Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Darüber hinaus lassen wir die Kommunen natürlich nicht allein, helfen unserer Heimat in vielen Bereichen. Beispiel Sport: Dieser ist ein wesentlicher Bestandteil von Heimat, bringt die Menschen zusammen, stiftet Identität und wird auch in diesem Jahr wieder mit 47 Millionen

Euro gefördert. Beispiel Unterstützung des Ehrenamtes: Das ist besonders im Sport wichtig. Deshalb werden mehr als 6,1 Millionen Euro aus unserem Sportfördertopf für die Förderung ehrenamtlicher Übungsleiter eingesetzt.

Aber auch sonst gibt es aktive Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, die einer Bürgerinitiative angehören oder in anderer Form aktiv sind. Sie alle gestalten unser Land mit. Wir haben deshalb unter anderem im Jahr 2010 die Ehrenamtskarte eingeführt. Inhaber der Karte haben Vergünstigungen wie freien oder ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen.

Beispiel Grenzkriminalität: Anders als die NPD wissen wir, dass wir grenzüberschreitende Kriminalität nur zusammen und grenzüberschreitend bekämpfen können. Nur so helfen wir unseren Kommunen und den Bürgern vor Ort wirklich. Deshalb gibt es gemeinsame Fahndungsgruppen und internationale Dialoge.

Beispiel Unterbringung von Asylbewerbern: Auch hier sind wir auf einem guten Weg. Wir hatten dazu erst heute Morgen eine Aktuelle Debatte.

Die Staatsregierung empfiehlt daher ausdrücklich, den Antrag abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 5/13913

Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der zur Behandlung eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Ich darf Ihnen die frohe Botschaft übermitteln, dass vier der fünf Fragen schriftlich beantwortet werden.

Eine Frage wird gestellt, und zwar die Frage Nr. 3 durch Frau Kollegin Herrmann. Es geht um das Präventionsprojekt Dunkelfeld. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Thema ist das „Präventionsprojekt Dunkelfeld“ an der Universität Leipzig.

Seit dem Sommer 2011 wird das „Präventionsprojekt Dunkelfeld“ auch in Sachsen an der Universität Leipzig durchgeführt. Es bietet eine Behandlung für Personen an, die eine sexuelle Neigung zu Kindern verspüren und von sich aus therapeutische Hilfe suchen. Seit Juni 2012 gibt es eine unter Schweigepflicht und anonym laufende Therapiegruppe. Die betroffenen Personen sollen das eigene Verhalten kontrollieren lernen, sodass es zu keinen sexuellen Übergriffen auf Kinder kommt.

Die Fragen an die Staatsregierung sind:

1. In welcher Höhe wird das „Präventionsprojekt Dunkelfeld“ an der Universität Leipzig im Doppelhaushalt 2013/2014 gefördert? Ich bitte auch die Haushaltsstelle anzugeben.

2. Deckt das Angebot den Bedarf an Therapieplätzen, und, wenn nicht, wie lang sind zurzeit die Wartezeiten?

Vielen Dank. Die Antwort erfolgt jetzt durch Frau Staatsministerin Clauß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kollegin Herrmann! Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung:

Das Projekt „Dunkelfeld“ wird vom Freistaat Sachsen seit Oktober 2011 bis auf Weiteres gefördert. Es umfasst ein anonymes Diagnose- und Therapieangebot für Männer mit pädophilen Neigungen, die noch nicht bzw. nicht mehr im Visier von Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen.

Bei dem Leipziger Projekt handelt es sich um die einzige Therapieeinrichtung dieser Art für Männer mit pädophilen Neigungen im mitteldeutschen Raum. Außer in Leipzig gibt es in Deutschland gegenwärtig Projektstandorte in Berlin, in Gießen, in Hamburg, in Kiel, in Stralsund, in Hannover und in Regensburg. Die Charité Berlin koordi

niert und evaluiert die Arbeit des so entstandenen Präventionsnetzwerkes.

Ich habe aus aktuellem Anlass Frau Bundesministerin Schwesig bereits auf eine ergänzende Kofinanzierung durch den Bund angesprochen, nachdem ich zwischenzeitlich auch die Kollegen in Thüringen und in SachsenAnhalt angeschrieben hatte.

Wir waren in Sachsen mit diesem Projekt wieder einmal Vorreiter und das erste Sozialministerium, das ein solches Projekt gefördert hat. Meistens wird es über das Justizministerium gefördert.

Bei uns wird dieses Projekt als Maßnahme des sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz über die „Jugendhilfeförderrichtlinie Weiterentwicklung“ bezuschusst. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung mit einer Gesamthöhe von circa 195 000 Euro im Doppelhaushalt 2013/2014. Zuwendungsempfänger ist als Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Hänsel-undGretel-Stiftung. Sie trägt die Gesamtverantwortung für das sächsische Projekt. Dies betrifft auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und der Evaluation in enger Zusammenarbeit mit der Charité in Berlin. Es ist vorgesehen, das Projekt auch in den nächsten Jahren unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel weiter zu fördern.

Zu Frage 2. Im Jahr 2013 kam es am Therapiestandort zu 86 Kontaktaufnahmen. Davon wurde 32 Männern eine Therapieteilnahme empfohlen. Sechs Probanden, bei denen die entsprechende Indikation vorlag, haben Einzeltherapie im Projekt erhalten. Einige der diagnostizierten Männer wurden zu Therapieangeboten in ihrer Wohnortnähe überwiesen.

Nach der Anfang dieses Monats erfolgten Mittelzuweisung für das Jahr 2014 soll eine weitere Therapiegruppe eingerichtet werden. Neun Männer, deren Therapie bereits Ende des Jahres 2013 abgeschlossen wurde, erhalten in diesem Jahr ein Nachsorgeangebot. Damit ist nach unserer Kenntnis der aktuelle Bedarf an Therapieplätzen gedeckt; gleichwohl besteht eine zunehmende Nachfrage nach Beratung, die wir bei der Weiterführung beachten müssen.

Vielen Dank. Meine Nachfrage haben Sie schon vorsorglich mit beantwortet.

Ich bedanke mich bei beiden Kolleginnen. Damit haben wir die einzige Frage dieser Fragestunde abgearbeitet und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Allgemeines Abverlangen der sogenannten Demokratieerklärung zum Tag der Sachsen in Großenhain (Frage Nr. 1)

Mindestens bis zum 14. Februar 2014 wurde ausweislich der Internetseite zum „Tag der Sachsen“ in Großenhain 2014 von allen teilnehmenden Vereinen, Händlern, Gastronomen und Firmen als Teilnahmevoraussetzung die Abgabe der sogenannten „Demokratieerklärung“ verlangt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Vereine, Händler, Gastronomen und Firmen haben sich zum Tag der Sachsen angemeldet und wie viele davon haben die sogenannte Demokratieerklärung abgegeben (bitte jeweils aufschlüsseln nach den Katego- rien Vereine, Händler, Gastronomen und Firmen)?

2. Wie viele der sich anmeldenden Vereine haben eine Förderung gemäß der „Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am ‚Tag der Sachsen‘ vom 12. Dezember 2012“ beantragt und wie viele davon haben die sogenannte Demokratieerklärung unterschrieben?

Vorliegend geht es um die Demokratieerklärung im Zusammenhang mit dem „Tag der Sachsen“ in Großenhain.

Die Demokratieerklärung im Zusammenhang mit dem „Tag der Sachsen“ ist geregelt in der Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am „Tag der Sachsen“. Diese Richtlinie gilt nur für sächsische Vereine, Verbände, Gesellschaften und Gruppen. Diese Vereine müssen die Demokratieerklärung nur dann abgeben, wenn sie eine Förderung nach dieser Richtlinie erhalten wollen. Händler, Gastronomen und Firmen brauchen keine Demokratieerklärung abzugeben, weil sie nach der Richtlinie nicht förderfähig sind. Vereine, die keinen Förderantrag nach der Richtlinie stellen, brauchen ebenfalls keine Demokratieerklärung abzugeben.

Leider wurden durch ein technisches Versehen auf den Internetseiten der Stadt Großenhain vorübergehend auch Händler, Gastronomen und Firmen aufgefordert, eine Demokratieerklärung abzugeben. Dies haben einige Händler, Gastronomen und Firmen getan.

Die Stadt Großenhain hat sofort nach Bemerken dieses Fehlers die Internetseiten korrigiert.

Mit Stand 12.03.2014 haben sich zum „Tag der Sachsen“ in Großenhain 370 Vereine, Verbände, Gesellschaften und Gruppen angemeldet. Davon haben 243 die Demokratieerklärung abgegeben.

Eine Förderung nach der „Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am

‚Tag der Sachsen‘“ haben 307 Vereine, Verbände, Gesellschaften und Gruppen beantragt. Davon haben 218 die Demokratieerklärung abgegeben. 77 Händler haben sich zum „Tag der Sachsen“ in Großenhain angemeldet. Davon haben 19 die Demokratieerklärung abgegeben.

94 Gastronomen haben sich zum „Tag der Sachsen“ in Großenhain angemeldet. Davon haben 39 die Demokratieerklärung abgegeben. 27 Firmen haben sich zum „Tag der Sachsen“ in Großenhain angemeldet. Davon haben drei die Demokratieerklärung abgegeben.

Vorlage des fortgeschriebenen „Aktions- und Maßnahmeplanes zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention“ (Frage Nr. 2)

Bereits im März 2013 verkündete die Staatsregierung, den um die Empfehlungen des Expertengremiums ergänzten „Aktions- und Maßnahmeplan zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention“ (AMP) zum Schuljahr 2013/2014 zu veröffentlichen. Entgegen dieser Ankündigung ist der fortgeschriebene AMP bis heute (März 2014!) nicht vorgelegt worden. Auf monatliches Nachfragen im Ausschuss für Schule und Sport erging immer dieselbe Antwort, dass die Befassung des Kabinetts mit dem fortgeschriebenen AMP noch ausstehe.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann wird der fortgeschriebene „Aktions- und Maßnahmeplan zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention“ vorgelegt?

2. Inwiefern finden bei der gegenwärtig stattfindenden Planung des Schuljahres 2014/2015 Forderungen aus dem Aktions- und Maßnahmeplan Berücksichtigung?

Die Teilhabe im Bildungsbereich zu ermöglichen ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Dazu wurden bereits die Integrationsquote erhöht, die erfolgreichen Schulabschlüsse in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung eingeführt sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Übergänge in Ausbildung und Beruf initiiert.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt der Freistaat Sachsen darüber hinaus konsequent und zielgerichtet. Instrument dazu ist unter anderem der Aktions- und Maßnahmeplan. Das im Jahr 2011 vom Kultusministerium eingesetzte Expertengremium hat Ende 2012 „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung von Schülern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf sowie zur Ausgestaltung des sächsischen Schulsystems in Hinblick auf die UN-BRK“ für die Arbeit der Staatsregierung in

den nächsten fünf bis zehn Jahren erarbeitet und überreicht.