nichts dabei heraus. Sich nun als Interessenvertretung der deutschen Autofahrer zu präsentieren ist vor diesem Hintergrund doch etwas fragwürdig.
Das soeben Gesagte gilt natürlich erst recht für die Unionsparteien, aus deren Reihen nun auch der Vorschlag für eine Pkw-Maut gekommen ist, die – so sie denn eingeführt wird – garantiert nicht nur, wie versprochen wurde, ausländische Nutzer unserer Autobahnen zur Kasse bittet, sondern auch die deutschen Autofahrer einmal mehr zusätzlich belasten wird – und wenn letztendlich die EU-Kommission dafür sorgen wird, dass es so kommt. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Meine Damen und Herren! Die Forderung nach einem generellen Tempolimit auf Autobahnen lässt vollkommen außer Acht, dass es faktisch schon auf fast der Hälfte des deutschen Autobahnnetzes Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. So gilt auf 33 % der Autobahnstrecken ein dauerhaftes Tempolimit, auf weiteren 15 % gilt zumindest zeitweise eine begrenzte Höchstgeschwindigkeit.
Das Bild des verantwortungslosen Rasers, der von Flensburg bis nach Garmisch-Partenkirchen im Geschwindigkeitsrausch mit Bleifuß über die Straßen fegt, gibt es in dieser Form nur in der ohnehin sehr fragwürdigen Fantasie der GRÜNEN. Auch sonst gibt es viele gute Argumente, die für die Beibehaltung des Konzeptes der Richtgeschwindigkeit und gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 oder gar 100 Stundenkilometern sprechen.
Deutsche Autobahnen sind nachweislich sicherer als die anderer Staaten in Europa, wo es Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Pro eine Milliarde Fahrzeugkilometer haben wir genau drei Unfalltote zu beklagen. Zum Vergleich: Das gesamte nachgeordnete und geschwindigkeitsbegrenzte Netz aus Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen weist ein mehr als dreimal so hohes Risiko auf, nämlich 9,6 Unfalltote pro eine Milliarde Fahrzeugkilometer.
Primär besteht also Handlungsbedarf in der Verkehrssicherheit nicht bei den Autobahnen, sondern im nachgeordneten Straßennetz. Hinzu kommt: Circa ein Drittel der in Deutschland polizeilich registrierten Unfälle auf Autobahnen außerhalb von Baustellen passieren auf Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dieser Anteil entspricht eben genau dem Anteil aller Streckenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Eine erhöhte Unfallgefahr auf Streckenabschnitten ohne Tempolimit ist somit schlichtweg nicht nachweisbar.
Auch in ökologischer Hinsicht bietet eine Geschwindigkeitsbegrenzung keinerlei Vorteile. Ein Tempolimit wäre vollkommen klimaneutral, und auch in anderer Hinsicht hätte dies, verschiedenen Studien zufolge, keinerlei positiven Effekte für die Luftqualität.
Zu guter Letzt sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Konzept der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern sich als erfolgreich erwiesen hat und eine hohe Akzeptanz unter den Autofahrern aufweist – übrigens
Im Ergebnis zeigt sich am Ende sogar, dass in Deutschland die tatsächlich gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit der Pkws auf Autobahnen bei 120 Stundenkilometern liegt und damit unter der Durchschnittsgeschwindigkeit von Ländern mit gesetzlichem Tempolimit, zum Beispiel in Belgien, Italien oder Österreich. Wir brauchen daher ganz einfach keine neuen gesetzlichen Ge- oder Verbote, da wir mit den geltenden Regelungen im wahrsten Sinne des Wortes sehr gut fahren.
Worüber wir allerdings dringend sprechen müssen, ist die zunehmende Belastung des deutschen Autobahnnetzes durch den Fernlastverkehr, der all die Probleme mit sich bringt, die GRÜNE und SPD den Pkw-Fahrern in die Schuhe schieben wollen, nämlich verstärkte Umweltverschmutzung, ein höheres Sicherheitsrisiko und eine erhöhte Unfallgefahr. Zudem würde es Ihnen wirklich jeder normale Autofahrer danken, der es leid ist, frühmorgens auf der Autobahn nicht voranzukommen, weil Lkws sich auf zwei und manchmal drei Spuren alle paar Kilometer gegenseitig überholen.
Die Verlagerung des Lastverkehrs von der Straße auf die Schiene ist ein Anliegen, bei dem auch die NPD voll mitgehen kann. Hier wäre das FDP-geführte Verkehrsministerium gefragt, doch leider hört man in dieser Hinsicht relativ wenig aus dem Hause Morlok. Die beinahe schon irrationale Gigaliner-Manie des sächsischen Verkehrsministers war jedenfalls ein Schritt genau in die falsche Richtung.
Dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen werden wir dennoch zustimmen, da er sich mit der NPDPosition – nämlich gegen ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen – deckt.
Das war Herr Delle für die NPD-Fraktion. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Dann eröffnen wir eine weitere Rednerrunde. Für die einbringende CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Heidan.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die derzeitige Debatte war für mich schon recht interessant. Herr Stange hat sich bereits von der Regierungsverantwortung zurückgezogen,
obwohl Sie das ja durchaus in Ihrem Wahlprogramm drin haben, dass Sie die CDU ablösen wollen. Sie haben aber hier gesagt, Sie wollen eine Koalition von CDU und GRÜNEN, und haben das entsprechend kommentiert. Herr Stange, das dürfte Ihnen sicherlich aufgefallen sein. Auch dass Frau Jähnigen für mehr Polizei plädiert,
ist bezeichnend für die GRÜNEN. Wir werden bei einer anderen Debatte darauf zurückkommen. Frau Jähnigen, das ist sehr toll gewesen.
Der Antrag heißt aber – ich verkürze es etwas – „Situationsangepasste Verkehrssteuerung statt Tempolimit“ und wir sind uns sicher darin einig, dass jeder Verkehrstote und jeder Verkehrsverletzte einer zuviel ist.
Meine Damen und Herren! Deshalb brauchen wir aktive Verkehrssicherheitsarbeit. Es geht hierbei nicht um Tempolimit. Wenn man Verkehrssicherheit erreichen will, ist es wichtig, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Sie ist insbesondere von unseren Automobilbauern in Sachsen in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Ich erinnere an ABS-Systeme, Gurtstraffer, Bremsassistenten, Kurvenlicht etc. pp.
Außerdem ist es wichtig – damit komme ich zurück zu unserem Antrag –, dass wir die Beschaffenheit unserer Straßen zu bedenken haben und auf die Verbesserung der Infrastruktur dasselbe Augenmerk richten müssen, wie wir es in den letzten Jahren getan haben. Da hatten Sie – Gott sei Dank! – keine Regierungsverantwortung, so dass hier die Infrastruktur ausgebaut wurde.
Wir wissen auch, dass insbesondere das Wetter eine entscheidende Rolle bei der Verkehrssicherheit spielt, meine Damen und Herren. Deshalb gerade ist die Winterreifenpflicht eingeführt worden. Das war auch die richtige Antwort auf die Themen.
Sinnvoll ist es auch, wenn der Bürger einsieht, dass er sich mit seiner Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen muss, die die jeweilige Verkehrs- oder auch Witterungssituation beinhaltet.
Deshalb plädieren wir für eine intelligente Straßenbeeinflussungsmöglichkeit, um die Unfallschwerpunkte zurückzuführen. Sie haben es ja hier schon besprochen. Es ist ja auch von Ihnen festgestellt worden, dass es gerade bei Glatteis vor dem Dresdner Tor möglich ist, die Verkehrsteilnehmer auf die Anzeige einer angepassten Geschwindigkeit hinzuweisen.
Ein generelles Tempolimit auf allen Autobahnabschnitten ist nicht zielführend. Es ist schon gesagt worden, dass 40 % der deutschen Autobahnen bereits mit einem Tempolimit wegen Lärmschutz und Sicherheit belegt sind.
Meine Damen und Herren! Wo gibt es denn die meisten Verkehrstoten? – Das sind die Landstraßen. Grund ist schlechter Asphalt, schlecht ausgebaute Straßen, hügelige oder bergige Straßenverläufe oder, wie ich es eingangs sagte, nasse Fahrbahnen, egal, wie schnell oder langsam man fährt.
Wir in Deutschland schneiden im Hinblick auf die Unfallzahlen im internationalen Vergleich nicht schlechter ab. Auch ohne Tempolimit sind bei uns die Zahlen der Verkehrstoten um 30 % zurückgegangen. Das dürfte Ihnen auch bekannt sein. Selbst das Stauaufkommen wird durch
ein Tempolimit nicht entscheidend verringert. Freie Fahrt, wenn möglich, und deutlich reduziertes Tempo – wir reden hier von 60 bis 80 Stundenkilometer –, wenn es eng wird, das muss unsere Zielsetzung sein, und das können wir nur mit einem situationsangepassten Verkehrsleitsystem erreichen. Das dürfte Ihnen bekannt und wichtig sein, dieses einmal aus fachlicher Sicht umzusetzen.
Autobahnen sind dazu da, dass man schnell von A nach B kommt, wo das möglich ist. Man sollte das nicht aus fadenscheinigen Gründen, wie es eben von Frau Jähnigen vorgetragen wurde, behindern, es sei denn, man ist ein Gesinnungsideologe. Sie haben von dem Redebeitrag des Herrn Piwarz schon genug gehört, er hat ja über 50 Verbote ausgesprochen. Ein Verbot ist das zu schnelle Fahren auf Autobahnen. Von dieser Ideologie sollten Sie sich verabschieden. Hören Sie auf mit der Gängelei der Bürger. Die Bürger in unserem Land wissen ganz genau, was zu tun ist, und sie halten sich an eine verkehrsangepasste Geschwindigkeit.
Wir sollten uns mit diesem Antrag auf verlässliche und tragfähige Verkehrspolitik beschränken und dafür eintreten. Deswegen werbe ich noch einmal für die Zustimmung zu unserem Antrag.
Das war Kollege Heidan, die einbringende Fraktion der CDU. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf zu diesem Antrag aus dem Rund dieses Plenums? – Den kann ich jetzt bei keiner Fraktion mehr erkennen. Damit hat die Staatsregierung das Wort, und das Wort ergreifen Sie, Herr Staatsminister Morlok.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da in dem Antrag von CDU und FDP auch einige Informationen von der Staatsregierung begehrt werden, möchte ich auf einige Punkte konkret eingehen. Die Antwort wird deutlich machen, dass sich die subjektive Wahrnehmung des Einzelnen manchmal von den objektiven Gegebenheiten unterscheidet. Das werden wir gleich sehen. Herr Pecher hat uns ja deutlich gemacht, dass es nach seiner subjektiven Wahrnehmung im Freistaat Sachsen keinen Autobahnabschnitt ohne Tempolimit mehr gibt.
Wenn wir uns die Fakten anschauen, so haben wir im Freistaat Sachsen 1 085,45 Streckenkilometer, also beide Fahrtrichtungen. Davon haben 866,79 Streckenkilometer kein allgemeines Tempolimit, überhaupt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das sind 80 %. Insofern unterscheidet sich die Situation im Freistaat Sachsen deutlich von der auf Bundesebene – 866,79 Streckenkilometer, das sind 80 % von 1 085,45. Das ist so. Auch wenn Sie das vielleicht nicht glauben, ist es trotzdem so. Wir können es im Anschluss an diese Debatte gemeinsam nachrechnen, Herr Pecher.
80 % der Strecken auf der Autobahn im Freistaat Sachsen sind ohne Tempolimit. Es gibt auf 218,66 Streckenkilometern ein Tempolimit. Davon sind 164,34 Streckenkilometer fest und 54,32 Streckenkilometer durch ein variables Tempolimit mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen
Insofern, sehr geehrte Damen und Herren, macht es einen Unterschied, ob man von Rot-Grün in einem Bundesland, von Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb regiert wird. Sie als bekennender Schnellfahrer, Herr Pecher, sollten sich dies bei der Wahlentscheidung am 31. August dieses Jahres überlegen, was Sie eigentlich haben wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein wichtiges Argument, das man nicht einfach bei der Frage eines allgemeinen Tempolimits vom Tisch wischen darf, ist tatsächlich die Frage der Verkehrssicherheit. Jeder Verkehrstote, jeder Schwerverletzte, jeder Leichtverletzte auf unseren Straßen, auf unseren Autobahnen ist einer zu viel. Da sind wir uns alle einig.
Frau Jähnigen, Sie haben deutlich gemacht, dass die Zahl der deutschlandweiten Unfälle mit Personenschäden im Jahr 2013 gestiegen ist. Im Freistaat Sachsen sind die Unfälle mit Personenschäden im Jahr 2013 – das betrifft die Zeit zwischen Januar und November – gesunken. Das trifft sowohl für die Anzahl der Unfälle zu als auch für die mit Schwerverletzten und Getöteten. Wie das angesichts der Tatsache, dass wir 80 % ohne Tempolimit haben, in ihre Ideologie passt, ist für mich nur schwer nachvollziehbar.
Entscheidend ist natürlich, ob ein Tempolimit in der Lage gewesen wäre, einen entsprechenden Verkehrsunfall, insbesondere einen mit Personenschäden, zu verhindern. Da ist es sinnvoll, sich einmal die Unfallursachen im Freistaat Sachsen anzusehen.
Entsprechende Daten liegen uns nur für die Unfälle mit Getöteten vor, nicht für jene mit schweren Personenschäden. Wenn man sich aber einmal die Unfälle mit Getöteten anschaut – die Daten habe ich aus dem Jahr 2012 –, dann sind insgesamt sieben Unfälle mit Todesfolge auf Autobahnen im Freistaat Sachsen auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Von diesen sieben ereigneten sich fünf in Abschnitten ohne Tempolimit. Ein Fahrzeug von diesen fünf, das einen solchen Unfall mit nicht angepasster Geschwindigkeit verursacht hat, war ein Lkw. Da hätte wohl ein Tempolimit von 120 km/h auch nicht viel genutzt. Zwei dieser verbleibenden vier Unfälle haben sich auf eisglatter Fahrbahn ereignet. Auch da hätte ein Tempolimit von 120 km/h wenig genutzt.
Ein weiterer Unfall ist eingetreten, weil ein Pkw ungebremst von hinten in einen Lkw gefahren ist. Man vermutet, dass der Pkw-Fahrer eingeschlafen ist. Auch hier hätte ein Tempolimit wohl relativ wenig gebracht, sodass ein Unfall noch übrig bleibt, der nach dem Unfallbericht einem Fehlverhalten eines Verkehrsrowdys zugeschrieben
wird. Ob sich dieser von dem Tempolimit 120 km/h in seinem Fahrverhalten hätte beeindrucken lassen, überlasse ich Ihrer Einschätzung.
Wenn man sich diese Zahlen, die Unfälle und die Unfallursachen im Einzelnen anschaut, dann kommt man zu dem Ergebnis – so bedauerlich jeder Einzelunfall auch ist –: Wir hätten diese Unfälle mit Todesfolge auf sächsischen Autobahnen im Jahre 2012 durch ein allgemeines Tempolimit wahrscheinlich nicht vermeiden können.
Wenn es darum geht, Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind wir als Freistaat Sachsen aktiv. Die Aktion zum Thema Falschfahrer auf Autobahnen ist bereits angesprochen worden – ebenso wie die zur Beseitigung der Unfallschwerpunkte in unseren Landkreisen –, sodass ich darauf nicht weiter eingehen möchte.