Claudia Maicher

Sitzungen

6/1 6/3 6/5 6/6 6/11 6/13 6/16 6/17 6/20 6/21 6/22 6/23 6/24 6/25 6/26 6/27 6/28 6/30 6/32 6/33 6/34 6/35 6/36 6/37 6/39 6/40 6/44 6/47 6/48 6/49 6/50 6/51 6/53 6/54 6/55 6/56 6/57 6/59 6/60 6/61 6/63 6/64 6/65 6/70 6/72 6/75 6/77 6/78 6/79 6/80 6/81 6/82 6/83 6/86 6/87 6/88 6/89 6/90 6/91 6/93 6/95

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst für meine Fraktion sagen, dass wir es sehr begrüßen, dass sich Bund und Länder auf die Hochschulpakte, auf die drei Pakte einigen konnten. Wir sehen durchaus große Chancen, diese jetzt auch in Sachsen und damit die Zukunft für unsere Hochschulen zu gestalten. Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre – und allein um diesen geht es heute – sticht besonders heraus. In zwei Punkten finde ich diesen Vertrag bemerkenswert, zum einen, weil er unbefristet geschlossen wurde und das tatsächlich eine Chance auch für uns in Sachsen ist, und zweitens, weil er endlich anerkennt, was seit Jahren deutlich wird, dass nämlich die Studierendenzahlen nicht mehr von allein einfach absinken.
Das zeigt sich in der Ausgestaltung, dass er auf Dauer geschlossen ist, und das zeigt sich auch daran, dass der Zukunftsvertrag die Mittelvergabe an verschiedene Studierendenzahlindikatoren bindet. Das haben die Vorredner schon gesagt. Wer jetzt noch an der Tatsache zweifelt, dem empfehle ich die neueste KMK-Prognose der Studierendenanfängerzahlen, die sagt, dass bis 2030 in Deutschland die Anfängerzahlen gleich bleiben. Auch für Sachsen sind die Prognosen klar: 2018
19 700 Anfänger und Anfängerinnen, 2025 21 000 und 2030 sogar 22 000. Ich möchte klar unterstreichen: Für uns ist das eine gute Nachricht. Es ist gut, wenn hoch qualifizierte Menschen hier in Sachsen sind, wenn sie hierher kommen, um zu studieren.
Die Systematik in dem Zukunftsvertrag bedeutet, dass die Studierendenzahlen in Sachsen zukünftig darüber entscheiden, wie stark wir von diesem Programm profitieren. Das zeigt vor allen Dingen auch eines, dass die politische Entscheidung, die SPD und CDU im letzten Koalitionsvertrag geschlossen haben – nämlich politisch zu entscheiden, die Studierendenzahlen zu begrenzen –, falsch war, diese bis 2025 entgegen dem Trend willkürlich abzusenken. Das ist nicht gut für die Zukunft in diesem Land. Wir brauchen hoch qualifizierten Nachwuchs, und es ist nicht nur eine Frage, dass wir diesen begrenzen, sondern dass wir auch Geld liegen lassen, Geld, das ansonsten zur Verbesserung des Studiums eingesetzt werden kann. Eine nächste Staatsregierung muss das dringend korrigieren.
Für uns ist auch klar, dass dieses Mal die Chancen genutzt werden müssen, diesen Pakt inhaltlich für die Bedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu nutzen. Damit meine ich die Beschäftigungssituation an unseren Hochschulen. Wir sind mit nur 18 % unbefristeten Stellen bundesweit auf Platz 9, und wir hätten bereits in dieser Legislaturperiode mehr Chancen gehabt. Ich habe das für meine Fraktion immer wieder eingebracht. Wir hatten, seitdem die BAföG-Mittel vom Bund übernommen wurden, die Möglichkeit, mehr dafür zu tun, dass es für Daueraufgaben auch Dauerstellen gibt.
Die Staatsregierung bzw. die Koalition hat das Geld mit dem Haushaltsbeschluss lieber in einzelne Programmtöp
fe und auch in Hochschulbauten getan. Das war nicht die Idee dieses BAföG-Paktes, sondern es sollten damals schon Dauerstellen finanziert werden. In meinen Kleinen Anfragen wurde immer wieder gezeigt, dass dieses Geld liegen geblieben ist. Es ist also den Hochschulen in den Haushaltsjahren nicht zugutegekommen. Von 2017 auf 2018 waren das 68 Millionen Euro, die übertragen werden mussten, allein im Programm „Talente für Sachsen“ 12 Millionen Euro. Da hätten wir in Sachsen schon ohne Pakte mit dem Bund vorangehen können. Dieses Mal darf das nicht wieder passieren. Wir brauchen mit dem Zukunftsvertrag das klare Ziel, dass die Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft ausgebaut werden müssen. Das muss endlich kommen.
Ich finde es sehr befremdlich und auch hinderlich, dass die Gesundheitsministerin nun meint, man kann das Geld einfach in neue Medizinstudienplätze stecken. Ich finde es auch bemerkenswert, dass die Wissenschaftsministerin daraufhin erwidert, das Geld kann dafür nicht genommen werden, weil alles schon für andere Zwecke gebunden ist, wie die Lehrerausbildung, Überlastpaket, Modellstudiengang Chemnitz. Ich denke, wir sollten darüber sprechen, wie die Beschäftigungsverhältnisse – und nicht nur bei der Lehramtsausbildung – besser organisiert sein können. Da kann es nicht sein, dass alles schon für andere Zwecke gebunden ist. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Sachsen wurden seit Jahren vertröstet, wenn es um ordentliche Arbeitsverhältnisse geht. Diese Chance muss jetzt genutzt werden.
Es ist klar und auch ich finde es bedauerlich, dass keine Dynamisierung verhandelt wurde. Die Länder haben das gefordert; denn wenn es um Personalausgaben geht, geht es um steigende Ausgaben. Aber hier haben wir trotzdem einen Spielraum. Wir stehen gut da. Wir haben die BAföG-Mittel. Das habe ich schon gesagt. Wir haben auch die Möglichkeit, die Leistungsbudgetierung anders zu gestalten, in die Grundfinanzierung zu stecken. Es ist klar, ohne vernünftige Rahmenbedingungen kann es keine innovative Forschung und exzellente Lehre geben.
Es wird die große Herausforderung in der nächsten Legislaturperiode sein, dies zu ändern.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Debattentitel zeigt den ganzen manipulativen Ansatz dieser Debatte. Er benennt nämlich nichts, er suggeriert. Er suggeriert, die Freiheit der Kunst würde zurzeit genutzt, um sich gegen die AfD zu wenden. Das entspricht ganz der Verschwörungsideologie und auch der Opferstilisierung dieser Partei.
Der Debattentitel zeigt mir aber auch, wovor die AfD Angst hat und wie sorgenvoll ihr bewusst wird, dass in Kunst und Kultur eigenständig gedacht und gehandelt wird, dass sich dieser Bereich des Einflusses entzieht, den Rechtspopulisten gern ausüben würden, dass sich Kulturschaffende nicht für eine von der AfD propagierte deutsche Leitkultur instrumentalisieren lassen, dass eine freiheitliche und pluralistische Kultur Widerstandskraft gegenüber Manipulationsversuchen befördert und dass Kunst und Kultur Werte der Aufklärung und des Humanismus verkörpern.
Sähe Gotthold Ephraim Lessing sein Porträt auf dem Flur der AfD-Fraktion hängen, er würde sich im Grabe umdrehen.
Die AfD Sachsen kämpft mit ihrem Programm gegen die Grundwerte unserer Demokratie,
aber unsere Grundwerte bilden das Fundament unseres friedlichen Zusammenlebens und basieren auf Menschenwürde. Zu den in unserer Verfassung verankerten
Grundrechten gehört zum Beispiel die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Das passt Ihnen nicht.
Im Grundgesetz steht, Wissenschaft, Lehre und Forschung sind frei. Sie wollen jegliche Landesförderung für das Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung
streichen, weil Ihnen die Forschungsergebnisse nicht passen.
Zu den Grundrechten gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst. Wie viel diese Partei und ihre rechte Vorfeldbrigade von Kunst- und Meinungsfreiheit hält, sieht man daran, dass sie jeden anprangert, der nicht in ihrem Sinne spricht oder agiert und dafür auch in Kauf nimmt, Kulturveranstaltungen zu verbieten und aus Kulturorten zu verbannen.
Es handelt sich um einen manipulativen Schachzug zu behaupten, Kultur unterliege in unserer freiheitlichen Gesellschaft einer Staatsdoktrin. Jemand, der das behauptet, versteht Künstlerinnen und Künstler nicht; denn sie nehmen sensibel war, was sie umgibt, verarbeiten es auf eigenständige Weise und gießen es in die Form, die ihrer Ästhetik entspricht. Sie finden ihre Themen selbst, lassen sich nichts vorschreiben und lassen sich nicht kaufen. Sie tun allein das, was für sie stimmig erscheint.
In der DDR hat es eine Form von Staatskunst gegeben. Es hat staatliche Vorgaben für Kunst und Kultur gegeben und Repressionen für diejenigen, die sich ihre Freiheit nicht nehmen lassen wollten. Selbst in dieser Zeit, in der Zeit der SED-Herrschaft, die Angst und Opportunismus durchaus beförderte, haben sich Kulturschaffende ihre Freiräume bewahrt, Kritisches an der Zensur vorbeigeschleust und dabei eine Subtilität und einen Anspielungsreichtum entwickelt, der seinesgleichen sucht.
Es darf nie wieder eine staatliche Lenkung, nie wieder totalitäres Eingreifen in die Gesellschaft, nie wieder staatliche Beschränkung der Kunstfreiheit hier in Sachsen geben,
so wie es die AfD und ihre rechtsextremen Netzwerke wollen. Dafür müssen alle Demokratinnen und Demokraten kämpfen, und erst recht in diesem wichtigen Jahr, 30 Jahre nach der friedlichen Revolution.
Ich möchte an dieser Stelle auch Ihnen, Frau Staatsministerin Stange, dafür danken, dass Sie gerade bei diesem Thema, der Verteidigung der Kunstfreiheit, der Freiheit von jeglichem staatlichen Einfluss, immer so deutliche Worte gefunden haben.
Wir haben oft kritisiert, dass Sie noch mehr machen sollten, dass Sie noch mehr aktiv etwas tun sollten, um diese Freiheit zu verteidigen und die Strukturen sicher und nicht angreifbar zu machen, aber Sie haben sich immer persönlich sehr stark und sehr schnell dazu geäußert, wie wichtig und bedeutend die Kunstfreiheit für alle unsere gesellschaftlichen Bereiche ist und dass es eben
kein Nischenthema ist, sondern die Grundlage für unser Zusammenleben. Dafür möchte auch ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern diese Debatte nutzen, noch darüber zu sprechen, was Kunstfreiheit eigentlich braucht. Ich möchte nach vorn schauen und sagen, was auch dazugehört. Aus meiner Sicht scheint es lohnenswert darüber zu reden, wie frei Kunst unter starkem ökonomischen Druck sein kann,
wenn alles an den Parametern der Wirtschaftlichkeit bemessen ist, und was wir brauchen, auch mit Blick auf die nächste Legislaturperiode, um Kunstfreiheit und die Möglichkeit der Künstlerinnen und Künstler, ihre Kunst auszuleben, zu sichern.
Bemisst sich der Erfolg einer Veranstaltung tatsächlich nach der Anzahl der belegten Sitze oder geht es für viele Menschen eher darum, wie angeregt sie vom Theaterspiel sind, wie sie nach Hause gehen und welche Impulse sie mitnehmen? Können Kunstschaffende ihrem Beruf tatsächlich nachgehen, wenn sie bei schwankenden und oft sinkenden Einkünften und höheren Mieten für Ateliers nicht die finanziellen Aufwendungen erbringen können? Was passiert, wenn eine Ausstellung nicht genügend oder gar keinen Verkauf bringt? Alles das sind Fragen, die uns auch umtreiben sollten, wenn wir über Kunstfreiheit reden, und wo wir im Sächsischen Landtag ganz klar eine Verantwortung haben, etwas zu tun.
Wir brauchen verbindliche Honoraruntergrenzen. Wir brauchen eine bessere Gastspielkonzeption und Rechercheförderung, eine signifikante Erhöhung der Kulturförderung, besonders auch für die freie Szene und die Soziokultur. Wir brauchen ausreichend Personal und finanzielle Mittel und auch eine Neuausrichtung der Kulturstiftung. Wir brauchen regelmäßige Anpassungen der Finanzierung der Kulturräume, damit Kultur vor Ort stattfinden kann. All das sind Punkte, die uns weiterhin beschäftigen und die oft in der Debatte über Kunstfreiheit zurückstehen. Es war mir wichtig, auch das noch einmal anzusprechen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe, habe ich mir überlegt, was er sagen soll. Ich finde, es ist ein sehr weitreichender und bedeutender Titel, den Sie gewählt haben: „Für die sächsische Zukunft arbeiten: Europa wählen – Europa mitgestalten“. Ich ziehe für mich die Schlussfolgerung, dass vor allen Dingen damit verbunden ist, dass eine gute sächsische Zukunft eben nur mit einer vertieften Zusammenarbeit in der EU eine gute Zukunft sein kann; denn die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, aber auch die großen Chancen, die damit verbunden sind – beim Klimaschutz, bei der Energiewende, bei der Artenvielfalt, die wir erhalten wollen, bei Globalisierung, fairem Handel und Gerechtigkeit, Luftreinhaltung oder Erhalt des Friedens in der Welt –, all das macht nicht an sächsischen Grenzen halt. All das ist nur gemeinsam zu lösen.
Mir fällt keine einzige Herausforderung ein, die national besser gelöst werden kann als auf europäischer Ebene. Hinzu kommt, dass Nationalismus auch keine Probleme lösen kann, die durch fehlende Integration entstanden sind. Deshalb ist es gut, dass wir diese Debatte vor der Europawahl heute hier führen, weil die Zukunft Sachsens ganz wesentlich mit der Zukunft der Europäischen Union verbunden ist, und das nicht nur, weil Sachsen mitten in Europa, mitten im Herzen Europas liegt.
Ich verbinde mit der Gestaltung Europas auch die Verantwortung, die wir als Land haben, als Landesparlament und in Sachsen, nämlich für die Wertegemeinschaft Europas, für die Werte der EU, für die EU-Bürgerinnen und -Bürger einzustehen und dafür auch nach draußen zu gehen. Da sind zuvorderst für mich die Pressefreiheit, die Sicherung der Pressefreiheit, aber auch die Sicherung der Kunstfreiheit – wir hatten heute früh kurz die Debatte – die entscheidenden Punkte, Demokratie und Minderheitenrecht zu stärken, auch hier in unserem Land. Es zählt für mich dazu, dass wir Verantwortung dafür übernehmen, dass zukünftige Generationen die Europäische Union als gemeinschaftliche Union weiterentwickeln können und sie nicht jetzt bei Wahlen durch Populisten, Nationalisten und Rechtsextreme erstickt wird.
Bei allen parteipolitischen Unterschieden hier im Parlament möchte ich diese Gelegenheit nutzen – oder wir sollten sie gemeinsam nutzen –, die Sächsinnen und Sachsen aufzufordern, diesen Sonntag tatsächlich wählen zu gehen und über die Zusammensetzung des nächsten Europäischen Parlaments mitzuentscheiden. Entscheiden Sie mit, wer Sie in Brüssel und Straßburg vertritt! Gehen Sie wählen und stärken Sie dadurch die Demokratie in Europa und überlassen Sie sie nicht den Nationalisten und Populisten!
Denn Europa ist die beste Idee, die Europa je hatte. Ich bin sehr glücklich darüber, dass am letzten Sonntag zum Beispiel in Leipzig viele Tausende Menschen bei „Ein Europa für alle“ auf der Straße waren, dass sie über den Leipziger Ring gelaufen sind, der eine große Bedeutung für Freiheit, für Pressefreiheit, für Demokratie hat, und dass dort diskutiert und sehr fröhlich gefeiert wurde. Es wurde durchaus auch gefragt: Wie stellen Sie sich die Zukunft vor? Was sind die Konzepte? Was wollt ihr? Was tun wir für Klimaschutz? Was tun wir für die Zukunft der nächsten Generation?
Ich finde es sehr schade, dass Sie von der CDU dort nicht dabei sind, dass Sie nicht mit auf die Straße gehen, dass Sie sich nicht der Diskussion stellen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, all denen zu zeigen, dass wir für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union sind,
dass es eine Stärkung gibt, zumindest nicht sichtbar. Ich finde das schade, weil das eine gute Gelegenheit für diejenigen ist, denen die europäische Zusammenarbeit wichtig ist, Gesicht zu zeigen.
Ja, wir wollen mehr Mitgestaltung, auch hier in Sachsen. Wir wollen mehr Diskussion über die Zukunft Europas und da reichen dann auch solche Wahlaufrufe nicht. Das ist mir bewusst. Wir haben die Möglichkeit, als Landesparlament die Menschen viel stärker zu beteiligen. Stichwort: nächste Förderperiode. Ich nehme das als Erstes, weil Ihnen das immer sehr wichtig ist, was die Geldverteilung angeht.
Aber dann lassen Sie uns nicht nur über die Zahlen reden, sondern darüber, wie die Programme hier ausgestaltet werden. Warum kann man nicht die Menschen, die Zivilgesellschaft und deren Akteure viel stärker an der Ausgestaltung der Programme beteiligen? Wofür sollen denn die EU-Gelder gegeben werden? Bei der letzten Programmierung waren kommunale Akteure, Umwelt- und Sozialpartner nur formal beteiligt, einen breiten Prozess gab es jedoch nicht. Das können wir jetzt tun; diese Chance haben wir noch.
Zum Bereich der europapolitischen Bildung hat meine Fraktion schon sehr viele Vorschläge gemacht.
Auch dabei brauchen wir eine stärkere Förderung, denn Europabildung ist eine Daueraufgabe und kein anlassbezogenes Schmuckwerk. Auch da könnten Sie noch viel stärker noch vorn gehen. Wir würden Sie dabei unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt auf Initiative der AfD über den Angriff auf die Meinungsfreiheit. Dass Sie keinen Anstand haben, wissen wir. Aber schämen Sie sich eigentlich nicht, das hier zum Thema zu machen? Meinungsfreiheit heißt, für die Meinungsfreiheit aller zu kämpfen. Sie kämpfen aber
nur leidenschaftlich für die Freiheit, das zu sagen, was Ihnen wichtig ist,
und gehen politisch gegen alles vor, was dem widerspricht. Sie bekämpfen an jeder Stelle die Freiheit von Andersdenkenden. Sie bekämpfen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer freien Tätigkeitsausübung. Sie verachten Journalistinnen und Journalisten und verhöhnen und beleidigen Kulturschaffende in diesem Land.
Schauen Sie sich einmal Ihre Anträge im Doppelhaushalt an: Sie wollen die Zuschüsse für das Hannah-ArendtInstitut streichen, weil Ihnen die Forschungsergebnisse nicht passen. Sie wollen die Netzwerkstellen Kulturelle Bildung überall in den Kulturräumen streichen, weil Sie die soziokulturelle Sinnhaftigkeit überall prüfen wollen. Sie verhöhnen in unangemessener Form die Künstlerinnen und Künstler.
Integrationsprojekte wollen Sie komplett streichen; das war die Aussage im Ausschuss. Sie bauen Pranger – das ist bereits zur Sprache gekommen – für Lehrerinnen und Lehrer, an die Sie diese stellen. Aber vor allem zeugt diese Debatte auch von Ihrer Verachtung von Künstlerinnen und Künstlern; denn Sie haben sich überhaupt nicht damit befasst, was wir auch brauchen: eine Unterstützung von Urheberinnen und Urhebern, von Künstlerinnen und Künstlern. All das zeigt, was Sie unter Meinungsfreiheit verstehen; das muss man klar sagen.
Wir GRÜNEN unterstützen eine Anpassung des Urheberrechts, aber wir lehnen ganz klar die jetzt getroffene Einigung im Europäischen Parlament ab. Die Ansprüche von Künstlerinnen und Künstlern müssen auch im digitalen Zeitalter durchgesetzt werden. Sie haben ebenso wie alle Urheberinnen und Urheber ein Recht darauf, ihr geistiges Eigentum bezahlt und vergütet zu bekommen. Deshalb müssen wir auch über neue Vergütungsmodelle sprechen, die eine einfache und legale Online-Nutzung auch geschützter Werke ermöglicht. Wir müssen darüber sprechen, wie eine gute Reform des Urhebervertragsrechts aussehen kann und wie Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VW WORT reformiert werden können, und wir müssen darüber sprechen, wie die Urheberinnen und Urheber, deren Werke nicht lizenziert sind, ihre Rechte weiterhin durchsetzen können.
Die neuen Regelungen, die jetzt diskutiert werden und – auch am Montag noch einmal – zur Abstimmung stehen, sind auf jeden Fall die falschen Antworten auf die Herausforderungen in der digitalen Welt, weil permanent und massenhaft Uploads von benutzungsgenerierten Inhalten im Netz stattfinden und dies eben nur mit Upload-Filtern geprüft werden kann.
Deshalb lautet die Argumentation, die auch Sie von der CDU immer wieder gebracht haben: Die Upload-Filter stehen ja nicht im Gesetz. Ja, sie stehen so nicht drin, aber Sie wissen es selbst und haben es inzwischen erkannt,
dass es ohne Upload-Filter nicht gehen wird. Die ganzen Proteste, die es gab, stehen nicht drin. Es waren nicht nur YouTuberinnen und YouTuber, sondern es waren auch Journalisten, Parteien, Verbände, Nutzerinnen und Nutzer und Netzaktivisten. Sie haben sie damit kleingehalten. Damit haben Sie ein ganzes Stück Glaubwürdigkeit verspielt.
Selbst jetzt, wenn Sie erkannt haben, dass die Problematik der Upload-Filter auf der Tagesordnung steht, und jetzt versuchen, über die nationale Umsetzung das Problem zu umgehen, wird das nicht funktionieren. Das ist heute schon zur Sprache gekommen. Eine Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene ohne Upload-Filter wird es nicht geben. Damit verstoßen Sie auch gegen Ihren Koalitionsvertrag. Am Montag wird im Rat entschieden. Ja, auch Sie von der SPD haben es in der Hand, die Janusköpfigkeit Ihrer Ministerin ein Stück weit zu korrigieren.
Selbst wenn man die Upload-Filter gut fände, wollte man mit der Regelung, die es jetzt gibt, große Plattformen wie YouTube zu mehr Abgaben zwingen. Man hat aber damit die Kollateralschäden in Kauf genommen, dass kleinere Plattformen, die sich diese Filter gar nicht leisten können, massiv benachteiligt werden. Ihnen bleibt nur übrig, den Nutzerinnen und Nutzern die Uploads komplett zu untersagen und ihren Dienst einzustellen.
Außerdem – das wissen Sie auch alle – haben sich Upload-Filter als fehleranfällig erwiesen.
Es besteht die Gefahr, dass auch legitim hochgeladene Inhalte heraussortiert werden. Das ist ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das können wir nicht zulassen, denn das ist der falsche Weg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an die Fraktion DIE LINKE, dass wir hier heute noch einmal die Gelegenheit haben, in dieser Legislaturperiode über die grundlegende Novellierung des Hochschulgesetzes zu sprechen. Denn dieses Gesetz muss dringend novelliert werden. Seit dieser Legislaturperiode ist bekannt, dass bei manchen Regelungen der Verdacht der Verfassungswidrigkeit besteht. Außerdem entspricht das Gesetz schon lange nicht mehr den Bedürfnissen der Studierenden, aber auch nicht den Bedürfnissen einer modernen Hochschule.
Ja, es ist richtig: Dieses Gesetz gehört zu den komplexesten, die wir in Sachsen haben. Meine Fraktion hat selbst einen Entwurf für ein Hochschulgesetz vorgelegt. Daher kann ich aus eigenem Erleben bezeugen, wie aufwendig es ist, dieses Gesetz anzupacken und zu modernisieren. Aber das darf natürlich kein Grund sein, die Überarbeitung einfach immer weiter zu verschleppen, werte Staatsministerin sowie liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU. Wenn Sie, Herr Mann, hier darlegen, welche Punkte Sie alle voranbringen wollen, dann muss man feststellen, dass Sie zusammen mit Ihrer SPD
Wissenschaftsministerin in den letzten fünf Jahren nichts davon umsetzen konnten.
DIE LINKE hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie hat sich der Herausforderung gestellt, und wir können darüber reden. Wir finden als GRÜNE vieles in diesem Gesetzentwurf richtig. Wir können einigen Punkten zustimmen, zum Beispiel der Stärkung der demokratischen Organe, die alle wichtigen Entscheidungen ihrer Hochschule auch treffen sollen – beispielsweise das Solidarsystem bei der Verfassten Studierendenschaft, die besondere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, die Zielvereinbarungen, die nicht länger einfach durchgedrückt werden können, wenn Hochschulen sich dem Willen der Staatsregierung nicht fügen wollen, die Abschaffung des Lehrstuhlprinzips und die Einführung klarer Vergütungsregeln für die Lehrbeauftragten.
Das alles sind gute und wichtige Ideen. Aber es gibt in Ihrem Gesetzentwurf auch Regelungen, die wir anders einschätzen und die wir kritisch sehen. Zu diesen möchte ich jetzt kommen: Erstens, das Anrecht auf Teilzeitstudium. Das finden wir richtig. Sie dagegen formulieren es als eine Ausnahmeregelung, für die es einen Grund geben muss. Das wollen wir nicht. Ein Studium in Teilzeit zu absolvieren muss ohne gesetzlichen Grund möglich sein. Die Landesstudierendenvertretung hat es in der Anhörung auch klar auf den Punkt gebracht: Es gibt sehr viele Gründe für ein Teilzeitstudium. Diese sind so vielfältig, dass man das gar nicht abschließend in einem Gesetz regeln kann. Somit würden manche Personen das Nachsehen haben, wenn dieser Katalog nicht vollständig wäre.
Zweitens: Wir begrüßen auch, wenn Sie die Arbeit in der Wissenschaft attraktiver machen wollen. Das ist ein großes Anliegen für uns GRÜNE. Dazu gehören aber für uns auch gesetzlich verankerte Mindestvertragslaufzeiten. Das hilft dann tatsächlich der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler bei der Forschung. Das schafft mehr Planbarkeit, und darauf legen wir GRÜNE sehr großen Wert. Bei Ihnen findet sich dazu leider gar nichts im Gesetzentwurf.
Drittens: Dass die sächsischen Fachhochschulen bei der Promotion immer noch außen vor sind, muss auch aus unserer Sicht geändert werden. Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf vor, in besonders forschungsreichen Bereichen die Möglichkeit zu geben, Promotionsverfahren durchzuführen. Dann müssen natürlich auch die entsprechenden Erfahrungen evaluiert werden. Von heute auf morgen ein generelles Promotionsrecht einzuführen hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN selbst der Vertreter der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Prof. Hilmer, nicht gefordert.
Viertens: Bei den Regelungen zu den demokratisch gewählten Gremien dachte ich ehrlicherweise, dass Sie Ihren Gesetzentwurf tatsächlich noch einmal nachbessern. Denn Sie verlagern die Entscheidung über alle wichtigen Fragen dorthin zurück. Das ist auch völlig richtig. Aber das grundsätzliche Problem der strukturellen Mehrheit der Professor(inn)enschaft bei allen Entscheidungen – also
nicht nur in Forschung und Lehre, wo wir es tatsächlich auch so sehen – sind Sie tatsächlich gar nicht angegangen. Von einer Parität bei Senat und Fakultätsrat, wie Sie sie fordern und bisher eigentlich immer begrüßt haben, haben Sie sich mit Ihrem Gesetzentwurf verabschiedet.
Ein letzter Punkt: Die Idee, das Gesetz im generischen Femininum zu verfassen, ist wirklich sehr innovativ. Allerdings dann bitte auch konsequent! In § 60, der die Berufungen von „Professor(inn)en“ regelt, heißt es in Abs. 1, dass die „Professor(inn)en vom Rektor“ berufen werden. Das könnte dann in der Praxis tatsächlich für große Konfusionen sorgen.
Ich möchte nochmals betonen, dass wir die Arbeit, die in Ihrem Gesetzentwurf steckt, wirklich zu würdigen wissen und in vielen Punkten auch inhaltlich nah bei Ihnen sind. Allerdings gibt es auch die genannten Schwächen und Widersprüche. Deswegen werden wir uns enthalten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel der Interreg-Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedsstaaten ist die gemeinsame Entwicklung grenzübergreifender Regionen im Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Bildung, Raumentwicklung oder auch Kultur. Sie stärken die Integration und Kooperation und schaffen im besten Falle auch eine positive Öffentlichkeit für die Europäische Union und für die Zusammenarbeit vor Ort. Das ist sehr wichtig und das ist gut.
Dies würdigen die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag nur kurz am Anfang der Begründung. Im Antragstext findet sich davon nicht eine einzige Zeile. Stattdessen soll alles so bleiben wie bisher, und zwar mit so vielen Fördermillionen wie möglich nach Sachsen. Alles wie immer. Sie haben keine Vorstellung von einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Programme. Deswegen frage ich mich auch, wozu eigentlich dieser Antrag heute eingebracht wird. Was wollen Sie heute damit erreichen? Der Antrag gibt inhaltlich nur das wieder, was der Bundesrat bereits im letzten Jahr als Entschließungsantrag verabschiedet hat. Die Staatsregierung war an der Erarbeitung beteiligt. Also ist dieser Antrag heute hier im Parlament nur nacheilender Gehorsam des Parlaments. Das ist ein Gefälligkeitsantrag und so ambitionslos für die Regierungskoalition aus CDU und SPD, dass das schon etwas bemerkenswert ist.
Aber ich möchte trotzdem auf den Antrag eingehen. Ihre Kritik an den Kommissionsvorschlägen für die Ausgestaltung der Interreg-Programme ab 2021, die Sie hier dargebracht haben, gehen zum Teil auch fehl. Sie mahnen zum Beispiel die weitere Bearbeitung der Kleinprojektefonds durch die Euroregion an. Die Förderfähigkeit der Eurore
gion bzw. der Kleinprojektefonds hat die Kommission gar nicht infrage gestellt. Dass die Nachweisführung gefühlt immer komplizierter wird, hat vor allem mit dem eigenen Unvermögen Ihrer Staatsregierung zu tun. Da vereinfacht auf der einen Seite das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium mit der SAB möglichst viele Bestimmungen auch zur Förderfähigkeit. Denn die Mitgliedsstaaten haben in dem Programm viel Spielraum erhalten. Das ist auch gut. Dann kassiert aber das sächsische Finanzministerium als Prüfbehörde mit eigenen Maßstäben viele Vereinbarungen wieder ein. Die Konsequenz ist sichtbar geworden: Etliche Projektträger in Sachsen haben deswegen nicht alle Ausgaben anerkannt bekommen, weil sie auf die großzügigen Auslegungen, die immer wieder angekündigt wurden, vertraut haben und dann aber durch die Kontrollen des Finanzministeriums große Probleme bekommen haben.
Aber schauen wir einmal nach vorn. Was in Ihrem Antrag völlig unberücksichtigt bleibt, ist die Ausgestaltung der Programme, die inhaltliche Diskussion. Das sind doch die interessanten Zukunftsfragen und nicht die Programmverwaltung. Sie vergessen aus meiner Sicht den wichtigsten Punkt. Der ist auch heute nicht angesprochen worden: die Beteiligung der Akteure an der Meinungsbildung für die zukünftige Ausgestaltung. Sachsen kann sich bei der Programmierung einbringen und die Wünsche aus den Regionen von den Akteuren aufnehmen. Bei der Programmierung der letzten Programme waren kommunale Akteure und Umwelt- und Sozialpartner nur formal beteiligt. Einen breit angelegten Prozess der Meinungsbildung gab es nicht. Das könnten Sie dieses Mal anders machen. Inhaltlich könnten wir den grenzüberschreitenden Klimaschutz mit den Programmen viel stärker in den Blick nehmen. Denn gerade für Programme in der Lausitz werden doch die Auswirkungen des Kohleausstiegs von zentraler Bedeutung sein. Auch wenn in Polen zur Kohle noch ein anderes Verhältnis herrscht, werden die Folgen auch dort zu spüren sein, wenn Milliarden an Kompensationsmitteln in der Lausitz investiert werden. Das sollte bei den grenzüberschreitenden Programmen mit bedacht werden, damit sich die Investitionen zum Beispiel positiv nach Polen auswirken können.
Ein dritter Vorschlag zur Weiterentwicklung: Wenn europäische Mittel vorhersehbar sinken – und das wurde bereits mehrfach angesprochen –, dann trifft das nicht zwangsläufig die Beteiligung von Landeseinrichtungen an den Programmen. Das ist richtig. Aber für die kleineren Gemeinden, die kleineren Projekte und für die Vereine könnten die Projekte unattraktiv werden. Sachsen könnte doch einmal prüfen, ob es nicht auch ein Landesprogramm für europäische territoriale Zusammenarbeit erstellen könnte. Damit würde nicht staatlichen sächsischen Akteuren die Teilnahme erleichtert und so könnten dann auch deutsch-tschechisch-polnische Projekte gefördert werden. Das wäre doch im Dreiländereck ein guter Weg. Das würde auch die wichtige zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit stärken. Vielleicht könnten Sie von der Koalition irgendwann einmal Ihren Blick in diese Rich
tung weiten und nicht nur die EU-Fördermillionen in Sachsen immer wieder thematisieren, die Wirtschaftskennzahlen und die Programmverwaltung im Blick haben, sondern schauen, was es heißt, wenn Menschen beteiligt werden, wenn Menschen Lust darauf haben, Programme oder Projekte zu initiieren, auch im Dreiländereck.
Für die europäische Zusammenarbeit, für die Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen könnten wir viel mehr machen. Aber leider ist in Ihrem Antrag davon wieder nichts enthalten. Deswegen werden wir uns auch enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich darauf jetzt nicht einlassen, ich finde es aber spannend. Heute haben Sie ja gesagt, Sie wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen. Beim letzten Mal war Herr Urban ja noch nicht so ganz klar, aber Sie haben das offensichtlich inzwischen geklärt.
Die Mediennutzung und das Kommunikationsverhalten haben sich deutlich verändert, das spüren alle hier im Raum genauso. Medien werden eben nicht mehr nur linear über Fernsehen und Rundfunk konsumiert, sondern auch über Smartphone, Tablet, PC und immer wieder auch über neue Geräte, die dazukommen. Daher ist die Überarbeitung des Telemedienauftrags nur folgerichtig, und es ist gut, dass sie jetzt kommt. Der nunmehr vorliegende Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag versucht zumindest, gesetzliche Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen, die dieser Weiterentwicklung Rechnung tragen.
Es ist aber nicht nur die technische Weiterentwicklung. Auch darüber hinaus nimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk im digitalen Zeitalter eine bedeutsame Rolle ein. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seiner jüngsten Urteilsbegründung ausgeführt. Die Geschäftsmodelle der großen Player im Netz begünstigen die Verbreitung von Falschinformationen. Sie erschweren die Unterscheidung von Fakten und Meinungen und führen zur Entstehung von Filterblasen. Dies alles gefährdet die Meinungsvielfalt. Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss es mehr denn je sein, qualitativ hochwertige, vielfältige Inhalte besonders im digitalen Bereich bereitzustellen. Die Diskussion über einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss geführt werden, und zwar öffentlich. Ich glaube nicht, Herr Kollege Panter, dass das damit beendet ist.
Nein, im Gegenteil: Es muss eine Entwicklungsoffenheit sein, und diese müssen wir auch weiterhin diskutieren. Wir haben das im Landtag in einer Sachverständigenanhörung getan. Dabei wurden sehr viele kritische Punkte durch die Experten formuliert, die bei einer zukünftigen Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beachtet werden sollten. Aus der Sicht der GRÜNENFraktion sind dabei besonders drei Aspekte zu beachten:
Erstens – die Vergütung der an kreativen Inhalten beteiligten Rechteinhaber bei Ausweitung der Verweildauer in den Mediatheken; dies wurde bereits angesprochen. Auch wir GRÜNEN begrüßen die Aufhebung der Sieben-TageRegelung sehr, aber im Gesetzentwurf fehlen entsprechende Regelungen zur Vergütung der Kreativen. Sie haben eben kaum Refinanzierungsmöglichkeiten für ihre Werke bei einer unbegrenzten Verfügbarkeit in den Mediatheken. Die notwendigen zusätzlichen Vergütungen müssten zudem transparent dargestellt werden, damit die Vergütung im linearen Bereich von der Vergütung im Bereich der Mediatheken klar getrennt nachvollzogen werden kann.
Der zweite Punkt ist das Verbot der Presseähnlichkeit. Mit der Manifestierung des Verbots der Presseähnlichkeit bleibt der Entwurf so, wie er jetzt steht, mit einem Bein im linearen Zeitalter stehen und verkennt damit völlig die Realitäten in einer konvergenten Mediennutzung in der Digitalisierung im Medienbereich. Eine freie Entwicklung öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet ist bei der vordergründigen Beschränkung auf Bild und Ton eben nicht möglich. Die bisherigen Gerichtsurteile haben zudem keine publizistische Gewaltenteilung zwischen Presse und Rundfunk festgestellt, die verfassungsrechtlich geschützt ist. Darüber hinaus ist eine Gefährdung der Online-Angebote der Presse durch die ÖffentlichRechtlichen überhaupt nicht nachgewiesen.
Eine Beschränkung des publizistischen Wettbewerbs, wie hier vorgesehen, ist also weder sinnvoll noch zeitgemäß und schadet der Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Übrigen ist es auch eine Einschränkung der Leistung für die Beitragszahlerinnen und Beitragszah
ler. Besser wäre es, eine beidseitige Entwicklungsoffenheit zu akzeptieren.
Drittens – auch dies wurde bereits mehrfach angesprochen – die gesetzliche Schaffung einer Schiedsstelle. Diese Schiedsstelle, in der sowohl die Presseverlage als auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten vertreten sind, sehen wir sehr kritisch, so wie sie jetzt dasteht; denn es ist unklar, wie sie konkret ausgestaltet sein und welche genauen Aufgaben sie übernehmen soll. Wir sehen durchaus, dass die Gefahr besteht, dass die Presseverlage durch ihre Marktmacht und ihr gerichtliches Drohpotenzial Einfluss auf die Programmautonomie der Sender nehmen können. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Presseverlage eine eigene Schiedsstelle bekommen, während anderen Gruppen, wie Urheber sowie Produzentinnen und Produzenten, die ebenfalls durch die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ökonomisch betroffen sein können, diese Möglichkeit verwehrt bleibt.
Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht erneut eine Klärung für viele kritische Regelungen herbeiführen. Aus den genannten Gründen werden wir uns bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Plenum haben wir über den Brexit und die Folgen
auch hier in Sachsen – diskutiert. Ich hatte damals auch nach einem sächsischen Brexit-Übergangsgesetz gefragt. Das lag bis dahin noch nicht vor. Heute stimmen wir darüber ab, auch wenn nach der gestrigen Entscheidung im britischen Parlament ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU immer unwahrscheinlicher wird.
Gleich zu Beginn möchte ich sagen, dass meine Fraktion zustimmen wird. Wir haben das im Ausschuss auch getan. Es ist ein rein technischer Akt. Sachsen sollte ihn vollzogen haben, denn wir wissen heute nicht, was in den nächsten Wochen und Monaten geschieht. Wenn es Bewegung, wenn es neue Lösungsvorschläge gibt oder auch Pläne für ein neues Referendum, dann sollte die EU eine Verlängerung zumindest sorgfältig prüfen und nicht automatisch ausschließen. Viele andere Fragen haben wir im Januar in der Debatte auch angesprochen. Die sind weniger technisch. Leider hat uns bisher Herr Staatsminister Schenk diese nicht beantwortet. Deswegen möchte ich heute die Debatte nutzen, sie nochmals zu stellen, weil sie nämlich uns hier in Sachsen betreffen:
Was tun Sie für die Britinnen und Briten, die hier bei uns in Sachsen leben und arbeiten? Was haben Sie in den letzten beiden Jahren ganz konkret unternommen, um kommunale Partnerschaften mit Großbritannien zu befördern und um Partnerschaften vorzubereiten, die tragfähig sind, wenn es zum Brexit kommt? Welche Schulen haben Sie beispielsweise wie unterstützt, damit Schüleraustausche mit Großbritannien neu entstehen können? Wie stärken Sie die Zusammenarbeit der kulturellen Einrichtungen des Freistaates mit Häusern in Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU? Und: Was bedeutet denn nun der unmittelbar bevorstehende Brexit für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen? Wie haben Sie den Aufbau neuer Forschungskooperationen und Austausche von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorangebracht?
Ich glaube, es reicht nicht, ein sehr technisches BrexitÜbergangsgesetz kurz vor knapp durch den Landtag zu bringen, sondern wir sollten viel stärker vor Ort prüfen, wie wir bestmögliche Partnerschaften mit Großbritannien auch weiter voranbringen können. Grundsätzlich möchte ich für meine Fraktion hier auch noch einmal deutlich sagen: Großbritannien ist ein Teil Europas. Wir bedauern die Entscheidung, die EU zu verlassen, genauso wie viele Britinnen und Briten hier in Sachsen und in Großbritannien.
Wir stehen für ein starkes Europa und treten allen nationalistischen Bestrebungen innerhalb der Europäischen Union entschieden entgegen, weil eine Gemeinschaft Kooperation und Solidarität braucht. Das alles sollten wir aus dieser politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Loose-Loose-Situation des Nationalismus lernen.
Mir ist aber noch ein zweiter Punkt wichtig. Mit dem Brexit-Übergangsgesetz oder auch einem ungeordneten Austritt verlieren die rund 1 400 Britinnen und Briten, die
in Sachsen leben, mit einem Schlag das kommunale Wahlrecht in Sachsen. Das ist formal richtig; denn sie haben dann den Status von Drittstaatenangehörigen. Dies halten wir GRÜNE aber politisch für falsch. Alle Menschen, nicht nur die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sollten in ihrem Wohnort das Wahlrecht haben. Meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen in den Landtag eingebracht. Wir meinen, wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Sachsen hat, muss auch hier wählen können; denn er ist Teil unserer Gemeinschaft, und er ist Teil unseres Gemeinwesens.
Das hat mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits erkannt und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern das Kommunalwahlrecht zugestanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wir können vieles tun, um die Beziehungen zu Großbritannien zu stärken, und wir können auch einen Teil dazu beitragen, dass Europa, dass die EU weiterhin zusammenhält.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Entschließungsantrag, der uns ja leider äußerst kurzfristig erreicht hat, kurz etwas sagen. Leider ist es uns auch nicht möglich, ihn durch Änderungsanträge vielleicht noch ein Stück zu qualifizieren. Viele Sachen, die darin stehen, stimmen; sie unterstützen wir. Deswegen können wir auch zustimmen. Leider konzentrieren Sie sich wieder vorrangig auf Zahlen.
Nein, Sie konzentrieren sich eben nicht auf Menschen, sondern auf die Volkswirtschaft und auf die Wirtschaftszahlen.
Das ist alles nicht falsch, um es gleich zu sagen; aber ich hätte mir gewünscht, dass wir vielleicht auch als Landtag hätten feststellen können, wie wichtig und wie bedeutend es ist, dass die Europäische Union zusammenhält, und wie schwierig es ist, dass ein so wichtiges Partnerland der Europäischen Union austritt. Wir hätten uns auch gewünscht, noch einmal deutlich zu machen, welche Gefahr vom Nationalismus ausgeht. All das findet sich im Moment nicht in dem Entschließungsantrag.
Unter III.2 sind Ziele aufgeführt, die wir absolut unterstützen. Ich habe sie eben in meinem Beitrag auch angebracht. Leider ist nicht ausgeführt, wie Sie das erreichen wollen und was die Staatsregierung denn tun soll.
Auch unter III.3 wäre natürlich interessant auszuführen, welche Verbesserungen es eigentlich braucht, was die Informationspolitik angeht; denn auch darüber haben wir im letzten Plenum schon diskutiert. Da gibt es durchaus noch andere Möglichkeiten. Meine Fraktion wird dem Entschließungsantrag dennoch zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Versor
gung mit schnellem Internet ist in allen Bereichen, bei den privaten Haushalten, bei Schulen, bei Krankenhäusern, Vereinen und Unternehmen, die Voraussetzung, um die voranschreitende Digitalisierung gesellschaftlich sinnvoll nutzen zu können. Für die Bürgerinnen und Bürger sind ausreichende, bezahlbare Internetzugänge elementarer Bestandteil, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und das findet eben immer mehr digital statt. Ob online Urlaube planen, Tickets buchen, Informationen suchen, Termine bei Ämtern reservieren, all das ist ohne einen adäquaten Internetzugang nicht oder nur schwer möglich.
In Sachsen sieht es mit der digitalen Daseinsvorsorge allerdings schlecht aus. Außerhalb von Leipzig, Dresden und Chemnitz können von einem Glasfaseranschluss gerade mal 8 % profitieren. Ja, deswegen brauchen wir den Rechtsanspruch auf ein ausreichend schnelles Internet, der sich dynamisch anpasst. Dem vorliegenden Antrag ist aber leider nicht zu entnehmen, was und welche Bandbreiten unter schnellem Internet verstanden werden. Wie also ein individueller Rechtsanspruch und ungehinderter Zugang genau aussehen soll, bleibt unklar. Auch im Mobilfunkbereich sieht es hinsichtlich einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur nicht besser aus. Telefonica hatte im Mai 2018 einen Versorgungsgrad von 66 % der Fläche Deutschlands erreicht, Vodafone kam auf 87 % und die Telekom auf 93 % Flächenabdeckung. Die sogenannten weißen Flecken sind also sichtbar. Besonders im ländlichen Raum sind sie vorhanden und müssen schleunigst geschlossen werden.
Im Hinblick auf den 5G-Ausbau ist fraglich, ob die Ausbauziele der Bundesregierung unter den derzeitigen Bedingungen erfüllt werden können. Eine Vereinbarung zum nationalen Roaming kann die Kosten für den 5GAusbau senken und sorgt für Wettbewerb sowie die Versorgung der Fläche. Wir unterstützen deshalb auch die Forderung nach einer nationalen Roamingpflicht. Die grüne Bundestagsfraktion hat diese Punkte dort eingebracht, wo sie behandelt werden, nämlich im Bundestag. Sie hat Vorschläge für eine flächendeckende 5GVersorgung eingebracht, die neben dem nationalen Roaming unter anderem eine Dienste-Anbieterverpflichtung sowie die angemessene Ausgestaltung der Versorgungsauflagen für die Netzanbieter vorsieht. Nichts davon findet sich in den Vergaberegelungen für die 5GFrequenzen. Wir lehnen als GRÜNE die Einigung im Beirat der Bundesnetzagentur ab. CDU und SPD haben dieser dort zugestimmt.
Nun noch zu Punkt 3 des vorliegenden Antrags: die Gründung einer sächsischen Landesgesellschaft, die den flächendeckenden Ausbau der 5G-Infrastruktur und Glasfaserinfrastruktur als öffentliches Eigentum errichten und betreiben soll. Auch ich muss sagen, anhand des etwas dünnen Antragstextes dazu und seiner dürftigen wortgleichen Begründung ist leider nicht so recht sichtbar und nicht so richtig inhaltlich nachvollziehbar, was damit wie und wann erreicht werden soll. Die Frage ist doch: Glauben Sie wirklich, dass mit der Errichtung einer
Landesgesellschaft der Ausbau flächendeckend in Sachsen tatsächlich schneller vorangeht? Wenn man das wirklich will, bräuchte es außerdem eine gesetzliche Regelung. Diese legen Sie von den LINKEN aber gar nicht vor. Ein so kleiner, schmaler Punkt in einem Antrag reicht nicht. Das scheint mir mehr Schaufensterpolitik zu sein.
Die deutschlandweiten Probleme beim Ausbau digitaler Infrastruktur lassen sich eben nicht dadurch beseitigen, indem man sie auf die Landesebene hebt. Stattdessen müssen die Kommunen beim Breitbandausbau besser unterstützt werden. Dabei ist eine Möglichkeit, die derzeitige Beratung im Rahmen des Breitband-Kompetenzzentrums viel stärker auszubauen. Wo ein Ausbau und Betrieb privatwirtschaftlich nicht möglich ist, sollen die Kommunen besser befähigt werden, diesen selbst vorzunehmen, wenn sie das möchten.
Außerdem befürworten wir eine Öffnung des Wettbewerbs zugunsten kleiner und potenziell neuer Anbieter sowohl beim Breitband- als auch beim 5G-Ausbau. Das kann beim 5G-Ausbau mit einem verpflichtenden nationalen Roaming sein, beim Breitbandausbau mit einer Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs aller Marktteilnehmer zu Breitbandnetzen. Auch eine Landesgesellschaft kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein flächendeckender Breitbandausbau unter den derzeitigen EU-rechtlichen Vorgaben nicht zu realisieren ist. Haushalte, die mit mehr als 30 Mbit versorgt sind, können im Rahmen der Ausbauvorhaben im Moment nicht gefördert werden. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir an die Zukunft denken müssen, in der noch viel, viel höhere Bandbreiten nachgefragt werden.
Wir brauchen, und das ist vordergründig notwendig, eine tragfähige Strategie für den Weg in die GigabitGesellschaft. Diese wesentlichen Punkte vermissen wir nicht nur in Ihrem Antrag, sondern vor allem und erst recht bei Ihnen, Herr Dulig. Sie haben das bisher nicht vorgelegt. Wir können dem Antrag so nicht zustimmen und werden uns enthalten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein halbes Jahr vor der Landtagswahl will die AfD nun auch einmal etwas zur Lehramtsausbildung sagen – nach fünf Jahren im Parlament, in denen wir von Ihnen zu diesem Thema nichts Nennenswertes gehört haben.
Bisher sind Lehrerinnen und Lehrer für Sie potenzielle böse Einflüsterer, die den Schülerinnen und Schülern eine linksideologische Gehirnwäsche verpassen wollen. Die AfD war damit beschäftigt, Pranger zu bauen, um die sächsische Lehrerschaft daran zu stellen. Da bleibt eben nicht so viel Zeit für die parlamentarische Arbeit. Das ist dem Antrag, den die AfD heute vorlegt, durchaus anzumerken. Den hat sie offensichtlich in aller Eile zusammengestückelt.
Bitte schön.
Ich habe zwei Sachen gesagt. Offensichtlich können Sie auch nicht zuhören. Ich habe gesagt: Sie haben nichts Nennenswertes zur Lehramtsausbildung gesagt. Dazu gab es ja einige Gelegenheiten. Und ich habe gesagt: Sie haben nichts Nennenswertes dazu beigetragen.
Den Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, haben Sie offensichtlich in aller Eile zusammengestückelt. Sie haben damit ein Wunder vollbracht. Sie haben etwas vorgelegt, was teilweise abgekupfert ist, Ihrer eigenen Linie zuwiderläuft und in sich auch noch völlig widersprüchlich ist.
Das muss man auf zwei Seiten erst einmal schaffen.
Abgekupfert ist der Antrag, weil er eine Evaluierung der Lehramtsausbildung fordert, was schon vor drei Jahren hier im Plenum auf grüne Initiative hin Thema war. Nur haben wir sinnvollerweise nicht nur das Studium und die Abbruchzahlen in den Blick genommen. Wir wollten die ganzheitliche Betrachtung, die auch die Rahmenbedingungen der Lehramtsausbildung untersucht. Wenn wir über Qualität der Ausbildung sprechen, dann müssen wir nämlich in den Blick nehmen, ob und wie prekär das Lehrpersonal beschäftigt ist. Wir müssen uns die Praxisphasen anschauen. Wir müssen fragen, ob das Studium auch in Teilzeit geleistet werden kann. Wir müssen zum Beispiel analysieren, ob die Zentren für Lehrerbildung ihrer Aufgabe, nämlich der gesamten Koordinierung des Studienangebotes, ausreichend nachkommen können. Nichts davon findet sich in Ihrem Antrag.
Sie sagen einfach: Regierung, sage uns bitte mal, wie viele Studierende, nein, Sie sagen Studenten, ihr Studium abbrechen und warum.
Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt. Sie wollen eine Studie in angemessener Zeit, die den Studienabbruch untersucht, analysiert und bewertet.
Ja.
Da haben Sie mir offensichtlich nicht ganz zugehört. Ich habe von dem Lehrpersonal gesprochen, das die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Hochschulen ausbildet. Dazu gibt es eine ganze Menge zu sagen. Ich kann jetzt nicht alles dazu ausführen, wie prekär teilweise die Beschäftigungen an unseren Hochschulen sind und wie dort die Ausbildung stattfindet.
Wir wollten mit unserem Evaluierungsantrag von 2016 herausfinden, wie hoch die Anzahl der Studienabbrüche in Sachsen ist. Dazu haben Sie uns einiges vorgehalten. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern. Sie haben uns vorgehalten, dass wir für die Evaluierung keine Frist aufgenommen hätten, dass wir nicht gesagt hätten, was mit den Ergebnissen am Ende passieren soll usw.
Jetzt habe ich mir Ihren Antrag in diesem Punkt einmal genauer angeschaut und festgestellt: Dort gibt es keine Fristen, es gibt keine Vorgaben, was mit den Ergebnissen der Studie passieren soll, es gibt keine Forderungen an die Staatsregierung – es gibt überhaupt nichts zu dieser Studie. Stattdessen fordern Sie im dritten Punkt Ihres Antrages, dass sich parallel zu dieser Studie eine Arbeitsgruppe gründen soll, die die Lehramtsausbildung noch einmal auf den Prüfstand stellt und bei Bedarf korrigiert. Wozu brauchen Sie denn eine Studie, wenn deren Ergebnisse schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung obsolet sind und die Arbeitsgruppe die Lehramtsausbildung bereits überarbeitet hat?
Abgesehen davon, dass wir keine solche Arbeitsgruppe gründen müssen – Kollege Mann hat schon darauf hingewiesen –, haben wir mit der Staatlichen Kommission Lehrerbildung bereits etwas ganz Ähnliches. Aber offensichtlich ist auch das an Ihnen vorbeigegangen.
Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht bei der Lehramtsausbildung sehr großen Reformbedarf. Wir haben als einzige Fraktion ein Gesetz zur Lehramtsausbildung in dieser Legislaturperiode vorgelegt. Ihrem undurchdachten und inkonsistenten Schnellschussantrag können wir nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war sehr gespannt auf die heutige Debatte zu diesem Thema. Nachdem wir gestern Abend erst über tatsächliche Maßnahmen diskutiert haben, die wir hier in Sachsen in der Hand hätten, um für Studierende Verbesserungen zu erreichen, haben wir nun ein Thema, das reine Bundesangelegenheit ist, das zu 100 % finanziert wird und das noch gar nicht in Gang gekommen ist. Es ist gestern erst die Novelle auf den Tische gekommen.
Ich habe vom Kollegen Mann gehört, warum die Debatte heute hier geführt wird. Offenbar braucht die SPD im Bund ein paar Anregungen, diese Novelle ein Stück weit zu verbessern, damit die Studierenden davon wirklich etwas haben. Diesen Wunsch werden wir gern erfüllen.
Auf die Rückgänge in den letzten Jahren gehe ich nicht noch einmal ein. Das haben meine Vorredner schon gesagt. Aber ich möchte auf die Gründe zurückkommen, warum wir diese Rückläufe bei den geförderten Studierenden und Schülerinnen und Schülern haben. Diese Entwicklung hat einen einfachen Grund: Das ist das
Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist auch die Behäbigkeit der SPD und CDU im Bund, endlich Reformen anzupacken. Es ist die Behäbigkeit, die Sie bei diesem Thema an den Tag legen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie sich heute dafür feiern.
Die letzte Novelle ist im Jahr 2016 nach langem Zögern beschlossen worden und sollte damals – das war das Ziel – 110 000 zusätzlich Geförderte bringen. Schauen wir uns an, was gekommen ist – mein Kollege Kai Gehring hat das im Bundestag gerade abgefragt: 180 000 Schülerinnen und Schüler und Studierende sind statt dessen aus der Förderung gefallen. Es ist also viel liegengeblieben. Das liegt zum einen daran – das hat mein Kollege Fritzsche schon gesagt –, dass die Einkommensgrenzen des Elternhauses starr geblieben sind und es eine Weiterentwicklung gab. Allein deshalb sind viele aus der Förderung herausgefallen, obwohl die Eltern nicht automatisch vermögend sind.
Der zweite Grund ist sicherlich, dass viele Studierende das BAföG bis zur Regelstudienzeit erhalten. Aber viele studieren darüber hinaus – auch in Sachsen –; nur 37 % schaffen das in der Regelstudienzeit. Es liegt an den starren Altersgrenzen – bis zum 30. bzw. 35. Lebensjahr wird BAföG gezahlt –, und es liegt aus meiner Sicht auch immer noch daran, dass ein Teilzeitstudiengang nicht BAföG-berechtigt ist. Auch das spiegelt nicht die Situation wider. Lebensläufe werden vielfältiger. Da muss man rangehen.
Aber auch diejenigen, die BAföG erhalten, können nicht sicher sein, dass das Geld zum Leben reicht. Das Stichwort Mietkostenpauschale ist ein sehr wichtiges. 250 Euro als Pauschale reichen nicht mehr. Für Sachsen habe ich im letzten Jahr mehrfach abgefragt, was das für die Wohnheimplätze der Studierenden heißt. Sie liegen in hoher Zahl über dieser Pauschale, was auch damit zu tun hat, dass Sachsen sich seit vielen Jahren aus den Investitionen im Wohnheimbau zurückgezogen hat und in diesem nicht mehr neue Wohnheimplätze für diese Pauschale angeboten werden können. Es ist bezeichnend, dass Sie sich hier dafür feiern, im letzten Doppelhaushalt etwas für neue Wohnheimplätze zu tun. Nein, Sie haben Geld der Studierendenwerke daran gekoppelt, dass, wenn der Bund ein Programm auflegt, –
Ja, für Sie Studentenwerke. Wenn also der Bund ein Programm auflegt, dann kann auch das Land Sachsen einsteigen – aber wir haben doch die Möglichkeit als Freistaat Sachsen, auch ein Landesprogramm aufzulegen. Wir haben das vorgeschlagen. Das haben Sie von der SPD und der CDU abgelehnt. Damit könnte man vorangehen. Wenn man Frau Karliczek gestern zugehört und die Antworten gesehen hat, dann merkt man auch, dass sie es doch in Landesverantwortung sieht. Es soll etwas kommen, aber wir wissen nicht, wann. Und das hilft unseren Studierenden hier im Moment gar nicht weiter.
Es gäbe also beim BAföG genug zu reparieren, damit es wirklich zu einer besseren Unterstützung kommt und damit das, was SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart haben, nämlich eine Trendwende beim BAföG, dieser auch gerecht wird. Davon kann mit Bezug auf die Novelle keine Rede sein.
Es ist etwas Gutes dabei, und zwar dass die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden. Das schätzen wir auch. Aber allein schon, dass das in Stufen passiert und seit gestern noch eine Stufe dazukommt, also nach hinten verschoben wird, sehen wir sehr kritisch. Wir sprechen außerdem über eine Novelle, die frühestens im Wintersemester kommt. Was passiert bis dahin? Es vergehen wieder Monate, wo die Inflation zu Buche schlägt und die Lebenshaltungskosten steigen. Am Ende haben wir dann eine Debatte, die gerade mal das auffängt, was in den vielen letzten Jahren versäumt wurde. Dort hängt die Entwicklung lange zurück. Frau Karliczek, die Bundesbildungsministerin, hat gestern in der Fragestunde im Bundestag zum ersten Mal Zielzahlen genannt, also Zahlen, – –
Was will man eigentlich erreichen? Darauf komme ich in der zweiten Rederunde zurück.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal den Punkt ausführen. Die Novelle hat ein Ziel. Es ist das Ziel, eine Trendwende bei der Ausbildungsförderung zu schaffen. Frau Karliczek, die Bundesbildungsministerin, hat gestern erstmalig Zahlen verlautbaren lassen, was damit erreicht werden soll. Sie hat gesagt, auf der einen Seite ist die Zahl um über 100 000 Geförderte in den letzten Jahren zurückgegangen. Das ist zu der Zahl, die sie uns schriftlich auf Anfrage gegeben hat, statistisch umgerechnet. Aber sei es drum. Als sie gefragt wurde, wie viel man zusätzlich erreichen möchte, sagte die Bundesregierung, sie hoffen, ungefähr 100 000 Geförderte mehr damit zu erreichen. Das ist die Trendumkehr von CDU und SPD.
Das ist ein Nullsummenspiel. Damit ändert sich erst einmal gar nichts, was allein die Quantität betrifft.
Wir würden gern umgehend die Fördersätze und Freibeträge steigern und nicht zeitlich verschieben. Wir wollen eine regelmäßige Indexierung, eine automatische Erhöhung. Das würde viel mehr dem entgegenwirken, dass die Kosten automatisch steigen. Wir wollen bei den Wohnkosten eine regionale Staffelung, weil es dringend notwendig ist, die Unterschiede anzuerkennen. Wir wollen aber auch – und das ist eine Aufgabe von uns im Land – den Wohnungsbau für Studierende voranbringen, um damit der Konkurrenz bei Familienwohnungen entgegenzuwirken.
Wir wollen – und das halten wir für die zukünftige Entwicklung für wichtig – eine Reformkommission, die sich grundsätzlich überlegt, wie wir eine andere Studienfinanzierung bekommen, wie wir in eine Stärkung hineinkommen, die eine elternunabhängige Basisförderung ermöglicht, damit wir von diesen Automatismen wegkommen, dass man aus dem BAföG herausfällt, wenn die Eltern etwas mehr verdienen.
Ich würde gern einen Punkt als Anregung einbringen. Das ist die Frage, wie BAföG-Anträge eingereicht werden können. Es gab die Anfrage meines Kollegen, wie viele elektronisch eingereicht werden können. Wir sprechen viel über die Digitalisierung. Es wäre gut, wenn Sie sich bei dem Projekt „BAföG-Antragstellung online“ einsetzten. Zwischen August 2016 und April 2018 sind in Sachsen gerade einmal 23 Anträge digital eingereicht worden. Dort sollten wir uns verbessern.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann, ehrlich gesagt, die Aufregung nicht so richtig verstehen. Als ich den Titel gelesen habe, wusste ich, wofür die AfDFraktion, die Antragstellerin dieser Debatte, dieses Thema nutzen will. Es ist klar, dass es um einen Angriff auf den unabhängigen Qualitätsjournalismus geht. Es ist klar, dass es ein Angriff auf die Meinungsvielfalt wird, und es ist auch klar, dass dies wieder ein Infragestellen der Glaubwürdigkeit vieler Medienmacher in unserem Land sein wird.
Ihre Obsession ist es, den beitragsfinanzierten Rundfunk abzuschaffen; bei jeder Gelegenheit führen Sie das aus. Es auch klar, warum Sie das machen, nämlich weil die Öffentlich-Rechtlichen einfach nicht berichten wollen, was Sie wollen, was Ihr Wunsch, was Ihre Wirklichkeit ist.
Deswegen sind Sie frustriert. Sie sind frustriert, weil sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk Ihrer Meinung nicht unterwirft. Sie haben das mit den freien unabhängigen Medien immer noch nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass es deren Aufgabe ist, die Meinungsvielfalt zu ermöglichen, und dass ein guter, qualitativ hochwertiger Journalismus Fakten checkt, Fakten überprüft und auch das Recht hat auszuwählen, was berichtet wird.
Das aber stört Ihr Geschäftsmodell. Ihr Geschäftsmodell ist darauf aus, Fake News und Hetze zu verbreiten. Hinterfragen ist der Tod des Populismus. Damit haben Sie natürlich ein Problem.
Ich frage mich, warum Sie diese Debatte nicht wenigstens ehrlich benennen. Warum sind Sie denn nicht ehrlich? Warum schreiben Sie nicht als Debattentitel: „Öffentlichrechtlichen Rundfunk abschaffen!“ Warum wählen Sie als Titel „Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag...“?, und beginnen dann Ihre Rede auch noch mit – wie haben Sie es gesagt? –: Sie verharren dabei im vorletzten Jahrhundert.
Gerade dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist doch eine Gelegenheit, in die Zukunft zu schauen, also zu schauen, wohin sich unsere Medien, die Presselandschaft, aber auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk entwickeln müssen. Wie schaffen wir es, im digitalen Zeitalter weiterzukommen? Genau das machen Sie hier nicht. Sie wiederholen Ihr Mantra und haben nichts beizutragen. Das ist brandgefährlich für die Diskussion, denn die Diskussion darüber müssen wir tatsächlich führen.
Es wurde schon erwähnt, was Ihr Beitrag bei der Sachverständigenanhörung war. Alle anderen Fraktionen haben aus verschiedenen Blickrichtungen bei den Sachverständigen nachgefragt, um zu einzelnen Punkten, die durchaus kritikwürdig sind, nachzufragen. Die Frage ist doch: Wie können wir regeln, dass dieser Staatsvertrag im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber auch der Gesellschaft ist?
Sie aber stellen Fragen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk abgeschafft werden kann. Ich habe manchmal den Eindruck – Medienpolitik ist ja ein sehr komplexes Feld, das gebe ich gern zu –, dass Sie sich damit nicht so richtig befassen wollen und deswegen darauf verharren
und immer wieder betonen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.
Ich möchte die mir verbleibende Redezeit nutzen, drei Punkte zu nennen, die aus unserer Sicht wichtig wären, um darüber zu diskutieren. Das ist zum einen die sehr kritikwürdige Regelung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Bekräftigung des Verbots der Presseähnlichkeit, die weiterhin enthalten ist. Damit wird verpasst, in die Zukunft zu schauen und die unterschiedliche Mediennutzung auch als Entwicklungsmöglichkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzugehen. Ich glaube, dass wir bei der jetzigen Regelung in einem analogen Zeitalter verharren und der Unterschied zwischen Text, Video und Ton so nicht mehr gegeben ist.
Der Zweite Punkt ist der Einfluss der Presseverlage bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrages in Form der Schlichtungsstelle, in der sowohl Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch der Presseverlage sitzen, die dann aber im Fall einer Klärung tatsächlich mit darüber bestimmen, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelegt wird. Wir sehen das sehr kritisch, da nicht klar ist, wie diese Stelle arbeiten soll und wie sie ausgestattet sein wird.
Ein weiterer Punkt – dieser ist schon angesprochen worden – betrifft die Frage der Vergütung von Kreativen. Wir begrüßen es sehr, dass die 7-Tage-Regelung in den Mediatheken fällt, also dass Beiträge länger zu sehen sein werden. Aber es muss dann auch mit einer ordentlichen, angemessenen Vergütungsregel für die Kreativen und Filmemacher verbunden sein. Das sind Fragen, über die wir diskutieren müssen. Derartige Fragen habe ich bisher und auch heute von der Antragstellerin der Aktuellen Debatte nicht gehört.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute im Sächsischen Landtag über eine unmittelbar bevorstehende Zäsur, die wir selbst nicht beeinflussen können, deren Folgen wir aber spüren werden. Ich habe viel von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört, was die Briten alles machen sollen, was das Unterhaus machen muss, was Frau May machen muss. Ich würde aber auch gern darüber reden, was wir jetzt hier in Sachsen endlich in dieser Situation machen müssen und was in unserem Interesse liegen müsste.
Wir müssen uns endlich mit dem Thema wirklich beschäftigen. Der Brexit steht – das kann man nicht mehr leugnen – schneller und vor allem chaotischer vor der Tür, als viele hier – zumindest die Pro-Europäer in diesem Hohen Hause – befürchtet haben. Wir sehen sehr deutlich, dass wir eine Lose-Lose-Situation haben. Die Europäische Union wird negative Auswirkungen haben, Großbritannien auch und natürlich auch wir in Sachsen. Das heißt: Niemand wird gewinnen. Vordergründig wird es hierbei sichtbar; es wurde auch schon genannt: Das sind die Einschränkungen bei den Wirtschaftsbeziehungen, das sind die Handelsbeziehungen, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, ganz besonders für uns in Sachsen auch die Zusammenarbeit im Forschungskontext, die Erasmusaustausche. All das wird nicht so weiterlaufen wie bisher – weder mit einem Austrittsabkommen noch mit einem No-DealBrexit.
Aber es steht noch mehr als dieses Vordergründige auf dem Spiel. Großbritannien gehört zur EU, und wenn das Vereinigte Königreich geht, dann geht auch ein Stück Europa. Das ist das Tragische. Deshalb haben wir hier eine Aufgabe, auch in Sachsen starke Beziehungen zu erhalten, die Türen offen zu lassen. Darum muss sich die Staatsregierung jetzt endlich kümmern.
In Zukunft geht es auch um den europäischen Zusammenhalt und um die Stabilität der EU. Deshalb bin ich froh, dass die Europäische Union jetzt bei der Einigung und bei den Verhandlungen zusammengestanden hat und sich nicht auseinanderdividieren lässt. Wir müssen aus diesem Chaos, das sichtbar ist, lernen: Das Chaos wurde von Nationalismus, Populismus, von verantwortungslosen Parteispielen geschaffen. Diese völkisch nationalistischen Strömungen stürzen das eigene Land in die Unregierbarkeit. Jeder normale Mensch würde sagen: Was steht jetzt an? Was ist die Aufgabe?
Die Aufgabe für einen richtigen Weg in die Zukunft der Europäischen Union ist doch jetzt, beherzt dort Reformen anzupacken, wo sie notwendig sind, europäische Werte wieder in den Vordergrund zu stellen, Pressefreiheit, Demokratie zu sichern, die soziale Säule der EU zu stärken. Nur die Nationalisten, die rechts außen sind, die
AfD auch hier in Sachsen, wollen Deutschland mit einem Brexit ebenfalls ruinieren. Diese Alpträume müssen wir hier gemeinsam rechtzeitig platzen lassen.
Dazu gehört auch, ehrlich zu sein und auf sächsischer Ebene aktiv zu handeln. Ich freue mich über die heutige Debatte, weil es mich schon interessiert, was die Staatsregierung bisher unternommen hat, um die Menschen hier im Land auf den Brexit vorzubereiten. Was passiert, wenn es zu einem harten Brexit kommen sollte?
Sucht man in Sachsen Online-Informationen zum Thema Brexit, dann wird man auf die Seiten der Bundesregierung oder auf die Europäische Kommission verwiesen. Dort findet sich zum Beispiel auch ein Link „Deutschland bereitet sich vor“. Ich frage mich: Was ist denn mit Sachsen? Bereitet sich Sachsen ebenfalls vor? Wir haben immer noch kein Brexit-Übergangsgesetz für Sachsen, wie viele andere Bundesländer das haben. Wenn ich in den vergangenen Jahren im Europaausschuss nachgefragt habe, wie die Staatsregierung die Auswirkungen einschätzt und welche Maßnahmen wir treffen müssen, dann höre ich immer wieder das gleiche Lied: Sachsen wird vor allen Dingen weniger Fördermittel von der EU bekommen. Das ist das einzige Thema, das Sie hier interessiert.
Ich finde dieses Jammern erbärmlich. Ich finde, wir sollten uns um viele andere Dinge auch kümmern.
Erklären Sie doch heute bitte einmal den Sächsinnen und Sachsen und auch uns, dem Parlament, welche Maßnahmen Sie tatsächlich anpacken. Wie bereiten Sie sich vor? Geben Sie einen Überblick über die notwendigen rechtlichen und weiteren Maßnahmen in allen einzelnen betroffenen Bereichen. Sorgen Sie für Transparenz und Vertrauen. Sagen Sie uns aber zum Beispiel auch, was Sie für die vielen Britinnen und Briten vorbereiten, die hier bei uns in Sachsen leben und arbeiten. Sagen Sie uns: Was haben Sie in den letzten Jahren unternommen, um kommunale Partnerschaften mit Großbritannien zu fördern? Was haben Sie vorbereitet, damit Partnerschaften tragfähig sind?
All das sind Aufgaben, über die wir hier überhaupt noch nicht gesprochen haben. Mich würde schon interessieren, wie Ihr Plan aussieht. Am liebsten wäre sicher vielen hier, dass wir aufwachen und sagen: Der Brexit und die Entscheidung darüber war nur ein Traum. Aber so ist es nicht. Er wird kommen, sehr schnell und chaotisch. Es täte gut, wenn wir uns hier in Sachsen – die Menschen, die Unternehmen, aber auch die Forschungseinrichtungen und viele andere – darauf vorbereiteten und nicht weiter dieses Thema aussäßen.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Um Medizinstudenten in Sachsen zu halten, ist die Vergütung des praktischen Jahrs im Wettbewerb mit anderen Ländern ein wichtiger Aspekt.“ Dieses Zitat stammt nicht von mir, nein, es stammt aus dem neuesten Newsletter der sächsischen Sozialministerin Frau Klepsch. Das sind ganz neue Töne aus den Reihen der Staatsregierung, nachdem wir GRÜNE im November diesen Antrag hier vorgelegt haben.
Noch im Dezember klang es bei der sächsischen Wissenschaftsministerin Frau Dr. Stange ganz anders. In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag schrieb sie, dass sie zwar keine Ahnung habe, wie Teilnehmende des PJs ihren Lebensunterhalt finanzierten, aber eine flächendeckende Vergütung schon allein deshalb ein Problem wäre, weil dann den Lehrkrankenhäusern im ländlichen Raum die Leute ausgehen könnten. Auf Missstände mit Missständen zu reagieren, das ist eine falsche politische Lösungsstrategie, Frau Ministerin Stange.
Mit unserem Antrag für eine faire Vergütung und für bessere Bedingungen im praktischen Jahr schlagen wir konkrete Verbesserungen vor. Davon profitieren nicht nur die Medizinstudierenden, sondern auch die Menschen in Sachsen, die eine ordentliche Versorgung mit gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten brauchen.
Wir können uns das Risiko eben nicht leisten, dass fast fertige Medizinerinnen und Mediziner auf den letzten Metern ihrer Ausbildung abwandern.
Das praktische Jahr bildet den Abschluss des Medizinstudiums, in dem Studierende an Universitätskliniken, aber eben auch an Lehrkrankenhäusern und in Lehrpraxen das theoretisch Gelernte nun mit einem Jahr Praxis ergänzen.
Das gibt es auch in anderen Studienrichtungen. Angehende Lehrerinnen und Lehrer sowie Juristinnen und Juristen zum Beispiel haben auch ein bis zwei Jahre Praxispflicht. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass beim Referendariat die Vergütung klar geregelt ist.
Davon können die Medizinstudierenden nur träumen. Die Approbationsordnung, in der bundesweit das praktische Jahr geregelt ist, sieht für eine Vergütung nur einen Höchstsatz vor. Mindestvergütungen fehlen darin völlig. Deshalb ist auch die Skala nach unten hin offen.
Wenn wir jetzt einmal für Sachsen schauen – ich habe es abgefragt –, dann liegt die Vergütung eben zu oft bei null. Insbesondere die sächsischen Universitätskliniken, an denen auch besonders viele das PJ absolvieren, zahlen meist gar nichts oder nur einige wenige Kliniken.
Das müssen wir uns vor Augen halten: Es arbeiten Studierende ein Jahr in Vollzeit und bekommen null Euro dafür. Auch BAföG bekommen eben viele in dieser Zeit nicht mehr. Wir werden diese Debatte morgen früh auch hier haben.
Wenn man dann noch weiß, dass zum Beispiel an der Universitätsklinik in Thüringen das praktische Jahr vergütet wird, dann wird eben klar, dass die Gefahr des Abwanderns sehr hoch ist. Dann reden wir nicht über eine Konkurrenz zwischen Universitätskliniken und Lehrkrankenhäusern, sondern über die Konkurrenz zu unseren Nachbarländern. Das wollen wir GRÜNE nicht einfach so weiterlaufen lassen. Deswegen jetzt dieser Antrag.
Wir haben uns gefragt: Was können wir eigentlich hier in Sachsen anpacken? Es gibt eine ganze Menge. Die Staatsregierung muss mit den sächsischen Unikliniken Vereinbarungen abschließen, dass das PJ flächendeckend vergütet wird, und zwar mit dem Höchstsatz, den die Approbationsordnung derzeit erlaubt.
Das dafür notwendige Geld muss den Universitätskliniken natürlich zur Verfügung gestellt werden, aber das ist auch möglich.
Ich verweise zum Beispiel auf die vielen Millionen Euro, die seit Jahren von den sogenannten BAföG-Mitteln nicht ausgegeben werden können.
Es geht uns – um das auch hierzu sagen – aber nicht nur um die Tertiale, die im praktischen Jahr an den Universitätskliniken gemacht werden, nein, auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ist gefordert, angehende Ärzte mehr als bisher im praktischen Jahr zu unterstützen, damit eben überall im Land und nicht nur an den Unikliniken faire Bedingungen für die Medizinstudierenden herrschen.
Die KVS hat sicherzustellen, dass die fachärztliche Versorgung in Sachsen abgedeckt ist. Es ist deshalb auch in ihrem Interesse, ihre zukünftigen Kolleginnen und Kollegen in Sachsen zu halten. Aktuell sind die Zuschüsse für Studierende, die in einer Arztpraxis ihr praktisches Jahr im Bereich Allgemeinmedizin absolvieren, laut Aussage des Wissenschaftsministeriums auf 90 000 Euro jährlich begrenzt. Die Nachfrage steigt stetig. Die Mittel werden immer voll ausgeschöpft.
Ich fordere Frau Klepsch, die Sozialministerin, auf, das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigungen zu suchen, um Wege zu finden, wie in Zukunft mehr Studierende von einem solchen Zuschuss und eben auch an den Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen die PJler davon profitieren können.
Bei der Vergütung kann Sachsen also ganz selbstständig vorangehen und eine Vorbildfunktion einnehmen. Dabei müssen Sie nicht auf den Bund schauen oder warten.
Bei der anderen Baustelle, die auch Thema in unserem Antrag ist, brauchen wir die Unterstützung der anderen Länder. Es geht tatsächlich um die bundesweite Approbationsordnung zum Beispiel im Bereich Fehltage. Erlaubt sind nach der Approbationsordnung insgesamt nur 30 Tage im gesamten praktischen Jahr, 30 Tage, die alles abdecken müssen: Krankheit, Urlaub, unerwartete Ereignisse, die jeder von uns auch kennt, und eben auch Prüfungsvorbereitungszeiten. Zum Vergleich: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf sechs Wochen Krankschreibung unter Lohnfortzahlung plus Urlaubsanspruch.
Sie werden jetzt sagen – ja, ich weiß es auch –, das PJ ist eben Teil des Studiums. Die Medizinstudierenden arbeiten aber eben ein ganzes Jahr lang in Vollzeit. Das müssen wir auch berücksichtigen. Deshalb schlagen wir vor, dass die Approbationsordnung überarbeitet und zusätzlich zu den 30 möglichen Fehltagen auch der gesetzliche Urlaubsanspruch verankert wird.
Ein letzter Punkt, der aus unserer Sicht wichtig ist: Wir brauchen in Sachsen einen fundierten, regelmäßig fortzuschreibenden Überblick über den Verbleib der Medizinstudierenden nach ihrem Abschluss. Das ist für die Versorgung aller Menschen in Sachsen entscheidend. Wir wollen mit einem solchen Monitoring auch herausfinden, ob die Maßnahmen, die wir hier besprechen, dazu führen, dass Medizinstudierende hierbleiben und die Attraktivität tatsächlich gesteigert wird, ob zum Beispiel eine höhere Vergütung im praktischen Jahr Wirkung zeigt und mehr Menschen hier im Freistaat tätig bleiben. Das Monitoring soll auch Klarheit darüber schaffen, welche Ursachen vielleicht dem Nichtverbleib zugrundeliegen.
Wir haben diesen Antrag im Vorfeld mit vielen besprochen. Wir haben sehr viel Zuspruch von den Betroffenen und auch von den Fachkräften erhalten. Der bundesweite Protesttag der Medizinstudierenden hat auch hier vor dem Landtag die Brisanz des Themas noch einmal sehr deutlich unterstrichen.
Wir können heute hier im Landtag tatsächlich etwas dafür tun, dass diese Bedingungen attraktiver werden. Es wird sich zeigen, ob das Umdenken der Staatsregierung und bei Ihnen, den Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD, wirklich so weit gediehen ist, wie es auch Frau Klepsch glauben machen möchte. Wir würden das sehr begrüßen und bitten deshalb darum, unserem Antrag im Interesse der Medizinstudierenden und der Menschen, die gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte hier in Sachsen brauchen, zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich für die gute und intensive Debatte danken, die gezeigt hat, dass wir fast alle der
Meinung sind, dass man etwas für die Vergütung tun muss, dass wir vorankommen und genau überlegen müssen, welche Punkte zusätzlich betrachtet werden müssen – bis auf die AfD, die aus dieser Debatte wieder eine Neiddebatte gemacht hat.
Uns geht es in dem Antrag um das PJ im Medizinstudium. Natürlich gibt es noch weitere Punkte, keine Frage. Aus unserer Sicht heißt das aber nicht, dass man das eine nicht machen muss, nur weil man nicht gleich alles mit einem Mal anspricht.