Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Besteht noch Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Das sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren! Mit dem Ende der Aussprache zum Abschlussbericht ist auch die Arbeit des

1. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode beendet. Ich darf die Worte von Herrn Mackenroth sinngemäß wiederholen. Ich denke, ich spreche auch im Namen des ganzen Hauses, wenn ich die Gelegenheit nutze, dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden, allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses, den beteiligten Mitarbeitern der Fraktionen, der Landtagsverwaltung, der Staatsregierung und auch den zusätzlich benötigten Honorarkräften – in diesem Fall bis hin zu den Dolmetscherinnen – für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gleiches gilt natürlich auch für die Sachverständigen und Zeugen, die sich geduldig den Fragen der Abgeordneten gestellt und nach bestem Wissen und Gewissen zur Wahrheitsfindung beigetragen haben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen hinter mir, dass sie mir so gut soufflieren. Sie wussten in diesem Falle jedoch nicht, was ich sagen möchte. Es liegt noch ein Entschließungsantrag mit der Drucksache 5/14480 vor. Es ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer bringt den Antrag ein? – Frau Abg. Dr. Pinka. Sie haben dafür drei Minuten. Bitte.

Ich danke natürlich auch Ihnen, Herr Präsident, und den Damen und Herren, dass Sie bemerkt haben, dass noch ein Entschließungsantrag vorliegt.

Ich möchte am Anfang noch Folgendes sagen: Herr Mackenroth, ich glaube nicht, dass es gerechtfertigt ist, dass Sie Herrn Lichdi so Maß nehmen. Wir haben als Minderheit die sachliche Notwendigkeit dieses Untersuchungsausschusses belegt. Er hat zu Recht gesagt, dass die Öffentlichkeit unser Minderheitenvotum einmal zur Kenntnis nimmt und die Schlussfolgerungen selbst nachvollziehen kann, die wir getroffen haben.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Es bedarf einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit und gewisser Steuerungskonzeptionen in einem Land, um eine Abfallwirtschaft in Sachsen ordentlich auf den Weg zu bringen. Ich sage dies nicht nur so daher. Wir haben noch eine Zukunft vor uns. Wir haben aufgezeigt, dass

eine falsche Staatsorganisation in der Umweltverwaltung, Ignoranz bei Sachverhalten oder fehlenden Informationsflüssen dazu führt, dass es Missstände in Sachsen gibt. Ich glaube schon, dass dieser Untersuchungsausschuss gerechtfertigt war. Sie sagten, dass Sie das Instrument nicht angreifen möchten. Selbst wenn ein positives Ergebnis für die Staatsregierung in einem Untersuchungsausschuss herausgekommen wäre, rechtfertigt es das Instrument immer.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Mit unserem Entschließungsantrag möchten wir Ihnen eine Perspektive aufzeigen. Es heißt darin wie folgt: Wir fordern die Staatsregierung auf, Maßnahmen bis zum Jahr 2020 zu ergreifen. Es macht keinen Sinn, weiterhin Stellen im Umweltbereich abzubauen. Wir sollten ebenfalls darüber nachdenken, was wir bis zum Jahr 2020, wenn die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wieder in Verhandlungen treten, in Sachsen neu organisieren müssen. Wir möchten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf diesem Weg stärken. Wir möchten Informationswege besser aufbauen und – last but not least – auch irgendwann einmal hier im Landtag eine gemeinsame Novelle unseres Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes besprechen. Angekündigt wurde uns das. Es wurde viel versprochen. Es ist leider bis zum Ende der Legislaturperiode nicht gehalten worden. Die nächste wird es dann wahrscheinlich bringen. Genau dazu benötigen wir diesen Entschließungsantrag. Eigentlich können Sie diesem nur zustimmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. Es gibt Wortmeldungen zu dem Entschließungsantrag? – Herr Hippold, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte vielleicht ganz kurz ein paar Worte dazu sagen und werde es deswegen von dieser Stelle aus tun. Der Antrag strotzt aus unserer Sicht vor allgemeinen Sätzen. Er reiht sich in die Reihe der Belege ein, dass nichts gefunden wurde.

Im Grunde genommen ist es genau das Gleiche, was Herrn Lichdi mit seinem Vorwurf der Lüge an den Minister betrifft. Ich sage an dieser Stelle dazu nur so viel. Herr Lichdi, wenn Sie sich den Bericht durchgelesen hätten, hätten Sie feststellen können, dass das Verfahren gegen den Makler S. nach § 170 StPO eingestellt bzw. er freigesprochen wurde. Das hatten Sie eben ausgeführt. Dies könnten Sie in Band 1 auf Seite 113 nachlesen. Das möchte ich dazu sagen.

Nun komme ich zum Entschließungsantrag. Ich möchte einmal vier Punkte herausgreifen: die Punkte 3, 4, 7 und 8. Zum Punkt 3 möchte ich Folgendes sagen: Genau dort liegt der Unterschied zwischen unseren Fraktionen. Wir sind dafür, dem Markt diese Regelung zu überlassen – natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden

Gesetze. Deswegen müssen wir in diesem Bereich nichts unternehmen. Wir müssen jedoch zukünftig schauen, dass über die entsprechende Kontrolle die Gesetzlichkeiten eingehalten werden.

Zu den Punkten 4 und 8 möchte ich Folgendes sagen: Es ist geltendes Recht. Zu Punkt 4 ist das BImSchG vorhanden. Für den Punkt 8 gilt mit dem Bundesberggesetz Ähnliches. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dort Veränderungen vornehmen sollten. Frau Dr. Pinka, Sie hatten das vorhin angesprochen. Wir kennen uns beide gut aus. Sie sollten wissen, dass eine Änderung nur schwer möglich ist.

Folgendes hat mich ein bisschen geärgert: Im Punkt 7 hat man faktisch den Mitarbeitern unserer Behörden und Verwaltung vorgeworfen bzw. unterstellt, dass sie nicht in der Lage sind, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen. Davon möchten wir uns distanzieren.

Es wird Sie nicht überraschen: Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Hippold für die CDU-Fraktion. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Lichdi, warten Sie bitte einen Moment.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ich wollte dazu Stellung nehmen, wenn das möglich ist.)

Der Antrag ist eingebracht. Sie haben noch ein paar Sekunden Zeit. Bitte, Herr Lichdi.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich aufgrund des letzten Beitrags des Abg. Hippold noch einmal an das Mikrofon gestellt. Wenn Sie uns zugehört hätten, dann hätten Sie merken können, dass weder die Fraktion DIE LINKE noch meine Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sächsischen Umweltverwaltung irgendwelche Vorwürfe gemacht haben. Das Gegenteil ist der Fall. Sie versuchen sich hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verstecken, die Sie letztendlich allein lassen. Es ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit im Untersuchungsausschuss, dass das Ministerium und die Leitung der Umweltverwaltung und nicht die einzelnen Mitarbeiter verantwortlich sind. Es war mir wichtig, dies noch einmal klarzustellen.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Marion Junge, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Lichdi. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse über die Drucksache 5/14480, Entschließungsantrag

der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Danke. Bei Stimmenthaltung und zahlreichen DafürStimmen hat dieser Entschließungsantrag dennoch nicht

die erforderliche Mehrheit gefunden. Nun ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Lehrerausbildungsreformgesetz)

Drucksache 5/14417, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die Fraktion spricht der Abg. Dr. Gerstenberg. Sie haben das Wort, Dr. Gerstenberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wenige Themen, welche in den letzten Jahren die Debatte in der Öffentlichkeit, aber auch hier im Landtag so geprägt haben wie die der schulischen Bildung und des Lehrermangels. Der gestrige Tag hat es ein weiteres Mal gezeigt. Das hat einen guten Grund. Diese Problematik rührt an der Lebensqualität fast aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande. Zugleich sind die Defizite und die ungelösten Probleme seit Jahren offensichtlich. Umso bemerkenswerter ist es, dass ein maßgeblicher Baustein zur Lösung der Herausforderungen fast immer nur unter quantitativen, aber selten unter qualitativen Gesichtspunkten besprochen wurde. Das ist die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer.

In den vergangenen acht Jahren ist die Lehrerausbildung in Sachsen zum Spielball wechselnder politischer Mehrheiten geworden. 2006 erlebten wir eine grundlegende, vorwärtsweisende Reform durch die Umstellung der Ausbildung auf ein Bachelor-/Mastermodell mit gleichen Ausbildungszeiten für die Lehrämter. Nach der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb folgte nur vier Jahre später die Rolle rückwärts zu einem modularisierten Staatsexamen und zu verkürzten Studienzeiten für Grund- und Mittelschullehrer. Diese Änderungen standen und stehen nicht nur mit ihrer Rückwärtsgewandtheit und ihrer Ungleichbehandlung der verschiedenen Lehrämter in der Kritik. Damit befinden wir uns in einer Situation, in der an den sächsischen Hochschulen Lehramt nach drei verschiedenen Modellen studiert wird mit allen damit verbundenen Problemen.

Alle diese fundamentalen Änderungen wurden im stillen Kämmerlein des Kabinetts entschieden, denn anders als in den meisten Bundesländern ist die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen nicht durch ein eigenes Lehrerbildungsgesetz geregelt. Es gibt auch keine Normierung in anderen Gesetzen. Damit hat die Staatsregierung in einem Politikfeld völlig freie Hand, das nicht nur für die Schulen, sondern aufgrund der damit verbundenen Kapazitäten und der strukturellen Schlüsselstellung

auch für die Hochschulen von erheblicher Bedeutung ist. Gerade aber die Hochschulen wurden 2010 vor vollendete Tatsachen gestellt. So wurde die TU Chemnitz quasi über Nacht mit der Aufgabe konfrontiert, für das Grundschullehramt auszubilden, ohne dass vorher auch nur mit ihr darüber beraten wurde.

Ein sächsisches Lehrerbildungsgesetz wird dazu beitragen, dieses wichtige Thema enger an uns, an das Parlament zu binden. Es wird dazu beitragen, Veränderungen mit einer öffentlichen Diskussion zu verknüpfen und dadurch Transparenz und Qualität der Regelungen zu steigern. Das ist aus unserer Sicht eine Grundlage für mehr Kontinuität in der Lehrerausbildung sowie für bessere Planbarkeit für Hochschulen und Studierende.

Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf will die Fraktion GRÜNE aber nicht nur das Entscheidungsverfahren in das Parlament holen, sondern auch die Lehrerausbildung inhaltlich an die Herausforderungen der Zeit anpassen. Wir orientieren uns deshalb an einer Weiterentwicklung statt einer Rückabwicklung des 2006 begonnenen Weges.

Unsere Reformvorschläge haben wir bereits 2011 in einem Antrag zusammengefasst, der in der Anhörung auf Zustimmung stieß. Auch die 1. Fassung dieses vorliegenden Gesetzentwurfes haben wir im vergangenen Jahr öffentlich mehrfach zur Diskussion gestellt und in deren Auswertung angepasst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz einige Kernpunkte benennen. Wir sehen an unserem Lehrerbildungsgesetz bei allgemeinbildenden Schulen die Ablösung der schulartspezifischen Ausbildung durch eine Schulstufenausbildung mit Grundstufe – Klasse 1 bis 6 – und Sekundarstufe – Klasse 5 bis 12 – vor. Lehrer werden also nicht mehr ausschließlich nur für Grundschule, Mittelschule und Gymnasium ausgebildet, sondern sie erhalten eine Ausbildung, die schulartübergreifende Lehrbefähigung mit sich bringt. Ein solches Modell wird von Bildungswissenschaftlern schon lange gefordert. Es bringt ein größeres Verständnis für die angrenzenden Schularten mit sich und flexibilisiert die Einsatzmöglichkeiten der so ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer. Damit wird zugleich die Grundlage gelegt für den Tag, an dem auch in Sachsen ein durchlässigeres Schulsystem, geprägt von längerem, gemeinsamen Lernen, eingeführt werden wird.

Meine Damen und Herren von der CDU! Auch wenn Sie sich tapfer dagegen wehren, ich bin davon überzeugt, dass sich das streng gegliederte Schulsystem in Sachsen in seiner jetzigen Form überlebt hat und dass es ein Fehler ist, die Ausbildung junger Menschen ausschließlich darauf zuzuschneiden.