Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Herr Hartmann als nächster Redner für die CDU-Fraktion. Herr Hartmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt der Antrag der SPD-Fraktion „Bilanz zur sächsischen Rettungsdienstnovelle – echter Qualitätsgewinn oder nur Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten?“ vor. Ganz so einfach lässt sich das Thema nun wahrlich nicht verkürzen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, was seinerzeit die Ursache gewesen ist: Das war die geltende Rechtslage der Europäischen Union, die darauf hingewiesen hat, dass im Rahmen der Wettbewerbsrichtlinien auch die Rettungsdienstvergaben in Deutschland an entsprechende Regeln und an eine Wettbewerbsgleichheit zu binden sind. Das war die Ursache der Diskussion, in der wir miteinander diskutiert haben, wie wir den Rettungsdienst in Sachsen gestalten wollen.

In der Tat gab es unterschiedliche Betrachtungen und Ansätze in der Diskussion, und es gab unterschiedliche Akteure. Ich konzentriere mich jetzt weniger auf die Frage der Diskussion in diesem Hohen Hause und die unterschiedlichen politischen Bewertungen, die dieses Haus vorgenommen hat, sondern auf die Fragen: Wie organisiert sich der Rettungsdienst und welche Beteiligten haben wir eigentlich in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind eine wesentliche Säule des Rettungsdienstes. Es gilt auch für sie, Verantwortung zu tragen, unbenommen. Aber die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind ein Teil der Betrachtung, die hier eine wesentliche Rolle spielt. Es gehört dazu die Frage der Betrachtung der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, nämlich wie die Landkreise und kreisfreien

Städte in ihrer Zuständigkeit und ihrer Verantwortung den Rettungsdienst gestalten. Es gehört dazu die Position der Leistungserbringer und im Regelfall und erfreulicherweise im Wesentlichen in Deutschland und in Sachsen insbesondere unsere Hilfsorganisation. Es geht um die Frage der Beteiligung der Kassen, die aus Beitragsmitteln die Verantwortung der Finanzierung für diesen Rettungsdienst tragen.

Alle vier Beteiligten gilt es in einem Verfahren ausgewogen zu berücksichtigen und die Interessen miteinander vernünftig zu verbinden, um das eigentliche Ziel des Rettungsdienstes zu erreichen, nämlich die Hilfeleistung an Menschen, die im Notfall dieser Hilfe bedürfen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau dieser Abwägungsprozess war es, den wir seinerzeit in der Diskussion um das BRKG getragen haben. Wir haben uns nicht dafür entschieden, im sächsischen BRKG eine Regelung aufzunehmen, die eine Ausschließlichkeit auf den Preis setzt, sondern wir haben verschiedene andere Vergabekriterien hinzugenommen, die im Wesentlichen fast gleichberechtigt in diesen Abwägungsprozess einfließen können.

Jetzt kommt eine Wahrheit hinzu. Es ist nicht Sache dieses Hohen Hauses und nicht der Staatsregierung, die Vergabe von Rettungsdienstleistungen vorzunehmen, sondern das ist originäre Aufgabe der kommunalen Familie, nämlich die der Landkreise und der kreisfreien Städte.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben einen Handlungsrahmen gegeben und Möglichkeiten geschaffen, die die Verantwortung betreffen. Insoweit rege ich an, die politische Diskussion dann bitte auch in die Kreistage und Stadträte hineinzutragen, die den Ermessensspielraum des Gesetzgebers weit oder weniger weit genutzt haben. Insoweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich schon sagen, dass es eine Verantwortung der kommunalen Ebene gibt.

Lassen Sie uns auf die Frage des Lohndumpings schauen. Ich gebe zu, dass ich es bisher abschließend noch nicht durchschaue, aber ich habe mir die Mühe gemacht, mich in das Thema einzuarbeiten. Es erscheint zumindest so, und ich möchte es hier einfließen lassen. Ich finde es höchst problematisch, wenn Fraktionen dieses Hohen Hauses einen politischen Diskurs, den man zweifelsohne mit den regierungstragenden Fraktionen und der Staatsregierung führen kann, zumindest fahrlässig auf dem Rücken von Hilfsorganisationen austragen, die über Jahrzehnte in Deutschland eine verantwortungsvolle Arbeit geleistet haben, nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch im Katastrophenschutz. Ich finde es schon schwierig, wenn man zumindest billigend in Kauf nimmt, diese Hilfsorganisation öffentlich zu diskreditieren, weil man meint, den Sack zu schlagen und zu hoffen, den Müller zu treffen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schauen wir uns doch einmal die Situation an. Was ist denn eigentlich zum Beispiel zum 01.01.2014 passiert? – Da gab es insgesamt acht Lose, die eine Hilfsorganisation gewonnen hat. Warum gewinnt eine Hilfsorganisation Ausschreibungen und andere nicht? Im Übrigen kann ich mich auch an diese Hilfsorganisation erinnern, die sehr verärgert war, in Dresden Ausschreibungen verloren zu haben. Aber so ist es dann bei einer Angebotsabgabe. Da entscheiden viele Elemente.

Fakt ist, dass von den 190 Mitarbeitern offensichtlich 189 übernommen wurden. Offensichtlich – so erscheint es mir – sind die fest beschäftigten Mitarbeiter, zumindest nach den vorliegenden Zahlen, bis auf wenige Ausnahmen übernommen worden.

Weiterhin stellt sich die Frage, was Lohndumping ist. Da stelle ich fest, dass ein Rettungsassistent – ich rede nicht von Rettungssanitätern – offensichtlich im Eingangsamt bei der Hilfsorganisation, die maßgeblich in der Kritik steht, zurzeit ein Monatsentgelt von 2 044 Euro hat. Im Übrigen ist das – das ist die Erfahrung – bei der sogenannten ominösen Gewerkschaft verhandelt. Vorsicht, die wertgeschätzte Gewerkschaft ver.di liegt im selben Vergleich bei 1 819 Euro, also offensichtlich unter der Gewerkschaft im Tarifergebnis, die Sie so nicht für satisfaktionsfähig halten.

Wenn wir auf andere Hilfsorganisationen schauen, stellen wir fest, dass offensichtlich die von Ihnen so gescholtene Hilfsorganisation die ist, die sachsenweit das höchste Grundgehalt zahlt mit Ausnahme einer Hilfsorganisation, die nicht einen auf die neuen Länder begrenzten Tarifvertrag hat, sondern einen insgesamt in Deutschland.

Klar ist, dass die Bezahlung der Rettungsdienstassistenten angemessen erfolgen muss. Klar ist auch, dass die Vorwürfe und die Diskussion, die wir führen, ernsthaft verfolgt werden müssen. Gleichwohl bringen uns in dieser Sache Pauschalkritiken und pauschale Angstmacherei überhaupt nicht weiter.

So gestatten Sie mir dann auch, auf Ihren Antrag einzugehen. Ihr Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, hat im Abs. 1 eine allgemeine Feststellung, die man wahrlich so jederzeit tragen kann und die auch nicht in Abrede gestellt wird. Ihr zweiter Teil der Anfrage sollte sich sicherlich zum Teil an die Staatsregierung wenden. Ich glaube, wenn wir das Thema im Innenausschuss beraten würden, wäre die Staatsregierung auch gerne bereit, dieses Thema umfassender zu diskutieren. Ich halte das Plenum nicht für das geeignete Gremium, um hier umfassend diese Details zu diskutieren, sondern ich glaube schon, dass da der Fachausschuss einbezogen wird und im Anschluss durchaus eine öffentliche Diskussion dazu möglich ist. Es bleibt trotzdem bei der Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte in diesem Prozess.

Zum letzten Punkt Ihres Antrages, Frau Friedel, in dem Sie einmal ganz einfach auf die Schnelle sagen, wir

ändern das System, wir ziehen die Notbremse und setzen den Zug auf ein neues Gleis. Wenn ich böswillig wäre – doch das bin ich nicht –, würde ich Ihnen einfach billigen Wahlkampfpopulismus unterstellen. Was ich Ihnen aber sagen muss, ist, dass dieser Antrag eine Erwartungshaltung erzeugt, die Sie nicht erfüllen können.

Ich will es an einigen Beispielen festmachen: Sie verweisen – das ist richtig – auf die Tatsache, dass das Europäische Parlament seit dem 15. Januar – nur für das Protokoll: das sind knapp zwei Monate – die Vergaberichtlinie hinsichtlich der Frage, dass Rettungsdienstleistungen nicht ausschreibungspflichtig sind, geändert hat – am 15. Januar dieses Jahres, seit zwei Monaten.

Aber was Sie verschweigen, ist, dass hierbei eine Ausschreibungsbefreiung für die Frage der reinen Rettungsdienstleistungen erfolgt ist. Das gilt nicht für Krankentransportleistungen. Insoweit muss man dieses Thema auch sachlich und fachlich trennen, was wir in der Vergangenheit nicht getan haben. Damit sind auch Veränderungen verbunden.

Das Zweite ist, dass eine Systemänderung im Rahmen der jetzt erfolgten und laufenden Vergaben und um Fragen der jetzt eingetretenen Struktur auch eine Beteiligung aller vom Rettungsdienst Betroffenen mit sich bringt, das heißt sowohl der Krankenkassen, der Leistungserbringer als auch der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes.

Das führt dazu, dass Sie dieses Thema in dieser Legislaturperiode in keinem Fall zu einem gesetzlichen Abschluss bringen können, schon allein nicht in der Frage der damit verbundenen – und Sie fordern die Staatsregierung dazu auf – Erarbeitung eines Referentenentwurfes, Anhörung, Beteiligung der Gremien, weil man, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Öffentlichkeit vielleicht auch noch einmal sagen muss, dass im Juli dieses Jahres dieses Parlament in seiner jetzigen fünften Legislaturperiode zum letzen Mal zusammentreten wird und damit jegliche Gesetzesvorhaben der Diskontinuität unterliegen und damit im neuen Landtag neu eingebracht werden müssen. Das heißt, eine Lösung bekommen wir jetzt in der Zeit, in der Form, wie Sie das vortragen, in keinem Fall hin.

Abschließend erlauben Sie mir, die Position der CDUFraktion dazu noch einmal zum Ausdruck zu bringen. Wir haben dieses Gesetz im Jahr 2012 auf der Grundlage der bestehenden europäischen Rahmenrichtlinien beschlossen, um die Konformität herzustellen. Wir haben uns für ein Modell entschieden, das wir in der damaligen Situation für richtig und notwendig erachtet haben. Wir befinden uns in einem Prozess der Überarbeitung der EUDienstleistungsrichtlinie. Wir sind in einer veränderten Rechtslage durch die Änderung der Vergaberichtlinie, und wir haben eine Diskussion zu führen, die auf der Grundlage der veränderten Ausbildungssituation stattfindet. Wer sich mit den Themen beschäftigt, weiß: Rettungsassistenten werden zukünftig in das System von Notfallsanitätern übertragen; auch die Frage, wie man dieses Thema einbindet.

An der Stelle wiederhole ich auch ganz deutlich das, was wir in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt haben: Wir werden uns Anfang der kommenden Legislaturperiode sehr intensiv unter Einbindung der Hilfsorganisationen, der kommunalen Ebene, der Kassen und der politischen Gremien dieses Hohen Hauses sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelnen mit der Frage notwendiger Anpassungen und der Novellierung des BRKG auseinandersetzen. Das tun wir aber verantwortungsvoll und sachorientiert und nicht kurz vor dem Wahlkampf, um hier noch einmal das Thema in den Wind gehangen zu haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein ernsthaftes Thema, und das braucht ernsthafte Lösungen. Hier geht es um Menschen, die gerettet werden wollen. Hier geht es um Menschen, die Verantwortung tragen, die ein Recht darauf haben, fair und gerecht behandelt zu werden. Um diese Fragen muss man sich kümmern. Es geht um Hilfsorganisationen, die seit vielen Jahren ehrenamtlich und in organisierten Strukturen, auch hauptamtlich Verantwortung tragen. Ihnen gilt unsere Wertschätzung. Insoweit bitte ich Sie, diese Diskussion sachorientiert zu führen.

Für heute bleibt mir nur noch festzustellen: Ihr Antrag findet nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Bartl als nächster Redner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens: Kollege Hartmann, ich bin beim letzten Satz absolut auf Ihrer Seite. Zweitens: Ich bin momentan im Zweifel, ob es Sinn macht, jetzt im Plenum zu reden, oder ob ich mich besser beim Arbeitskreis Innenpolitik der CDU anmelden sollte in der Hoffnung, dass es der Sache mehr hilft, als sich im Parlament mit solchen Themen zu befassen. Das ist letzten Endes das Zielführende. Darüber sollte man nachdenken.

Aber zurück zur Sache: Im Juli 2012, als das Gesetz hier behandelt und dann auch hochstrittig abgestimmt wurde – die Stimmen der Koalition dafür, die Stimmen der Opposition dagegen –, hatten wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der im Punkt 2.5 von der Staatsregierung forderte oder die Staatsregierung bat, die Wirkungen der von der Regierungsmehrheit im Landtag beschlossenen Gesetzesneuregelungen für die landesrechtliche Ausgestaltung des Rettungsdienstes einer umfassenden Evaluation zu unterziehen und dem Landtag bis Ende 2013 einen diesbezüglichen Evaluationsbericht zu erstatten, also nicht mehr und nicht weniger als zu sagen, wir machen jetzt etwas, was hochumstritten ist: nämlich Rettungsdienst, Rettungswesen und dergleichen mehr dem freien Markt

zu überantworten. Lasst uns wenigstens in eineinhalb oder zwei Jahren einmal evaluieren, was das bringt, wozu das führt, was das an Risiken, an Nebenwirkungen usw. zeitigt, und dann nachsteuern, umsteuern und klarziehen.

Selbstverständlich ist uns das trotz des Drucks von 30 000 Petitionsunterschriften verweigert worden. Selbstverständlich haben wir keinen Evaluationsbericht zu diesem Gesetz hier im Landtag gesehen.

Deshalb sind wir heute der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie mit diesem Antrag eigentlich genau das will. Sie will eine Bilanz über die Wirkungen dieses Gesetzes auf die entsprechenden Hilfsorganisationen und auf die Funktionalität des Rettungsdienstes, Rettungswesens und auf die Auswirkungen für die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgelegt haben. Diesem Antrag zu entsprechen ist sachgerecht. Diesem Vorhaben muss man nach unserer Überzeugung auch gerecht werden und das umso mehr, als es vor allem diese immense Streitbefangenheit der jetzt geltenden Gesetzeslage, wie sie Frau Kollegin Friedel schon aufgezeigt hat, unbedingt notwendig macht.

Wir hatten seinerzeit als Hauptgrund für die Ablehnung diesen § 31 im Auge, die normierte Auftragsvergabe zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit privaten Hilfsorganisationen oder anderen Unternehmen für einen Zeitraum von sieben Jahren auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes im Ergebnis der Ausschreibungen. Das war der Kern dieses § 31. Das hat im Grunde genommen zu dieser Entwicklung geführt.

Uns beschäftigte nebenbei bemerkt noch die Frage, dass der beklagte Notarztmangel dadurch behoben werden sollte, dass eine Senkung der Anforderungen an deren Ausbildung und an die Aufhebung der Eignungsvoraussetzung vorgesehen war. Darauf hatte damals mein Fraktionsvorsitzender hingewiesen.

Diese beiden Regelungen wollten wir nicht im Gesetz haben, weil wir sie für untragbar hielten, weil wir es für ein Problem halten, dass das Rettungswesen, dass der Notfalldienst und die Bewältigung von Großschadensereignissen wie Bau- oder sonstige Handwerkerleistungen vordergründig markt- oder wettbewerbsrechtlichen

Aspekten unterworfen werden. Genau dieser Effekt ist aber letzten Endes eingetreten. Obwohl wir bislang diesen Evaluationsbericht nicht haben, ist es inzwischen nach meiner Auffassung durch konkrete Beispiele belegt, dass unter dem Kostendruck, der auf den Leistungserbringern liegt und der durch die Öffnung des Marktes eingetreten ist, eine solche Dumpingangebotssituation entstanden ist, die eins zu eins an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergereicht wurde.

Dass derjenige, der mit dem günstigsten Angebot die Ausschreibung gewonnen hat, die eingetretenen Konsequenzen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die Retterinnen und Retter, weitergibt, ist eine Tatsache, die für die dort beschäftigten Menschen, die oft mit hoher

Qualifikation, mit höchst intensivem Einsatz, mit hoher Verantwortung ihre Tätigkeit ausüben, unerträglich ist.

Die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ hatten schon in ihrer Wochenendausgabe vom 8./9. Februar unter der Überschrift „Alarm im Blaulichtmilieu“ auf den in Sachsen zwischen den privaten Hilfsorganisationen, also dem DRK, dem Arbeitersamariterbund, der Johanniter-Unfallhilfe, dem Malteserhilfsdienst und privaten Anbietern, unter Wirkung dieser besagten Gesetzesnovelle 2012 ausgebrochenen Konkurrenzkampf aufmerksam gemacht und auch darauf, dass sich die Notfallretter zunehmend an die Politik wenden und auf diese Entwicklungen unter dem Aspekt aufmerksam machen, dass jetzt Handlungsbedarf gesehen wird.

Die – meines Wissens – „Leipziger Volkszeitung“ und „DNN“ haben in ihrer heutigen Ausgabe unter der Überschrift „Notretter wählen selbst den Notruf“ auf diesen Brief Bezug genommen. Er ist bei uns noch nicht angekommen, er liegt momentan offensichtlich vor allem bei der einbringenden SPD-Fraktion vor. Die ist aktiv geworden. Das ist auch ihr gutes Recht. Ich habe den teilweisen Inhalt dieses Briefes zum ersten Mal aus den Worten von Frau Kollegin Friedel zur Kenntnis bekommen.

Hintergrund ist offensichtlich der Umstand, dass hier in einer Art und Weise mehr oder weniger Rechtsverletzungen eingetreten sind, feststehende Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht eingehalten werden, Garantiebestimmungen, Bestandsbestimmungen unterlaufen werden, dass Lohnverkürzungen eingetreten sind, dass der Zwang zu Änderungsverträgen ausgeübt, Kündigungsänderungen angedroht wurden und dergleichen mehr. Das sind letzten Endes klare Rechtsbrüche, wo wir als Landtag die Verantwortung haben, auch die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

Es geht überhaupt nicht um eine vordergründige Schelte gegenüber den Leistungserbringern, weder gegenüber dem DRK, das mit rund 71 % gewissermaßen die Marktführerschaft im Freistaat Sachsen hat, noch gegenüber den Leistungserbringern und gegenüber den 8 % nicht aufgeschlüsselten privaten Unternehmen, die jetzt den Zuschlag erhalten haben. Das Problem ist, dass die Sache generell aus dem Ruder läuft und dass die ersten Rechtsstreitigkeiten schon begonnen haben, wo sich auch Anbieter, die meinen, dass sie zu kurz gekommen sind bei der Ausschreibung, obwohl sie das niedrigste Angebot haben, inzwischen klageweise an die entsprechenden die Leistung tragenden Verbände wenden und wir auch prozessuale Auseinandersetzungen ins Haus stehen haben.

Das ist aus unserer Sicht die Konsequenz daraus, dass Notfalldienstleistungen zu profanem Handelsgut gemacht worden sind. Das ist eine völlige Fehlentwicklung.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Kollege Hartmann, um der Wahrheit die Ehre zu geben: Als wir im Landtag im Juli 2012 unter Berufung auf die angebliche oder tatsächliche damalige Lage nach den europarechtlichen Bestimmungen dieser Dienstleistungs