Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Ich rufe auf Artikel 3, Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Wer Artikel 3 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich Artikel 3 zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 4, Änderung des Sächsischen Hebammengesetzes. Wer Artikel 4 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich Artikel 4 zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 5, Änderung des Sächsischen Krankenhausgesetzes. Wer Artikel 5 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich Artikel 5 zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 6, Inkrafttreten. Wer Artikel 6 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Gleiches

Stimmverhalten. Damit ist mehrheitlich Artikel 6 zugestimmt.

Wer dem Anhang zu Artikel 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist dem Anhang zugestimmt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesund

heitsversorgung im Freistaat Sachsen, so wie in der 2. Lesung beschlossen, als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei fünf Stimmenthaltungen ist dem Gesetz zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Situationsangepasste Verkehrssteuerung statt generellem

Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen

Drucksache 5/13828, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD, Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der einreichenden CDU-Fraktion das Wort. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Springer. Frau Springer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen! „Situationsangepasste Verkehrssteuerung statt generellem Tempolimit auf Autobahnen“ – ein Thema, mit dem sich Verkehrsforscher in jüngster Zeit intensiv auseinandersetzen und auch auseinandergesetzt haben.

Dynamische und situationsangepasste Verkehrssysteme sind nach Meinung bedeutender Wissenschaftler für die Verkehrssicherheit und für die umweltverträgliche Verkehrsgestaltung von zunehmender Bedeutung. Bezug nehmend auf Umweltaspekte der Verkehrssteuerung zitiere ich an dieser Stelle Prof. Dr.-Ing. Manfred Boltze. Er sagte: „Restriktive Maßnahmen können erhebliche Nachteile für Mobilität und Transport haben. Sie sollten nur eingesetzt werden, wenn die Umweltlage es auch erfordert.“

Situationsabhängige Maßnahmen werden von den meisten Verkehrsteilnehmern akzeptiert und demzufolge auch umgesetzt. Intelligente Verkehrssysteme helfen uns, die Nutzung unserer Infrastruktur effizienter zu gestalten. Der Einsatz von On-Board-Systemen und technischen Entwicklungen im Bereich der mobilen Datentechnik werden uns in den kommenden Jahren gemeinsam mit der Telematik vielfältige Möglichkeiten zur Verkehrssteuerung eröffnen. Diese technischen Entwicklungen werden deutliche Veränderungen des Gesamtsystems Verkehr mit sich bringen. Die Wirksamkeit bereits jetzt verwendeter dynamischer, situationsangepasster Verkehrssysteme wird wesentlich durch die zu verwendende Datenbasis beeinflusst.

Daher ergibt sich für uns zwingend die Forderung nach verstärkter Verfügbarkeit von Verkehrsdaten für Dritte. Die Erfassung von zeitlich und räumlich wechselnden Bedingungen in den Verkehrsverhältnissen, die Störungen des Verkehrsflusses und die Möglichkeit, darauf schnell reagieren zu können, sind genauso von immenser Bedeutung wie die Erfassung der Verkehrsdichte. Das Wissen über die Verkehrsdaten ist bei Verkehrsstörungen schon im Alltag wichtig. Eine besondere Bedeutung erlangt dieses Wissen allerdings im Katastrophenfall.

Noch ein paar Worte zum Thema Tempolimit 120 auf Autobahnen: Unser Antrag fordert eine solide Datenbasis ein, um die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse in Sachsen darzustellen. Zum generellen Tempolimit auf Bundesautobahnen gibt es unzählige Untersuchungen, zum Beispiel von der TU Darmstadt, vom Umweltbundesamt, natürlich auch von der TU Dresden. So wies das Umweltbundesamt bereits 2004 nach, dass nur 0,3 % des Anteils an CO2-Emission in Deutschland durch ein Tempolimit zu beeinflussen sind. Die Lärmbelastung, die von einer Bundesautobahn für die Umwelt ausgeht, kann durch ein Tempolimit nur an Wochenenden geringfügig beeinflusst werden. Bei einem Tempolimit von 120 km/h wird die Geräuschemission um 0,5 dB(A) erreicht. Ein Effekt von 2 dB(A) kann nur mit einem Tempolimit von 100 km/h erreicht werden. Das hört man aber eben nur am Wochenende; denn in der Woche wird dieser Effekt durch den Lkw-Verkehr aufgehoben.

Zur Unfallstatistik. Etwa ein Drittel der Streckenabschnitte von Bundesautobahnen sind in Deutschland bereits jetzt mit Geschwindigkeitsbegrenzungen belegt. Bezüglich der Unfallstatistik können wir darauf verweisen, dass sich circa 30 % aller polizeilich registrierten Unfälle auf einer Autobahn außerhalb von Baustellen in Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen ereignen. Dieser Anteil entspricht exakt dem Umfang von Streckenabschnitten mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Damit ist eine erhöhte Unfallstatistik für Strecken ohne Tempolimit nicht haltbar.

Noch deutlicher fällt der Vergleich mit den Ländern aus, die bereits seit Jahren ein Tempolimit auf Autobahnen haben. In unserem Nachbarland Österreich – jetzt Tempolimit 120 km/h – liegt die Unfallzahl mit tödlichem Ausgang deutlich höher als in Deutschland. Dazu überdenkt Österreich aktuell, für ausgewählte Autobahnen das Tempolimit wieder auf 160 km/h anzuheben.

Meine Damen und Herren! Im Sinne einer modernen Verkehrstechnik und im Sinne der Sicherheit und des Umweltschutzes bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Frau Springer sprach für die einbringende CDU-Fraktion. Die miteinbringende FDP-Fraktion schließt sich jetzt an. Bitte, Herr Kollege Herbst, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit in die Debatte von vornherein kein falscher Zungenschlag kommt: Auch wir als FDP sind klar für Verkehrssicherheit, und jeder Unfall, der auf unseren Straßen passiert, egal wo, ist ein Unfall zu viel. Aus diesen Gründen bauen wir unter anderem Straßen in Sachsen aus, weil wir damit eine höhere Verkehrssicherheit erreichen wollen.

Manche Fraktion sieht das anders. Ich erinnere daran, dass die GRÜNEN im aktuellen Doppelhaushalt eine Streichung aller Mittel für den Staatsstraßenbau beantragt hatten. Das bedeutet im Endeffekt weniger Verkehrssicherheit. Wir unterscheiden uns aber von manch anderen auch in der Art und Weise, wie wir Verkehrspolitik gestalten, nämlich ohne ständige Gängelei und ohne ständige neue Verbote.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie – –

Einen Moment, ich sage gleich Bescheid. – Ob es die GRÜNEN sind, der Verkehrsclub Deutschland oder Herr Gabriel – immer wieder wird gegen die erlaubte Geschwindigkeit auf unseren Autobahnen Front gemacht. Meine Damen und Herren, ein generelles Tempolimit ist Ideologie, aber keine Vernunft.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

Ja, sehr gern.

Bitte, Frau Jähnigen.

Sehr geehrter Herr Kollege Herbst, können Sie sich noch daran erinnern, dass wir beantragt haben, im Haushalt neu eingestellte Straßen

neubaumittel umzuverteilen, weil die Haushaltsreste bei den Straßenbaumitteln in Höhe von ungefähr

150 Millionen Euro damals noch nicht abgebaut worden sind und jetzt immer noch nicht abgebaut wurden? Können Sie sich daran noch erinnern?

Ich kann mich erinnern, dass Sie einen Streichungsantrag gestellt haben und neues Geld für den Straßenbau nicht genehmigen wollten. Ich vermute einmal, es hängt damit zusammen, dass Sie vielleicht bei EFRE-Staatsstraßenmitteln gesehen haben, dass noch nicht alle Mittel verbaut wurden. Wir sind da mittlerweile richtig gut.

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Sie sehen an dem Abfluss der EFRE-Mittel, dass jetzt das Baugeschehen in Schwung gekommen ist. Es ist auch noch Zeit, die Mittel verfallen noch nicht. Es ist völlig normal, dass man bei jeder EU-Förderperiode eine gewisse Zeit braucht, ehe das anläuft. Jetzt werden die Straßen gebaut. Das ist gut für die Verkehrssicherheit. Das ist gut für die Mobilität in Sachsen, und davon profitieren am Ende alle Verkehrsteilnehmer – im Übrigen auch ÖPNVBusse, die dort verkehren, Frau Jähnigen.

(Beifall bei der FDP)

Sie sollten in Ihrer Rede fortfahren, Kollege Herbst.

Gut, dann fahre ich jetzt fort.

Oder hatten Sie noch eine Zwischenfrage, Frau Kollegin? Sie standen so wortlos dort. Das konnte ich nicht erkennen.

Also, Frage bedeutet auch zu fragen, nicht zu schweigen. Aber der Präsident muss die Erlaubnis erteilen.

Bitte. Also, Sie würden eine Zwischenfrage erlauben?

Wenn es eine Frage wird, würde ich sie erlauben.

Bitte, Frau Kollegin. Ich vermute, jetzt kommt die Frage.

Ich wollte gern nachfragen mit Ihrer Erlaubnis – danke schön Ihnen beiden: Wie viele Teile der Haushaltsreste aus dem letzten Haushalt sind denn jetzt verbaut? Können Sie das beziffern?