Ich möchte nicht auf jedes Detail eingehen, sondern die für meine Fraktion drei wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen:
Mängel in den Strukturen: Es wurden Mängel aus Platzgründen, nicht ausreichende Bettenkapazitäten genannt, und es gab Beanstandungen, die aus Personalmangel resultieren. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass im ambulanten niedrigschwelligen Bereich zu wenige Angebote existieren. Aus unserer Sicht sind das Zeichen dafür, dass Ressourcen für eine bedarfsgerechte Versorgung fehlen und dass ein Mangel bei pflegerischem Personal eben auch zu Einschnitten in der Qualität der Leistungen führt.
Zwangsmaßnahmen: Zwangsmaßnahmen und der Umgang damit – und gerade auch Erfahrungen in Einrichtungen ohne Zwangsmaßnahmen – kommen aus unserer Sicht zu kurz; zumindest angesichts dieses wichtigen Kernthemas, welches insbesondere für Ängste und Vorurteile sorgt. Solche Erkenntnisse wären gerade jetzt bei der Novellierung des PsychKG für die Einschätzung, wie der Bereich geregelt werden sollte, sehr wertvoll gewesen.
Umgang mit den Empfehlungen der Kommission: Hierbei sollte überlegt werden, ob in dem Bericht der Staatsregierung bereits auf umzusetzende Änderungen und andere Konsequenzen der Arbeit der Kommission hingewiesen werden sollte. Die geforderten Verbesserungen für die Arbeit der Kommission finden sich derzeit im in der Novellierung befindlichen Entwurf des PsychKG.
Wir denken, dass darin noch mehr Potenzial läge, damit die Berichte und Empfehlungen zukünftig eine bessere Rückwirkung auf die Praxis finden.
Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitgliedern der Besuchskommissionen für die wertvolle Arbeit bedanken. Der Bericht zeigt, dass sich die Besuchskommissionen immer mehr zu einem Instrument der Qualitätssicherung entwickelt haben. Im Berichtszeitraum von sechs Jahren wurden 435 Krankenhäuser und andere stationäre psychiatrische Einrichtungen sowie sonstige stationäre Einrichtungen, in denen psychisch kranke Menschen aufgenommen oder untergebracht sind, teilstationäre psychiatrische Einrichtungen und ambulante psychiatrische Dienste besucht. Davon waren immerhin 254 Einrichtungen, stationäre Einrichtungen der Altenhilfe. Also nochmals vielen Dank!
Der vom Sozialministerium verfasste Bericht über die Tätigkeit der Besuchskommission macht es mir allerdings schwer, die Situationen vor Ort in den psychiatrischen Kliniken, in den psychiatrischen Abteilungen in den Allgemeinkrankenhäusern, in den Einrichtungen des Maßregelvollzuges, in Einrichtungen der Altenhilfe, den Kinder- und Jugendpsychiatrien tatsächlich zu bewerten. Formulierungen wie „In der Regel“... „so gut wie alle“... „sie versuchen... zu ermöglichen“, „im Allgemeinen“... „in einigen wenigen Fällen“,... „nur noch in seltenen Fällen“... „fast ausschließlich“ dominieren im Bericht der Staatsregierung und machen es mir wirklich schwer, die Gesamtsituation einzuschätzen. Bei mir bleibt der Gesamteindruck zurück: Das geht schon alles seinen Gang, alles mehr oder weniger tippi toppi. Aber: Auf das weniger kommt es doch gerade an, hier müssen wir präzise sein und dran bleiben.
An dieser Stelle fehlt mir die Systematik im Bericht, und zwar: Welche strukturellen Mängel gibt es wo konkret, und durch welche konkreten Maßnahmen wurden diese behoben? Einige Darstellungen – wie gesagt eher unsystematisch – vermitteln den Eindruck, dass doch nicht alles gut läuft. So heißt es auf Seite 2 „... befanden sich in einer geschlossenen Station mehrere Patienten auf dem Gang.“ oder Seite 3 „[in einer stationären Einrichtung]... war kein Notfallzimmer für Krisensituationen vorhanden, weshalb eine fixierte Patientin im Pflegebad untergebracht werden musste,...“ oder auf Seite 10 ist zu lesen, dass „... in einem Seniorenpflegeheim ein Drittel der Bewohner freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausgesetzt war.“ Werden diese Einrichtungen nochmals besucht? Was passiert mit den Erkenntnissen? Das kann ich aus dem Bericht nicht herauslesen und auch nicht hineindeuten.
Was im Bericht auch fehlt, ist der Aspekt, inwiefern die Besuchskommission Gespräche mit Patientinnen und Patienten geführt hat, inwiefern konkrete Beschwerden von Patientinnen und Patienten an die Besuchskommission herangetragen wurden und wie mit diesen umgegan
Das Bundesverfassungsgericht hat § 22 Abs. 1 Satz 1 PsychKG durch Beschluss vom 20. Februar 2013 für nichtig erklärt. Damit existiert im sächsischen Unterbringungsgesetz (nach dem auch die Maßregeln Unterbrin- gung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt aufgrund strafgerichtlicher Entschei- dung vollzogen werden) keine Rechtsgrundlage für die zwangsweise Gabe von Medikamenten. Die Kliniken sind jetzt gezwungen, andere Wege zu gehen und auf Alternativen zur Zwangsbehandlung zurückzugreifen. Welche Erkenntnisse hat die Besuchskommission in diesem Bereich erlangt? (Berichtszeitraum 17.09.2007 bis
24.07.2013, also immerhin fünf Monate nach dem Urteil) Aus Fachgesprächen zum Thema Zwangsbehandlung wissen wir, dass der Umgang der Richterschaft mit dem Thema Behandlung gegen den Willen der Betroffenen höchst unterschiedlich ist. Ich frage mich, warum ich dazu in dem Bericht gar nichts finde, als existierte dieses Problem überhaupt nicht?
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein einmaliger Bericht innerhalb einer Legislatur viel zu wenig ist, um sich kontinuierlich ein Bild machen zu können. Andere Länder wie zum Beispiel Brandenburg, Bremen, Niedersachsen oder auch NRW sehen jährliche bzw. zweijährliche Berichte vor. Der uns vorgelegte Bericht umfasst einen Zeitraum von fast sechs Jahren. Das ist viel zu lang, um auch parlamentarisch reagieren zu können. Wenn ich dann noch nicht einmal erfahre, welche Zustände konkret behoben wurden, wie vorhin dargelegt, wird es ganz schwierig.
Ich schätze die Arbeit der Besuchskommissionen sehr, der Bericht der Staatsregierung ist aber hinsichtlich der Frequenz und der dem Bericht innewohnenden Systematik dringend verbesserungswürdig.
Gemäß § 3 des Sächsischen PsychKG beruft mein Haus unabhängige Kommissionen – in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Mitglieder besuchen mindestens alle drei Jahre, in der Regel unangemeldet, Einrichtungen, in denen psychisch kranke Menschen aufgenommen oder untergebracht sind. Das betrifft Krankenhäuser, andere stationäre und teilstationäre Einrichtungen und ambulante psychiatrische Dienste.
Geprüft wird erstens, ob die Rechte der Patienten und Bewohner gewahrt werden, und zweitens, inwieweit Krankenhäuser und Einrichtungen die allgemein anerkannten Mindeststandards der Behandlung und Betreuung erfüllen. Die Patienten können während des Besuches Wünsche und Beschwerden vortragen. Mitglieder der
Besuchskommissionen sind: Fachärzte, Psychologen, Juristen, Pflegekräfte und Sozialarbeiter, Angehörige und Psychiatrieerfahrene. Bis zu drei Besuche in der Woche, etwa 100 Besuche pro Jahr werden von den jeweils multiprofessionell besetzten Teams absolviert. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der psychiatrischen Versorgung bei uns im Freistaat. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich mit sehr viel Sorgfalt und Empathie. Das ist eine in hohem Maße wertzuschätzende Arbeit, die aus meiner Sicht weit über eine Kontrollfunktion hinausgeht. Dafür meinen Respekt, meine Anerkennung, meinen Dank.
Vorgelegt wird für diese Legislaturperiode der 5. Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Im Berichtszeitraum existierten in Sachsen 84 stationäre psychiatrische Einrichtungen: 34 psychiatrische Krankenhäuser bzw. Abteilungen für Allgemeinpsychiatrie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sieben Einrichtungen des Maßregelvollzugs und 43 sozialtherapeutische Wohnstätten für chronisch psychisch kranke Menschen. In diesen Einrichtungen ist der überwiegende Teil der 352 beschäftigten Fachärzte für Psychiatrie des Freistaates Sachsen tätig.
Fachärzte gibt es in allen Landesteilen, wovon sich die Besuchskommission überzeugen konnte. Ich bin überzeugt: Den zwei Kreisen und der einen kreisfreien Stadt wird es auch gelingen, die Leitung ihres Sozialpsychiatrischen Dienstes gesetzeskonform zu besetzen.
Die Berichte der Besuchskommissionen zeigen in überzeugender Weise: wie sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren weiterentwickelt und ausdifferenziert hat; wie fachlich adäquate, personen-zentrierte Konzepte für eine ganzheitliche Betreuung der Patienten angewendet wurden; dass die baulichen Voraussetzungen den geforderten Standards entsprechen und dass die Sensibilität in Fragen des Umgangs mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen und deren fachgerechter Dokumentation steigt.
Besonders wichtig sind mir die Anregungen der Besuchskommissionen bezüglich vorhandener Verbesserungspotenziale. Unsere Aufgaben in den nächsten Jahren sind also klar. Gültige Personalverordnungen müssen eingehalten werden. Das Personal muss kontinuierlich qualifiziert werden. Wir brauchen eine (fach-)ärztliche Versorgung in Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke und in stationären Einrichtungen der Altenhilfe.
Wir werden vernetzende Angebote verschiedener Leistungserbringer und anderer Institutionen ausbauen, und wir müssen Arbeits- und Beschäftigungsangebote für psychisch Kranke schaffen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Besuchskommissionen werden wir diese Aufgaben meistern.
Auch hier hat das Präsidium eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde der Aussprache: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD sowie die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen. Für die CDU spricht Herr Abg. Patt. Sie haben das Wort, Herr Patt.
Herr Präsident! Mein „mündliches Manuskript“ kann ich nicht zu Protokoll geben; ich möchte jedoch kurz auf einige Punkte eingehen. Ein unsägliches Kapitel, der City-Tunnel in Leipzig, was die Baukosten betrifft. Ein gutes Ergebnis, welches diese Regierung erreicht hat, indem sie die Kosten rechtzeitig mithilfe des Gutachtens des Rechnungshofs gedeckelt hat und auch noch unter den Erwartungen geblieben ist.
Es ist jetzt noch einiges zu tun, um eine bessere und schnellere Anbindung auch der Region Chemnitz zu ermöglichen. Wir möchten von unserer Region aus auch zum Flughafen mit entsprechendem Komfort kommen, können den City-Tunnel so noch nicht nutzen. Da ist noch etwas zu tun, und es ist auch etwas für die Bürger zu tun, die am Bahnhof stehen und dort vielleicht eine Barrierefreiheit benötigen; die ist nicht durchgängig gegeben.
Ansonsten danke ich dem Rechnungshof im Namen unserer Fraktion für das Gutachten, welches er uns schon vor mehr als zwei Jahren vorgelegt und welches geholfen hat, dieses Fass ohne Boden endlich zu schließen und die Sache einem Ergebnis zuzuführen, auf das wir in gewisser Weise auch stolz sein können, weil der mitteldeutsche Nahverkehr damit eine neue Dimension erfahren kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Patt, bin ich sehr begeistert und voll auf Ihrer Seite: Wenn wir künftig Chemnitz durch den CityTunnel anbinden, dann müssen wir die 25 Millionen nicht unbedingt der Deutschen Bahn in den Rachen werfen, die eigentlich für den Ausbau der Strecke Chemnitz – Leipzig über Bad Lausig verantwortlich wäre. Das nur am Rande.
Wir als Fraktion DIE LINKE bedanken uns ebenfalls gleich zu Beginn beim Sächsischen Rechnungshof für dieses Gutachten, das entsprechend eines gemeinsamen Ansinnens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
Der Sächsische Rechnungshof hat drei wesentliche Bereiche für diese erheblichen Kostensteigerungen zutage gefördert. Dafür sind wir sehr dankbar und wir glauben, dass daraus Schlussfolgerungen für künftige Großprojekte – wenn auch nicht unbedingt in Sachsen – gezogen werden müssen. Das betrifft sicherlich die Frage der Planungstiefe, die nicht erreicht war.
Weiterhin: Wenn man zwei Bauherren hat, dann wird es schwierig. Ich glaube, das kann jeder nachvollziehen, der schon einmal versucht hat, ein Haus mit zwei Bauherren zu bauen. Das hat sich auch an dieser Stelle gezeigt, und ebenso die Frage, ob der Projektsteuerer tatsächlich der richtige war. Dann geht es natürlich auch um Fragen der Baupreisentwicklung und Ähnliches. Wir sind dabei an einer Stelle, an der wir in Zukunft bereits in der Planungsphase wesentlich intensiver über das Vergaberecht und über die tatsächliche Kostentransparenz nachdenken müssen.
Wir sind aber der Auffassung, dass an einer Stelle, sehr geehrter Herr Prof. Binus, noch stärker hätte insistiert werden müssen. Fakt ist, der eigentliche Nutznießer neben der Gesamtregion des Mitteldeutschen S-BahnNetzes, dieses Infrastrukturprojekts, ist die Deutsche Bahn. Das muss man sich vorstellen: Für 17,9 Millionen Euro bekommt dieses Unternehmen, also DB Netz und DB Station und Service, ein Infrastrukturprojekt von 960 Milliarden Euro
Das ist ein Schnäppchen, richtig, Herr Staatsminister. Darin gebe ich Ihnen vollkommen recht. Danach würden sich alle marktradikalen Großkonzerne die Finger lecken. Die beuten das jetzt aus, und zwar auf Kosten der Fahrgäste und auf Kosten des Freistaates. Das muss man ganz klar sagen.
Abschließend lassen Sie mich eines sagen: Wir können dennoch mit gewissem Stolz feststellen: Es ist ein Großprojekt fertiggestellt worden, im Gegensatz zu anderen Großprojekten. Ja, es ist teurer geworden, aber es ist in Betrieb,