Protokoll der Sitzung vom 21.05.2014

für Eltern und Schüler in Sachsen (Sächsisches

Schulwegekostenfreiheitsgesetz – SächsSchulKostFreihG)

Drucksache 5/14109, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/14350, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Die allgemeine Aussprache erfolgt in der Reihenfolge: DIE LINKE, CDU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Falken; bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass das Schulgesetz in § 23 Abs. 3 Nr. 2, also die Ermächtigung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erhebung von Elternbeiträgen, zu streichen ist.

Wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, dass bereits im kommenden Schuljahr 2014/2015 keine Eigenanteile von Schülerinnen und Schülern und von Eltern für die Schülerbeförderung mehr erhoben werden können.

Die Sächsische Verfassung sieht im Artikel 102 Abs. 4 eine verfassungsrechtlich garantierte Unentgeltlichkeit des Unterrichts vor. Dazu gehört für uns auch die Schülerbeförderung von Schülerinnen und Schülern.

Wir haben gerade ausführlich darüber diskutiert – deshalb kann ich es etwas kürzer halten –: Die Schulpolitik der CDU im Freistaat Sachsen mit ihren Schulschließungen hat dazu geführt, dass die Wege der Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen von zu Hause bis zur Schule immer weiter werden. Das ist die Ursache und das eigentliche Problem. Ich möchte Ihnen – ich weiß nicht, ob Sie das alle wissen, und ich denke, man sollte es auch ganz klar benennen – Folgendes mitteilen: Ich habe mir die Satzungen der Zweckverbände für den Schülertransport angeschaut. Dort findet man beispielsweise solche Aussagen wie die, dass sich der Unterricht an den Fahrtzeiten der Busse ausrichten muss. Aha! Ist das jetzt ein pädagogisches Ziel? Ich glaube nicht. Weiterhin heißt es: Die Warte- und Fahrtzeiten der Grundschüler können bis zu 45 Minuten betragen. Für die Schüler der Klasse 5 bis 10 dürfen es sogar bis zu 90 Minuten sein. Das steht dort. Eigentlich müssten Sie als CDU-Kollegen auf die Barrikaden gehen. Ab der Klasse 11 können es, bezogen auf die Warte- bzw. Fahrtzeiten, sogar 120 Minuten sein.

Schauen Sie sich bitte einmal an, was wir hier im Landtag im Landesentwicklungsplan festgeschrieben haben. Dort steht ganz deutlich Folgendes: Für die Grundschulen ist eine Fahrtzeit – dazu gehört für mich selbstverständlich auch die Wartezeit – von 30 Minuten vorgesehen. Für die

Mittelschulen und Gymnasien, das ist nicht noch einmal nach Alter sortiert, sind es 45 Minuten. Das heißt, dass die Satzungen der Zweckverbände in Bezug auf die Beförderungszeiten weit über den Schülerbeförderungszeiten liegen, die wir im Freistaat Sachsen hier im Landtag entschieden und beschlossen haben.

Hinzu kommt eine extreme Ungleichbehandlung der Eltern und Schüler bei den Kosten, die sie zu entrichten haben: eine Ungleichbehandlung im Vogtland mit 0 Euro – ich weiß, dass gerade etwas Neues beschlossen wurde, trotzdem schließt es das nicht aus – und im Landkreis Meißen von circa 240 Euro im Jahr. Das ist eine unglaublich breite Spanne, die durch die einzelnen Landkreise erhoben werden. Ich hatte diesen Punkt in meiner Einbringungsrede bereits benannt. Die Kreise gehen inzwischen auch dazu über, diese Gelder zu Beginn des Schuljahres im Vorhinein von den Eltern abzuverlangen. Das geschieht gerade zu einem Zeitpunkt, an dem man zur Vorbereitung des Schuljahres noch ganz andere Mittel benötigt. Hier besteht Handlungsbedarf, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP.

In anderen Bundesländern, ich habe sie mir dieses Mal alle herausgesucht, besteht Kostenfreiheit bei der Beförderung von Schülern im Rahmen der Elternbeiträge: in Bayern, Thüringen, Hessen, im armen MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sachsen, wir hören dies hier immer wieder, als eines der reicheren Länder, Herr Finanzminister, sieht dort offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Vielleicht sehen Sie es nachher anders und können unserem Gesetzentwurf begeistert zustimmen.

Uns ist bewusst, dass dieser Gesetzentwurf erst einmal ein erster Schritt ist und noch nicht umfänglich die Problematik der Schülerbeförderung erfasst. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf erst einmal den Transport oder die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Zuhause bis zur Schule, bezogen auf den Unterricht, absichern. Alles, was zusätzlich noch zur Schule gehört, weil Schule allein nicht nur Unterricht ist, zum Beispiel Exkursionen, der Hort, die Schulsportfeste, die Praktika, die AGs, die GTAs, muss ebenfalls betrachtet werden. Ich habe noch nicht alles aufgezählt. Dennoch gehört es natürlich auch zur Schule und zum Unterricht. Dort benötigen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls eine kostenlose Beförderung.

Sie haben hier und heute die Möglichkeit, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben und damit für die Eltern für das kommende Schuljahr eine Kostenbefreiung herzustellen.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Bienst. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie beliebig das bildungspolitische Profil der Linksfraktion in diesem Hohen Hause ist, zeigt sich heute einmal mehr. Nachdem wir im vorangegangenen Tagesordnungspunkt einen handwerklich und fachlich bedenklichen Gesetzentwurf zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum beraten und aus guten Gründen abgelehnt haben, geht es nun um die Kostenfreiheit der Schülerbeförderung für die Eltern und Schüler in Sachsen, unabhängig von der Schule.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht schon dem Grunde nach von falschen Voraussetzungen aus, wenn er unterstellt, dass eine Kostenfreiheit der Schülerbeförderung in der Sächsischen Verfassung geregelt sein soll. Im seitens der Linksfraktion angeführten Artikel 102 Abs. 4 wird aber nur geregelt, dass der Unterricht und Lernmittel unentgeltlich sind. Der Unterricht in einer öffentlichen Schule im Freistaat Sachsen, das ist wohl unstrittig, ist für den Schüler und die Eltern kostenfrei. Freistaat und Kommunen finanzieren den Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung der Schulen auf einem hohen technischen Niveau und stellen für die Unterrichtsabsicherung das Fachpersonal zur Verfügung, sorgen für die entsprechende Weiterbildung und Qualifikationsentwicklung des Unterrichts. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das versteht man unter kostenfreiem Unterricht, wie in Artikel 102 der Sächsischen Verfassung geregelt.

Der Besuch ergibt sich aus der allgemeinen Schulpflicht und ist durch die Eltern sicherzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 31 des Sächsischen Schulgesetzes. Hier wird in Abs. 1 Folgendes geregelt – ich darf zitieren –: „Die Eltern haben den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt.“ Hier ist der regelmäßige Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule geregelt. Weiter heißt es: „Sie sind verpflichtet, den Schüler für die Teilnahme an den Schulveranstaltungen zweckentsprechend auszustatten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen.“ Artikel 102 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung regelt den Erlass eines solchen Gesetzes.

Nun komme ich zur Schülerbeförderung selbst. Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, welche gleichzeitig Träger der Schulnetzplanung sind. Genau an dieser Stelle möchte ich auf den Zusammenhang zwischen der Schülerbeförderung und Schul

netzplanung eingehen. Liebe Kollegin Falken, da keine Schulen seit den letzten beiden Schulmoratorien geschlossen wurden, kann es auch keine Erweiterung der Schulwege geben. Dabei unterliegen Sie wohl einem Irrtum. Mit der Strukturierung des Schulnetzes werden Schülerströme entsprechend erzeugt und darauf die Schülerbeförderung abgestimmt. Im Rahmen der erlassenen Satzungen regeln die Landkreise und kreisfreien Städte die zu erreichenden Schulstandorte, um sicherzustellen, dass die im Schulnetzplan definierten und gesicherten Standorte auch durch entsprechende Schülerzahlen gesichert bleiben. Das schließt natürlich keineswegs das Recht auf freie Schulwahl aus.

Gleichwohl dient eine solche Regelung dazu, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Schülerbeförderung im Blick zu haben. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bei der Ausgestaltung ihrer Gesamtfinanzierung frei. Ein Beispiel zeigt – Sie hatten es bereits erwähnt –, dass gerade zurzeit ein Landkreis noch auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Für die Schülerbeförderung stellt der Freistaat Sachsen den Trägern der Schülerbeförderung jährlich 57 Millionen Euro gemäß Haushaltsplan zur Verfügung. Weitere Mittel zur Finanzierung des ÖPNV erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte darüber hinaus. Sie sind jedoch nicht Bestandteil unserer heutigen Debatte.

Meine Damen und Herren! Wir haben den Gesetzentwurf und einen Antrag der SPD-Fraktion, welcher noch über die niedergelegten Forderungen in den Fachausschüssen hinausgeht, diskutiert. Auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung haben wir Sachverständige zu Wort kommen lassen. Auch wenn verschiedene Sachverständige für eine Kostenfreiheit plädiert haben, wurde im Tenor auf die Risiken für das Schulnetz, die fehlende Steuermöglichkeit und den nicht vertretbaren Kostenanstieg hingewiesen.

Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Ihre im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrkosten realistisch sind und seriös ermittelt wurden. Wir glauben das jedenfalls nicht und sehen damit auch mit Blick auf die Sicherung der Gesamtfinanzierung und die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes den Gesetzentwurf nicht als zustimmungsfähig an. Die Organisation der Schülerbeförderung als Bestandteil des ÖPNV soll nach unserer Auffassung auch weiterhin bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bleiben, weil sie vor Ort am besten wissen, welcher Bedarf besteht und wie dieser zu gestalten und zu finanzieren ist. Der Freistaat Sachsen wird sich der angemessenen Beteiligung an dieser Aufgabe nicht verschließen und sich auch zukünftig in die Gesamtfinanzierung einbringen.

Wir halten es für durchaus angemessen, wenn sich Eltern in geringem Maße an der Beförderung ihrer Kinder zur Schule einbringen. Viele Eltern tun dies bereits heute außerhalb der regulären Schülerbeförderung, so zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften. Ich hatte es bereits beim letzten Mal erwähnt: Wenn wir über Schülerbeförde

rungskosten für eine Fahrt von circa 13 bis 25, maximal 30 Cent sprechen, ist das so viel nicht und aufbringbar, denke ich.

Wir sollten unsere Schulstruktur nicht durch willkürliche Finanzierung und Schülerverkehre quer durch das Land gefährden und auch die öffentlichen Haushalte nicht ohne sachlichen Grund weiter belasten. Das System der Finanzierung des Schülerverkehrs haben wir in dieser Legislaturperiode mit Blick auf die Aufwendungen, besonders im ländlichen Raum und außerhalb der großen Städte, zugunsten der Landkreise nachjustiert und werden uns auch in der kommenden Legislaturperiode mit der gezielten Verteilung der Mittel auseinandersetzen. Eine Kostenfreiheit der Schülerbeförderung hingegen lehnen wir ab.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsministerin Brunhild Kurth)

Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Dr. Stange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hatten wir bereits in der letzten Plenarsitzung sehr ausführlich bei dem Antrag, den die SPD-Fraktion eingebracht hatte. Insofern beschränke ich mich auf wenige Dinge.

Sehr geehrter Herr Bienst! Liebe Kollegen von der Koalition! Dass wir überhaupt so heftig über das Thema Schülerbeförderung diskutieren, liegt vor allen Dingen am Druck der Eltern, aber auch der Landkreise, die unter den steigenden Lasten der Schülerbeförderungskosten zu leiden haben, denn beide haben in den letzten Jahren auch durch das Thema Schulschließungen und verringerte Mittelzuführung an den öffentlichen Personennahverkehr die Kosten für die Schülerbeförderung auffangen müssen. Längere Schulwege – das ist bereits angesprochen worden –, aber auch weniger Mittel vom Land für die Schülerbeförderung haben dazu geführt. Deswegen steht es jetzt vermutlich wieder auf der Tagesordnung und wird uns auch nicht verlassen.

Die Argumentation, Herr Bienst, dass unsere Verfassung vorsieht, dass Unterricht und Lernmittel unentgeltlich sind und nicht die Schülerbeförderung umfasst, dürfte wohl noch einer rechtlichen Prüfung zuzuführen sein, ob das tatsächlich so ist. Aus meiner Sicht – und das verstehen auch viele Eltern so – ist es eine Frage der Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung, ob die Schüler überhaupt mit verträglichen Möglichkeiten ihren Schulstandort erreichen können. Deswegen ist es in anderen Bundesländern anders geregelt. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, wo es wirklich Blüten treibt, dass wir nicht nur keine einheitliche Schülerbeförderungssatzung in Sachsen haben, sondern auch in den Schülerbeförderungssatzungen nur die nächstgelegene Schule für die Schüler angegeben ist.

Sicher haben einige in diesen Tagen in der Zeitung gelesen, dass ein Schüler im Landkreis Bautzen von der dort zuständigen Bildungsagentur an eine Förderschule für Erziehungshilfe verwiesen worden ist, und zwar, weil es die nächstgelegene ist, nach Dresden. Dresden ist aber ein anderer Landkreis mit einer anderen Bildungsagentur und einer anderen Regelung für die Schülerbeförderungssatzung. Die Kosten für den alleinerziehenden Vater liegen bei 1 870 Euro im Jahr. Es ist keine Ausnahmeregelung möglich, sagt das Schulverwaltungsamt Dresden. Ich bin gespannt, ob sich dieser Fall durch die öffentliche Aufmerksamkeit lösen lässt. Bisher haben wir als Abgeordnete versucht, uns irgendwie einzuschalten, vermittelnd zwischen der Bildungsagentur und der jeweils zuständigen Stelle für die Schülerbeförderung. Das ist so ein Extrembeispiel und es gibt zig andere. Ich hatte gestern auch wieder jemanden da, der über die Landkreisgrenze hinweg das Kind in das nächstgelegene Gymnasium fährt und diese Kosten allein tragen muss, weil dieses Gymnasium nicht in dem Landkreis liegt, für das die Schülerbeförderungssatzung gilt. Das treibt Blüten.

Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, prüfen Sie, ob das, was wir gerade praktizieren, wirklich sinnvoll ist. Wenn die Eltern davon sprechen – und das war in der Anhörung so –, dass sie zu einer doppelten Finanzierung herangezogen werden, nämlich nicht nur die Schülerbeförderungstickets zu bezahlen, was nur die nächstgelegene Schule im jeweiligen Landkreis betrifft und auch noch 3 Kilometer Fußweg einschließt, sondern zusätzlich den Besuch von Praktika, den Besuch von Ganztagsangeboten, die freie Schulwahl, die auch in unserem Schulgesetz steht, bis hin zu der Frage des Besuchs einer Förderschule. Dieses ist derzeit nicht sauber geregelt, weil es immer weniger Förderschulen gibt. Es ließen sich all diese Beispiele mit einem kostengünstigen Bildungsticket regeln, wie wir es vorgeschlagen haben und im Grundansatz durch eine kostenfreie Schülerbeförderung mit einer einheitlichen – hier liegt ein wenig Kritik an Ihrem Gesetz, liebe Kollegen von den LINKEN – Schülerbeförderungssatzung für das gesamte Land.

Warum kann das nicht so, wie es in Hessen, Thüringen oder anderen Bundesländern der Fall ist, auch in Sachsen möglich sein, dass für alle Eltern, für alle Familien gleiche Schülerbeförderungsregelungen gelten, egal ob sie in Bautzen, im Vogtland oder in Nordsachsen wohnen? Nein, wir leisten uns den Luxus von fünf verschiedenen Schülerbeförderungssatzungen, die die Eltern unterschiedlich zur Kasse bitten.

Wir werden dem Antrag heute zustimmen, auch wenn er aus unserer Sicht eine Reihe von handwerklichen Problemen in sich birgt. Von der Sache her zeigt er in die richtige Richtung. Er ist ein Teil unseres Antrages, den wir in der vergangenen Plenarsitzung eingebracht hatten. Ich hoffe, dass der Druck der Eltern und der Landkreise auch auf die Koalition wirkt, endlich Bewegung in dieses Problem hineinzubringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Für die FDPFraktion spricht der Abg. Bläsner. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Schülerbeförderung ist ohne Zweifel viel diskutiert worden. Sie haben sich wohl ein bisschen in der Ebene geirrt. Wenn man dieser Tage durch das Land fährt, sieht man viele Wahlplakate. Wir wissen, dass Kommunalwahlen sind. In den Landkreisen und kreisfreien Städten muss darüber diskutiert werden, ob und in welchem Umfang man eine kostenlose Schülerbeförderung haben möchte. Wir als Landtag unterstützen die Landkreise und kreisfreien Städte beim Thema Schülerbeförderung.

(Eva-Maria Stange, SPD: Wie denn?)

Das kann ich ihnen sagen.

Erstens. Kollege Lothar Bienst hat schon darauf hingewiesen, dass wir das Schulsterben gestoppt haben. Ihre angeführte Begründung ist also weggefallen. Wir haben zweitens den Ausbildungsverkehr um 4 Millionen Euro auf 57 Millionen Euro aufgestockt und drittens den Verteilungsschlüssel für die Mittel des Ausbildungsverkehrs zugunsten des ländlichen Raumes verändert. Denn richtig ist: Der Ausbildungsverkehr ist eine wichtige Säule des ÖPNV im ländlichen Raum. Natürlich ist er dort teurer zu organisieren als beispielsweise in Ballungszentren. Deswegen haben wir das beim Verteilungsmechanismus entsprechend berücksichtigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kostenlose Schülerbeförderung ist möglich. Auch wenn im Vogtland darüber diskutiert wird und das jetzt eingeschränkt wurde, es gibt Beispiele, wo es geht, wenn man vor Ort Prioritäten setzt. Aber Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, wollen erreichen, dass in allen Landkreisen das Gleiche gilt. Das ist mal wieder typisch für Sie, ist aber nach meinem Demokratieverständnis zu einfach.

(Beifall bei der FDP – Widerspruch bei den LINKEN)

Entweder wir wollen kommunale Selbstverwaltung oder wir wollen sie nicht. Wer zulässt, dass auf einer Ebene etwas anderes entschieden wird, muss damit leben, dass es Unterschiede gibt. Wenn überhaupt noch ein Stadtrat oder Kreistag etwas zu entscheiden hat, dann bin ich darüber froh, weil die Möglichkeiten schon relativ eingeschränkt sind. Sie unternehmen dauernd den Versuch, alles vom Land her durch Standards und Gesetze zu regeln. Die Luft für kommunale Mandatsträger ist dadurch dünn. Sie werden zum bloßen Ausführungsorgan der Verwaltung. Das lehnen wir ab. Wir wollen Politik, die vor Ort gestaltet wird und Verantwortung trägt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP – Widerspruch bei den LINKEN)