Die zentrale Fortbildung des Sächsischen Bildungsinstitutes möchte ich hier noch erwähnen. Auch auf der Ebene der vor Ort tätigen Projektträger gibt es zahlreiche Vernetzungen, die ein gegenseitig informiertes und aufeinander abgestimmtes Projekthandeln bewirken. Dazu zählt das Sächsische Netzwerk Medienpädagogik, in das die zahlreichen freien Träger integriert sind und das landesweite Tagungen organisiert.
Sehr geehrte Abgeordnete, der Freistaat Sachsen ist in der Medienbildung gut aufgestellt – womit ich nicht sagen möchte, dass es keine Hausaufgaben mehr zu erledigen gäbe. Mit ihrer Verankerung im Koalitionsvertrag unterstreichen wir die große Bedeutung der Medienbildung. Eine darüber hinausgehende Initiative rückt das Thema zwar noch einmal in unseren Fokus, was richtig ist, aber eine zusätzliche Institutionalisierung ist dabei nicht erforderlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen für die Debatte und für die offensichtliche Einigkeit darin, wie wichtig Medienkompetenz und Medienbildung sind. Ich bin gespannt auf die angekündigten Initiativen der Koalitionsfraktionen, denn sie stehen offensichtlich kurz davor, genau diese Punkte, die im Koalitionsvertrag zugegebenermaßen sehr ungenau beschrieben wurden, vorzubereiten. Wir sind gespannt.
Wir bestreiten nicht, dass es engagierte Projekte in Sachsen gibt, dass es ein engagiertes Netzwerk von Medienpädagogen gibt, dass es engagierte Lehrerinnen und Lehrer gibt, die Medienbildung umsetzen. Es gibt viel Gutes auf dem Papier, aber es gibt im Moment keine strukturelle Verankerung und keine Breitenwirksamkeit. Es wundert
mich nicht so sehr, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der CDU so tun, als sei doch alles bestens. Haben Sie denn einmal Lehrerinnen und Lehrer im ländlichen Raum gefragt, die regelmäßig versuchen, an Medienprojekttage heranzukommen, aber eben keinen Erfolg dabei haben?
Es gibt richtig viel zu tun. Wir wollen mit unserem Antrag langfristige Entwicklungsziele beschreiben, definieren, festschreiben, und wir wollen, dass diese auch mit einem Masterplan umgesetzt werden und dass ein Verbund von Medienpädagogen, von Projekten, von Akteuren in diesem Bereich zusammen mit Wissenschaft und staatlichen Stellen diesen Masterplan umsetzt. Dazu braucht es eine Koordinierung und nicht viele verschiedene Projekte.
Mich wundert Ihr Beitrag, Holger Mann, denn Sie können sich sicher noch erinnern: Ihre Fraktion hat im Jahr 2010 selbst eine landesweite Strategie zur Medienkompetenzförderung gefordert. Das ist fünf Jahre her und Sie haben sich damals die Antwort anhören müssen: Eine Gesamtstrategie wird nicht kommen, weil es bereits viele einzelne Strategien in den Ressorts gibt. Das ist dasselbe, was wir heute gehört haben. Uns reicht das nicht. Wir wollen es weiter voranbringen.
Ich möchte mit einem Zitat enden. Der Informationsethiker Rafael Capurro hat kürzlich in der „FAZ“ zum Thema Erziehung und Bildung in einer digitalen Welt gesagt: „Man kann auch lernen, in diesem digitalen Chaos zu schwimmen, und sogar Spaß haben dabei. Wenn man sich eine digitale Ethik einverleibt hat, handelt man aus sich selbst heraus gekonnt. So etwas nennt man dann Charakter.“
Meine Fraktion möchte, dass es viele gute „Freischwimmer“ in Sachsen gibt, und deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/236 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmen dafür und keine Stimmenthaltungen; dennoch ist der Antrag der Fraktion GRÜNE mit Mehrheit abgelehnt worden.
Das Präsidium hat dazu eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, und es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Schiemann, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den zurückliegenden Jahren ist es stets üblich gewesen, die Halbjahresberichte der Staatsregierung im Ausschuss intensiv zu diskutieren und dann unsere politischen Schwerpunkte, die mit dem Halbjahresbericht oft verbunden waren, auch hier im Plenum darzustellen.
Diesmal ist es anders. Vorangegangen ist eine sehr offene – auch kritische – Debatte über den Siebten Halbjahresbericht. Ich möchte für alle diejenigen, die daran nicht teilnehmen konnten, ein wenig von dem preisgeben, was wir im Ausschuss dazu zu sagen hatten.
Der Halbjahresbericht beschreibt die Aktivitäten, die die Staatsregierung im Rahmen der europäischen Schwerpunktsetzung für den Freistaat Sachsen in die europapolitische Debatte einbringt. Seit der vergangenen Legislaturperiode haben wir ein Verfahren der intensiven Einbeziehung in die Erstellung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Operationellen Programme. Wir haben heute
schon über einen Antrag beraten, der daraus gefolgt ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass das eine Schwerpunktsetzung ist, die wir seit der letzten Legislaturperiode sehr viel deutlicher erleben als bei anderen europapolitischen Ausrichtungen.
Der Siebte Halbjahresbericht ist in dem Zeitraum von Mai bis Oktober 2014 entstanden. Mit ihm wurde quasi ein Schritt von der 5. Wahlperiode des Sächsischen Landtages in dessen 6. Legislaturperiode gegangen.
Die Staatsregierung hat in dem Bericht die Schwerpunkte dargelegt, die schon zu wichtigen Entscheidungen für den Freistaat Sachsen geführt haben. Die Schlüsselentscheidungen der EU waren aktiv zu begleiten.
Erstens. Wir müssen bei der Nutzung der Schlüsseltechnologien vorn dabei sein. Das hat die Staatsregierung in dem Bericht sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Sachsen als rohstoffarmes Land braucht die weitere Stärkung von Forschung und Entwicklung sowie aller Grundsätze, die damit verbunden sind. Die Forschung und deren Ergebnisse spielen für die Unternehmen im Freistaat Sachsen eine große Rolle.
Zweitens. Der Förderaufruf im Rahmen von „Horizont 2020“ ist beendet. Das Europäische Mikroelektronikprogramm ECSEL befindet sich in der Entscheidungs
phase. Der Freistaat Sachsen hat sächsische Unternehmen und Vertreter von Wissenschaft und Forschung in der Entscheidungsphase ins Rennen geschickt. Wir wissen von Martin Dulig, dass sich in dieser Phase einige Unternehmen des Freistaates auf einem guten Weg befinden.
Drittens. Die „Transeuropäischen Netze“ bleiben für den Freistaat Sachsen ein Konzept von strategischer Bedeutung. Das findet man in dem Bericht wieder.
Sechstens. Die Einführung Rechnungsführungsstandards der Europäischen Union für die Mitgliedsstaaten – kurz: EPSAS – macht möglicherweise Anpassungen durch den Haushaltsgesetzgeber erforderlich. Wir haben kritisch angemerkt – ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung eine vergleichbare Sicht hat –, dass die Frage zu beantworten ist, inwieweit die Europäische Union überhaupt das Recht hat, in die nationale Rechtsetzung – konkret: in die Zuständigkeiten der deutschen Länder – einzugreifen. Die EPSAS-Rechnungsführungsstandards berühren auch die Zuständigkeiten des Sächsischen Landtages.
Siebtens. Ein wichtiger Punkt ist die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Subsidiarität – das ist unsere politische Wertung – darf keine Einbahnstraße sein, sondern muss auch von der EU-Kommission eingehalten werden.
Wir haben uns, was die Fragen der Gesetzgebungszuständigkeit angeht, in dem Bericht wiedergefunden. Ich glaube, dass wir die Diskussion zu den Halbjahresberichten immer mit einem Blick darauf verbinden werden, welche Schwerpunktaufgaben, die die Staatsregierung in einem gewissen zurückliegenden Zeitraum formuliert hatte, umgesetzt wurden. In Zukunft könnte man die Debatte sicherlich damit verbinden, dass die Staatsregierung auch über die Schwerpunkte berichtet, die im nächsten Halbjahresbericht relevant sein könnten. Das wären aber nur Ausblicke. Die europapolitische Debatte zu führen ist Aufgabe aller Fraktionen, und zwar nicht nur auf der Grundlage eines Halbjahresberichts. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung der Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich will meinem Redebeitrag folgende Überlegung vorausschicken: EU-Politik greift tief in unsere Landespolitik, in Wirtschaft und Gesellschaft ein. Sie ist damit weit mehr als Strukturfondspolitik und gelangt zunehmend in das Bewusstsein auch unserer Bevölkerung. Obgleich die öffentliche und teilweise die veröffentlichte Meinung über die EU und ihre Initiativen ein Zerrbild zeichnen, ist die
EU doch täglich gegenwärtig. Zugleich sind wir nicht nur in Sachsen mit einer mehr oder weniger greifbaren, mehr oder weniger sachlich vorgetragenen Angst vor und Kritik an der EU und ihren Institutionen bzw. an den politischen Entscheidungen von Kommission und Rat konfrontiert.
Ich komme nun zum Halbjahrsbericht und beginne mit Anmerkungen zu dessen Aufbau. Der vorliegende Siebte Halbjahresbericht ist – wie in der Vergangenheit – auf eine Auswahl von EU-Initiativen gerichtet, die für sich genommen durchaus bedeutsam sind. Wie bereits in der 5. Wahlperiode werden die Themen bzw. Schwerpunkte des Berichts, also des 6. Halbjahresberichts, inhaltlich fortgeschrieben, und die Veränderungen zum Vorbericht werden benannt.
Mit einem bereitwilligen „Copy and Paste“ wurde mitunter einfach der Text des alten Berichts übernommen, und zwar mit der Begründung, die Lesbarkeit des Berichts solle erhalten werden. Das ist schon ein merkwürdiges Argument. Sachlich könnte schließlich einfach festgestellt werden, dass es keine oder diese oder jene Veränderungen gegenüber dem vorangegangenen Bericht gegeben hat. Der Bericht wäre dann allerdings vermutlich nur noch halb so dick.
Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung weist in dem Bericht darauf hin, dass sie gemäß der Subsidiaritätsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung vom 20. April 2011 – ich zitiere – „die Entwicklungen der Europapolitik darlegt …, die aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung ‚für den Freistaat Sachsen von grundsätzlicher Bedeutung sind oder Relevanz für die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips haben beziehungsweise gewinnen könnten.‘“
An dieser Stelle verleihe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass die Staatsregierung wesentlich mehr Themen und Schwerpunkte erkannt und identifiziert hat, die von grundsätzlicher Bedeutung sind oder Relevanz für die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips haben bzw. gewinnen könnten. Wenn dem nicht so wäre, wären wir nicht gut regiert; wir hätten eine Staatsregierung, die hinsichtlich der Europapolitik weit hinter den erforderlichen Erkenntnissen und strategischen Ansätzen zurückgeblieben wäre.
Lassen Sie mich das kurz erläutern: Die in dem Bericht dargelegten – aus der Sicht der Staatsregierung: wesentlichen – Entwicklungen gehen nicht nur nicht mit den allgemeinen Wahrnehmungen zu wesentlichen EUpolitischen Entwicklungen einher. Sie reflektieren nicht einmal ansatzweise die von der Verbindungsstelle in Brüssel regelmäßig berichteten – doch wohl auch wesentlichen – Entwicklungen in der EU.
Eine ganze Reihe von Themen beherrscht den öffentlichen Diskurs: Asyl und Migration, Grenzkontrollen, Kriminalität einschließlich Drogenkriminalität, aber auch TTIP und die anderen Verhandlungen über Freihandel und Investitionsschutz. Diese Debatten sind nicht allein der medialen Spiegelung vorbehalten; sie finden sich insbesondere als Themencluster in den Berichten „Woche in
Brüssel“ des dortigen Verbindungsbüros des Freistaats. Das heißt, in Europa sind diese Themen sehr wohl präsent und weisen auf bereits eingeleitete oder bevorstehende Initiativen oder auf erforderliches Handeln bzw. eine notwendige Verständigung in der EU hin.
Einen Hoffnungsschimmer, Herr Staatsminister, lässt die Staatsregierung aber dennoch aufleuchten. Auf Seite 4 stellt sie fest, dass „einige der dargestellten europapolitischen Entwicklungen Relevanz für die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips“ hätten. Zutreffend ist, dass dies nur für zwei Themen, nämlich für 2. und 3., ausdrücklich festgestellt wird. Damit ist auch klar, dass in der Perspektive der Staatsregierung der Kernbereich der Subsidiaritätskontrolle bei der Beteiligung an EUVorgängen eher die Ausnahme darstellt. Das stelle ich nicht kritisch fest, sondern hebe dies mit Blick auf eine veränderte Sicht auf das Verhältnis zwischen Subsidiaritätskontrolle einerseits und dem politischen Dialog bei der Beteiligung des Landtags mit Stellungnahmen zu EUThemen und -Initiativen andererseits hervor.
Zudem wird von einer möglichen notwendigen Anpassung der Prioritätensetzung der Staatsregierung in Bezug auf Fragen der Europapolitik gesprochen, allerdings ohne dass diese Prioritäten dargelegt werden. Die sieben im Bericht genannten Themen allein können es dann wohl doch nicht sein. Welche Prioritäten also setzt die Staatsregierung nach einem halben Jahr Amtszeit? Hier erwarten wir Antworten.