Tino Günther

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz werden wichtige Änderungen vorgenommen. Der Bundesgesetzgeber hatte uns zur Umsetzung in Landesrecht eine Frist von lediglich elf Monaten, eigentlich bis zum 1. Mai 2014, eingeräumt. Mit dem Tiergesundheitsgesetz vom 22. Mai 2013 wurden auf Bundesebene die Grundsätze der Bekämpfung von Tierseuchen neu gestaltet.
Die Regelungen im bisher geltenden Ausführungsgesetz, die sich ausschließlich auf das Tierseuchengesetz beziehen, sind mit Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes veraltet und müssen daher im neuen Gesetz angepasst werden. Ich möchte hier beispielhaft die Regelungen zur Entschädigung im Tierseuchenfall nennen.
Die Neufassung setzte das alte Gesetz außer Kraft und erfordert jetzt eine entsprechende Anpassung des sächsischen Gesetzes. Mit dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz erhält sich der Freistaat alle Kompetenzen, die für den Vollzug auf Landesebene notwendig sind. Für die zukünftige Weiterentwicklung der Tierseuchenbekämpfung und -verhütung ist es darüber hinaus ein sehr guter Ansatz, dass in Zukunft vor allem die Förderung der Tiergesundheit stärker in den Mittelpunkt rücken soll.
Mit den Tierseuchenbekämpfungszentren der Landesdirektion stehen effektive Krisenkräfte zur Verfügung. Die Länder sind angehalten, alle Maßnahmen zu ergreifen, um bei Ausbruch einer Seuche unverzüglich einsatzbereit zu sein. Zusätzlich zu den Tierseuchenbekämpfungszentren steht beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eine Einsatzgruppe für die Seuchenabwehr bereit. Ein Gruppenfoto gibt es davon nicht?
Zur neuen Strategie der Vorbeugung gehören die Verpflichtungen des Tierhalters. Ihnen kommt eine besondere Verantwortung zur Pflege der Tiere und zur Vorbeugung von Seuchen zu; denn wer Vieh oder beispielsweise auch eine Fischzucht unterhält, hat zur Vorbeugung von Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Tierhalter allein, sondern wird auch an deren Vertretung und den weiteren Kreis der Tierhalter, wie Hirten oder Fischereiausübungsberechtigte, adressiert.
Um den Behörden einen Überblick über die Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Vorsorgeplanes zu ermöglichen, sind entsprechende Dokumentationspflichten
unabdingbar.
Schon an diesen Ausführungen zeigt sich, dass das neue Gesetz die Vorbeugung in den Mittelpunkt rückt. Mit diesem Gesetz haben wir alle Instrumente in der Hand, um auf Gefahren zügig reagieren zu können. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Liebe Frau Kollegin Herrmann, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass das Einbringen Ihres wichtigen Gesetzentwurfes Ihre Kollegen mit Ausnahme des Kollegen Jennerjahn überhaupt nicht interessiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Herrmann, ich persönlich nehme Ihnen Ihren Einsatz für die Tierrechte und den Tierschutz ab. Aber gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Ich möchte gleich zu Beginn mit aller Deutlichkeit sagen: Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände lehnen wir ab.
Wir sehen hierbei deutlich die Gefahr von Verzögerungen, unter anderem bei der Umsetzung von Bauvorhaben. Das ist klar und deutlich vorherzusagen, und deswegen müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Das liegt schon allein am grünen Weltbild. Stets betonen Sie, dass die Tiere in großen Ställen und Betrieben systematisch gequält werden. Das Verbandsklagerecht wäre für Sie ein Instrument, um die Bauern zu gängeln. Das können wir nicht zulassen. Denn nichts ist so falsch wie die Behauptung, große Ställe würden dem Tierschutz entgegenstehen. Das stimmt schlichtweg nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die modernen Ställe – so wie es sie jetzt gibt – unterliegen sehr strengen Kontrollen.
Noch nie wurde unter solchen hohen Standards produziert wie heutzutage.
Ich erinnere mich noch an meine Jugend beim Bauern Dietze, meinen Nachbarn. Das Hausschwein wurde in einem sehr kleinen, engen Stall gehalten. Es kam in seinem Leben nie aus dem Stall heraus – nur einmal: zum Schlachten.
Einen Moment bitte, gleich. – Das Schwein hätte sich gesehnt – wenn es davon gewusst hätte – nach den modernen Ställen, die heutzutage Praxis sind.
Ich gebe Ihnen persönlich recht, dass Sie es hier nicht erwähnt haben, aber der grüne Geist,
der über dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schwebt, das immer impliziert.
Besonders die Fördermittel und die hohe Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft führen zu modernen Anlagen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass Sie die Vorhaben lahmlegen und die Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft schmälern.
Mir gefällt ein weiterer unausgesprochener Vorwurf nicht, den Sie in diesem Gesetzentwurf machen. Damit meine ich die pauschale Verurteilung der Unternehmerschaft und der Bauernschaft.
Sie erheben hier die Zeigefinger und behaupten, sie alle würden das Wohl der Tiere nicht wahren.
Dieser Vorwurf ist geradezu eine rote Linie in der Politik der GRÜNEN: die Bauern zu verunglimpfen.
Dieser Gesetzentwurf passt sich ein in solche Begriffe wie „Tierfabriken“ oder in Ihre Kampagne gegen die sogenannte Massentierhaltung.
Die sächsischen Bauern brauchen niemanden, der ihnen sagt, wie sie ihre Tiere pflegen sollen. Sie selbst sind am Wohl der Tiere am meisten interessiert.
Eine Lehrstunde des Wissens der Bauernschaft erhielt letzte Woche Ihr Landesvorsitzender und Spitzenkandidat, Herr Zschocke, beim Agrarpolitischen Forum des Landesbauernverbandes in Mittweida. Dort wurde ihm die aktuelle Praxis sehr deutlich dargelegt. Die Bauernschaft hat sich entschieden gegen die immer wieder erhobenen Vorwürfe gewehrt. Diese Lehrstunde, die er von den sächsischen Bauern bekommen hat, hat er allerdings der SPD voraus. An diesem Agrarpolitischen Forum haben sich alle anderen Parteien rege beteiligt und waren im Podium vertreten – außer die SPD. Sie hat geschwänzt. Herr Dulig hat zwar einen Tisch, den er mit herumschleppt, aber wenn ihm schon einmal ein Stuhl geboten wird, der tatsächlich dastand, nutzte er diesen nicht, denn der Stuhl blieb leer. Das hat mich verwundert.
Liebe GRÜNE, Sie waren wenigstens da, die SPD war nicht vertreten.
Es ist durchaus hilfreich, dorthin zu schauen, wo dieses von Ihnen geforderte Verbandsklagerecht eingeführt wurde. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband hat mit scharfer Kritik auf die Liste der Vereine reagiert, die nun klagen dürfen. Der WLV-Hauptgeschäftsführer Werner Gehring beklagt, dass besonders Vereine, die für schwere Verstöße gegen das geltende Recht bekannt sind, nun eine Klagebefugnis haben. Sie wollen solchen ideologischen Kleingruppen eine Waffe in die Hand geben.
Doch wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Schließlich möchte ich betonen, dass wir in Deutschland eines der strengsten Tierschutzgesetze auf der Welt haben.
Immer!
Liebe Frau Herrmann, ich gehe davon aus, dass ab dem 31. August weiterhin SchwarzGelb in Sachsen regieren wird
und wir diesbezüglich keine Sorge zu haben brauchen. Aber das ist nicht gottgegeben.
Da liegt der Verdacht nahe: Wenn es eine Änderung geben könnte, gibt es dort auch Verwerfungen, was wir alle nicht hoffen. Aber um diese Möglichkeit auszuschließen, dass das von Ihnen Beschriebene eintreten kann, möchten wir es eben nicht.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die sich um das Tierschutzrecht und um den Tierschutz in Sachsen bemühen. Das sind die vielen Verbände, Vereine und das ist die Verwaltung. Frau Clauß, bitte nehmen Sie viele Grüße und unseren herzlichen Dank in das Ministerium mit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium arbeiten hervorragend zum Wohle der Tiere und machen alles möglich, um das Tierwohl in Sachsen zu gewährleisten. Dazu brauchen wir keine ideologischen Scharmützel zur Gängelung der Unternehmerschaft in Sachsen. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel der Tourismusstrategie 2020 war und ist die Stärkung der Tourismuswirtschaft durch die Schaffung von wettbewerbsfähigen, wettbewerbsstarken und überregional ausstrahlungsfähigen Destinationen für die Bewerbung unserer einmaligen Natur und Kultur im Freistaat Sachsen und für die Tourismuswirtschaft insgesamt. Mit der Strategie wurden erfolgreich wichtige Weichen für eine Neuausrichtung und damit für eine Stärkung des Tourismusstandortes Sachsen und aller beteiligten Unternehmen gestellt.
Dass wir mit der Konzeption den richtigen Weg eingeschlagen haben, lässt sich anhand der uns inzwischen vorliegenden Zahlen deutlich ablesen. Seit 2009 wurde im Tourismussektor in Sachsen eine Steigerung des Umsatzes von 14 % erzielt. Der Anteil dieser Branche am gesamtwirtschaftlichen Umsatz beträgt 4 %. Er wird von ungefähr 217 000 Beschäftigten erwirtschaftet.
Waren es 2009 noch 5,5 Millionen Gäste, die unseren Freistaat entdeckt haben, so konnten wir 2013 schon 6,3 Millionen Besucher zählen. Auch der Anteil der ausländischen Gäste stieg von 10,2 auf 11,4 %.
Bei den Besuchern zählt natürlich auch die alte Volksweisheit von Hans Söhnker, der wie folgt Auskunft gibt: „Sehenswürdigkeiten sind Dinge, die man gesehen haben muss, weil andere sie auch gesehen haben.“ Diese Weisheit zählt auch bei unseren Sehenswürdigkeiten, denn es spricht sich herum. Bei den Ankünften 2013 – wer hätte es gedacht? – hat Sachsen Mecklenburg-Vorpommern überholt. Die ganzen letzten Jahre lagen wir bei den Ankünften hinter Mecklenburg-Vorpommern zurück, im letzten Jahr haben wir es hinter uns gelassen. Das sollte uns Anspruch sein, so weiterzumachen. Das nächste Bundesland, das vor uns liegt, ist Rheinland-Pfalz – nicht allzu weit entfernt –, und wenn wir auf dem Erfolgskurs weiterziehen, haben wir auch bald das nächste Bundesland auf dem Weg nach oben erreicht.
Noch nie zuvor haben so viele Touristen und Gäste unseren Freistaat besucht. Vor diesem Hintergrund der steigenden Zahlen wird die Bedeutung des Tourismus als einem der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in unserem Freistaat mehr als deutlich. Unser Wirtschaftsminister hat dies gestern bereits verdeutlicht.
Um eines vorwegzunehmen: Bei all den sichtbaren Erfolgen, die wir infolge der Tourismusstrategie verbuchen können, verbleiben weiterhin Wermutstropfen. Viele sächsische Bemühungen werden geradezu ad absurdum geführt, wenn von der Großen Koalition in Berlin nunmehr alles darangesetzt wird, einen Mindestlohn durchzupeitschen, und die vielerorts angekündigten Entlassungen, nicht nur im Gaststätten- und Hotelgewerbe, nahezu billigend und fahrlässig in Kauf genommen werden. Nach einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Sachsen rechnen sage und schreibe 64 % der Mitgliedsbetriebe mit Entlassungen. Wir können deren eindringliche Bitte an die
Bundesregierung nur unterstützen. Wir in Sachsen setzen auf die Ablehnung aller sächsischen Bundestagsabgeordneten und werden ihr Stimmverhalten sehr genau betrachten.
Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen Sie die Forderungen doch ernst und setzen Sie sich endlich im Interesse unserer sächsischen Betriebe und deren Beschäftigter – nicht nur, aber vor allem auch in der Tourismuswirtschaft – in der Regierung ein; denn wir haben dies getan.
Die Weiterentwicklung der Destinationspunkte, die Verbesserung von Vermarktungsstrukturen und die gleichzeitige Stärkung unserer touristischen Stärken wurden als wichtiges Handlungsfeld in der Tourismusstrategie festgelegt, und wir haben diese Aufgaben in den Mittelpunkt gerückt. Die im Ergebnis nunmehr von den DMOs verfolgten Strategien sind bundesweit einmalig.
Wie kann man das nun in ein Bild fassen, das zum einen die Gesamtvermarktung von Sachsen nach außen, zum anderen die einzelnen Destinationen in deren Gebieten und wiederum die einzelnen Ortsgliederungen in ihren Gebieten vollzieht? Wie funktioniert so etwas? Dazu lässt sich ein guter Vergleich anführen: Im Februar fanden die Olympischen Winterspiele statt, und ein erzgebirgischer Sportler, Eric Frenzel, hat die olympische Goldmedaille in der nordischen Kombination errungen. Er wurde gefragt, wie er dies geschafft habe. Darauf hat er einen wunderbaren Satz gesagt, nach dem wir uns richten können.
Das würdet ihr nie schaffen, Erster zu sein.
Er hat sich mit dem japanischen Sportler Watabe, der voraussichtlich der Stärkste sein würde, zusammengetan. Sie haben ein Team gebildet und im Vorfeld abgemacht: Wir kämpfen gemeinsam. Wir lassen die anderen zurück, und wenn wir gemeinsam im Stadion ankommen, dann entscheidet der Stärkste. Der Stärkste war Frenzel. Er hat gewonnen. So funktioniert auch Tourismuswerbung in Sachsen: Lasst uns gemeinsam kämpfen und alle gemeinsam nach Sachsen ziehen, egal womit, aber mit den wichtigen Botschaften. Wohin unsere Kundschaft in Sachsen dann wiederum geht, entscheidet sich, wenn die Menschen bzw. die Kunden in Sachsen angekommen sind.
Dass diese Entwicklung ein langfristiger Prozess ist, steht außer Frage. Umso erfreulicher ist es, dass schon nach einem relativ kurzen Zeitraum die ersten positiven Ergebnisse zu sehen sind. In der Stellungnahme zu unserem Antrag sind die großen Bemühungen, Anstrengungen und auch die Erfolge erkennbar, die die DMOs für eine erfolgreiche Umstrukturierung vorgenommen und erzielt haben.
In den Regionen entfaltet sich eine bemerkenswerte interregionale Zusammenarbeit, ebenso länderübergreifend zu unseren Nachbarn Polen und Tschechien. Das sind originäre Aufgaben der DMOs. Ebenso zählen dazu die Optimierung der jeweiligen Arbeitsprozesse und der Vermarktungsstrukturen. Die Professionalisierung der Verbandsarbeit, die Neugewinnung von Mitgliedern und Änderungen in den Beitragsordnungen sind ebenso wie die Stärkung des Zusammenhalts ungeminderte originäre Aufgaben der Verbände in Sachsen.
Wenn sich hierbei einige Kommunen gegen eine Mitgliedschaft in den Tourismusverbänden entscheiden, so ist dazu nur zu sagen: Tourismus ist eine freiwillige Aufgabe. Wer diese Aufgabe nicht im Verbund und gegenseitigen Austausch übernehmen möchte, muss selbst dafür Sorge tragen. Nicht jede Kommune muss sich tourismuswirtschaftlich aufstellen. Wer natürlich den Vorteilen von Tourismus beiwohnen möchte, muss dafür auch bezahlen. Wer das eine will, muss das andere haben.
Tourismus ist wie ein Feuer: Du kannst dein Essen damit kochen, aber auch dein Haus abbrennen. So ist das auch für die einzelne Kommune zu sehen. Viele Kommunen wollen zwar am Tourismus – möglichst an den Fördermaßnahmen – teilnehmen, jedoch nicht die Lasten mittragen und in ihren Stadt- und Gemeinderäten keine Entscheidungen über Schwerpunktsetzungen fällen, aber das Positive mitnehmen. So geht es nicht. Glücklicherweise sind nämlich auch die Zeiten vorbei, in denen touristische Entwicklungskonzepte einem Spielball glichen und die Fördergelder nach dem Gießkannenprinzip über das Land verteilt wurden und dabei versickerten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der zielgerichtete Einsatz von Fördermitteln und der Einsatz vieler verschiedener Einzelmaßnahmen sind gerade in der Tourismuspolitik enorm wichtig. Wir haben daher gut daran getan, die Verwendung an den Zielvorgaben der Strategie auszurichten und den Verbänden und Kommunen gleichzeitig den notwendigen und wichtigen Entscheidungsfreiraum zu geben.
Um nur einige Beispiele zu nennen: Allein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien sind 61 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln genehmigt worden. Auch in der neuen Förderperiode stehen die Bewahrung der Kultur- und Naturschätze, die touristische Entwicklung insgesamt und die Verbesserung von Infrastrukturen wieder im Mittelpunkt der Programme, und das ist gut so. Die Erfolge sind sichtbar.
Mit der Radverkehrskonzeption des SMWA wurden zudem Ziele für die Entwicklung des Radverkehrs neu festgelegt. Der Fahrradtourismus wird als bedeutender Faktor für die Entwicklung der Städte und Regionen gehandelt. Nicht nur für die Planung einer vollständigen Wegweisung wird dabei die Finanzierung durch den Freistaat übernommen.
Ein weiteres Beispiel ist die Unterstützung der Entwicklung von touristisch relevanten mobilen Anwendungen, zum Beispiel der neuen Apps. Ich hätte bis vor zwei, drei
Jahren auch nicht gedacht, dass dies eine wesentliche Entwicklung ist. Aber so ist es nun einmal. Auch darauf reagiert der Freistaat. Mit der digitalen Offensive und der Förderrichtlinie des SMWA zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen ist die Finanzierung von öffentlich zugänglichen Hotspots in touristisch relevanten öffentlichen Bereichen nicht nur sichergestellt, sondern wir haben effektiv einen echten Anreiz geschaffen. Hier ist aber noch mehr zu tun.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Förderung des Tourismus in Sachsen werden wir zielgerichtet weiterführen. Wir werden die Tourismusförderung im Freistaat konsequent und gemeinsam mit den DMOs und den Kommunen angehen. Wir wollen bundesweit als Tourismusstandort weiter aufholen. Mit der Tourismusstrategie haben wir dafür eine wichtige und gute Grundlage geschaffen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten. Wir stärken die Stärken Sachsens, denn so geht sächsisch.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag eingehe, liebe Frau Kallenbach, vielleicht kurz zu Ihrer Einbringungsrede: Die war für mich etwas wirr.
Wie Sie es schaffen, die Brücke zu schlagen vom Biotopverbund zu dem Thema der Möglichkeit, auf seinem privaten Grundstück mit seinem Baum umzugehen, wie man will, ist abenteuerlich. Wo um Himmels willen haben Sie denn jemals einen Biotopverbund auf einem Privatgrundstück gesehen, auf dem ein Haus steht, um nachzuvollziehen, dass dort ein Totholzbaum stehen würde, den
man umgeschnitten hätte? Das ist in dem Kontext mit einem Biotopverbund sehr komisch.
Ich hätte gern einmal einen praktischen Hinweis, wo es stattgefunden haben könnte, dass ein Totholzbaum umgeschnitten worden wäre. Erstens ist es verboten, selbst nach unseren Möglichkeiten, und zweitens steht der nicht auf einem Privatgrundstück.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie vorschlagen, sind immer neue Programme, immer neue Berichte, immer neue Bürokratie. Das ist grüne Politik. Dabei erwecken Sie gleichzeitig immer den Eindruck, als ob in Sachsen gar keine Anstrengungen im Naturschutz unternommen würden. Aber im Leitbild des Landesentwicklungsplanes bekennt sich der schönste Freistaat Deutschlands zu seiner biologischen Vielfalt.
Ein funktionstüchtiger Biotopverbund und ausreichend Biotope in hinreichender Qualität nennt der Landesentwicklungsplan als Bedingung, um diese zu erreichen. Ausdrücklich fordert er den Arten- und Biotopschutz, weil diese Lebensräume Zeugen der kulturgeschichtlichen Entwicklung sind, aber auch, weil sie der Regeneration der Ressource Wasser dienen.
Viele der Aspekte, die Sie in Ihrem Antrag im Landesprogramm Biotopverbund fordern, sind bereits im Landesentwicklungsplan erfasst. Zu diesen Maßnahmen zählt etwa der Ausbau des großräumigen und übergreifenden Biotopverbundsystems. Dazu gehören die Sicherung der unzerschnittenen verkehrarmen Räume oder die Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Auen.
In den Raumordnungsplänen des Freistaates ist das Thema Biotopschaffung und Vernetzung eine Querschnittsaufgabe. Sie zieht sich entlang der Revitalisierung der Brachflächen oder der Rekultivierung der Bergbaulandschaften. Biotope sollen langfristig als Wasserspeicher dienen und so für den Hochwasserschutz nutzbar gemacht werden, was ich persönlich nachdrücklich unterstütze. Mit Blick auf die Bedeutung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume und der Biotopvernetzung zeigt sich, wie viel Lebensentwicklungsplan in Ihren Forderungen bereits enthalten ist. Der Landesentwicklungsplan fordert, diese Gebiete aufgrund ihrer Bedeutung für den Biotopverbund zu bewahren.
Es liegen gut strukturierte und umfangreiche Pläne vor. Deshalb hat sich der Antrag erübrigt, mit dem Sie hier wiederum ein neues Baustellenschild aufstellen wollen, aber nicht bereit sind, diese Baustelle selbst zu betreten. Es ist wie immer: Sie produzieren Papier und Pläne, und dann soll es der Staat richten.
Es reicht aber nicht, nur bürokratische Vorschriften zu schaffen. Ich erinnere immer wieder gern an ein Schild in unserem Seiffener Rathaus. Ich übersetze einmal die erzgebirgische Formulierung auf Hochdeutsch. Darauf
stand: „Was nützt das, wenn es nichts nützt?“ So ist das mit Ihrem Antrag: Er nützt nichts.
In Ihrem Antrag fehlt mir zudem auch die praktische Umsetzung. Es fehlt der Vertragsnaturschutz, mit dem Sie die Menschen vor Ort dazu bewegen, aktiv beim Schutz der Natur mitzuwirken. Es fehlt die komplette Frage des Eigentums. Wir müssen die Eigentümer der Flächen bewegen, mitzumachen. Wenn wir sie mit der Auferlegung von Pflichten zwingen, müssen wir gegebenenfalls neu darüber nachdenken, wie wir diese Eigentümer von Flächen unter Umständen entschädigen. Ich nenne nur die privaten Waldeigentümer, bei denen wir genau darüber nachdenken müssen, wie wir mit diesen Menschen umgehen, die mit ihrem Eigentum zum Schutz der Natur – auch bei Biotopen – beitragen. Notfalls wäre es eine Variante, darüber nachzudenken, auf die Grundsteuern zu verzichten, wenn sie ihr Eigentum für Biotopverbünde hergeben.
Sie erwecken mit Ihrem Antrag genau das Gegenteil. In Ihrem Antrag wabert wieder der grüne Ungeist des Verbotes und der Bevormundung. Sie wollen das Vorkaufsrecht wieder instrumentalisieren. Nichts hindert einen Naturschutz, der von den Bürgern vor Ort selbst in die Hand genommen wird, so sehr wie dieses Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht hat sich nicht im Wassergesetz, nicht im Waldgesetz und auch nicht im Naturschutzgesetz bewährt. Aber trotzdem fordern Sie es immer wieder ein.
Diese Vorstufe der Enteignung nervt mich gewaltig!
Welt- und lebensfremder kann man nicht sein. Was Sie hier bringen, ist nichts anderes als pure Ideologie. Das ist nicht konstruktiv, und das machen wir nicht mit.
Schließlich noch ein paar Worte zu Ihrer Begründung, in der Sie den Menschen wieder Angst machen über aussterbende Arten.
Wie Sie den Feldhamster in einem Biotopverbund, der wirklich natürlichen Ursprungs ist, unterbringen wollen, ist etwas haarig. Reden Sie einmal mit wirklichen Naturschützern über das Thema Feldhamster.
Denken Sie einmal positiv. Aber der GRÜNEN-Fraktion scheint positives Denken vollkommen abhandengekommen zu sein. Verweisen Sie doch einmal auf die Anstrengungen, die im Freistaat in den letzten zwei Jahrzehnten unternommen wurden – vom Freistaat und seinen Bürgern. Vergessen Sie nicht das Engagement der Bauern, der Jäger, der Fischer und der Landschaftspflegeverbände, das dazu geführt hat, dass sich viele Arten wieder angesiedelt haben, dass sie wieder heimisch geworden sind. Schauen Sie in die Weiße Liste, lesen Sie – Sie können auch die Bilder anschauen –, was im Freistaat wirklich
passiert ist und was alle gemeinsam erreicht haben. Für den Biotopverbund und für eine schöne sächsische Heimat brauchen wir Ihren Antrag nicht. Wir werden ihn ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht würde man, bevor man Untersuchungsausschüsse überhaupt einsetzt und über Sparen nachdenkt, über den Sinn der Untersuchungsausschüsse grundsätzlich nachdenken.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hatte die Aufgabe, die sächsische Abfallwirtschaft auf ihre Konzeption und Struktur hin zu prüfen. Dazu zählten die Brände in Abfallanlagen sowie Abläufe in der Abfallanlage Cröbern und in der Firma S. D. R Biotec. In den Mittelpunkt rückten ebenso öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarungen. Wie sich aber zeigte, enthielt bereits der Einsetzungsbeschluss Behauptungen. Von fehlerhaften Umstrukturierungen oder von zunehmender Wirtschafts- und Umweltkriminalität war die Rede. Man hätte denken können, es wäre schon alles klar, was da angeblich schiefgelaufen ist.
Nein, die Show kann der Herr Lichdi dann abziehen. – Bloß dafür hätte man keinen eigenen Untersuchungsausschuss gebraucht. Wenn man bereits weiß, was angeblich alles nicht korrekt läuft, dann braucht man eigentlich keinen Untersuchungsausschuss.
Fakt ist: Es kann nicht von zunehmender Umweltkriminalität gesprochen werden. Ebenso wenig fand eine fehlerhafte Verwaltungsreform statt. Der Untersuchungsausschuss sollte natürlich nicht – nicht! – die Bühne für einzelne Abgeordnete sein, die sich dort als Scharfrichter profilieren wollen.
Ein Untersuchungsausschuss hat auch nicht zum Ziel, Behauptungen einzelner Fraktionen zu bestätigen.
Ein Untersuchungsausschuss soll aufklären, wie es wirklich war. Vieles war sehr spektakulär angekündigt worden, war es am Ende aber nicht. Umso spektakulärer war dafür so mancher Auftritt. Ich hatte bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses das Gefühl, die einsetzenden Fraktionen haben vor, einmal so richtig auf den Busch zu klopfen und zu sehen, was dabei herausfällt. Sie haben geklopft, und herausgefallen ist eine klitzekleine Verschwörungstheorie, mehr war es nicht.
Ich weiß nicht, ob Sie den Namen Achim Held kennen. Achim Held ist ein bekannter Informatiker. Er hat im Internet die Bielefeld-Verschwörungstheorie erfunden. In dieser Verschwörungstheorie – an die übrigens viele glauben – hat er die Existenz der Stadt Bielefeld angezweifelt.
So ähnlich kommt mir das hier vor. Die Verschwörungstheorie bei der Einsetzung des Ausschusses ähnelte der Verschwörungstheorie des Herrn Held. Am Ende kam nichts heraus, nur, dass im Internet die Verschwörungstheorie „Bielefeld gibt es nicht“ weiter existiert, weil Herr Held eben keinen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, was die GRÜNEN und die LINKEN eingesetzt haben, und deshalb bei uns bestätigt wurde, dass es keine Verschwörung gab.
Aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses lässt sich der Schluss ziehen, dass den staatlichen Behörden weder Mängel noch Versäumnisse beim Schutz von Mensch und Umwelt vorzuwerfen sind.
Viele Brände, die es gegeben hat, lassen sich laut Aussage der Sachverständigen schwer vermeiden. Ebenso spielte – nur logisch – Brandstiftung eine wesentliche Rolle. Auch Selbstentzündungen zählten zu den Ursachen.
Fakt ist: Jede Anlage muss vor ihrer Zulassung aufwendige Verfahren durchlaufen. Das Emissionsrecht stellt hier ebenso hohe Anforderungen wie die Vorgaben für die Störfallverordnung dar. Gleichzeitig gibt es ein dichtes Netz von Kontrollen durch das Ministerium. Dazu zählen Vor-Ort-Überwachungen, Emissionsberichte und vieles mehr. All das wird in Überwachungsprotokollen zusammengefasst. Die Behörden arbeiten hier zusammen. Sie tun dies natürlich auf verschiedenen Ebenen. Aber das war ja nie eine Erkenntnis der einsetzenden Fraktionen. Sie wollten es ja nicht wahrhaben. Stets schoss man immer wieder gegen das Umweltministerium. Der Umstand, dass der Brandschutz zur kommunalen Ebene gehört, führte nicht zu einem Erkenntniszugewinn. Das hat nicht geholfen. Überhaupt gab es nur immer wieder das Ministerium und die Verwaltung als Feindbild.
Vor wenigen Tagen wurde auf der Landespressekonferenz nochmals darauf verwiesen, dass die Führung des Umweltministeriums die Verantwortung trage. Es stellt sich die Frage: Wofür überhaupt? Denn aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses lässt sich kein fehlerhaftes Verhalten schließen. Aber wir haben ja schon gesehen, auf das Ergebnis kam es den einsetzenden Fraktionen nie an. Sie haben sich schon im Einsetzungsbeschluss ihre Meinung gebildet. Und wie mein Fraktionskollege Torsten Herbst am Anfang des Untersuchungsausschusses betonte: Dieser Ausschuss ist Müll.
Ich kann nur hinzufügen: Er ist nicht nur Müll, er war Zeitmüll, Abfall. Wir haben 143 Stunden gesessen. 143 Stunden hat der gesamte Ausschuss gesessen. Diese Arbeitszeit plus die Arbeitszeit der Mitarbeiter in den Fraktionen, in der Verwaltung – ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit im Ministerium gebraucht worden ist, um all diese Frage zu beantworten – zusammengefasst, kommen wir, wenn wir es auf ein, zwei Mitarbeiter herunterbrechen, auf mindestens ein, zwei Jahre Arbeitszeit, die dieser Ausschuss gekostet hat. Bei den 143 Stunden Sitzungszeit waren viele Stunden dabei, die einem länger vorkamen als 60 Minuten.
Die notwendigen Anpassungen an die Verwaltungsreform wurden zügig vollzogen. Schnell wurden die Kommunen 2008 geschult und die Kompetenzen neu verteilt. Obwohl die Verwaltungsreform vollzogen wurde, blieben die Kontrollen auf hohem Niveau. Die Ausnahme war das Jahr 2008 – was der Reform selbst geschuldet war. Ich denke, hier kann man den zuständigen Bereichen in den Kreisen und allen Mitarbeitern der Kommunen und Landkreise unseren großen Respekt für die Mammutaufgabe und den Kraftakt, den sie damals vollzogen haben, zollen; der war enorm.
Das gesamte Fazit aber, das in der Pressekonferenz verkündet wurde, strotzt von Widersprüchen. Einerseits gibt es angeblich zu viel Markt. Andererseits wurde behauptet, die Führung des SMUL sei verantwortlich. Dies ist wiederum dem Staat zuzuordnen. Hier liegt überhaupt keine klare Argumentationslinie vor. Vielmehr
hatte man das Gefühl, der Ausschuss wurde von Anfang an zur parteipolitischen Profilierung schändlich missbraucht.
Es passt auch ins Bild, dass es von den fünf Sachverständigen, die über die Unschicklichmachung von Abfall sprachen, nur zwei geschafft haben, in den Abschlussbericht der Opposition zu gelangen. Aber auch der Bericht des Untersuchungsausschusses lässt nur einen klaren Schluss zu: Es gab zwar bei bestimmten Unternehmen kriminelle Energien; aber die gesamten Verwaltungsstrukturen, die Aufsichtsbehörden und den Freistaat verantwortlich zu machen, geht an der gelebten Realität glatt vorbei.
Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank aussprechen für das konstruktive Zusammenwirken im Untersuchungsausschuss, für die Arbeit aller Ausschussmitarbeiter, aller Mitarbeiter in den Ministerien und in den Fraktionen, die dafür viel Zeit investiert haben, und ich möchte mich bedanken beim Ausschussvorsitzenden
für die sehr angenehme, souveräne und abgeklärte Führung der Tagungen des Untersuchungsausschusses.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da das Wichtigste, was der Wald braucht, Ruhe ist, möchte auch ich meine Rede zu Protokoll geben.
Anlässlich der Fachregierungserklärung zur Nachhaltigkeitsstrategie vom 30.01.2013, die im Zusammenhang mit dem 300. Geburtstag von Hans Carl von Carlowitz stand, haben wir als FDP-Fraktion diese Strategie begrüßt. Im 4. Forstbericht stellen Sie, Herr Staatsminister Kupfer, erneut einen Bezug zu Carlowitz her und zeigen die Grundlagen der Umsetzung von nachhaltigen Prinzipien im sächsischen Wald auf. Hier kann man mit den Worten des Forstwissenschaftlers Josef Nikolaus Köstler sprechen: „Die Bäume sollen durch ihr Leben lehren, stets hundert Jahre zurück und hundert Jahre voraus zu denken. Auch dereinst wird man hundert
Jahre zurückdenken und über unsere Zeit nicht nach naheliegenden Entschuldigungen, sondern nach den erfolgten Handlungen urteilen." Darum geht es uns: dass wir jetzt handeln müssen, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
Der Anteil an Waldfläche in Sachsen beträgt 28,4 %. Dieser Anteil liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Bereits die Steigerung der Waldfläche in den letzten Jahren war mit großen Anstrengungen verbunden. Der Plan sieht bis 2030 eine Steigerung auf 30 % vor. Dafür werden wir uns noch etwas strecken müssen. 30 % an Waldfläche ist ein stolzes Ziel.
Ich denke allerdings, wir können weitaus mehr. Müssen denn wirklich EU-finanzierte Flächen brachliegen, anstatt sie zu bewalden? Wenn wir darüber hinaus wollen, dass die Natura-Flächen weiter Akzeptanz finden, dann müssen wir der privaten Waldwirtschaft etwas bieten. Wir müssen zukünftig entsprechende Ausgleichszahlungen leisten, um Flächen aus der Waldbewirtschaftung zu nehmen.
Damit sind wir bei einem wesentlichen Punkt liberaler Forstpolitik: Den privaten Waldbesitzern und -eigentümern. Wir sollten uns immer wieder vor Augen halten, dass der größte Teil der Anstrengungen zur Pflege und Hege des Waldes vom privaten Engagement ausgeht. Die im Waldgesetz beschriebenen und geforderten Waldfunktionen werden nicht allein durch den Staat, sondern – im Gegenteil – durch die privaten Bewirtschafter gesichert.
Ebenso brauchen wir das Engagement der Privaten, wenn wir die Waldfläche vergrößern wollen. Dazu zählt übrigens die Streichung des Vorkaufsrechtes. Mit dieser Regelung vereinfachen wir Abläufe und reduzieren Kosten sowohl aufseiten der Verwaltung als auch bei den Eigentümern. Damit werden Anreize gesetzt, sich stärker in der Waldbewirtschaftung zu engagieren.
Im Landesentwicklungsplan haben wir uns dafür eingesetzt, strengere Regeln für die Beplanung des Waldes festzuhalten. Dazu zählt das Verbot von Windkraftanlagen im Wald; denn pro Windkraftanlage muss von einer Rodungsfläche von knapp 0,8 Hektar ausgegangen werden.
Ich sage es mit aller Deutlichkeit: Wir müssen uns überlegen, welche Wertigkeit wir der Flora und Fauna in den Waldgebieten beimessen.
Ich möchte die Widersprüchlichkeit am Birkhuhn verdeutlichen. Dieser kleine Kamerad benötigt möglichst vegetationsfreie Kuppen. Das Birkhuhn hat durch die Aufforstungen im 19. Jahrhundert viel Lebensraum verloren. Es gibt noch 300 000 Birkhühner, die aber alle in Russland und Skandinavien leben. Es gibt auch noch circa 50 dieser Birkhühner in Sachsen. Die Frage ist: Müssen auf den Kammlagen des Erzgebirges Wälder gerodet werden, um Birkhühnern Lebensraum zu bieten? Das Birkhuhn breitete sich aus, weil es die Kulturlandschaft zuließ, und es verlässt nun die Region, wenn sich die Kulturlandschaft ändert.
Es gibt keinen festen, unabänderlichen Bestand. Ich zitiere das SMUL: „So konnte dieser Vogel weite Teile Sachsens nur deshalb besiedeln, weil der Mensch vor allem im Spätmittelalter durch Abholzung, Auflichtung der Wälder und eine stark differenzierte Landnutzung geeignete Lebensräume geschaffen hatte." Die Hühner werden dort siedeln, wo sie Lebensraum finden. Sie leben nicht umsonst in Russland. Davon zu reden, das Birkhuhn würde „aussterben“, ist Augenwischerei.
Besondere Bedeutung kommt dem Wald für den Hochwasserschutz zu. Die Wälder bilden einzigartige
Schwämme. Genau diese Schwämme bilden einen natürlichen Schutz für Orte, die von ständigem Hochwasser bedroht sind.
Es ist durchaus beachtlich, was mit der Unterstützung des Sachsenforsts in Zusammenarbeit mit den rund 85 000 privaten Waldbesitzern insgesamt geleistet wurde. Maßnahmen wie Rekultivierungen (359 Hektar) und Erstaufforstungen (1 405 Hektar) im Berichtszeitraum verdienen unsere Anerkennung.
Sie sprechen aber auch von Waldverlusten in Höhe von 953 Hektar. Hier ist es überlegenswert, inwieweit neue finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, um auch die privaten Eigentümer für weitere Aufforstungen zu motivieren. Die Ausbildung von 19 Waldpädagogen im Jahr 2012 ist ein sehr guter Ansatz, um Kindern und Jugendlichen alle Themen rund um das Thema Wald nahe zu bringen. Die begrüße ich persönlich ausdrücklich.
In der vorliegenden Waldstrategie 2050 bilden sich zahlreichen Funktionen des Waldes ab, die gesetzlich verankert sind. Er dient der Erholung und ist Teil des Landschaftsbildes. Natürlich ist das liberale waldgesetzliche Betretensrecht Basis für die Nutzung des Waldes zum Zwecke der Erholung.
Der Wald muss auch wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Ich möchte deshalb wieder betonen, dass der Wald diese Ansprüche nur erfüllen kann, wenn er auch dinglich vorhanden ist. Es reicht nicht, ihn nur als Planungsfläche auszuweisen. Wir brauchen ihn auch nicht nur als Kippenwald. Er muss vital und widerstandsfähig sein. Ein gutes Beispiel besteht hier in der Bestandsänderung weg von Nadelgehölzen, speziell Fichten, hin zu Laubbäumen und ursprünglich hier gewachsenen Arten. Die verstärkte Anpflanzung der Weißtanne zeugt von zukunftsorientiertem Denken.
In der Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern müssen auch deren Vorschläge in die gemeinsame Arbeit einfließen. Sie nutzen zu Recht die Douglasie zur Auf- bzw. Neuforstung. Dafür darf die Douglasie aber nicht weiter geächtet sein, weil die sich darum entwickelnde Vegetation nicht in das Bild der Behörden passt.
Im Nationalpark Sächsische Schweiz ließen sich vor Kurzem zahlreiche Experten vor Augen führen, wie Waldpflegemaßnahmen zu einer natürlichen Baumartenzusammensetzung führen können. In diesem Nationalpark konnte auch ich persönlich sehr gut sehen, was mit Wald
passiert, wenn man ihn seiner natürlichen Entwicklung überlässt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Waldgesetzes ist mir ein willkommener Anlass, über die Forstwirtschaft in Sachsen zu sprechen und ihre Bedeutung zu würdigen. Knapp die Hälfte des sächsischen Waldes befindet sich in privater Hand. Mit 40 % ist der Freistaat nur der zweitgrößte Eigentümer von Wald in Sachsen.
Körperschafts- und Kirchenwald ergänzen die beiden größten Eigentümer.
In ihrem Forstbericht aus dem Jahr 2008 verweist die Staatsregierung selbst auf die Bedeutung, welche den unterschiedlichen Eigentumsformen zukommt. Staatsminister Kupfer betonte im Vorwort, dass gerade die Vielfalt der Eigentümer die Stärke der sächsischen Forstwirtschaft darstellt.
Das sehen wir genauso. Es war uns als FDP-Fraktion deswegen wichtig, genau diese Stärke der sächsischen Forstwirtschaft zu erhalten. Das bedeutet im Wesentlichen, das Privateigentum zu stärken. Die Bedeutung der privaten Forstwirtschaft ist so groß, dass wir sie entsprechend zu würdigen haben. Es scheint viel zu oft in Vergessenheit zu geraten – man hat es soeben wieder gehört –, dass der größte Teil der Anstrengungen zur Hege und Pflege des Waldes privatem Engagement zu verdanken ist. Die im Waldgesetz beschriebenen und geforderten Waldfunktionen werden nicht allein durch den Staat, sondern – im Gegenteil – durch private Bewirtschafter gesichert.
Die Vorkaufsrechte zu streichen war deswegen der logische Schritt, der zu gehen war. Es ergibt ja keinen Sinn, staatlichen Stellen Vorrechte einzuräumen; denn die privaten Waldeigentümer erfüllen die im Waldgesetz formulierten Ziele in noch viel höherem Maße. Für das staatliche Vorkaufsrecht findet jährlich in etwa 1 200 Fällen eine Prüfung statt. Allerdings wurde in den vergangenen zehn Jahren das Vorkaufsrecht vom Freistaat Sachsen in gerade einmal zwei Fällen ausgeübt. Das kommunale Vorkaufsrecht wurde in der vergangenen Dekade ebenfalls nur sehr selten genutzt.
Wir kennen die Kritik, die an dieser Regelung geübt wurde und auch heute noch geübt wird. Wir kennen sie aus den Beratungen zum Wassergesetz und zum Naturschutzgesetz. Frau Kagelmann, diese Kritik ist Ausdruck einer Staatsgläubigkeit, die wir nicht teilen.
Genau das ist der Unterschied. Wir gehen vom mündigen Eigentümer aus, der selbst entscheidet, was er mit seinem Grundstück, mit seinem Eigentum macht und an wen er es verkauft. Was immer damit geschieht: Es ist seine Verantwortung, es ist sein Eigentum. Wir setzen auf das Eigentum, nicht auf den Staat!
Ihre Staatsgläubigkeit ist eine Form der Ungleichbehandlung von Privat und Staat, die wir ablehnen.
Mit der Neuregelung vereinfachen wir Abläufe und reduzieren Kosten, sowohl auf der Seite der Verwaltungen als auch – und vor allem – auf der Seite der Eigentümer. Die Waldbesitzer werden uns in diesem Punkt recht geben.
Kommen wir zu der Praxis in Sachsen. Wie sieht es denn oft aus? Durch eine Bodenreform – Bodenreform: Diebstahl – wurden Waldeigentümern vor langer, langer Zeit Waldgrundstücke weggenommen und anderen zugeführt. Jetzt ist die Praxis: Wir haben gerade bei Forsteigentum Erbengemeinschaften – es sind fast schon Enkelgemeinschaften –, die sich kaum darauf einigen können, was mit den Waldgrundstücken in der Hege und Pflege oder im Verkauf passieren soll. Wenn sie sich tatsächlich geeinigt haben, kommt auf einmal noch die Bürokratie mit ihrem Vorkaufsrecht hinzu. Das erschwert eine wirkliche Bewirtschaftung des Waldes.
Ja. – Es erschwert auch den Verkauf von Grundstücken.
Wir wollen das ändern. Die Vorkaufsrechte ergeben überdies nur dann Sinn, wenn vor Ort auch konkrete Planungen vorliegen, die das überhaupt rechtfertigen würden. Doch die Anhörung hat uns gezeigt, dass es solche Planungen gar nicht gibt. Auf meine Nachfrage an den Vertreter der Stadt Leipzig – der vehement gefordert hatte, dass diese Regelung bestehen bleibt –, ob es denn eine Planung gebe, wonach man überhaupt das Vorkaufsrecht ausüben dürfe, lautete die Antwort: Nein.
Für jemanden, der – wie ich – schon einmal Vertreter einer Kommune war, die das versucht hat, ist klar: Wenn keine Planungen der Kommune für diese Grundstücke vorliegen, kann ich das Vorkaufsrecht gar nicht beantragen. Ohnedies funktioniert es, auch ohne das Vorkaufsrecht zu ziehen, wie die Stadt Leipzig bewiesen hat: Die Waldfläche dort konnte um 300 Hektar wachsen, ohne dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde.
Für die Errichtung von baulichen Anlagen mit Feuerstätten in Wäldern, Mooren und Heiden haben wir uns mit der Genehmigungsfrist an die des Baugesetzbuches angelehnt. Auch hier gilt die Genehmigungsfiktion, die wir als Koalition bevorzugen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stärken den ländlichen Raum, wenn wir die Privaten stärken, denn die Forstwirtschaft ist ein wichtiger Pfeiler des ländlichen Raumes. Mit dem Engagement privater Waldeigentümer ruht die Waldbewirtschaftung in den Händen jener, die selbst das stärkste Interesse an einem gesunden Forst haben. Die Änderung des Waldgesetzes folgt einer Linie, die wir mit der Änderung des Wassergesetzes, des Naturschutzgesetzes und auch des Jagdgesetzes schon vorgenommen haben. Bei der Anhörung zur Änderung des Waldgesetzes konnte uns Prof. Dr. Bitter protokollarisch mitgeben – was mich sehr freut –, dass unser Jagdgesetz deutschlandweit – wenn nicht gar europaweit – als Musterbeispiel gilt, und das wird es auch mit dem Waldgesetz sein. Wir werden mit unserem Waldgesetz ein Musterbeispiel in Deutschland abgeben. Deswegen bitte ich um die Zustimmung zur Änderung des Waldgesetzes.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag zollt als Allererstes dem sächsischen Handwerk – dem traditionellen und dem historischen Handwerk – Respekt, Stolz und Ehre dieses Hohen Hauses.
Handwerk ist die Wurzel unserer wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen. Es ist Motor und Rückgrat unserer sächsischen Wirtschaft. Die aktuellen Zahlen, über die wir noch des Öfteren diskutieren werden, zeigen, dass in Sachsen 22,2 % der Gesamtwirtschaftsleistung durch das Handwerk erbracht und knapp 20 % des Gesamtumsatzes vom Handwerk erwirtschaftet werden. Man kann also, neudeutsch formuliert, von „Handcraft Saxony“ sprechen.
Ja. – Ideenreichtum, Geschick und Findigkeit, Fleiß und Redlichkeit zeichneten über Jahrhunderte die sächsischen Handwerksbetriebe aus. Selbst den Kommunismus und dessen Steuersystem hat das sächsische Handwerk überstanden.
In Sachsen hat sich ein sehr breites Spektrum verschiedenster Handwerksberufe – bis hin zu künstlerischen Berufsbildern – herausgebildet: vom Bürstenmacher über den Pfefferküchler und den Orgelbauer bis hin zum Blaudrucker. Wie auch im forstwirtschaftlichen Bereich gibt es im Handwerk viele Berufszweige. All diesen
Handwerkern möchten wir mit diesem Antrag unsere Wertschätzung aussprechen.
Wir möchten sie gleichzeitig unterstützen, insbesondere bei der Ausbildung ihres Nachwuchses. Die Handwerksberufe haben sich in den letzten Jahrhunderten sehr unterschiedlich entwickelt. Bei den einen liegt der Schwerpunkt tatsächlich noch auf dem Hand-Werk, die anderen haben sich industriell entwickelt. Ein Beispiel ist der Schmiedemeister Norbert Heimann aus Neuhausen: Der Betrieb, in vierter Generation bestehend, wurde 1902 als Hufschmiede gegründet. Heute, 2014, ist es ein innovatives Unternehmen, das im Metallbau – auch im Stahlbau – tätig ist und am Ende Schneepflüge für unsere sächsischen Autobahnen herstellt. – Das alles ist sächsisches Handwerk.
Ein Problem, das gerade das historische Handwerk betrifft, ist immer die Ausbildung. Diese richtet sich natürlich nach der Philosophie des Betriebes. Es stellt sich auch die Frage, ob sich die Betriebe der alten Manufaktur verbunden fühlen. „Manu factum“ – von Hand geschaffen – ist Ausdruck dessen. Es gibt in meiner Branche, bei den Holzspielzeugmachern, den großen Betrieb – wer kennt ihn nicht – Wendt & Kühn aus Grünhainichen. Dort hat man sich auf die Engelproduktion spezialisiert und stellt noch alles per Hand her.
Damit bin ich genau bei dem Problem. Wir müssen in den verschiedenen Branchen den Nachwuchs fördern. Darauf zielt unser Antrag ab. Wir wollen punktuell die Betriebe fördern, die ausbilden wollen.
Die Punkte 3 und 4 unseres Antrags bringen es auf den Punkt. Ich will das Beispiel meines historischen Berufes vertiefen: Wir haben einen Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeugmacher, der eine betriebliche Verbundausbildung organisiert – eine betriebliche, nicht eine überbetriebliche –, am Markt orientiert.
Der Verband, der schon vor langer Zeit gegründet worden ist, organisiert die praktische Ausbildung; denn in den historischen Handwerksbranchen kann der einzelne Betrieb nicht immer genau alles das ausbilden, was das Gesamtberufsbild von ihm verlangt. Deswegen bilden wir gemeinsam aus.
Wer die Verbundausbildung in Seiffen besucht – jeder ist dazu herzlich eingeladen –, wird den Wandel deutlich erkennen. Als ich meine Ausbildung machte, dachte niemand daran, dass das einmal ein historischer Beruf sein und welche Wandlungen das Berufsbild erfahren würde. Wer hätte vor vielen Jahren gedacht, dass sich in diesem Berufsbild die Lehrlinge mit computergestützten CNC-Maschinen beschäftigen müssen? All das wird in der Verbundausbildung geleistet.
Diese Art der Ausbildung steht aber vor Problemen. In diesem Zusammenhang bin ich dem Wirtschaftsministeri
um sehr dankbar. Nach einem Besuch von Staatssekretär Hartmut Fiedler im Jahr 2011, der die in der Praxis auftretenden Probleme mit der Verbundausbildung erkannt hat, wurde eine Änderung im Sinne einer Hilfestellung gewährt, sodass der historische Beruf des Holzspielzeugmachers in Sachsen weiter ausgebildet werden kann. Nur hier wird er ausgebildet – einmalig für Sachsen. Das ist praxisnahe, wirtschaftsnahe, erfolgreiche Wirtschaftspolitik.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir diese erfolgreichen Modelle auf andere historische, traditionelle Branchen und Betriebe in Sachsen ausweiten, sodass wir punktuell fördern können – dort, wo es wirklich darauf ankommt und wo es den Handwerksbetrieben hilft.
Wir brauchen auch Unterstützung bei der weltweiten Vermarktung der Produkte, die die sächsischen Handwerksbetriebe herstellen. Die gute Arbeit der sächsischen Handwerksbetriebe passt hervorragend zu unserem Slogan: „So geht Sächsisch!“ Das ist sächsisches Handwerk.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde meine Rede kurzhalten, aber, liebe Fraktion der GRÜNEN, der Titel des Antrages, und das gleich mal vorweg, ist nicht flapsig, sondern eine Unverschämtheit gegenüber unseren sächsischen Bauern. Das können wir so nicht stehen lassen.
Nehmen wir die sogenannten Aufreger. Wenn man sich in seiner Bekanntschaft umhört, dann heißt es immer, schon wieder etwas und jetzt das Nächste und wieder das Nächste, und mit der Zeit sagen die meisten: Geh weg damit, das regt mich nicht mehr auf!
Kommen wir nun zu einem praktischen Beispiel. In Niedersachsen wurde mit Pilzen befallenes Getreide gefunden. Das war ein Aufreger. Jetzt hat der Lebensmittelexperte Andreas Hensel vom Bundesinstitut für Risikobewertung ausdrücklich nach der Messung gesagt, die beim Getreide gemessenen Werte sind nicht einmal ansatzweise toxisch. Das heißt, man kann etwas finden, jedes Getreide ist prinzipiell von Pilzen befallen, aber man soll es nicht übertreiben. Es gab Entwarnung.
Der Skandal an diesem Skandal war die künstliche Aufregung und die Verunsicherung der Verbraucher. Verunsichern scheint bei den GRÜNEN System zu haben. Christian Meyer, der Umweltminister in Niedersachsen, fordert mehr Kontrolle, mehr Bürokratie. Das bedeutet mehr Kosten für die Bauern und am Ende für die Kunden. Das dürfen wir nicht zulassen. Die Kontrollsysteme sind gut, das ist ja die Logik, sonst wären die Dinge, die entstanden sind, nicht aufgefallen.
Ich gebe Michael Weichert zu 100 % recht beim Beispiel Pferdefleisch, wo wir unbedingt etwas ändern müssen. Die Verbraucher müssen wissen, was sie essen. Ob das nun schlimm ist, dass Pferdefleisch enthalten ist, sei dahingestellt, aber die Verbraucher müssen wissen, was drin ist. Also muss es draufstehen. Da gibt es gar keine Frage.
Ich bringe noch ein Beispiel aus DDR-Zeiten. In Freiberg gab es eine Fleischerei, wo man ab und zu einmal Pferdewurst bekommen konnte. Die war so gefragt, dass ich die gegen kleine Pyramiden aus meiner Werkstatt eintauschen musste. Pferdefleisch ist nichts Schlechtes, aber die Verbraucher müssen es wissen.
Wir sollten die Verbraucher im Interesse unserer sächsischen Landwirtschaftsbetriebe nicht verunsichern. Liebe GRÜNE-Fraktion, machen Sie Schluss mit dem sächsischen Bürgerkrieg, Entschuldigung, Bauernkrieg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2011. Wer ihn gelesen und studiert hat, den kann ich im Leben begrüßen. Was dort enthalten ist, ist das pure Leben und sind die puren Probleme der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt. Die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses können ein Lied davon singen, was es darüber hinaus für Probleme in Sachsen gibt und wie sie gelöst oder nicht gelöst werden können.
Deswegen gilt natürlich mein kurzer Dank all denjenigen, die mitgearbeitet haben. Das sind zum einen die Abgeordneten, die im Ausschuss fleißige Arbeit leisten, die Mitarbeiter der Fraktionen, die im Hintergrund die Arbeit leisten, und vor allem die Mitarbeiter des Referates Petitionsdienst des Sächsischen Landtages, die fleißige und nervlich anstrengende Arbeit im Laufe eines Jahres leisten. Das sind zum anderen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die die Zuarbeit für uns Abgeordnete erledigen, damit wir den Bürgerinnen und Bürgern anständig antworten können.
Ja, so ist das.
Vor allen Dingen bedanke ich mich bei den Abgeordneten, dass wir es in diesem Ausschuss verstanden haben, zum großen Teil fraktionsübergreifend zusammenzuarbeiten, dass wir es verstanden haben, uns um die Bürgerinnen und Bürger zu kümmern anstatt um Parteipolitik. Das
kommt auch mal vor, gar keine Frage, aber zu 95 % geht es um die Bürgerinnen und Bürger.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man auf die Geschichte des Petitionsrechtes bei uns sieht, kann man eine Entwicklung feststellen. Wer noch etwas Geschichtswissen hat, weiß, dass in der Weimarer Republik in der Verfassung stand, dass jeder Deutsche eine Petition verfassen kann. 1949 wurde im Grundgesetz festgeschrieben, dass alle Einwohner der Bundesrepublik eine Petition verfassen können. Das heißt, schon damals gab es eine Entwicklung aufgrund der Katastrophe, die damals geschehen ist. Und wir können den Müttern und Vätern unserer Sächsischen Verfassung dankbar sein, dass es 1992 in Sachsen ein Jedermannsrecht wurde. Also jeder darf in Sachsen eine Petition einreichen.
Man muss allerdings auch mit der Zeit gehen und fragen, ob man jedes Jahr diesen Petitionsbericht, den wir jetzt besprechen, veröffentlichen muss. Darüber müssen wir uns Gedanken machen. Wir sind dabei zu überlegen, ob wir die Geschäftsordnung etwas aufbohren und es vielleicht nur einmal in der Legislatur machen. Das wäre vielleicht sinnvoll.
Aber ich komme zurück zum Jedermannsrecht. Das Jedermannsrecht wurde genutzt. Wenn Sie in diesen Petitionsbericht hineinschauen: Auf Seite 60 werden Sie etwas ganz Besonderes sehen, und zwar bezogen auf die Verbindung von Petitionsausschuss, Legislatur und Landtag. Im letzten Jahr zum Tag der offenen Tür am 3. Oktober erschien bei uns am Petitionsstand ein kleiner Junge, elf Jahre alt. Er hatte das unbedingte Gefühl, sich zu beschweren. Elf Jahre, das muss man sich mal vorstellen!
Er hatte als Erstes eine Frage, die er unbedingt beantwortet wissen wollte: Wieso werden Jungen und Mädel im Sportunterricht unterschiedlich bewertet? Das hat ihn so aufgeregt, dass er sofort am Stand des Landtages unserer Legislatur eine Petition unterschrieben und eingereicht
hat. Er wollte, dass hier im Landtag eine Kinderfraktion eingerichtet wird.
Wenn ich so die letzten Plenumstage sehe, bin ich fast der Meinung, die Antwort war falsch. Wir haben ihm erklärt, wir könnten ihm abhelfen bei der ersten Frage, wieso Mädchen und Jungen unterschiedlich bewertet werden. Da konnten wir ihm abhelfen. Die zweite Frage mit Kinderfraktion haben wir ihm so beantwortet, dass nicht abgeholfen werden kann. Aber so manche Debatte hier im Sächsischen Landtag führt mich zur Erkenntnis: Es gibt bereits fraktionsübergreifend eine Kinderfraktion.
Was wir gemacht haben? Kollege Alfons Kienzle als Berichterstatter und ich sind hingefahren und haben im letzten Jahr dem jungen Mann direkt in Meißen vor Ort die Antwort überreicht. Das ist ein Stück gelebte Demokratie. Wir wollen hoffen, dass es mehr solche jungen Menschen gibt,
die sich darum kümmern, die sich Gedanken machen, die Petitionen einreichen, sich beschweren.
Das war ein guter Ansatz. Wir können die Hoffnung haben, dass wir hier in Sachsen die Demokratie weiter gestalten können, weil nach uns noch mehr junge Leute kommen, die etwas mitmachen wollen.
Ich bitte Sie ganz herzlich: Nehmen Sie diesen Bericht mit, legen Sie ihn in Ihren Büros aus, erklären Sie den Menschen, wie sie sich beschweren können, dass sie nicht nur maulen sollen, sondern etwas tun, dass sie sich beschweren. Sagt ihnen: Leute, habt Mut, macht mit, schreibt etwas. Wir als Sächsischer Landtag werden ihnen antworten. Gehen Sie auf die Bürger zu!
Ich bedanke mich auf das Herzlichste für Ihr Zuhören und freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss.
Glück auf!
Herr Dr. Müller, Sie sind ja Arzt. Würden Sie privat Schwerverbrecher in Ihrem Sinne behandeln?
Ja.
Nein. Es ist genau das Gleiche. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Jagdgesetz ist der Abschluss einer intensiven und konstruktiven Debatte. Wir möchten uns deswegen ausdrücklich bei allen bedanken, die sich daran beteiligt und nicht den Elan verloren haben, sich am neuen Jagdgesetz zu beteiligen. Aus einer sehr gelungenen Vorlage des Ministeriums haben CDU- und FDP-Fraktion das beste Jagdgesetz gemacht, das es gibt.
Aufgrund dieser gemeinsamen Kraftanstrengung ist es gelungen, ein modernes Gesetz zu schaffen, das allen Anforderungen Rechnung trägt. Ich denke, darin finden sich am Ende alle wieder. Es ist ein guter Kompromiss für den Artenschutz, für die jagdlichen Interessen, aber auch
für die Ansprüche der Flächennutzer. Worin zeigt sich dieser Kompromisscharakter am deutlichsten?
In den vergangenen Tagen wurde einerseits vom NABU und andererseits vom Jagdverband Kritik geübt. Eines ist sicher: Wenn NABU als auch Jagdverband Kritik üben, dann muss ein Kompromiss vorliegen. Dies war das Ziel, und das haben wir erreicht. Wenn wir noch dazu Lob von der Grünen Liga ernten, was für uns ungewöhnlich ist, dann ist es ein gutes Gesetz.
Das alte Jagdgesetz ist eines der ersten Gesetze Sachsens. Es trat im Mai 1991 in Kraft. Folgende Punkte sind daher wichtig und notwendig, um die Jagd den heutigen Ansprüchen anzupassen. Alle Beteiligten werden darin übereinstimmen, dass diese Aspekte des Jagdgesetzes eine besonders heftige Debatte ausgelöst haben. Das neue Jagdgesetz stärkt die Rechte der Forstbetriebsgemeinschaften. Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften sind berechtigt, besondere eigene Jagdbezirke zu gründen. Darin können sie die Jagd so gestalten, dass sie ihren Ansprüchen gerecht wird. Damit stärken wir die Rechte der Eigentümer, denn die Jagd dient dort einzig dem Werterhalt der Flächennutzung. Die besonderen Jagdbezirke rücken die Verjüngung des Waldes in den Mittelpunkt. Dies fand bisher ungenügende Beachtung.
Der Kompromisscharakter des neuen Jagdgesetzes zeigt sich deutlich an der Neuregelung des Jagdschutzes. Ein versehentlicher Abschuss von Hunden, die sich im Wald verlaufen haben, wird ausgeschlossen. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass der Wald immer stärker auch durch Freizeitaktivitäten genutzt wird. Gleichzeitig verhindert diese Regelung, dass Jagdhunde zum Beispiel bei der Nachsuche aus Versehen erschossen werden könnten. Indem wirklich wildernde Hunde vor dem Abschuss wiederholt bei der Behörde angezeigt werden müssen, verhindern wir auch, dass versehentlich ein Wolf geschossen werden könnte. Der neue Jagdschutz bietet deshalb einen guten Ausgleich zu den Anforderungen des Arten- und Tierschutzes, aber auch zwischen den verschiedenen Nutzungsformen der Felder und Wälder.
Kommen wir jetzt konkret auf den Wolf zu sprechen. Das neue Jagdgesetz bietet einen umfassenden Schutz des Wolfes. Es sieht ausdrücklich vor, dass für Tiere, die dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen, keine Jagdzeiten festgelegt werden dürfen. Keine. Sehr geehrte Damen und Herren, es war der sächsischen FDP ein sehr wichtiges Anliegen, dem Wolf einen besonderen Schutz zu geben.
Wir haben den Wolf und seine Kollegen, wie Biber, Fuchs & Co., damit vom Schießplatz der Verordnung in das Reservat des Gesetzes gehoben. Wir denken, dass er da gut aufgehoben ist. Gleichzeitig war es wichtig und richtig, den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen, denn das ermöglicht es, die kompetente Jägerschaft an der Überwachung der scheuen Tiere, dem sogenannten Wildmonitoring, teilnehmen zu lassen. Ich möchte betonen, dass
dieser Schutz nicht nur dem Wolf zugutekommt, sondern für alle Tiere der Anhang-4-Liste genauso gilt. Wir haben also europäisches und sächsisches Recht eng ineinandergefügt.
Nicht allein mit den konkreten Maßnahmen für geschützte Tiere stärkt das neue Jagdrecht den Artenschutz, sondern auch mit dem Verbot für Bleischrot auf Wasserwild, das sofort eintritt. Es folgt 2014 aus vernünftigen Gründen das generelle Verbot von Bleischrot. Das Verbot von Bleischrot für die Jagd auf Wasserwild soll helfen, die Population des Seeadlers zu stärken. Nach einer gewissen Übergangszeit für den Flintentausch, das ist nämlich ganz wichtig, darf gar kein Bleischrot mehr verwendet werden. Damit wird die Gefahr einer Bleivergiftung verringert. Ein generelles Verbot jeglicher Bleimunition ist derzeit aus fachlichen Gründen noch nicht zu vertreten. Hier muss erst die Eignung der Ersatzmunition endgültig geklärt sein. Doch mit dem Verbot des Bleischrotes gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Wenn man in diese Richtung will, muss man loslaufen, das ist der erste Schritt.
Wir stärken den Artenschutz mit einer einfachen und doch effektiven Maßnahme. Das Ministerium erhält zudem die Erlaubnis, wenn die Erkenntnisse vorliegen, bleihaltige Munition zu einem späteren Zeitpunkt zu verbieten.
Lassen Sie mich noch kurz auf einen weiteren wichtigen Punkt zu sprechen kommen: das grundsätzliche Verbot von Totschlagfallen. Nun kann man sagen, die extremen Ausnahmegenehmigungen bei bestimmten Fällen kann man kritisieren, sie sind aber richtig. In einer extremen Situation kann man sie einsetzen, aber prinzipiell sind sie verboten. Das ist wichtig. Totschlagfallen passen nicht mehr in eine zeitgemäße Jagd. Deshalb sollen sie nicht mehr zum Einsatz kommen. Nicht nur dem Schutz seltener und neu angesiedelter Tiere wird so Rechnung getragen, sondern wir schützen auch kleinere Haustiere. Unnötiges Leid wird verhindert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Ausführungen haben Ihnen allen deutlich gezeigt, dass es sich bei dem neuen Jagdgesetz um ein zeitgemäßes Gesetz handelt. Es stärkt den Artenschutz, es sichert und mehrt die Rechte der Eigentümer und es ermöglicht eine moderne Jagd. Es ist eine moderne Grundlage für das zukünftige Miteinander von Mensch und Tier in den Wäldern und auf den Feldern. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Entschließungsantrag möchten wir die Bedeutung des neuen Jagdrechts hervorheben. Deshalb werden wir die Staatsregierung ersuchen, an der Umsetzung der neuen Regelungen mitzuwirken.
Denn, meine Damen und Herren, Forstwirtschaft ist Wirtschaft. Sie sorgt für eine nachhaltige Nutzung von Flächen und für Wohlstand im ländlichen Raum. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich bei den vielen Gartenfreunden bedanken, die seit Jahrzehnten Gutes für unser Sachsen tun, und vor allen Dingen auch bei den Gartenfreunden, die sich im Ehrenamt betätigen und sich breitschlagen lassen, im Vorstand mitzuarbeiten. Vielen Dank!
Das Kleingartenwesen hat in Deutschland eine lange Tradition. Schuldirektor Ernst Innozenz Hauschild hatte damals die Initiative gestartet und Herr Schreber hat seinen Namen dazugegeben. Seitdem haben wir Schrebergärten.
Im Osten der Republik, als die SED mit ihrem Apparat alles politisierte, waren die Kleingärten ein Rückzugsgebiet für die Bürger. Dort war man Kleingärtner und nicht Genosse. Dort durfte man gießen und musste nicht salutieren. Es ist eine Ironie, dass jetzt gerade DIE LINKE eine Große Anfrage über die Struktur der Kleingärten in Sachsen stellt,
vor allem, wenn man noch weiter in der Geschichte zurückgeht. Das Kleingartenwesen war ja eine bürgerliche Bewegung in den Zwanziger- und Dreißigerjahren.
Welche Schwierigkeiten Kommunisten damals mit der bürgerlichen Bewegung hatten, erkennt man allein an dem Gedicht von Erich Weinert „Der Feiertag für einen Unpolitischen“.
Das Kleingartenwesen ist ein typisches Beispiel für das Leben im Verein. Interessierte und Engagierte kommen hier zusammen. Sie geben sich eigene Satzungen und prägen ihre eigene Kultur. Das Kleingartenwesen hat seine Grundlage im privaten Engagement, und es nimmt zu. Zwischen 2003 und 2008 sind von den Pachtverträgen, die deutschlandweit abgeschlossen wurden, 45 % von Pächtern mit Familie abgeschlossen worden. Selbst unser Fraktionsmitglied Benjamin Karabinski, ein junger Vater von drei Kindern, ist stolzer Besitzer eines Kleingartens.