetzes konnte uns Prof. Dr. Bitter protokollarisch mitgeben – was mich sehr freut –, dass unser Jagdgesetz deutschlandweit – wenn nicht gar europaweit – als Musterbeispiel gilt, und das wird es auch mit dem Waldgesetz sein. Wir werden mit unserem Waldgesetz ein Musterbeispiel in Deutschland abgeben. Deswegen bitte ich um die Zustimmung zur Änderung des Waldgesetzes.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Kallenbach für die GRÜNEN. Frau Kallenbach, Sie haben das Wort.