Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Annekatrin Klepsch, DIE LINKE)

Ich fasse an dieser Stelle zusammen. Frau Klepsch hat ja grundsätzlich recht: Wir müssen die Familien stärken.

(Zurufe von den LINKEN und der SPD: Ah! – Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Ich sage: Wir müssen die Familien stärken, aber nicht, indem wir ihnen die Erziehungskompetenz abnehmen und sie in die Kitas und Schulen abschieben – Frau Herrmann sagte es –, sondern indem wir dafür sorgen, dass die Institutionen – neben den Kitas, die den Eltern schon in jungen Jahren helfen können – auch tatsächlich für die Eltern, die ihre Kinder tagtäglich aus Kitas abholen, erreichbar sind und nicht am anderen Ende der Stadt, über Jugendhilfe finanziert, und sich gegen jegliche Strukturreform zur Wehr setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Sven Morlok)

Frau Schütz, möchten Sie noch sprechen? – Frau Klepsch möchte noch eine Kurzintervention vornehmen, aber Sie können trotzdem erst einmal sprechen. – Einen kleinen Moment, ich muss erst noch etwas prüfen. – Ja, Sie haben noch eine. Ordnung muss sein.

Vielen Dank. Ich beabsichtige tatsächlich eine Kurzintervention. – Ad 1: Ja, auch wir finden es richtig, die Kindertagesbetreuung, die Familienbildungsstätten und -beratungsstellen und auch Mehrgenerationenhäuser enger miteinander zu verzahnen. Aber wie das gesteuert und finanziert wird, das müssen wir diskutieren. Dazu müssten wir eine Fachdebatte lostreten, und dazu habe ich von der CDU bisher nichts gehört.

Ad 2: Zum Tagesablauf. Ein Tag hat 24 Stunden, und wenn man rechnen kann und rechnet, ein Kind ist 8 bis 9 Stunden in der Kita, und es schläft in dem Alter etwa 8 bis 10 Stunden, dann bleibt einfach nicht mehr so viel Zeit übrig für die elterliche Betreuungs- und Erziehungsleistung, die von vielen, vielen Eltern erbracht wird, keine Frage, sondern es muss darum gehen – das ist die Diskussion um den Betreuungsschlüssel –, dass auch die Fachkräfte in den Kitas die besten Voraussetzungen haben, sich um jedes einzelne Kind zu kümmern und eben nicht mit einer Gruppe von 19 Kindern oder 9 Krippenkindern allein dastehen, sodass für das einzelne Kind nur ganz wenig Zeit bleibt. Ich finde es unverschämt, wenn Sie mir die Worte im Mund herumdrehen und etwas hineininterpretieren, was ich so überhaupt nicht gesagt habe.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Schreiber, möchten Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall. Frau Schütz, Sie haben nun das Wort.

(Patrick Schreiber, CDU: Aber ich mag Sie ja eigentlich! – Heiterkeit bei den LINKEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, dass wir hier nochmals die Möglichkeit haben zu sprechen. Ich möchte versuchen, die Wogen zu glätten. Ich glaube, kein Elternteil in Sachsen will sich entmündigen lassen oder sich grundsätzlich vor seiner Verantwortung drücken. Wir gehen in Sachsen gemeinsam einen lange gewachsenen Weg, der es den Eltern ermöglicht, berufstätig zu sein. Genauso haben wir in den Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher, die dies täglich mit einer hohen Qualität und einem hohen Anspruch an ihre Arbeit tun.

(Beifall bei der FDP)

Kitas sind schließlich Orte in unserer Gesellschaft. Tun wir doch nicht so, als wären sie irgendwo außerhalb, als wären es Leute vom Mond, über die wir sprechen, sondern wir sind alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat. Das sollten wir bitte nicht vergessen.

Um noch einmal auf den Kern der heutigen Debatte zurückzukommen: Ja, es ging um den verbesserten KitaSchlüssel. Es ging auch grundsätzlich um das Geld und um die Frage, wie wir in Sachsen das Steuergeld unserer Bürgerinnen und Bürger, unserer Unternehmen verteilen, und hier wünsche ich Ihnen, Frau Staatsministerin Kurth, viel Kraft, vor allem viel Durchsetzungskraft, dass Sie dies bei der Haushaltsaufstellung beim Finanzminister durchbringen. Sie sehen, einige Ihrer Kabinettskollegen sind noch da: Herr Kupfer, Herr Morlok; Herr

Prof. Unland war bis vor Kurzem ebenfalls noch da, und die beiden finanzpolitischen Sprecher von CDU und FDP waren da.

Ich kann Ihnen also nur sagen – das hat, denke ich, auch die heutige Debatte gezeigt –: Zeigen Sie Ihr breites Kreuz, das Sie nicht körperlich, aber innerlich haben, das ich kenne, und wenn Sie noch Nachfragen haben, dann fragen Sie auch bei Frau Orosz – die den Bildungsplan damals auf den Weg gebracht und sich deutlich für die Verbesserung des Kita-Schlüssels ausgesprochen hat –, dort können Sie sich noch einmal Rückendeckung holen, auch in Ihrer CDU.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Patrick Schreiber, CDU: Sie kümmert sich darum!)

Meine Damen und Herren, ich denke, nun haben wir diesen Punkt geschafft. Die 2. Aktuelle Debatte ist damit ebenfalls geschlossen sowie der gesamte Tagesordnungspunkt.

Ich möchte Ihnen gern mitteilen, dass die Fraktionen von CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und GRÜNE vorgeschlagen haben, den Tagesordnungspunkt 10 von der Tagesordnung abzusetzen, da unser Ausländerbeauftragter erkrankt ist und er gern das Wort zur Debatte nehmen wollte. Dies ist nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung möglich. Ich würde es aber gern noch einmal durch Abstimmung von Ihnen bestätigt haben. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber die Mehrheit hat sich dafür entschieden, den Tagesordnungspunkt 10 für heute abzusetzen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 2

Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode zum

Dringlichen Antrag von 29 Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und

9 Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einsetzung

eines Untersuchungsausschusses „Untersuchung der Versäumnisse und

Fehler der Staatsregierung bei Konzipierung, Organisation, Planung und

Absicherung einer vorrangig auf Abfallvermeidung,

Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit ausgerichteten Abfall

Kreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden Verwaltung und

Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von

Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands-Enquete) (Drucksache 5/2155)

Drucksache 5/14441, Unterrichtung durch

den 1. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode

Ich darf darauf hinweisen, dass der Abschlussbericht aus drei Bänden besteht. Öffentlich sind die Bände 1 und 2. Diese können auch Gegenstand der Aussprache in öffentlicher Sitzung des Landtages sein. Im Band 3 sind Dinge

zusammengefasst, die auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft wegen laufender Verfahren derzeit noch nicht öffentlich sein können. Die Mitglieder des Landtages

haben und hatten Gelegenheit, diese Unterlagen im Sekretariat des Juristischen Dienstes einzusehen.

Für die Aussprache ist das Präsidium davon ausgegangen, dass die Fraktionen circa 10 Minuten benötigen werden. Dabei möge beachtet werden, dass dies unter Anrechnung auf die eingangs erwähnte Gesamtredezeit für den heutigen Tag erfolgt. Ich rufe nun die Reihenfolge für die Debatte auf. In der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses, Herr Mackenroth, erhält als Berichterstatter anschließend ebenfalls das Wort. – Nun kann es losgehen. Die CDU-Fraktion; Herr Abg. Hippold, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Landtag hat in seiner 14. Sitzung am 29. April 2010 auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Dringlichen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt.

Hinterfragt werden sollten entsprechend Untersuchungsauftrag – die Frau Präsidentin hat es eben bereits vorgetragen – die Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung bei der Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig auf Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit ausgerichteten Abfall-Kreislaufwirtschaft sowie eine funktionierende Verwaltung und eine ordnungsgemäße Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Sachsen.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben zahlreiche Zeugen vernommen, unter anderem Unternehmer, Behördenmitarbeiter sowie Sachverständige. Sie haben eine Abfallentsorgungsanlage besucht und einen Abschlussbericht erstellt. Als Fazit könnte man plakativ sagen: Außer Spesen nichts gewesen. Sachlich gesehen bleibt festzustellen, dass die staatlichen und kommunalen Aufsichtsbehörden die ihnen zugewiesenen Aufgaben so erledigt haben, wie es die zahlreichen europa-, bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften erwarten. Verstöße staatlicher und kommunaler Stellen konnten nicht festgestellt werden.

Ich weiß, Herr Lichdi, Sie sehen das völlig anders. Für Sie stand von vornherein fest, dass die Abfallverwertung im Freistaat Sachsen ein einziges Desaster ist, und die Zeugenanhörungen dienten Ihnen nur dazu, dieses Ihr Vorurteil zu bestätigen. Wenn ich mir jedoch anschaue, welche Schlussfolgerungen Sie aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses auf Seite 54 Ihres Minderheitenvotums ziehen, sind Sie sich wohl selbst doch nicht ganz so sicher. Auch Sie finden keine konkreten Handlungsnotwendigkeiten, sondern verbleiben in politischen Allgemeinplätzen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bau einer Abfallentsorgungsanlage durch einen privaten Unterneh

mer ist ein Geschäftsvorgang, den es bisher zu Tausenden gegeben hat. Ein Unternehmer hat eine Vorstellung von der Gründung eines Abfallentsorgungsunternehmens. Mithilfe von Planungen und behördlichen Erlaubnissen setzt er diese Idee um. Damit das Geschäft wirtschaftlich betrieben werden kann, ist er wie jedes andere Unternehmen auf Kunden angewiesen. Es ist selbstverständlich, dass ein Unternehmer gewinnbringend arbeiten muss. Es ist ebenso selbstverständlich, dass ein Unternehmer Kunden braucht, und es ist auch selbstverständlich, dass er hierfür Akquise betreiben muss. Diese Akquise ist in der heutigen Zeit nicht nur auf das unmittelbare nationale Umfeld, sondern auch, wenn erforderlich, auf internationale Kunden ausgerichtet.

Abfall ist ein Wirtschaftsgut innerhalb der Europäischen Union, welches keinen Verkehrsbeschränkungen unterworfen ist. Nichts anderes tun im Grundsatz die Abfallentsorgungsunternehmen in Sachsen. Zu glauben, dass Abfälle unserer heutigen Industriegesellschaft auf Großvaters Komposthaufen entsorgt werden könnten, ist naiv. Aus diesem Grunde gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben, die von den Unternehmen einzuhalten sind und deren Einhaltung von den Behörden zu überprüfen ist.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind die gesetzlichen Vorgaben und die daraus resultierenden Verwaltungsvorschriften ständig überarbeitet und verbessert worden, und sie werden es weiterhin. Für die Betreiber von Abfallentsorgungs- und -verwertungsanlagen wurden und werden die Regelungen erheblich verschärft. Dies diente und dient in allererster Linie dazu, den Schutz für die Bevölkerung und die Umwelt weiter zu verbessern. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Unternehmen mit staatlicher oder kommunaler Beteiligung am Markt agieren. Jedes Unternehmen ist auf Kunden und Gewinne angewiesen, um weiter bestehen zu können.

Sachsen hat eines der modernsten Entsorgungskonzepte in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa. Die Altlasten der DDR mit ihren teilweise wahllos in die Landschaft eingebrachten Deponien werden kontinuierlich überwacht und saniert. Die neuen, nach 1990 entstandenen Abfallentsorgungsunternehmen mit ihren modernen Abfallbehandlungsanlagen und Deponien werden umfassend kontrolliert. Dies alles ist mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden. An diesem beteiligen sich die staatlichen und kommunalen Stellen jeweils in dem ihnen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Umfang.

Die Kommunalreform im Jahre 2008 mit dem Wechsel von Zuständigkeiten von Landes- auf Kommunalbehörden hat nur kurzzeitig zu Anlaufschwierigkeiten geführt. Das ist bei einer solch umfassenden Reform nicht verwunderlich. Es ist höchstens beachtlich, dass bereits nach kurzer Zeit wieder das gewohnte Maß an staatlicher und kommunaler Prüfungstätigkeit erreicht wurde. Staatliche und kommunale Behörden sind in einem Rechtsstaat an umfangreiche gesetzliche Vorgaben gebunden, um Messwerte zu erheben und auszuwerten. Erst dann dürfen behördliche Anordnungen gegenüber Betreibern von