Auch das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ergebnis guter Gespräche in der Region, und das ist auch Ergebnis des Engagements von interessierten, engagierten und weltoffenen Bürgerinnen und Bürgern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Genau deshalb sollten wir uns bei diesem Thema auch nicht auseinandertreiben lassen, denn die Umsetzung unseres Asylkonzepts ist keine Einbahnstraße. Auch Sie als Abgeordnete der demokratischen Parteien können hier vor Ort, in den Bürgerbüros, in den Gesprächen mit den Menschen mitgestalten.
An die antragstellende Fraktion: Es wäre durchaus auch denkbar, dass ein Ortsverein ganz konkret eine Partnerschaft für ein Asylbewerberheim oder eine konkrete Gruppe übernimmt. Ich will dazu ermuntern. Wenn das Sinn und Zweck des Antrags ist, dann haben wir alle etwas davon und viel erreicht.
Das war Herr Staatsminister Ulbig, der gleich zu Beginn das Wort ergriffen hat. Jetzt gibt es eine Kurzintervention an Mikrofon 7. – Bitte, Herr Gansel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Ministers nötigt mich zu einer Kurzintervention. Hier wurde gerade abgefeiert, dass die asylantenkritischen Proteste in Schneeberg abgeflaut seien. Herr Minister, Sie wissen doch ganz genau, dass das schlicht und ergreifend dem Umstand geschuldet ist, dass Sie den Asylantenanteil in Schneeberg aufgrund der Bürgerproteste massiv nach unten gefahren haben. Meinem Kenntnisstand nach gibt es in Schneeberg nicht mehr 200 Asylanten oder 250, wie im Herbst letzten Jahres, sondern nur noch 35.
Das heißt, die von der NPD unterstützen Bürgerproteste in Schneeberg haben dazu geführt, dass Sie kalte Füße bekommen, dass Ihnen der politische Hintern auf Grundeis geht, und deswegen haben Sie die Schneeberger Asylanten umverteilt. Nur deswegen ist im Moment die
asylantenkritische Stimmung in Schneeberg etwas abgeflacht: weil die Bürgerproteste einen Erfolg gehabt haben. Deswegen haben die Bürger und auch unsere Partei, die NPD, Sie im Herbst letzten Jahres mit Tausenden Bürgern, die wir auf die Straße gebracht haben, vor uns hergetrieben, und darauf haben Sie reagiert.
Ihr hochgelobtes Asylkonzept ist auch noch einem anderen Umstand geschuldet. Ihr Sicherheitskonzept war schlicht und ergreifend dem Umstand geschuldet, dass es in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz von Januar bis September letzten Jahres nach Ihrer eigenen Antwort auf eine Anfrage meines Kollegen Schimmer 127 Polizeieinsätze gegeben hat. Im Zeitraum von Januar bis September letzten Jahres waren durch die Asylschwindler in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz 127 Polizeieinsätze nötig geworden. Weil Sie, Herr Minister, merken, dass Ihnen Ihre uferlose Asylpolitik um die Ohren fliegt, haben Sie dieses halbgare Asylkonzept vorgelegt. Aber Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Sie das Asylproblem entschärfen können, indem Sie auf Kosten der Steuerzahler einige Sozialarbeiter mehr spendieren. Sie fluten Sachsen mit Scheinasylanten.
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass alle Sachsen, denen ihre Heimat noch am Herzen liegt, sich diese Überfremdungspolitik gefallen lassen.
Das war eine Kurzintervention von Herrn Gansel von der NPD-Fraktion. Eine Reaktion gibt es nicht. Wir treten jetzt in die Rednerreihe ein und beginnen mit der einbringenden Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Frau Herrmann nach vorn.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Wort dazu: Das waren keine Bürgerproteste vor Ort, sondern die Menschen, die sich dort zusammengerottet haben – das geht aus einer Kleinen Anfrage meines Kollegen hervor – waren 250 gewaltbereite Nazis und 250 Menschen, die aus der Hooliganszene kamen. Also erzählen Sie uns nicht, dass Sie die Bürger dort auf die Straße gebracht haben!
Herr Ulbig, ich bin Ihnen durchaus dankbar, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben, hier etwas zu Ihrem Unterbringungs- und Kommunikationskonzept zu sagen. Ich
finde das der Diskussion zu diesem Thema angemessen. Sie haben gesagt, es sei vor drei Wochen vorgestellt worden, und jetzt ginge es daran, wie es umgesetzt werden kann. Ich denke, zur Umsetzung an erster Stelle gehören wir als Parlament. Deshalb haben wir diese Debatte heute auf die Tagesordnung gesetzt.
Ein Ziel des Unterbringungskonzepts ist es, eine einheitliche Verfahrensweise in den unteren Unterbringungsbehörden zu erreichen und allen Kommunen Best-practiceBeispiele zugänglich zu machen. Was vielleicht nicht so offensichtlich ist: Das Konzept ist tatsächlich Ausdruck eines tief greifenden Umdenkens in Sachen Asylpolitik in Sachsen. Da ist zum Beispiel von Integration von Asylbewerbern die Rede. Ich kann mich an Zeiten erinnern, in denen diese Integration überhaupt nicht gewollt war.
Dieses Umdenken muss jetzt natürlich auch dazu führen, dass wir gemeinsam überlegen, welche Rahmenbedingungen wir brauchen, um das Konzept Wirklichkeit werden zu lassen. Ich gebe Ihnen recht: Das ist ein Weg, den wir gemeinsam gehen, und dabei geht es nicht darum, dass wir heute alles schon sofort so machen, dass alle Probleme ausgeräumt sind, sondern es ist ein Weg.
Erstens: Die soziale Betreuung. Wir sind uns alle einig, dass diese wichtig für das Ankommen in einem fremden Land ist – mit einer fremden Sprache, unbekannten Regeln, auch für Menschen, die in ihrer Heimat kaum Demokratieerfahrungen machen konnten. Derzeit sind im Landeshaushalt dafür 40 000 Euro eingestellt. Das sind 1,5 Personalstellen. Es ist uns allen klar, dass das nicht reicht. Herr Ulbig hat es schon gesagt, im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den nächsten Doppelhaushalt soll durch eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes dafür mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.
Die Frage ist allerdings, ob wir nicht heute schon sehen können, ob erste Schritte in diese Richtung möglich sind, ob wir uns beispielsweise einen Stufenplan überlegen können, dass in den Einrichtungen, in denen es uns besonders notwendig erscheint, soziale Betreuung heute schon stattfinden kann. Das eine ist also das Geld bei der sozialen Betreuung.
Das andere sind die Kriterien: Welche Kriterien wollen wir bei der sozialen Betreuung anlegen? Es gibt dazu eine Empfehlung für die Flüchtlingssozialarbeit der LIGA vom Februar vergangenen Jahres; sie ist im Übrigen auch im letzten Bericht von Herrn Gillo angesprochen worden. Diese Empfehlung könnte Grundlage für die Kriterien sein, die wir uns gemeinsam überlegen sollten.
Zweitens: Asylsuchende und Flüchtlinge sollen besser in die deutsche Kultur und Gesellschaft integriert werden. Die Kommunikation mit Anwohnerinnen und Anwohnern soll verbessert werden. Wir wollen bei der Knüpfung von
Kontakten helfen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass wir soziale Betreuung in den Einrichtungen haben; denn das wird nicht aus sich heraus geschehen. Auch ehrenamtliches Engagement braucht Anknüpfungspunkte, braucht Menschen, die als Vermittler tätig sind. An diesen Stellschrauben können und müssen wir auf Landesebene drehen.
Einige Ausführungen zum Spracherwerb – einer wichtigen Voraussetzung für eine Integration und für einen gemeinsamen Weg: Am 4. März war in der Presse zu lesen, dass die Wartelisten für die Deutschkurse immer länger werden. An den sogenannten ESF-Sprachkursen darf nur teilnehmen, wer sich mindestens neun Monate in Deutschland aufhält oder wer eine Arbeitserlaubnis hat. Für die geduldeten Asylbewerber gilt eine Frist von zwölf Monaten. Es handelt sich aber hierbei um ESF-Mittel, die das Bundesamt zur Verfügung stellt, und wir sollten überlegen, ob diese Mittel nicht schon früher eingesetzt werden können, um die Möglichkeiten zur Verbesserung des Spracherwerbs zur Verfügung zu stellen.
Ja, Herr Präsident. – In der zweiten Runde werde ich noch etwas zur Integration durch Bildung sagen.
Genau, dann haben Sie noch einmal 5 Minuten zur Verfügung. Für die einbringende Fraktion sprach Frau Kollegin Herrmann. Es schließt sich die CDU-Fraktion an und ich sehe Herrn Kollegen Hartmann zum Mikrofon schreiten. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns heute eine Diskussion zum Thema „Ein Asylkonzept allein reicht nicht – wo bleibt die Umsetzung?“ in das Hohe Haus gebracht.
Ich muss dazu konstatieren, dass es ein wenig so ist wie in dem Märchen „Vom Fischer und seiner Frau“, wo der erste Schritt nicht genügt, man gleich den nächsten bringt; und die Schwierigkeit in dem Märchen ist – Sie kennen alle das Ende.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich der Staatsregierung sehr dankbar, dass sie dieses Unterbringungskonzept gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten erarbeitet hat. Dieses Unterbringungskonzept beinhaltet die Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten und Jahren mit der Entwicklung der Asylsituation in Deutschland, insbesondere auch hier in Sachsen, und der in der Tat – das leugnen wir auch nicht –
Man kann nicht nur die Zahl 8 000 in den Raum stellen, sondern man muss dazusagen, dass auch im vergangenen Jahr über 7 000 Asylsuchende zu uns gekommen sind – was einen relativen Anstieg bedeutet, mit dem man sich auseinandersetzen muss.
Wir haben ein Asylkonzept, ein Unterbringungskonzept vorliegen, das mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten abgestimmte gemeinsame Lösungen formuliert. Staatsminister Markus Ulbig hat am Anfang auf die fünf Schwerpunkte hingewiesen. Daran gilt es jetzt zu arbeiten und diese umzusetzen. Dazu brauchen wir etwas Zeit; man muss den Beteiligten auch eine Chance geben, diese Punkte praktisch mit Leben zu erfüllen. Ich glaube, viele gute und sinnvolle Impulse sind als Erfahrung aufgenommen, nämlich die Fragen sowohl einer sozialen Betreuung als auch eines verhältnismäßigen Ausgleiches zwischen zentraler und dezentraler Unterbringung und eine Formulierung der Zielgröße von zentraler Unterbringung auf 550 Plätze.
Das sind gute Ansätze – bis hin zu der Frage der Kommunikation. Dabei sind wir bei einem zentralen Thema – einem der zentralen Themen auch aus Sicht meiner Fraktion. Wir werden das Thema von Zuwanderung, Integration und Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Land nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten können. Das bedarf eines Aufeinanderzugehens und eines Verständnisses; es braucht auf der einen Seite einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Bevölkerung, die hier lebt – ihren Ängsten, Sorgen, Nöten und Problemen –, und auf der anderen Seite einen vernünftigen Umgang mit denen, die hier Schutz suchen. Dazu gehört – und das anzusprechen ist der Wahrheit und der Vollständigkeit halber durchaus richtig und erforderlich – ein konsequenter Umgang mit den Regeln unseres Asylrechts und den Rahmenbedingungen.
Wir haben das nicht zum ersten Mal in diesem Hohen Hause in der Diskussion zu der Frage, was Anerkennungsgründe sind: die einen nach dem Asylrecht, Artikel 16 a des Grundgesetzes, die anderen aus internationalen Verpflichtungen. Das heißt aber auch objektiv, dass nur circa 25 bis 30 % derer, die in unser Land kommen und Asyl und Zuflucht suchen, einen Anerkennungsgrund haben.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass es unverzichtbar ist – dabei appelliere ich auch an die Verantwortung des Bundes –, dass die Verfahrensdauer für die Erstaufnahme auf die tatsächlich im Gesetz formulierten drei Monate beschränkt wird.